Technische Gasfachtagung 21. April 2016 ; Aarau Andreas Peter SVGW Anwendungstechnik SVGW GASLEITSÄTZE G1.

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Technische Gasfachtagung 21. April 2016 ; Aarau Andreas Peter SVGW Anwendungstechnik SVGW GASLEITSÄTZE G1

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Allgemeiner Geltungsbereich Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)2 Die Richtlinie G1 gilt für die Planung, die Errichtung, die Änderung den Betrieb und die Instandhaltung von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken nach der Hauptabsperrarmatur.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 SVGW - VKF Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)3 Erschienen Januar 2015 Erschienen April 2012 Revision 2015/2016 – neue Auflage vorauss. Q Relevanten Neuerungen wie z.B. die neuen Brandschutzvorschriften wurden vorab im FAQ zum Regelwerk G 1 online publiziert. Wichtige Änderungen werden immer auch parallel per Zirkular in Briefform verschickt.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Seit Oktober 2014 auf der SVGW Webseite: Online FAQ`s Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 4

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)5 Das FAQ wurde zunächst mit den aus Sicht der GUK2 wichtigsten Punkten gefüllt und hat momentan 14 Einträge Das FAQ soll jedoch keine One-Way Kommunikation sein! Damit das FAQ sich dynamisch weiterentwickeln kann, möchten wir Sie als Fachleute der Branche motovieren, uns auch Themen für das FAQ zu schicken. Die AG FAQ der GUK2 wird dann darüber beraten. Vorschläge bitte an Seit Oktober 2014 auf der SVGW Webseite: Online FAQ`s

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Massgebliche Änderungen in der G1 – gemäss aktuellem Bearbeitungsstand - Kapitel 5 Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)6 Die Zulassungspflicht für Schweisser für Anlagen unter 100mbar hat sich nicht bewährt und stellt einen zu grossen Aufwand für die Installationsfirmen dar. Achtung: diese Erleichterung wird nur in der G1 (Hausinstallationen) gewährt. In der G2 bleibt die Regelung beim alten.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Massgebliche Änderungen in der G1 – gemäss aktuellem Bearbeitungsstand – Kapitel 9 Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)7 Durch die Übernahme der Änderungen in der VKF WTA dürfen nun auch Heizzentralen tiefer als im 2. UG angeordnet werden.  deutliche Erleichterung für grosse Gebäude

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Raumlüftung bei raumluftunabhängiger Betriebsweise Übersicht und Verweise Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 8 Unterschied zur neuen VKF WTA 3.5: ab 70 kW werden bei der G1 auch bei LAS-System zwei Lüftungsöffnungen gefordert! Achtung: gilt nur für koaxiales LAS, nicht für getrennte LAS Systeme!

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Raumlüftung bei raumluftunabhängiger Betriebsweise Übersicht und Verweise Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 9 Eintrag im Online FAQ

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Massgebliche Änderungen in der G1 – gemäss aktuellem Bearbeitungsstand – Kapitel 10 Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)10 Die Berechnung der Lüftungsöffnungen bei Bauart C hat immer wieder zu Missverständnissen geführt. Die Anpassungen verdeutlichen und vereinfachen den Rechengang.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Massgebliche Änderungen in der G1 – gemäss aktuellem Bearbeitungsstand – Anhang Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)11 Aufteilung der Beispiele nach 70 kW

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Massgebliche Änderungen in der G1 – gemäss aktuellem Bearbeitungsstand – Anhang Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)12 Neu: Beispiele für Raumluftabhängigen Betrieb. Wichtig: ein gekipptes arretiertes Fenster ist für die Verbrennungsluftzufuhr nicht zulässig. Die Öffnung muss dauerhaft unverschliessbar sein.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 Massgebliche Änderungen in der G1 – gemäss aktuellem Bearbeitungsstand – Kapitel Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW)13 Die Sonderregelung für Gasgeräte mit Gebläse und <40 kW ist weggefallen. Dies wurde bereits schon länger per Zirkular und mit einem Eintrag im FAQ kommuniziert.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 VKF WTA – Gebäude mit geringen Abmessungen Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 14 Gilt für Gebäude mit max. 11 m Gesamthöhe Gesamt max. 600 m 2 Geschossfläche verteilt auf max. 1 Geschoss unter Erdreichniveau und 2 Geschosse über Erdreich Eine Wohneinheit Bei flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann der Ausbau des Aufstellungsraumes beliebig sein. Bei einem VKF zugelassenen Abgassystem LAS T080 kann die Abgasleitung ohne spezielle Anforderungen durch das Gebäude nach oben gezogen werden (bisher min. EI30) Details dazu wurden in der G1 nicht aufgeführt – es wird direkt auf die VKF-WTA verwiesen.  das Thema ist zu umfangreich, als dass es in der G1 integriert werden könnte. Sollte es vermehrt zu Problemen und Fragestellungen kommen, werden diese in das FAQ der G1 aufgenommen.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 VKF WTA – Gebäude mit geringen Abmessungen Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 15 Max. 600 m2 Geschossfläche gesamt Max. 11 m Gebäudehöhe (über Erdreich) Max. 1 Geschoss unter Erdreichniveau, max. 2 Geschosse über Erdreichniveau Der Dachspitz (egal ob bewohnt oder unbewohnt) wird in der Regel als vollständiges Geschoss angerechnet.

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 VKF WTA – Gebäude mit geringen Abmessungen Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 16 Ist die Grundfläche eines Geschosses <50% der Grundfläche, so zählt dieses bei der Brandschutznorm nicht als Geschoss  Beispiel Galerie-Geschoss

1/32/31/2Right11.60Left / Placeholder Placeholder title Placeholder Top 9.20 Bottom 9.20 Center /4 3/4 VKF WTA – Gebäude mit geringen Abmessungen Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 17 Liegen mehr als 50% der Aussenwandfläche unter Erdreichniveau, ist das Geschoss ein Untergeschoss. Bei Hanglagen kann es prinzipiell sein, dass das unterste Geschoss nicht als UG eingestuft wird – dann dürfte darüber nur noch ein Geschoss liegen und nicht zwei.

Andreas Peter ; Anwendungstechnik SVGW SVGW Schwerzenbach Eschenstrasse Schwerzenbach Tel:+41 (0) Fax:+41 (0) SSIGE Lausanne Bureau Romand Chemin de Mornex Lausanne Tel: +41 (0) Fax: +41 (0) SSIGA Bellinzona Coordinatore Svizzera Italiana Piazza Indipendenza Bellinzona Tel: +41 (0) SVGW Zürich (Hauptsitz) Grütlistrasse 44 Postfach Zürich Tel:+41 (0) Fax:+41 (0) HERZLICHEN DANK