§ Grundgesetz § Artikel 1

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 Präsentation transkript:

§ Grundgesetz § Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

Bedingungsloses Grundeinkommen

Thomas Spence (1750 –1814) schlug in seinem Essay „The rights of infants“ im Jahr 1796 als erster die lebenslange und regelmäßige Zahlung eines Grundeinkommens an alle Mitglieder des Gemeinwesens vor.

Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll: die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Wie viel Einkommen braucht ein Mensch? Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Bestimmung der Höhe der Mittel welche die Existenz sichern und die Teilhabe ermöglichen: Armutsrisikogrenze nach EU-Standard Warenkorb Statistikmethode (Ausgabenmodell) Mindesteinkommensbefragung Pfändungsfreigrenze Selbstbehalt bei Unterhaltsverpflichtungen

Ergebnisse im Überblick

Grundeinkommen ist nicht gleich Grundeinkommen Zwei Modelle werden vorgestellt:

Straubhaar/Althaus: Solidarisches Bürgergeld Es soll Erwachsenen 600 Euro und Kindern 300 Euro bedingungslos und ohne bürokratische Kontrollen monatlich ausgezahlt werden. Gesundheitsgutschrift für die Krankenversicherung von 200 Euro. Der Betrag soll sich durch die Erhebung einer Einkommenssteuer von 50 Prozent für Nettoempfänger (erhalten mehr Geld als sie in den Steuertopf einbezahlen) und 25 Prozent für Nettozahler (führen mehr Beiträge ab, als sie Finanzmittel erhalten) finanzieren. Zusätzliches Einkommen wird versteuert und direkt mit der Zahlung des Bürgergeldes verrechnet so dass sie sich an der Transfergrenze aufheben (Negative Einkommenssteuer).

Abschaffung sämtlicher Sozialleistungen: keine gesetzliche Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung sowie Arbeitslosengeld II, Wohn- und Kindergeld. Bei besonderem Bedarf können individuelle Leistungen beantragt werden wie zum Beispiel Wohnkostenzuschläge. Kündigungsschutz und Flächentarifverträge sollen individuell ausgehandelten Regelungen weichen. Mindestlöhne entfallen

Emanzipatorisches Grundeinkommen Die Höhe des Grundeinkommens ist an das Volkseinkommen, also an die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen eines Jahres, gebunden, das zur Hälfte als Grundeinkommen ausgezahlt werden soll. Im Jahr 2013 hätte das monatlich ausgezahlte Grundeinkommen 1080 Euro für Personen ab 16 Jahren und 540 Euro für Kinder betragen. Für die Finanzierung wird eine Grundeinkommensabgabe verwendet sowie weitreichende Steuererhöhungen bei hohen Einkommen und Vermögen. Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherungen bleiben erhalten präventive Sozialpolitik soll fortgesetzt werden (Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur) zusätzlich werden verbesserte Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeitverkürzungen und ein höherer Mindestlohn gefordert. Auf dem Weg starker staatlicher Regulierungen soll gesellschaftliche Teilhabe unterstützt, eine freie Arbeits- und Lebensplanung gesichert und eine Umverteilung von Einkommen erreicht werden.

„Wen alle ein Grundeinkommen bekommen geht doch keiner mehr arbeiten!“

Thesen zur Diskussion Einkommen aus Arbeitsverhältnissen müssen sehr hoch besteuert werden,wie viele Menschen werden dann die Mühe einer entlohnten Erwerbsarbeit noch auf sich nehmen Junge Menschen könnten nicht mehr motiviert sein, in ihre Bildung und Ausbildung zu investieren, um später eine gut bezahlte Stelle zu finden. Es könnte den Menschen schlechter gehen wie zu vor, weil die bisherigen Renten oder Sozialleistungen höher waren, oder weil die Löhne stark sinken. Durch eine sehr hohe Besteuerung des Lohnes (60-70%) und trotz dem Wegfall der Sozialversicherung könnte es diejenigen die durch ihre Leistung die anderen mitfinanzieren, in einer demotivierenden Höhe belasten. Die Attraktivität von Schwarzarbeit könnte steigen und somit wäre auch nicht gesagt dass Kontroll- und Bürokratie kosten mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen abnehmen.

Quellen: FISCHER,Ute 2016: Das Bedingungslose Grundeinkommen - Drei Modelle [Online-Quelle]. [Zugriff am 10.06.2016]. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/223286/das- bedingungslose-grundeinkommen-drei-modelle BLASCHKE, Ronald 2015. Ein historischer Abriss über Vorschläge und Ideen zum Grundeinkommen [Online -Quelle]. [Zugriff am 10.06.2016]. Verfügbar unter:https://www.grundeinkommen.de/wp- content/uploads/2016/01/GEschichte.pdf BLASCHKE, Ronald, OTTO Adelin und SCHEPERS Norbert Hrsg. 2010. Grundeinkommen:Von der Idee zu einer europäischen politischen Bewegung [Online -Quelle]. [Zugriff am 10.06.2016]. Verfügbar unter:http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/VSA_Blaschke_ua_ Grundeinkommen_web.pdf DESTATIS 2016. 35 % mehr Zeit für unbezahlte Arbeit als für Erwerbsarbeit[Online -Quelle]. [Zugriff am 11.06.2016]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/04/PD16_137_812.htm l STATISTISCHES BUNDESAMT 2015. Erwerbsarbeit und Unbezahlte Arbeit [Online -Quelle]. [Zugriff am 11.06.2016]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingun gen/Zeitverwendung/Zeitverwendung.html NETZWERK GRUNDEINKOMMEN [o.J]. Die Idee [Online -Quelle]. [Zugriff am 05.06.2016]. Verfügbar unter: https://www.grundeinkommen.de/die-idee