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KlinikRente „Riester“
Arbeitgebergestützte RiesterRente im Versorgungswerk KlinikRente Stand: April 2006
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… wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Seit dem 01. Januar 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung der Altersversorgung. Diese kann über die Entgeltumwandlung oder die RiesterRente erfolgen. Im Versorgungswerk KlinikRente können Sie in beiden Wegen neben der staatlichen Förderung auch die Kostenvorteile eines betrieblichen Gruppenvertrages nutzen. Es ist ganz einfach…. … wir zeigen Ihnen, wie es geht. © KlinikRente
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Vorteile aus Arbeitgebersicht
Mitarbeitermotivation Erweitertes Angebot für eine zusätzliche effektive Altersvorsorge neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Kein betrieblicher Verwaltungsaufwand Keine Mitwirkung des Betriebes beim Zulageverfahren und bei der Beitragszahlung Kein Kostenaufwand Beiträge werden direkt vom Mitarbeiter bezahlt Beim Arbeitgeber verbleiben keine Kosten © KlinikRente
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Vorteile aus Arbeitnehmersicht I
Hohe Rentabilität Staatliche Förderung über Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug Kostenvorteile durch die arbeitgebergestützte RiesterRente im Gruppenvertrag (auch für Ehegatten) Einfache Handhabung Vereinfachtes Zulagenverfahren mit einmaliger Vollmacht an KlinikRente ohne Umweg über den Arbeitgeber Einfache Anpassung an veränderte Förderbedingungen (z. B. bei Nachwuchs) direkt mit der KlinikRente und ohne Umweg über den Arbeitgeber Konsortium Das Versorgungsvermögen wird durch die gemeinsame Trägerschaft der größten deutschen und internationalen Versicherungskonzerne garantiert. (KlinikRente „Riester“ im Konsortium ab Mitte 2006) © KlinikRente
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Vorteile aus Arbeitnehmersicht II
Flexibilität Bei Ausscheiden aus dem Betrieb ist private Fortführung mit Förderung möglich, sofern zulageberechtigt. Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn bis 30 % des Vorsorgekapitals Rechtsanspruch auf bAV bleibt erhalten. Fördermöglichkeiten über bAV bleiben zusätzlich erhalten und sind in Kombination mit der Allianz RiesterRente im Gruppenvertrag nutzbar (Erweiterung der Fördermöglichkeiten). Sicherheit Bei Arbeitslosigkeit kein Zugriff auf das als Altersvorsorge geförderte Vermögen einschließlich der Erträge (Hartz IV-sicher) Garantierte lebenslange Rente © KlinikRente
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Ein überzeugendes Prinzip
© KlinikRente
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Konsortium unter Federführung der Allianz
KlinikRente „Riester“ ab Mitte 2006 als Konsortialvertrag Versorgungswerk KlinikRente Konsortium unter Federführung der Allianz Hohe Sicherheit der Kapitalanlage durch gemeinsame Trägerschaft © KlinikRente
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KlinikRente bietet Ihnen ab Mai 2006:
ein klinikeigenes Arbeitnehmerportal zur Information Ihrer Mitarbeiter; ein Beratungs- und Rechentool zur Information Ihrer Mitarbeiter mit Zugangs- möglichkeiten über Internet und Erstellung des Antrages; eine zentrale Hotline, über die Fragen Ihrer Mitarbeiter beantwortet werden sowie umfassende Möglichkeiten zur Information Ihrer Arbeitnehmer (Lohnbeileger, Rundmailtexte, Artikel für die Hauszeitschrift, Informations- broschüre). © KlinikRente
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Sie erklären den Beitritt zum Versorgungswerk KlinikRente.
Der Weg zum Ziel Sie erklären den Beitritt zum Versorgungswerk KlinikRente. Sie entscheiden, welche Informationen auf der Arbeitnehmerplattform angeboten werden sollen. Innerhalb von 4 Wochen erfolgt die Einrichtung und Freischaltung (ab ). © KlinikRente
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Beispiel für eine Klinikseite Es werden nur die Wege angezeigt,
die in der Klinik angeboten werden. © KlinikRente
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Diese Schrift wurde überreicht durch:
© KlinikRente
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