Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.

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 Präsentation transkript:

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen

Vereinsberatung : Steuern Regeln des Spendenrechts 1. Bei einer Spende muss es sich um eine echte und freiwillige Zuwendung in Form einer Geldzuwendung oder einer Sachzuwendung handeln. Es darf keine Gegenleistung vorhanden sein 2. Die Körperschaft (Verein) muss eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenen Muster verwenden. 3. Von der Zuwendungsbestätigung muss der Verein eine Zweitschrift erstellen und als Nachweis mindestens 10 Jahre aufbewahren. Weiterhin ist eine Jahreszusammenfassung erforderlich, die als Anlage der Steuererklärung der Körperschaft (Verein) sein muss. 4. Die Zuwendungen an den Verein müssen ordnungsgemäß in den Kassenbüchern erfasst und verbucht werden. 5. Sachzuwendungen müssen unter Angaben von entsprechenden Nachweisen bewertet werden. Angaben auf der Zuwendungsbestätigungen zwingend erforderlich. 6. Die Körperschaft (Verein) muss den Nachweis über die satzungsmäßigen Verwendungen der Zuwendungen führen. 7. Zum Zeitpunkt der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen muss die Körperschaft (Verein) tatsächlich über ein Vereinsvermögen in gleicher Höhe wie die Summe der Zuwendungsbe- stätigungen verfügen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Zuwendungshaftungen Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln des Zuwendungsrechts haftet die Körperschaft in Höhe von: 30 % Körperschaftsteuer und 15 % Gewerbesteuer des Betrages der auf der Zuwendungsbestätigung ausgewiesen wurde. Der Empfänger der Zuwendungsbestätigung genießt den Grundsatz von Treu, Recht und Glauben. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Geld- und Sachzuwendungen Geldzuwendung Bargeldhingabe Banküberweisung Verzicht auf Aufwandsersatz Sachzuwendung Hingabe eines Wirtschaftsgutes Überlassung eines Wirtschaftsgutes Überlassung einer Dienstleistung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Gesetzliche Voraussetzungen Geldzuwendung: § 10 b Einkommensteuergesetz Sachzuwendung:§ 10 b Einkommensteuergesetz Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Verwendung der Zuwendungsbestätigung Geldzuwendung Amtlich vorgeschriebener Vordruck „Geldzuwendung “ Sachzuwendung Amtlich vorgeschriebener Vordruck „Sachzuwendung “ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Geldzuwendung Mitgliedsbeitrag muss auf der Zuwendungs- bestätigung gestrichen (sofern vorhanden) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Banküberweisung Mitgliedsbeitrag muss auf der Zuwendungsbestätigung gestrichen werden. Angabe durch ankreuzen „JA“ oder „NEIN“ bei Verzicht von Erstattungen von Aufwendungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Aufwandszuwendungsbestätigung Mitgliedsbeitrag muss auf der Zuwendungsbestätigung gestrichen (sofern vorhanden). Eine Verzichtserklärung des Mitgliedes muss vorliegen Satzungsvoraussetzung für die Aufwands- und Auslagenersatz muss vorliegen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Sachzuwendung Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand und Kaufpreis (Angaben sind beim Zuwender ((Spender)) zu erfragen) Feststellung über den Wert der Sachzuwendung muss erfolgen und nachgewiesen werden. (Angaben sind beim Zuwender ((Spender)) zu erfragen, Rechnung liegt vor, Hilfsmittel: Kataloge mit Preisangaben) Feststellung der Herkunft der Sachzuwendung muss erfolgen (Privatvermögen, Betriebsvermögen, Keine Angaben des Zuwenders ((Spenders)) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Häufige Fehlerquellen bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Nichtverwendung oder Abänderungen des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks. Ausnahme: Freie Gestaltung des Ausstellers mit Vereinsemblem. Persönliche Anrede des Zuwenders auf der Zuwendungsbestätigung. (Angaben auf Rückseite der Zuwendungsbestätigung möglich). Dankesworte auf der Zuwendungsbestätigung. (Dankesworte auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung möglich). Fehlender Hinweis zum Ende der Zuwendungsbestätigung (Wer vorsätzlich und groß fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst……… usw.) Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für Mitgliedsbeiträge Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für eine Aufwandsspende ohne Vorlage eines Nachweises über die Höhe des Aufwands und einer entsprechenden Satzungsvoraussetzung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Amtlichen Vordrucke „Geldzuwendung“ oder „Sachzuwendung“ können im Internet unter Vordrucke Zuwendungsbestätigungen Heruntergeladen und verwandt werden.

Vereinsberatung : Steuern Zuwendungsbestätigung für Sachzuwendungen Durch Anklicken drucken möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Zuwendungsbestätigung Geldzuwendung Durch anklicken drucken möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015