1. Allgemeines 1. a) beteiligte und Ziele 1.b) rechtliche Grundlagen 2. Schritte des Hilfeplans 2.a) Schritte 1+2 1. b) Schritte 3+4 3. Aufgabe des Erziehers.

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 Präsentation transkript:

1. Allgemeines 1. a) beteiligte und Ziele 1.b) rechtliche Grundlagen 2. Schritte des Hilfeplans 2.a) Schritte b) Schritte Aufgabe des Erziehers im Hilfeplanverfahren 4. Relevanz der Dokumentation 5. Veranschaulichung / Beispiele Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn2

 Der Hilfeplan ist eine erzieherische Maßnahme für junge Menschen  besteht in Deutschland seit 1990/91  wurde im Rahmen der Schaffung eines modernen Leistungsgesetzes (KJHG) formuliert und gesetzlich verankert  er mehr als nur ein Formular  Der Hilfeplan ist:  Bemühen um die richtige(n) Hilfe(n)  Vertrag zwischen allen Beteiligten  Arbeitshilfe für die Durchführung und Prüfung der Hilfe(n) Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn3

 Der Hilfeplan ist weiterhin:  Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe  Entscheidungshilfe im Einzelfall  Instrument fachlicher Selbstkontrolle  Beleg für die Beteiligung der Betroffenen  Fahrplan für die Zusammenarbeit der Fachkräfte  zeit- und zielgerichtetes Planungsinstrument  Koordinierungsinstrument zwischen Jugendamt und Maßnahmenträger  Entscheidungsgrundlage für Kostenträger  Nachweis fachlicher Planungskompetenz Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn4

 gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) §36 und §27ff  1)vor Beginn bzw. vor Änderung einer Inanspruchnahme der Leistung sind die Personensorgeberechtigten und das Kind zu beraten und über Möglichkeiten und Konsequenzen zu belehren  2)Entscheidung soll durch mehrere Fachkräfte getragen werden, der Hilfeplan zudem die Eignung und Notwendigkeit darstellen, sowie regelmäßig geprüft werden  3)in Fällen von Behinderung muss ein Arzt hinzugezogen werden Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn5

Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn6  fachlich- qualifizierte Durchführung ist bundesweit unterschiedlich  Grundlage ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Hilfeplan, den alle am Hilfeplan beteiligten gemeinsam aufstellen  Dient als Koordinierungsinstrument Information und Beratung  beginnt mit ausführlicher Beratung der Betroffenen durch Jugendamt  vor Hilfe muss Jugendamt abklären wieweit erzieherischer Bedarf besteht  Maßstab für Beurteilung ist die mögliche oder bereits bestehende Gefährdung des Kindeswohls

Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn7 Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für die Hilfen durch das Jugendamt  nach Feststellung des erzieherischen Bedarfs müssen geeignete und notwendige Hilfen gefunden werden  Jugendamt ist dem Verhältnismäßigkeitsprinzip verpflichtet  zwischen Aussicht auf Erfolg und Einschränkungen der Leistungsberechtigten muss Balance bestehen

Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn8 Gemeinsame Entscheidungen über die geeignete und notwendige Hilfe zur Erziehung (Hilfeplangespräch)  Gespräch zwischen Jugendamt und Leistungsberechtigten (Kinder sind entsprechend dem Entwicklungsstand an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen)  Es wird eine einvernehmliche Entscheidung bezüglich der geeigneten und notwendigen Hilfeform getroffen

Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn9 Erbringung der Hilfe und Fortschreibung des Hilfeplans  Verantwortung trägt die ausgewählte Jugendhilfeeinrichtung  Erstellt individuelle Erziehungspläne für Leistungsempfänger  Dokumentation durch regelmäßige Aufzeichnungen  Wird in vereinbarten Zeitabständen überprüft und fortgeschrieben

 übernimmt die pädagogische Betreuung der/des Adressaten  Er/Sie sollte daher mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Schritten des HP vertraut sein  gestaltet den „individuellen Erziehungsplan “ in Anlehnung an die Zielvereinbarungen des Hilfeplans  Ansatz des IEP sind die stärken des Leistungsempfängers  IEP enthält zudem Ziele bezüglich Ausbildungs- und Schulsituation  motiviert, hört zu, begegnet Adressaten und Angehörigen wertschätzend Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn10

Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn  Erzieher/in macht sich ein Bild von der aktuellen Gesamtsituation, führt Elterngespräche  E. steht im ständigen Kontakt zu Schulen und Ausbildungsstätten (bei Behinderung auch Werkstätten o.ä.)  IEP soll methodisch vielseitige, individuell zugeschnittene Förderangebote aufweisen, im Einzelfall auch besondere pädagogische bzw. therapeutische Maßnahmen, die durch die E. begleitet werden  E. führt Übungen durch und spricht mit Adressaten über Erfahrungen und baut Ängste ab 11

 Hilfeplan dient als Koordinationsinstrument zw. Jugendamt, Leistungserbringer und Leistungsberechtigten  Trägt zur Qualifizierung des Hilfeprozesses bei  Individuelle Erziehungspläne werden erstellt  es werden die Schritte und Maßnahmen aufgezeigt  Arbeit wird regelmäßig dokumentiert  Situationsbericht dient als Grundlage für das nächste Hilfeplangespräch  Jugendamt ist zuständig Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn

 Nach Erstellung wird Hilfeplan halbjährig überprüft und weiter geschrieben  Immer neue Gespräche der an der Hilfe beteiligten  Auf grund des Situationsberichtes Überprüfung inwieweit die gesetzten ziele erreicht wurden  Nach Analyse der Ist- Situation erfolgt die Fortschreibung des hilfeplanes  Ist- Situation = wie hat sich die Situation verändert? Welche konkreten Ziele wurden nach Ansicht der Beteiligten durch die Ausgewählten Maßnahmen erreicht, nicht erreicht oder verändert? Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn

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 Film vom Landesverband Rheinland über Hilfeplanverfahren und gelebte Integration  Quelle: youtube.com Der Hilfeplan - Katzer, Noack, Knoblich, Jäkel, Otto, Steinborn