Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Der Konflikt um die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung – und worum es in der Verordnung geht Manfred.

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 Präsentation transkript:

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Der Konflikt um die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung – und worum es in der Verordnung geht Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz beim Vorstand der IG Metall Der sozialistische Amoklauf von Nahles

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Gliederung 2 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz aktuelle Entwicklungen und Konflikte im Arbeitsschutzrecht Kern der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung ausgewählte Kritikpunkte und Faktenlage Beispiele zum „Vorführen“ finden sich immer … aktueller Stand der Auseinandersetzung bzw. Entwicklung Inhaltsübersicht zur novellierten Verordnung

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzrecht – Entwicklungen (I) 3 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Systematische Integration der Thematik

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzrecht – Entwicklungen (II) 4 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Systematische Integration der Thematik Bürokratie- Vorwurf Programm REFIT „One in, one out“

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 5 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Wesentliche Veränderungen im Verordnungs- Entwurf: Integration zentraler Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung (von 1996) Aufnahme von Bestimmungen über mobile Bildschirmgeräte Einbeziehung des Home Office in den Geltungsbereich Konkretisierung der Anforderungen an die Unterweisung der Beschäftigten Konkretisierung einzelner Bestimmungen Arbeitsstättenverordnung – Die Novellierung im Grobüberblick

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 6 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Arbeitsstättenverordnung – Kritikpunkte und Faktenlage Kritisierter RegelungsgegenstandWie lange gibt es schon eine Verordnung dazu? Sichtverbindung nach draußen für Arbeitsräume  ArbstättV von 1975  verschlechtert durch ArbStättV von 2004 ausreichende Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz  ArbStättV von 1975  BildscharbV von 1996 Vermeidung von Blendwirkung durch die Sonne  BildscharbV von 1996 ausreichende Größe der Arbeitsfläche einschl. Möglichkeit zur Auflage der Handballen vor der Tastatur  BildscharbV von 1996 „Spind-Pflicht“  ArbStättV von 1975  entfallen in ArbStättV von 2004 Toilette mit Sichtverbindung nach draußen  weder in der neuen noch in einer früheren ArbStättV gefordert Heizpflicht in selten genutztem Abstellraum oder selten betretenem Archiv  weder in der neuen noch in einer früheren ArbStättV gefordert

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 7 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Beispiel: ASR A 3.5 Raumtemperatur In stationären Toilettenanlagen, die für Beschäftigte bei Arbeiten im Freien oder für gelegentlich genutzte Arbeitsstätten eingerichtet werden, muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von +21 °C erreicht werden können. (Ziff. 4.4 Abs. 5) Arbeitsstättenrecht – Beispiele zum „Vorführen“ finden sich leicht (I)

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 8 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Arbeitsstättenrecht – Beispiele zum „Vorführen“ finden sich leicht (II) Beispiel: ASR A 4.1 Sanitärräume

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 9 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz (aus einem Foliensatz des MuE-Arbeitgeberinstituts ifaa zur Darstellung der ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen) Arbeitsschutzrecht – Tierschutzrecht … aus einer Zeit, als auf Arbeitgeberseite eine neue Arbeitsschutzregel noch popularisiert werden sollte …

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Arbeitsstättenrecht – Konkretisierungsgrad zwischen 1975 und heute 10 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Arbeitsstätten- verordnung 1975 Arbeitsstätten- verordnung 2004 Konkretisierung durch Technische Regel Sichtverbindung nach draußen ✔ − („ausreichend Tageslicht“) (im Entwurf der ArbStättV enthalten) Mindest-Raumtemperatur ✔ − („gesundheitlich zuträglich“) ASR A3.5 Lärm-Höchstwerte (Beurteilungspegel) ✔ − („keine Beeinträchtigung der Gesundheit“) Mindest-Grundfläche für Arbeitsräume ✔ − („ausreichend“)ASR A1.2 Mindest-Höhe von Arbeitsräumen ✔ − („ausreichend“)ASR A1.2 Mindest-Lufträume ✔ − („ausreichend“)ASR A1.2 Größe der Bewegungs- flächen am Arbeitsplatz ✔ − („ungehinderte Bewegung möglich“) ASR A1.2 Kompromiss- Lösung nicht in Sicht

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 11 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Die novellierte ArbStättV – Inhalte im Überblick (I)  Schutzziel (§ 1)  Sicherheit und Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten  Geltung der Regelungen (§ 1)  keine komplette Geltung der Bestimmungen der Verordnung  für Telearbeitsplätze gelten nur die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung (§ 3) und zur Unterweisung (§ 6) sowie der Anhang betr. Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang Nr.) 6, soweit sie unter der Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind  darüber hinaus weitere Ausnahmen/Einschränkungen betr. andere Arten von Arbeitsplätzen

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 12 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Die novellierte ArbStättV – Inhalte im Überblick (II)  Begriffsbestimmungen (§ 2)  Arbeitsstätte, Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Telearbeitsplätze  Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte  Einrichten sowie Betreiben von Arbeitsstätten  Instandhalten, Stand der Technik sowie Fachkunde  Gefährdungsbeurteilung (§ 3)  incl. Arbeitsorganisation sowie Arbeitsabläufe  incl. physische und psychische Belastungen  incl. Belastungen der Augen sowie Gefährdung des Sehvermögens (Bildschirmarbeitsplätze)  incl. Festlegung der Schutzmaßnahmen gemäß Stand der Technik etc.  unter Gewährleistung der erforderlichen Fachkunde

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 13 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Die novellierte ArbStättV – Inhalte im Überblick (III)  Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)  Vermeidung bzw. Minimierung von Gefährdungen  Berücksichtigung von Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie ergonomischer Anforderungen  Anwendung der Technischen Regeln bedeutet Vermutungswirkung  Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4)  betrifft Instandhaltung, Hygiene, Sicherheitseinrichtungen, Verkehrswege/Fluchtwege/Notausgänge sowie Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 14 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Die novellierte ArbStättV – Inhalte im Überblick (IV)  Nichtraucherschutz (§ 5)  wirksamer Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch  angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr  Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)  Gefährdungsbeurteilung als Grundlage  in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache  vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens 1x jährlich  nach jeder Unterweisung schriftliche Dokumentation von Inhalt und Zeitraum

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 15 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Die novellierte ArbStättV – Inhalte im Überblick (Anhang I) Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1 Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Anforderungen 1.1 Anforderungen an Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum 1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 1.4 Energieverteilungsanlagen 1.5Fußböden, Wände, Decken, Dächer 1.6 Fenster, Oberlichter 1.7 Türen, Tore 1.8 Verkehrswege 1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige 1.10 Laderampen 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen 2.2 Maßnahmen gegen Brände 2.3 Fluchtwege und Notausgänge 3 Arbeitsbedingungen 3.1 Bewegungsfläche 3.2 Anordnung der Arbeitsplätze 3.3Ausstattung 3.4Beleuchtung und Sichtverbindung 3.5 Raumtemperatur 3.6 Lüftung 3.7 Lärm

Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz 16 Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Die novellierte ArbStättV – Inhalte im Überblick (Anhang II) 4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte 4.1 Sanitärräume 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume 4.3 Erste-Hilfe-Räume 4.4 Unterkünfte 5 Ergänzende Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze 5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien 5.2 Baustellen 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen 6.1Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte 6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen 6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen