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L.Golling, FA Arbeitsmedizin Der Betriebsarzt informiert /03/17

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Präsentation zum Thema: "L.Golling, FA Arbeitsmedizin Der Betriebsarzt informiert /03/17"—  Präsentation transkript:

1 L.Golling, FA Arbeitsmedizin Der Betriebsarzt informiert ... 31/03/17
Fit für den Bildschirm? Was kann ich selbst tun, um mir die Bildschirmarbeit zu erleichtern? Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) verpflichtet den Arbeitgeber zur Einhaltung einer Viel- zahl von Mindestanforderungen bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Mit den folgenden ausgesuchten Anforderungskriterien steht Ihnen eine „Do it yourself“-Checkliste zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie einen aktiven Beitrag nicht nur zur gesetzeskonformen Gestaltung Ihres Bildschirmarbeitsplatzes, sondern auch zum Schutz Ihrer Gesundheit leisten können, denn VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN! Anforderungskriterien Arbeitsmedizinische Hinweise Anordnung des Bildschirmgerätes - parallel zur Fensterfront - parallel zum Lichtband, - Monitor nicht direkt am Fenster, - Bildschirmgerät darf hintere Tischkante nicht überragen, - Bildschirm-Oberrand sollte sich unterhalb der Augenhöhe des Anwenders befinden, - die Blicklinie zur Bildschirmmitte beträgt ca. 35° - Abstand Bildschirm/Auge mindestens 50 cm Anordnung der Tastatur - 50 bis 100 mm freie Handflächenauflage vor der Tastatur - mittlere Tastaturhöhe 750 mm Anordnung des Vorlagenhalters - gleicher Sehabstand wie zum Bildschirm - nicht höher als oberer Bildschirmrand Anordnung des Arbeitstisches - Beinraumbreite mind. 580 mm, -tiefe 600 mm, -höhe mind. 650 mm je Bildschirm- und Schreibarbeitsplatz! Einstellung/Benutzung des Arbeitsstuhls - Sitzhöhe so einstellen, daß bei senkrechtem Unterschenkel der Oberschenkel um ° zum Kniegelenk abfällt. - Rückenlehne sollte „dynamisches“ Sitzen ermög- lichen. Bei der mittleren bis vorderen Oberkörper- Arbeitshaltung soll die Rückenlehne die LWS- Lordose (Durchbiegung der LWS nach vorn) auf- rechterhalten. Voraussetzung dafür ist die Benut- zung der ganzen Sitzflächentiefe. Bei der hinteren Sitzhaltung unterstützt die Rückenlehne die Brustwirbelsäulen-Kyphose (Durchbiegung der BWS nach hinten). - Vermeiden Sie Reflexionen und Blendungen. Halten Sie die Bilschirmoberfläche sauber. - Lassen Sie Ihr Sehvermögen überprüfen. Konzentriert ausgeführte Bildschirmarbeit reduziert die Lidschlag-Frequenz - ergo die Befeuchtung der Augenoberfläche. Zusätzlich bewirkt der Blick nach „oben“ infolge Zunahme der Lidspalte eine Vergrö-ßerung der unbedeckten Augenoberfläche mit der Folge einer weiteren Austrocknung. Eine erhöhte Kopfhaltung belastet durch Zunahme der statischen Haltearbeit der Nackenmuskulatur die Halswirbelsäule. Auflegen der Hände vermindert die statische Halte-arbeit für die Nacken-/Schulter-/Armmuskulatur und entlastet Halswirbelsäule und Schultergelenke. Gleiche Sehabstände beugen einer Augenermü- dung infolge zu häufiger Akkommodation vor. Einengende Bewegungsräume führen zu körper-lichen Zwangshaltungen mit hohen Belastungen für Bewegungs- und Stützapparat. Unter „dynamischem“ Sitzen ist eine stufenlose Oberkörperbewegung zur Einnahme der vorderen und mittleren Arbeitssitzhaltung sowie hinteren Erholungs-/Entspannungs- oder „Besprechungs“-sitzhaltung zu verstehen. Die Gefährdung für die Lendenwirbelsäule (LWS) und ihren Bandscheiben besteht bei der „Sitzarbeit“ im Bewegungsmangel und unphysiologischen Körperhaltungen, z. B. durch Aufhebung der LWS-Lordose infolge „Wegkippen“ des Beckens nach hinten bei fehlender Rückenlehnen-Unterstützung. Wechseln Sie öfter Ihre Sitzhaltung! Scharf abgebildete, gut lesbare Zeichen bean-spruchen die Sehorgane geringer. Der Betriebsarzt führt den Sehtest nach G 37.1 „Bildschirmarbeit“ für Sie kostenlos durch. Checkliste Bildschirm/go/ - Ihr Betriebsarzt berät Sie zum Thema "Büro- und Bildschirmarbeit" gern ausführlicher -


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