Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Überblick über die Vereinsbesteuerung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Umsatzsteuer Leitfaden
Advertisements

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Mittelverwendung.
by pitzer 1 Herzlich Willkommen zum Bericht des Schatzmeisters des Heimat- und Museumsvereins Nauheim e. V. für das Jahr 2015.
Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen.
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V. Stand: Oktober 2010 Übersicht über steuerbegünstigte und – belastungen steuerbegünstigter.
Spendenrecht Regeln des Spendenrechts Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufbewahrungsfristen Steuerunterlagen und Belege.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuertermin- kalender.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Vorstandswahlen im Verein.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Januar 2015 Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Startgelder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: August 2016 Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Termine zur.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Februar 2013 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
Schulung Kassenwarte und Revisoren
Steuerliche Behandlung von Startgelder
steuerbegünstigter Vereine
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Steuerliche Behandlung
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder
Einnahmen und Ausgaben einer Sportveranstaltung
Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid
Aufwandsersatz an Sportler
Benefizveranstaltungen
Veranstaltungen Gesellige
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
Durchführung Kassenprüfung
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: März 2018.
Ausbildungsentschädigung
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
steuerbegünstigter Vereine
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Steuerunschädliche Annehmlichkeiten
Kurse in gemeinnützigen Sportvereine
Investitionsabzugsbetrag
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder
Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und.
Termine zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen
Prüffeld Mittelverwendung
Einnahmen und Ausgaben einer Sportveranstaltung
Steuerliche Behandlung
Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften
Überblick über die Vereinsbesteuerung
Steuertermin- kalender
Bezahlter Sportler § 67 a Absatz 3 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Vereinsgemeinschaften
Aufwandsersatz an Sportler
Benefizveranstaltungen
Abgeltungssteuer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.
 Präsentation transkript:

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Überblick über die Vereinsbesteuerung

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsberatung : Steuern Tätigkeitsbereiche gemeinnütziger Vereine Ideeller Bereich mit Vermögens- verwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Spenden Zuschüsse Mitgliedsbeiträge Erbschaften Alles was den Zweck der Körperschaft ausmacht Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Vereinsberatung : Steuern Ideeller Tätigkeitsbereich Eigentlicher ideeller Bereich Beiträge Spenden Zuschüsse Erbschaften Vermögens- verwaltung Zinserträge Mieteinnahmen Pachteinnahmen Steuerfrei Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer 7 %

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsberatung : Steuern Zweckbetrieb Sportveranstaltungen soweit die Einnahmen ,- € nicht übersteigen Vermietungen an Vereinsmitglieder Vereinsinterne Veranstaltungen mit Tombola und Lotterie Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer 7 %

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsberatung : Steuern Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Sportveranstaltungen soweit die Einnahmen ,- € übersteigen Sportveranstaltungen mit bezahlten Sportlern Option zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäfts- betrieb Öffentliche Veranstaltungen Gesellige Veranstaltungen Verkauf von Speisen und Getränken Bewirtung in Vereinsheimen Werbung und Sponsoring Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht Umsatzsteuer 19 % Sportveranstaltungen § 67 AOübriger

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsberatung : Steuern Hinweise Die Einordnung der Geschäftsvorfälle in die Tätigkeitsbereiche von gemeinnützigen Körper- schaften ist seit dem Kalenderjahr 2000 gesetzlich vorgeschrieben. Eine falsche Zuordnung von Geschäftsvorfällen in die Tätigkeitsbereiche führt nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Die Jahresergebnisse der einzelnen Tätigkeitsbereiche dienen zur Feststellung der satzungsmäßigen Verwendung der Vereinsmitteln. Ideeller Bereich (steuerfrei): abschließende Aufzählung der Geschäftsvorfälle – Beiträge, Zuschüsse, Spenden, Erbschaften Jahresergebnis immer positiv Vermögensverwaltung (teilweise steuerfrei) – Zinsen, Miet- und Pachteinnahmen. Jahresergebnis sowohl positive als auch negativ Zweckbetrieb (steuerbegünstigt): das gesamte sportliche Geschehen des Vereins. Jahresergebnis immer negativ. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (steuerpflichtig): Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Gewerbebetrieb) Jahresergebnis darf niemals negativ sein.