Modifikationen des Schadenersatzrechts Michaela Windisch-Graetz.

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Modifikationen des Schadenersatzrechts Michaela Windisch-Graetz

Modifikationen des allgemeinen Schadenersatzrechts Schädigung des AG durch den AN Schädigung von Arbeitskollegen Schädigung von Dritten Sachschäden Personenschäden - §§ 332, 333 ASVG

Schadensminderung nach DHG Schädigung des AG durch den AN Voraussetzung: Schadenersatzanspruch gem §§ 1293 ff ABGB – Schaden – Kausalität – Rechtswidrigkeit – Verschulden

Haftungserleichterungen gem § 2 Schädigung „bei Erbringung der Dienstleistung“ Bei „Versehen“ = Fahrlässigkeit Haftungsausschluss bei entschuldbarer Fehlleistung Mäßigung durch das Gericht – Bei leichter Flk bis auf 0 – Bei grober Flk nicht bis 0

Mäßigungskriterien (§ 2 Abs 2) Verschulden und Umstände – Verantwortung – Risikoabgeltung – Ausbildung – Arbeitsbedingungen – Schadenswahrscheinlichkeit

OGH 9 ObA 34/06z Ein Büroangestellter raucht, wirft die nicht vollständig ausgedämpfte Zigarette in den Papierkorb und verlässt das Büro. Durch den folgenden Zimmerbrand entsteht ein hoher Sachschaden. Ersatzpflicht des AN?

Persönlicher Geltungsbereich Privat- und öffentlich-rechtliche DN – Ausn.: wenn in Vollziehung der Gesetze Arbeitnehmerähnliche Personen – Arbeit im Auftrag und für Rechnung anderer Personen, – wirtschaftliche Unselbständigkeit Auch: GlBG, ASGG, AÜG, AuslBG...

Mittelbare Schädigung des AG Schädigung eines Dritten Haftung des DG gegenüber dem Dritten – § 1313a ABGB (Erfüllungsgehilfe) – § 1315 ABGB (Besorgungsgehilfe) – Gefährdungshaftung etc Aufteilung des Schadenersatzes im Innen- verhältnis zwischen AG und AN

Arbeitgeber Arbeitnehmer Kunde § 1313 a ABGB? § 1315 ABGB? Regress gem. DHG

Formellrechtliche Vorschriften § 6 DHG: Verfallfrist vom 6 Monaten (l.Flk) § 1489 ABGB: dreijährige Verjährungsfrist bei grober Flk und Vorsatz §§ 3, 4 DHG: unverzügliche Mitteilung und Streitverkündung § 7 DHG: Aufrechnung nur bedingt zulässig

Risikohaftung des Arbeitgebers Eigenschäden des AN Haftpflichtschäden Bsp: Dienstfahrrad-Fall → Der geschädigte Dritte steht in keiner haftungsrechtlichen Beziehung zum DG

§ 1014 ABGB Dem Gewalthaber ist zu ersetzen – notwendiger oder nützlicher Aufwand, – der mit dem Auftrag verbundene Schaden Norm aus dem Auftragsrecht – Rechtsgeschäftliches Handeln OGH: Analoge Anwendung auf faktische Arbeitsleistungen Arbeitsadäquate Schäden

Verschulden des DN – Analoge Heranziehung des § 2 DHG Abdingbarkeit des § 1014 ABGB? – Grenze des § 879 ABGB – Sittenwidrigkeit Kritik an der Rechtsfortbildung durch den OGH – Umgehung des DHG? – Analogiefähigkeit des DHG?

Personenschäden Arbeitsunfall -> ASVG Leistungspflicht der UV – Sachleistungen (Ärztliche Hilfe, Anstaltspflege...) – Geldleistungen (Versehrtenrente...) § 332 ASVG -> Legalzession Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger gehen auf den Versicherungsträger insoweit über, als dieser Leistungen zu erbringen hat (Kongruenzprinzip)

§ 332 Abs 5 ASVG Regress der AUVA gg. DN desselben Betriebes beschränkt – Nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung – Oder wenn der Unfall durch ein Verkehrsmittel mit erhöhter Haftpflicht verursacht wurde (Auto) Dh. voller Regress gegenüber außenstehenden dritten Schädigern

AUVA schädigender Arbeitskollege geschädigter Arbeitskollege Versicherungs- leistungen LZ Regress Schmerzengeld

Dienstgeberhaftungsprivileg § 333, 334 ASVG DG haftet dem DN nur – bei Vorsatz oder – bei Unfall mit Verkehrsmittel mit erhöhter Haftpflicht Gleichstellung des „Aufsehers im Betrieb“ Ist Kollege bloßer Kollege oder Aufseher?