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Berufshaftpflicht bei Übernahme von Unternehmerpflichten?

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Präsentation zum Thema: "Berufshaftpflicht bei Übernahme von Unternehmerpflichten?"—  Präsentation transkript:

1 Berufshaftpflicht bei Übernahme von Unternehmerpflichten?
Motivation AUGE / Delegation der Unternehmerpflichten Beschleuniger-Betriebsordnung Sicherheitstechnisch Verantwortliche Person Anlagenverantwortlicher Beauftragte Ausbilder Betreuer Fremdfirmen ... Betriebsversammlung , 15. September 2009, F. Heymach

2 Arbeitnehmerhaftung Jeder ist für sein Handeln verantwortlich.
Eine Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gilt für alle betrieblich veranlassten Tätigkeiten. Umfang der Haftung richtet sich nach Grad der Fahrlässigkeit leichteste, einfache, normale, bzw. mittlere, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz Bei normaler Fahrlässigkeit keine vollständige Haftungs-freistellung (Billigkeit und Zumutbarkeitsgesichtspunkte) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der AN in der Regel für den gesamten Schaden. Haftungsobergrenze von drei Bruttoeinkommen (bisher nicht anerkannt) Betriebsversammlung, 15. September 2009, F. Heymach

3 Beispiele für grobe Fahrlässigkeit
Arbeitnehmer unter Alkoholeinfluss auf dem Flughafen mit Einsatzfahrzeug € Schaden verursacht / Verdienst 1250 €/Mon. / BAG-Urteil € Arbeitnehmer rote Ampel nicht beachtet , Verkehrsunfall verursacht / Verdienst 2685 € /Mon. BAG-Urteil Haftung nicht begrenzt 3353 € LKW-Fahrer verursacht Unfall, weil er während der Fahrt seine Brille aufheben wollte Betriebsversammlung, 15. September 2009, F. Heymach

4 Arbeitnehmerhaftung im Öffentlichen Dienst
Bis 30.September 2005 Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt Ab 1.Oktober 2005 (TVöD) galten allgemeine Haftungskriterien. Ab 1. Oktober 2006 wurden die früheren Haftungsprivilegien wieder aufgenommen, aber aus übergeordneten tarifpolitischen Gründen bis auf weiteres ausgesetzt (Restantenliste). Ab 1. März 2008 Tarifeinigung und Haftungsprivilegien wieder eingeführt Eine Berufshaftpflichtversicherung kann nach Auskunft der Geschäftsführung von GSI für die Mitarbeiter wegen des Besserstellungsverbots nicht abgeschlossen werden Betriebsversammlung, 15. September 2009, F. Heymach

5 Berufshaftpflichtversicherung
Technischer Bereich ist problematisch Deckt nicht alle Bereiche bei uns ab, bzw. zahlt dann bei bestimmten Schäden nicht Zuschläge Ausschlussbedingungen Betriebsversammlung, 15. September 2009, F. Heymach

6 Unterstützungseinrichtung GUV/Fakulta
Schadensbeihilfe, die mit Dienst- und Berufshaftpflichtversicherungen vergleichbar ist Rechtschutz im Strafverfahren Rechtschutz im Zivilverfahren Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage Unterstützung bei Haft Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten Unterstützung von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit Unterstützung der Hinterbliebenen Betriebsversammlung, 15. September 2009, F. Heymach

7 Mitgliederbeitrag und Schadenersatz
Mitgliedsbeitrag sind 21Euro pro Jahr Sach- und Personenschäden bis max Euro Vermögensschäden bis max Euro Geräteregress bis max Euro Schlüsselverlust bis max Euro Ausschlusskriterium: Alkohol-, Drogenkonsum Mitgliedschaft in einer DGB Gewerkschaft ist Voraussetzung Betriebsversammlung, 15. September 2009, F. Heymach


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