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Praktikerseminar 31.5.2007 Wichtige Judikatur zur Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB.

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Präsentation zum Thema: "Praktikerseminar 31.5.2007 Wichtige Judikatur zur Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB."—  Präsentation transkript:

1 Praktikerseminar 31.5.2007 Wichtige Judikatur zur Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB

2 Praktikerseminar 31.5.2007 Gewählte Struktur: Keine historische Reihenfolge 1 Leit-Entscheidung, 2 Folgeentscheidungen Mehrere ergänzende Entscheidungen Art Leitsätze Schwerpunkte: oDHG oVersicherung

3 Praktikerseminar 31.5.2007 § 1014 ABGB Der Gewaltgeber ist verbunden, dem Gewalthaber allen zur Besorgung des Geschäftes notwendig oder nützlich gemachten Aufwand, selbst bei fehlge- geschlagenem Erfolge, zu ersetzen, und ihm auf Verlangen zur Bestreitung der baren Auslagen auch einen angemessenen Vorschuss zu leisten; er muss ferner allen durch sein Verschulden entstandenen, oder mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Schaden vergüten

4 Praktikerseminar 31.5.2007 Leitentscheidung: OGH 31.5.1983 (4Ob35/82) Risikohaftung bei Arbeitsverträgen sachgerecht Voraussetzung: arbeitsadäquater Sachschaden In Zusammenhang mit konkreter Arbeitsleistung Schaden typischerweise damit verbunden Spezifisches Risiko der Tätigkeit hat sich verwirklicht (gefahrengeneigte Tätigkeit)

5 Praktikerseminar 31.5.2007 Fortsetzung OGH 31.5.1983 (4Ob35/82) Dh nur der ex causa mandati, nicht der ex occasione mandati (gelegentlich der Arbeitsverrichtung) entstandene Schaden Betätigungsbereich des AG (nicht persönlicher Lebensbereich des AN: Bequemlichkeitsfälle) Tätigkeit des AN nur mit Kfz zweckmäßig und rationell durchführbar AG hätte sonst eigenes Fahrzeug einsetzen müssen (durch AN-Fahrzeug Unfallrisiko erspart)

6 Praktikerseminar 31.5.2007 Fortsetzung OGH 31.5.1983 (4Ob35/82) Konkret: AD-Tätigkeit, öffentliche Verkehrsmittel überhaupt nicht möglich, Führerschein u. eigenes Fahrzeug notwendig (keine DG-Kfz der AUVA) => überwiegend dienstliches Interesse

7 Praktikerseminar 31.5.2007 Fortsetzung OGH 31.5.1983 (4Ob35/82) Entschädigung nach DO.A/Kilometergeld? Wagnis, welches mit Tätigkeit verbunden ist, ist nicht im Kilometergeld (Aufwand für normalen Betrieb) integriert.

8 Praktikerseminar 31.5.2007 Fortsetzung OGH 31.5.1983 (4Ob35/82) Mitverschulden des AN? AN-Eigentum ist wie AG-Eigentum (Dienstfahrzeug) Gefahr der Beschädigung ausgesetzt Daher: § 2 DHG wäre anzuwenden

9 Praktikerseminar 31.5.2007 OGH 13.3.1997 (8ObA15/97g) - ergänzend Umweg? Vorgesetzte erklärt Zeit dafür wird gutgeschrieben, dienstliche Weisung arbeitsadäquater Sachschaden Mitverschulden des AN? § 2 DHG wäre anzuwenden (2. Instanz)

10 Praktikerseminar 31.5.2007 OGH 28.1.1999 (8ObA12/99v) - ergänzend Freizeit am Dienstort? Diebstahl des AN-Kfz vor Diskothek in Berlin => Erhöhung des Risikos gegenüber Umkreis der Heimat nicht erkennbar

11 Praktikerseminar 31.5.2007 OGH 8.1.11995 (9ObA184/95) - ergänzend Verjährung? § 1014 ABGB ist vertraglicher Anspruch Verjährung in 3 Jahren gem. § 1486 Z 5 ABGB Und: Drittschaden? DHG?

12 Praktikerseminar 31.5.2007 OGH 24.2.1988 (9ObA504/87) - ergänzend Luxusfahrzeug? Dienstfahrzeug (Kategorie…) hat sich AG erspart => dementsprechend Reparaturkosten

13 Praktikerseminar 31.5.2007 OGH 24.4.1991 (9ObA49/91) - ergänzend Weg zur Dienststelle? Fällt grundsätzlich in die Sphäre des AN und nicht in den Risikobereich des AG

14 Praktikerseminar 31.5.2007 Folge-Entscheidung OGH 4.9.1996 (9ObA2136/96z) Überstellungsfahrt? Bereitstehen des AN-Kfz von AG gefordert: Risikohaftung bejaht

15 Praktikerseminar 31.5.2007 Fortsetzung OGH 4.9.1996 (9ObA2136/96z) Abdingung § 1014 ABGB? § 1014 ABGB dispositiv Ausdrücklich oder über Vertragsauslegung Geldbetrag mit eindeutiger Zweckwidmung (Km-Geld reicht nicht) Kaskoversicherung

16 Praktikerseminar 31.5.2007 Fortsetzung OGH 4.9.1996 (9ObA2136/96z) Drittschaden? PKW geradezu als Dienstfahrzeug, Schaden durch Auftragsrisiko begünstigt… Knappe Begründung für Drittschäden: Dies liegt für Schäden an Lichtmast etc. nicht vor

17 Praktikerseminar 31.5.2007 OGH 26.3.1997 (9ObA46/97y) - ergänzend Drittschaden? Typische Gefahr des übertragenen Geschäfts, arbeitsadäquate Schädigung beim Dritten, Dritter erfolgreich beim AN geltend gemacht: Daher im Ergebnis Eigenschaden des AN!

18 Praktikerseminar 31.5.2007 OGH 21.10.1998 (9ObA122/98a) - ergänzend Unterbrechung der Rückreise? AN blieb am auswärtigen Dienstort, Rückreise nur zeitversetzt, Risikohaftung bejaht Private vs Dienstreise-Kaskoversicherung? Anspruch gem § 67 VersVG auf Private Kasko übergegangen. Auch wenn § 1014 ABGB vertraglicher Ersatzanspruch, dennoch möglich.

19 Praktikerseminar 31.5.2007 Folgeentscheidung OGH 24.5.1989 (9ObA139/89) Drittschaden: § 1014 ABGB + DHG Lehrling beschädigt mit Dienstfahrrad Kfz eines Dritten: arbeitsadäquat, § 2 DHG: 1/3 Minderung sachgerecht Fraglich: Ausuferung der Haftung des AG? Versicherungslösung?

20 Praktikerseminar 31.5.2007 Betriebshaftpflicht-Versicherung? Ausschluß Art. 7.5.3 AHVB Unter die Versicherung gemäß Art.1 fallen insbesondere nicht - Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen verursachen durch Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung oder ihrer Verwendung im Rahmen des versicherten Risikos ein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen.

21 Praktikerseminar 31.5.2007 Betriebshaftpflicht-Versicherung? Ausschluß Art. 7.10.1 AHVB Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an - Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung;.

22 Praktikerseminar 31.5.2007 Betriebshaftpflicht-Versicherung? Ausschluß Art. 7.10.2 AHVB Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an - beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benutzung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen.


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