Rundtischgespräch über die Umsatzsteuer Universität Heidelberg 12.06. 2015 „probably the best tax ever invented” (Cnossen 1990)

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 Präsentation transkript:

Rundtischgespräch über die Umsatzsteuer Universität Heidelberg „probably the best tax ever invented” (Cnossen 1990)

Einzigartige Möglichkeiten für Missbrauch Verrechnung und Erstattung von Vorsteuer Abschaffung der Binnengrenzen der EU 1992 Risiko der Nullsatzregelung bei Exportgütern Nichtbefolgung der USt-Regeln Bestimmungslandsprinzip

Werte (Keen, Smiths in IMF Working paper 2007) Klarheit Einfachheit Weniger richterliche Auslegung? Minimierung der Gefahr von Einkommensausfall durch Hinterziehung Steueranmeldung und Selbstveranlagung

Typologie der Hinterziehung Defizite bei der Anmeldung von Lieferungen / Leistungen Unterlassung der Registrationspflicht Falsche Klassifizierung von Produkten Einziehung der USt ohne Abführung Importprodukte, die von der Besteuerung ausgenommen werden Rechtswidrige Transaktionen Liquidierung der Gesellschaft

Umsatzsteuerbetrug Falsche Erstattungsansprüche aufgrund nicht existierender oder überhöhener Geschäfte („a VAT invoice is a check written on the government” /Bird 1993) Ausgenommene Lieferungen bzw. Privatverbrauch werden in die Geschäfte eingemischt Fehlen der Unternehmensqualität Karussellbetrug

Geschätzter Umsatzsteuerausfall Es hängt davon ab… 2.4%-34.5% aller steuerpflichtigen Umsätze EU-Durchschnitt: 15.8%-22 % (zunehmende Tendenz)

Strategien Administrative Antworten (z.B. VIES - Informationaustauschsystem) Umgekehrte Erhebung (reverse charge) USt-Konten (Bulgarien?) Verbindliche Benutzung einer Garantie, die von einem Dritten übernommen ist P-VAT als Bestätigung gegenüber dem Finanzamt Herkunftslandprinzip bei Exporten im Binnenmarkt CVAT, VIVAT

Praxiserfahrungen Vorhersehbarkeitsmaßstab: gewusst oder hätte gewusst Gleiches gilt, wenn mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind (C-131/13) Ziel: Verhütung der Hinterziehung BFH XI B 12/14: Es kann verlangt werden, Auskünfte einzuholen (vgl. Mahagében Dávid)

Mahagében und Dávid (C-80/11) Das Finanzamt trägt die Prüfung- und Ermittlungslast, die notwendige Inspektion vorzunehmen „jeden Schritt zu tun, der von ihm vernünftigerweise verlangt werden kann”

Standards und Bedingungen I. Höhere Stufe? Glaubwürdigkeit? Wenn es keine Schäden gibt? Formelle und materielle Anforderungen an die Gutgläubigkeit (Haben die matierellen Kriterien Vorrang vor den formellen? Wie kann man Gutgläubigkeit definieren?)

Standards und Bedingungen II. Verschiedene Sektoren Inländische und innergemeinschaftliche Fälle Objektive Beweise Standard der erforderlichen Sorgfalt Mehr Sorgfalt anwenden, wenn… Das Verhalten des Vertragpartners keinen ökonomischen (außensteuerlichen) Sinn ergibt

Beweislast Bei objektiven und subjektiven Kriterien Je mehr Beweise, desto besser? Beweislast bei derjenigen, der Vorsteuererstattung beansprucht oder bei der Finanzverwaltung oder bei dem ausländischen Finanzamts oder bei Transaktionspartner oder bei Dritten

Sachverhalt I. Objektive Umstände: Inkonsistenz oder Wechsel von Bank- und Versicherungsunterlagen Handelsregister, Steuer- Identifikationsnummer, Genehmigungen Herkunft und Ziel der Produkte Einrichtungen zur Erfüllung des Vertrags Geschäftspartnern Unterlieferanten/Subunternehmern

Sachverhalt II. Schriftlich abgeschlossener Vertrag CMR Transaktionswert Fehlende Prokura Rechnungsblock Abweichende Haupttätigkeit Mangelnde Bekanntheit des leistenden Unternehmens im Marktsegment Neue Einrichtung

Sachverhalt III. Ungewöhnliche Mengen von Produkten Lagerräume Reklamationsbedingungen Ungewöhnliche Adresse Kein online Auftritt Unfachmännische Dokumente Prokurist / Vertreter ist nicht in der Nähe ansässig Die Firma ist nur … erreichbar

Sachverhalt IV. Entgelt unter oder über dem Marktpreis Insolvenz Vor Notar abgegebene Erklärungen Transport LKW und Fahrer Gespeicherte GPS-Spur, Autobahn-Tickets Und die Liste geht weiter…

Beweise für ein Strafverfahren? Zeugenaussagen Feststellungen des Finanzamts Bankkontodaten Dokumente der Geschäftspartner

Sind Sie sicher? Rechtssicherheit Diskriminierungsverbot Wenn alle Anforderungen erfüllt sind… Wenn gutgläubig gehandelt wurde…