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Veröffentlicht von:Elke Buchholz Geändert vor über 8 Jahren
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Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr
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Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)
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Besteuerung von Gesellschaften „natürliche Personen“ –Einzelunternehmer, Gesellschafter von PG –unterliegen der ESt „jurist. Personen“ bzw. Körperschaften (zB KapGes) –unterliegen der KöSt Dualismus der Unternehmensbesteuerung
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Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der ESt –kein Steuersubjekt Gewinn: den Gesellschafter direkt zugerechnet (§ 23 Z 2) Personenvereinigungen mit betriebl. Einkünften: –Gesellschafter als Mitunternehmer –Mitunternehmer: - wie Unternehmer, aber Mitunternehmer
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Mitunternehmer § 23 Z 2 EStG –OG, KG –zudem: atyp. Stille, GesBR, EWIV –nicht: echte stille Gesellschaft Mitunternehmer tragen Unternehmerrisiko: Beteiligung am Gewinn/Verlust stillen Reserven/Firmenwert Haftung für Schulden + Unternehmerinitiative
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Körperschaften Körperschaften/Kap.Ges. –eigene Steuersubjekte Gesellschaft – Gesellschafter –getrennt zu erfassende Steuersubjekte –Trennungsprinzip
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KStG persönliche Steuerpflicht: –juristische Personen des privaten Rechts GmbH, AG, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen –Betriebe gewerblicher Art von KöRs –nichtrechtsfähige Personenvereinigungen
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StRef 2005: Gruppenbesteuerung steuersystematische Einordnung einer Gruppenbesteuerung/Organschaft –Grundsatz: Individualbesteuerung –Ausnahme: Gruppenbesteuerung/Organschaft auch keine Zusammenveranlagung von Ehegatten warum Reform in Österreich? –bisherige Organschaft: nicht mehr zeitgemäß (RFH) wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Ergebnisabführungsvertrag nicht europarechtskonform
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Konzept Gruppenbesteuerung: –Ebenenzurechnung - Ergebnis/Einkommensvereinigung –nur mehr: finanzielle Verbindung von über 50% –neu: ausländische Gruppenmitglieder - anders zB: deutsche Organschaft
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Konzept: Zurechnung Beispiel: GT A1 A2 A3
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Beispiel: zB: Gruppenträger Gruppenmitglied kein GM Österreich Gruppenbildung außerhalb der Gruppe
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ausländische Gruppenmitglieder ausländische Verluste: Umrechnung auf österreichisches Steuerrecht „Nachversteuerung“ –bei Verlustverwertung im Ausland –bei Ausscheiden aus der Gruppe (außer bei Liquidation und Insolvenz) steuerpolitischer Hintergrund: –attraktiver Standort + europarechtskonform
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Firmenwertabschreibung warum? abschreibbarer Firmenwert: –bis zu 50% der AK –verteilt auf 15 Jahre –abgeschafft mit AbgÄG 2014
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Privatstiftungen Gesamtbesteuerungskonzept von Privatstiftungen: –Eingangsbesteuerung –laufende Besteuerung –Ausgangsbesteuerung
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Besteuerung von Privatstiftungen 3 Ebenen PS
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