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Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr. Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)

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Präsentation zum Thema: "Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr. Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)"—  Präsentation transkript:

1 Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr

2 Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)

3 Besteuerung von Gesellschaften „natürliche Personen“ –Einzelunternehmer, Gesellschafter von PG –unterliegen der ESt „jurist. Personen“ bzw. Körperschaften (zB KapGes) –unterliegen der KöSt Dualismus der Unternehmensbesteuerung

4 Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der ESt –kein Steuersubjekt Gewinn: den Gesellschafter direkt zugerechnet (§ 23 Z 2) Personenvereinigungen mit betriebl. Einkünften: –Gesellschafter als Mitunternehmer –Mitunternehmer: - wie Unternehmer, aber Mitunternehmer

5 Mitunternehmer § 23 Z 2 EStG –OG, KG –zudem: atyp. Stille, GesBR, EWIV –nicht: echte stille Gesellschaft Mitunternehmer tragen Unternehmerrisiko: Beteiligung am Gewinn/Verlust stillen Reserven/Firmenwert Haftung für Schulden + Unternehmerinitiative

6 Körperschaften Körperschaften/Kap.Ges. –eigene Steuersubjekte Gesellschaft – Gesellschafter –getrennt zu erfassende Steuersubjekte –Trennungsprinzip

7 KStG persönliche Steuerpflicht: –juristische Personen des privaten Rechts GmbH, AG, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen –Betriebe gewerblicher Art von KöRs –nichtrechtsfähige Personenvereinigungen

8 StRef 2005: Gruppenbesteuerung steuersystematische Einordnung einer Gruppenbesteuerung/Organschaft –Grundsatz: Individualbesteuerung –Ausnahme: Gruppenbesteuerung/Organschaft auch keine Zusammenveranlagung von Ehegatten warum Reform in Österreich? –bisherige Organschaft: nicht mehr zeitgemäß (RFH) wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Ergebnisabführungsvertrag nicht europarechtskonform

9 Konzept Gruppenbesteuerung: –Ebenenzurechnung - Ergebnis/Einkommensvereinigung –nur mehr: finanzielle Verbindung von über 50% –neu: ausländische Gruppenmitglieder - anders zB: deutsche Organschaft

10 Konzept: Zurechnung Beispiel: GT A1 A2 A3

11 Beispiel: zB: Gruppenträger Gruppenmitglied kein GM Österreich Gruppenbildung außerhalb der Gruppe

12 ausländische Gruppenmitglieder ausländische Verluste: Umrechnung auf österreichisches Steuerrecht „Nachversteuerung“ –bei Verlustverwertung im Ausland –bei Ausscheiden aus der Gruppe (außer bei Liquidation und Insolvenz) steuerpolitischer Hintergrund: –attraktiver Standort + europarechtskonform

13 Firmenwertabschreibung warum? abschreibbarer Firmenwert: –bis zu 50% der AK –verteilt auf 15 Jahre –abgeschafft mit AbgÄG 2014

14 Privatstiftungen Gesamtbesteuerungskonzept von Privatstiftungen: –Eingangsbesteuerung –laufende Besteuerung –Ausgangsbesteuerung

15 Besteuerung von Privatstiftungen 3 Ebenen PS


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