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5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Präsentation zum Thema: "5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform"—  Präsentation transkript:

1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht)
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erbracht werden, um die Geschäftsidee umsetzen zu können? Gewerberecht Welchen rechtlichen Rahmen möchte/muss ich mir geben, um dann tätig sein zu können? Wahl der Rechtsform Welche Konsequenzen sind mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform verbunden? Doppelte Buchhaltung oder EAR? Haftung? Mitarbeit? Steuer? … Wie kann ich meine Ideen schützen? Welche Vollmachten kann ich erteilen?

3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt ausgeübt wird oder einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt (Regelmäßigkeit), sie mit der Absicht ausgeübt wird, einen Gewinn zu erzielen (Ertragsabsicht) und sie keine Gesetze verletzt (Erlaubtheit) Ausnahmen: Neue Selbstständige (z. B. Physiotherapeuten, Vortragende, Übersetzer, Autoren): Diese gewerblichen Tätigkeiten können ohne Gewerbeschein ausgeübt werden. Ärzte, Rechtsanwälte und Apotheker: Für sie gibt es aufgrund ihrer großen Verantwortung eigene Gesetze Landwirte: Auch hier gibt es eigene Regelungen.

4 Gewerberecht 2/3 Allgemeine Voraussetzungen Freie Gewerbe
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Gewerberecht 2/3 Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen Gewerbeart, die ausgeübt werden darf Allgemeine Voraussetzungen Freie Gewerbe erfüllt Besondere Voraussetzungen (Befähigungsnachweis) Reglementierte Gewerbe ohne Zuverlässigkeits-prüfung erfüllt Zuverlässigkeitsprüfung Reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeits-prüfung (sensible Gewerbe) erfüllt

5 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
Gewerberecht 3/3

6 Fragen, die sich bei der Wahl der Rechtsform stellen
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Fragen, die sich bei der Wahl der Rechtsform stellen Unternehmer? Welchen Namen? Gründungs-kosten? Veröffentlichung Jahresab-schlüsse? Mindestkapital? Zusätzliches Kapital? Haftung? Kredit-würdigkeit? Mitarbeit? Steuer? Sozial-versicherung? Buchhaltung? Firmenbuch? Kontroll-rechte?

7 Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform eine Person Einzelunternehmen Mitarbeit steht im Vordergrund (Personen-gesellschaften) Offene Gesellschaft (OG) mehrere Personen Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GnbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Kapitalaufbringung steht im Vordergrund (Kapital-gesellschaften) Aktiengesellschaft (AG) Societas Europaea (SE) Genossenschaft Sonderformen Verein

8 Wann gilt man vor dem Gesetz als Unternehmer?
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Wann gilt man vor dem Gesetz als Unternehmer? Tätigkeit unterliegt dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), wenn sie auf Dauer angelegt ist sie selbstständig ausgeübt wird und es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt. Ob man damit einen Gewinn erzielen möchte oder nicht, spielt keine Rolle. Wählt man eine bestimmte Rechtsform, gelten sofort automatisch die Regelungen des UGB. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „Unternehmern aufgrund der Rechtsform“. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Genossenschaft (Gen) Societas Europaea (SE) Ausnahmen: Ärzte, Rechtsanwälte (Freiberufler) Landwirte  können sich freiwillig an die Regelungen des UGB halten

9 Namenswahl bei Unternehmen
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Namenswahl bei Unternehmen Firma: eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt jeder Firmenname ist zulässig, sofern er Kennzeichnungskraft hat und sich von bestehenden Firmen unterscheidet. Z. B. LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS – LOVE CLOTHING e.U

10 Firmennamen Namensfirma Sachfirma Fantasienamen Im Firmennamen
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Firmennamen Namensfirma Sachfirma Fantasienamen Im Firmennamen scheint nur der Name eines oder mehrerer Gesell- schafter auf. Im Firmennamen scheint der Tätigkeitsbereich auf. Es wird ein Firmen- name gewählt, der sich auch als Werbeträger eignet. z. B. Coole Snowboard- bekleidung e.U. z. B. LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS – LOVE CLOTHING e.U z. B. Josef Scholler e.U.

11 Firmenbuch öffentliches Verzeichnis geführt von Firmenbuchgerichten
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Firmenbuch öffentliches Verzeichnis geführt von Firmenbuchgerichten eingetragen werden: Einzelunternehmen mit mehr als ,00 EUR Umsatz Personen- und Kapitalgesellschaften (OG, KG, GmbH, AG) Eintragungen werden im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im Internet veröffentlicht Quelle:

12 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
Firmenbuchauszug 1/2

13 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
Firmenbuchauszug 2/2

14 Ein-Personen-Unternehmen
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Ein-Personen-Unternehmen Unternehmen ohne fest angestellte Mitarbeiter/innen unabhängig von der gewählten Rechtsform (meist Einzelunternehmen oder GmbH) ca EPU in Österreich entspricht rund 55 % aller Unternehmen häufige Tätigkeitsbereiche Information und Consulting Gewerbe und Handwerk Handel

15 Einzelunternehmen einfach zu gründen  niedrige Gründungskosten 
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Einzelunternehmen einfach zu gründen  niedrige Gründungskosten  kein Mindestkapital erforderlich  unbeschränkte Haftung (auch mit dem Privatvermögen)  Eintragung ins Firmenbuch ab einem Umsatz von ,00 EUR verpflichtend – sonst freiwillige Eintragung möglich Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von ,00 EUR Gewinne unterliegen der Einkommensteuer (max. 50 %) Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Kreditwürdigkeit hängt von den vorhandenen Sicherheiten ab zusätzliches Kapital kann schwer aufgebracht werden  Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden

16 Offene Gesellschaft (OG)
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Offene Gesellschaft (OG) mindestens zwei Personen einfach zu gründen  und niedrige Gründungskosten  kein Mindestkapital erforderlich  unbeschränkte Haftung für die gesamten Schulden des Unternehmens (auch mit dem Privatvermögen)  Gesellschafter/innen sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von ,00 EUR Gewinnanteile der Gesellschafter unterliegen der Einkommensteuer Pflichtversicherung der Gesellschafter/innen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Kreditwürdigkeit hängt von den vorhandenen Sicherheiten ab zusätzliches Kapital kann leichter aufgebracht werden Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden

17 Kommanditgesellschaft (KG) 1/2
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Kommanditgesellschaft (KG) 1/2 mindestens zwei Personen einfach zu gründen  und niedrige Gründungskosten  kein Mindestkapital erforderlich  unbeschränkte Haftung für die gesamten Schulden des Unternehmens für Komplementäre  beschränkte Haftung mit der Einlage für Kommanditisten  unbeschränkte haftende Gesellschafter/innen sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet, beschränkt haftende Gesellschafter/innen nicht Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend

18 Kommanditgesellschaft (KG) 2/2
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Kommanditgesellschaft (KG) 2/2 Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von ,00 EUR Gewinnanteile der Gesellschafter unterliegen der Einkommensteuer Pflichtversicherung der unbeschränkt haftenden Gesellschafter/innen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft beschränkt haftende Gesellschafter/innen können im Unternehmen angestellt werden ( Versicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz)  Kreditwürdigkeit hängt von den vorhandenen Sicherheiten ab zusätzliches Kapital kann leichter aufgebracht werden, weil sich Kommanditisten beteiligen können, ohne aktiv mitzuarbeiten  Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden

19 Stille Gesellschaft Bitte Foto einfügen
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Stille Gesellschaft Bitte Foto einfügen Gründung erfolgt durch Vertragsabschluss es muss kein Mindestkapital aufgebracht werden Stille Gesellschafter/innen haften nur mit der Einlage  Stille Gesellschafter/innen müssen nicht mitarbeiten   Kontroll- und Mitspracherechte können vereinbart werden keine Eintragung ins Firmenbuch Einkünfte von Stillen Gesellschafter/innen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %)  interessante Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen, die zusätzliches Eigenkapital suchen 

20 Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) zur Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag es wird kein Mindestkapital benötigt die Gesellschaft wird nicht ins Firmenbuch eingetragen alle Gesellschafter/innen haften unbeschränkt und solidarisch

21 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1/3
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1/3 für die Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag hohe Gründungskosten im Vergleich zu Personengesellschaften  Mindestkapital von ,00 EUR  GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Gesellschafter/innen nur bis zur Höhe der Einlage  Gesellschafter/innen sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet GmbH wird ins Firmenbuch eingetragen Doppelte Buchhaltung muss geführt werden Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer (25 %) ausgeschüttete Gewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %) 

22 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 2/3
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 2/3 Sozialversicherung: Gesellschafter/innen mit mehr als 25 % Anteil: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Gesellschafter/innen mit weniger als 25 % Anteil: Möglichkeit nach ASVG versichert zu werden Aufnahme von Krediten ist bei fehlenden Sicherheiten ein Problem ( Problem kann durch persönliche Haftung eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin gelöst werden)  zusätzliches Kapital kann durch die Aufnahme von zusätzlichen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen aufgebracht werden  Jahresabschlüsse müssen an das Firmenbuchgericht übermittelt werden 

23 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 3/3
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 3/3 Generalversammlung (Versammlung aller Gesellschafter/innen) bestellt wählt besteht aus allen Gesellschaftern jährlich vom Geschäftsführer/von der Geschäftsführerin einberufen Stimmrecht hängt von Höhe des Geschäftsanteils ab bestellt den/die Geschäftsführer und wählt bei Bedarf den Aufsichtsrat Geschäfts-führer Aufsichtsrat besteht aus natürlichen Personen und ist ein Kontrollorgan kontrolliert natürliche Personen, die das Unternehmen leiten

24 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
GmbH & Co KG 1/2 Gesellschaftvertrag für die Gründung (Kommanditgesellschaft und GmbH) Mindestkapital der GmbH muss aufgebracht werden GmbH haftet mit dem gesamten Vermögen, die Gesellschafter der GmbH mit der Einlage  Doppelte Buchhaltung muss geführt werden Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer (25 %) Gewinne der Kommanditisten unterliegen der Einkommensteuer (max. 50 %) Jahresabschlüsse müssen an das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt werden 

25 Kommandit-gesellschaft = natürliche Person/en
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform GmbH & Co KG 2/2 GmbH & Co KG Kommandit-gesellschaft Vollhafter (Komplementär) Teilhafter (Kommanditist) GmbH = juristische Person = natürliche Person/en unbeschränkte Haftung (mit dem gesamten Vermögen der Gesellschaft) beschränkte Haftung (mit der Einlage)

26 Aktiengesellschaft (AG) 1/3
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) 1/3 für die Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag (Satzung) hohe Gründungskosten im Vergleich zu Personengesellschaften  Mindestkapital von ,00 EUR  AG haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Aktionäre nur bis zur Höhe der Einlage  Aktionäre sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt AG wird ins Firmenbuch eingetragen Doppelte Buchhaltung muss geführt werden Gewinne der AG unterliegen der Körperschaftsteuer (25 %) ausgeschüttete Gewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %) 

27 Aktiengesellschaft (AG) 2/3
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) 2/3 Sozialversicherung: für Aktionäre fällt keine Sozialversicherung an Personen, die das Unternehmen leiten, werden nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert Kreditwürdigkeit hängt von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab zusätzliches Kapital kann durch die Beteiligung von vielen Aktionären und dem Verkauf von Unternehmensanteilen aufgebracht werden  Jahresabschlüsse müssen an das Firmenbuchgericht übermittelt werden 

28 Aktiengesellschaft (AG) 3/3
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) 3/3 Hauptversammlung (Versammlung aller Aktionäre) entlastet wählt besteht aus allen Aktionären jährlich mindestens ein mal vom Vorstand einberufen Stimmrecht hängt von der Anzahl der Aktien ab trifft wichtige Entscheidungen entlastet den Vorstand und wählt den Aufsichtsrat Vorstand Aufsichtsrat besteht aus natürlichen Personen und ist ein Kontrollorgan kontrolliert natürliche Personen, die das Unternehmen leiten

29 Societas Europaea (SE) – die „Europa AG“
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Societas Europaea (SE) – die „Europa AG“ erleichtert grenzüberschreitende Fusionen und Holdinggesellschaften kann gegründet werden, bei Beteiligung von mindestens zwei bestehenden Unternehmen in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU diese Unternehmen können verschmelzen eine Holding bilden eine Tochter-SE gründen eine nationale AG in eine SE umwandeln Grundkapital: ,00 EUR Unternehmensleitung durch Vorstand und Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat Eintragung ins Firmenbuch Doppelte Buchhaltung Quelle:

30 Vereine 1/2 verfolgen meist gemeinnützige Ziele
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Vereine 1/2 verfolgen meist gemeinnützige Ziele für die Gründung benötigt man mindestens zwei Personen und Vereinsstatuten geringe Gründungskosten  es muss kein Mindestkapital aufgebracht werden  Verein haftet mit seinem gesamten Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen haften auch die Organe eines Vereins  Vereine werden ins Vereinsregister eingetragen bis auf wenige Ausnahmen wird eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt Vereine unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer – es gibt zahlreiche steuerliche Begünstigungen

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Vereine 2/2

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Genossenschaften dienen der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder für die Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag (Satzung)  Mindestkapital muss nicht aufgebracht werden  Genossenschaft haftet mit ihrem gesamten Vermögen Mitglieder der Genossenschaft können sowohl beschränkt als auch unbeschränkt haften Genossenschaft wird ins Firmenbuch eingetragen Doppelte Buchhaltung muss bei mehr als ,00 EUR Umsatz geführt werden Gewinne der Genossenschaft unterliegen der Körperschaftsteuer (25 %)

33 technische Erfindungen durch Patente
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform technische Erfindungen durch Patente Muster Werke und Software Was kann rechtlich geschützt werden? geschützte Ursprungs- Bezeichnungen bzw. geschützte geografische Angabe Marken Firmennamen LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS – LOVE CLOTHING e.U.

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Vollmachten Prokura: berechtigt dazu, das Unternehmen in allen Belangen zu vertreten, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt. (umfassendste Vollmacht, die nur von einem Unternehmer erteilt werden kann, der ins Firmenbuch eingetragen ist) Generalhandlungsvollmacht: berechtigt dazu, alle Geschäfte, die der Betrieb eines bestimmten Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt durchzuführen. (können auch von Unternehmern erteilt werden, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind sowie von Prokuristinnen und Prokuristen) Artvollmacht: berechtigt zur Durchführung einer bestimmten Art von Geschäften (z. B. dem Einkauf von Handelswaren) Spezialvollmacht: berechtigt nur zur Durchführung einer bestimmten Handlung

37 Einschränkungen bei Prokuristinnen und Prokuristen
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Einschränkungen bei Prokuristinnen und Prokuristen Prokuristinnen und Prokuristen dürfen nicht Grundstücke verkaufen oder belasten das Unternehmen verkaufen oder schließen die Prokura weitergeben Gewerbeanmeldungen vornehmen Anmeldungen zum Firmenbuch durchführen den Jahresabschluss unterzeichnen

38 Prokurist/in vertritt das Unternehmen alleine
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Prokurist/in vertritt das Unternehmen alleine mehrere Prokuristinnen und Prokuristen vertreten gemeinsam das Unternehmen ein/e Prokurist/in vertritt gemein-sam mit einem geschäfts-führenden Gesellschafter oder Mitglied des Vorstands das Unternehmen ein/e Prokurist/in kann das Unternehmen bei allen in einer Filiale anfallenden Geschäfte vertreten Einzelprokura Gesamtprokura gemischte Prokura Filialprokura Arten der Prokura

39 Einschränkungen bei Handlungsbevollmächtigten
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Einschränkungen bei Handlungsbevollmächtigten alles, was Prokuristinnen und Prokuristen nicht dürfen Wechselverbindlichkeiten eingehen (= einen Wechsel akzeptieren) Darlehen für das Unternehmen aufnehmen das Unternehmen vor Gericht vertreten (Prozessführung) außer diese Befugnis wurde besonders erteilt (Spezialvollmacht)

40 Unterschiede Prokura - Handlungsvollmacht
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Unterschiede Prokura - Handlungsvollmacht Prokura Handlungsvollmacht Darf erteilt werden in … … im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen … in allen Unternehmen Darf erteilt werden … … nur vom Unternehmer/der Unternehmerin … vom Unternehmer/der Unternehmerin, Prokuristinnen und Prokuristen oder anderen Handlungsbevollmächtigten Wird erteilt … … ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) … ausdrücklich oder durch schlüssige Handlung Muss ins Firmenbuch … … eingetragen werden … nicht eingetragen werden Umfasst … … alle Handlungen, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt … Handlungen, die der Betrieb des betreffenden Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt Kann nach außen … … nicht eingeschränkt werden … eingeschränkt werden. Die Einschränkung ist aber nur wirksam, wenn der Dritte die Beschränkung kannte oder kennen musste. Die Übertrag-barkeit der Vollmacht … … ist nicht möglich. … ist mit Zustimmung des Vertretenen (Unternehmer/in, Prokurist/in, andere Handlungs-bevollmächtigte) möglich


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