Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Institutionen der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der EU

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Institutionen der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der EU"—  Präsentation transkript:

1 Institutionen der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der EU
Payosova Tetyana 3. Dezember 2007 Universität Bern

2 Inhalt Europol OLAF Eurojust Bezug auf die Schweiz Aussichten

3 EUROPOL - Das Europäische Polizeiamt

4 Errichtung 1976 – TREVI-Gruppen; 1991 – Ad-hoc-Gruppe Europol;
– Europäische Drogenstelle; 1999 – Europol;

5 Rechtsgrundlagen: Art. 30 EUV; Europol-Übereinkommen (1995);
Protokoll über Vorrechte und Immunitäten (1997); Protokoll über GET (2002); Dänisches Protokoll (2004);

6 Hauptaufgaben: 1) Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Zusammenarbeit der nat. Behörden 2) Bekämpfung und Verhütung der grenzüberschreitenden Kriminalität: - Informationsaustausch; - Teilnahme an GET; !!! Keine Zwangsmaßnahmen!!!

7 Zuständigkeit Ratione materiae:
Illegaler Drogenhandel; Illegaler Handel mit nuklearen und radioktiven Substanzen; Schleuserkriminalität; Menschenhandel; Fälschung von Euro;

8 2 Voraussetzungen: Kraftfahrzeugkriminalität; Terroristische Taten;
Geldwäsche; Andere (Anhang zum EuropolÜ); 2 Voraussetzungen: krim. Organisationsstruktur; 2 oder mehr MS;

9 Prinzipien: Unabhängigkeit: - eigene Rechtspersönlichkeit!!
!!!! Kein Organ der EU !!!! - GKI, Direktor; - Immunität; Geheimhaltung;

10 Struktur: Verwaltungsrat (27); Direktor (Max-Peter Ratzel);
Finnanzkontrolleur; Haushaltausschuss; Sitz: Den Haag Das Budget 2007: EUR 70.5 mil.

11 Informationsaustausch
Nationale Stellen (27); Verbindungsbeamten; Direkt; + automatisiertes Informationssystem;

12 Probleme: Immunität der Europol-Bediensteten; Kontrolle von Europol;
Datenschutz;

13 OLAF OLAF verfügt über keine Rechtspersönlichkeit

14 Das Video über OLAF ist unter
abrufbar

15 1999 – Errichtung durch Beschluss der Kommission;
Natur: admin. Kontrollinstanz - Dienststelle der Kommission;

16 Aufgaben: Art. 2 des Beschlusses:
Bekämpfung von Betrug, Korruption und and. Verbrechen zum Nachteil der finanz. Interessen der EG; Betrugsbekämfung bei sonstigen Tatsachen/Handlungen gegen Gemeinschaftsbestimmungen;

17 Befugnisse: Untersuchungen: - Interne (EU/EG Einrichtungen);
Externe (nat./jurist. Personen in MS/Drittstaaten); Prinzipien: Unabhängigkeit (Duale Funktionalität); Subsidiarität (Vor-Ort-Kontrolle);

18 Spannungsfelder: Unabhängigkeit und Autonomie der EZB und der EIB;
Freies Mandat und die Immunität der Abgeordneten;

19 Justizielles Pendant von Europol
EUROJUST Justizielles Pendant von Europol

20 Rechtsgrundlagen: Vertrag von Nizza (Art. 31, 32 EUV);
Beschluss des Rates vom ; Sitz – Den Haag. Hauptaufgaben: Koordienierung der Ermittlungen in den MS; Verbesserung der Zusammenarbeit; Weitere Unterstützung.

21 Struktur: 1) Vetreter der MS (1:1); 2) Kollegium (alle Vertreter);
3) Präsident (Michael Kennedy); 4) Verwaltungsdirektor (Ernst Merz); 5) GKI und Datenschutzbeauftragter.

22 Zuständigkeit: 1) Art. 2 EuropolÜ; 2) Computerkriminalität;
3) Betrug, Korruption, Straftaten gegen finanz. Interessen der EG; 4) Andere in Zusammenhang mit 1-3 begangene Straftaten.

23 Befugnisse: Informationsaustausch;
Ersuchen an nat. Behörden Ermittlingsverfahren zu führen/ Strafverfolgung aufzunehmen; Teilnahme an den GET.

24 Bezug auf Schweiz Europol – Kooperationsabkommen, 2004 (Inkrafttreten – ); Eurojust – Verhandlungen seit April 2007; OLAF ??? Daneben: SDÜ, bilaterale Abkommen (z.B. CH-DE);

25 Europäische Staatsanwaltschaft
Aussichten: Europol: - begrenzte operative Befugnisse; - Ausdehnung des Zuständigkeitskatalogs; Eurojust: Keimzelle für Europäische Staatsanwaltschaft

26 EStA- Rechtsgrundlagen:
Lissabon-Vetrag (Art. 69i); Corpus Juris (2000); Grünbuch der EK (2001); Natur: Unabhängige jutsizielle Einrichtung Struktur: Haupstaatsanwalt (Brüssel) + 1 Stellvertreter in jedem MS

27 Zuständigkeit ratione materiae:
Straftaten zum Nachteil der finanz. Interessen der EU Befugnisse: Strafrechtliche Verfolgung und Untersuchung; Anklageerhebung vor nat. Gericht; Aufgaben der ordentl. Staatsanwaltschaft im Strafverfahren;

28 Fazit Notwendigkeit der Institutionen ist nicht mehr umstritten;
Weitere Entwicklungen sind unklar wegen politischen Diskrepanzen.


Herunterladen ppt "Institutionen der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der EU"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen