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Veröffentlicht von:Sjoerd Karcher Geändert vor über 10 Jahren
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BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
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Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung Herrengasse Wien Mag. Andreas WIESELTHALER Direktor Mail: Mag. Manfred Aichberger Stv. Direktor Mail:
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Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung Umsetzung internationaler Vorgaben (UNCAC,…) und Empfehlungen (GRECO) Gesetzliche Verankerung Bundesgesetz – in Kraft seit Einrichtung außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit Weiterentwicklung des Konzeptes BIA 3
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Generelle Aufgaben und Wirkungsbereich
Generelle Aufgaben und Wirkungsbereich Bundesweite Zuständigkeit zur Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption Zuständigkeit für den gesamten öffentlichen Sektor Umfassender Auftrag zur Analyse und Korruptionsprävention Zentrale Funktion im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Einrichtungen Möglichkeit zur Übertragung und Beauftragung Keine dienst- oder diziplinarrechtliche Kompetenz
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AUFGABENKATALOG I Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen:
AUFGABENKATALOG I Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen: Missbrauch der Amtsgewalt Bestechungsdelikte Verbotene Intervention Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung oder unter Beteiligung eines Amtsträgers Geschenkannahme durch Machthaber Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte
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AUFGABENKATALOG II Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen:
AUFGABENKATALOG II Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen: Geldwäscherei strafbare Handlungen nach dem StGB und strafrechtlichen Nebengesetzen in Verbindung mit strafbaren Handlungen aus dem Deliktskatalog und über Auftrag eines Gerichtes oder einer StA strafbare Handlungen nach dem StGB und strafrechtlichen Nebengesetzen von Bediensteten des BMI über schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer StA
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4 Säulen der Anti-Korruptionsarbeit
4 Säulen der Anti-Korruptionsarbeit Edukation Schulung Repression Verfolgung/ Ermittlung Kooperation National /internat. Prävention Vorbeugung ergeben den gesamtheitlichen Ansatz des BAK
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Organigramm DIREKTOR Stv. DIREKTOR 28.03.2017 Abteilung IV/BAK/1 SPOC
Strategie, Administration Einsatz- und Führungs-unterstützung SPOC Abteilung IV/BAK/2 Prävention, Edukation, Basis- und Grundlagen-arbeit, Abteilung IV/BAK/3 Operativer Dienst Abteilung IV/BAK/4 Internationale Kooperation und Rechtshilfe 8
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BESONDERHEITEN - BAK Polizeilicher Partner in der Kooperation mit der WKStA Unverzügliche Meldepflicht - vor dienstrechtlichen Ermittlungen - vor Anfallsberichten an die StA Direktes Melderecht “6 - Augen Kontrolle“ bei Meldeeingängen
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KOOPERATION MIT DER WKStA
KOOPERATION MIT DER WKStA Zusammenarbeit mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA Laufende und frühzeitige Einbindung der WKStA Jährliche Klausur BAK/WKStA JIT (Joint Investigation Team) Vorratsdatenspeicherung
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RECHTSSCHUTZ Rechtsschutzkommission:
RECHTSSCHUTZ Rechtsschutzkommission: Rechtsschutzbeauftragter des BMI und zwei weitere Mitgliedern. Sie ist unabhängig, weisungsfrei, hat volle Akteneinsicht und ein Vorschlagsrecht an die Bundesministerin für Inneres.
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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