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Arbeitsrecht als Geschäftsgrundlage der Personalarbeit Prof. Dr. Florian Schramm Tagung Ideengeschichte der BWL Präsentation am 22.9.2015 an der Helmut-Schmidt-Universität.

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1 Arbeitsrecht als Geschäftsgrundlage der Personalarbeit Prof. Dr. Florian Schramm Tagung Ideengeschichte der BWL Präsentation am 22.9.2015 an der Helmut-Schmidt-Universität

2 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 2 Integration 1. Die Nähe von Arbeitsrecht und Personalarbeit in der Praxis 2. Forschung zwischen Personalökonomie und Rechtssoziologie 3. Die fachübergreifende Zusammenarbeit entwickelt sich ambivalent.

3 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 3 Integration 1. Nähe von Arbeitsrecht und Personalarbeit in der Anwendung Personalwirtschaftliche Positionen werden teilweise durch Jurist(inn)en besetzt (vgl. Seidenglanz et al. 2014, S. 27) Bei den personalwirtschaftlichen Aufgaben bestehen juristische Bezüge (Vertragsgestaltung, Betriebsräte etc.) In der Weiterbildung, bei Ratgebern u. ä. spielen juristische Themen eine wesentliche Rolle (vgl. Seidenglanz et al. 2014, S. 96)

4 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 4 Integration 2. Personalwirtschaft und Arbeitsrecht Ökonomische Analyse des Arbeitsrechts als Bestandteil der ÖAR ÖAR / Law and Economics: ab 60er Jahre, z. B. Coase 1960, Calabresi 1961, Posner (1972) Neben Rechtstatsachenforschung Orientierung an ökonomischen Effizienzkriterien, tradierte Annahmen rationaler Wahl Behavioral Law and Economics (z. B. Jolls / Sunstein / Thaler 1998). Endowment effect, bounded rationality, bounded willpower, bounded self-interest (Jolls 2010)

5 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 5 Integration 2. Personalökonomie und Arbeitsrecht Stellvertretend: Sadowski 1996, Kirstein / Kittner / Schmidtchen 2001), Sadowski / Walwei (Hrsg.) 2002, Alewell (Hrsg.) 2013 ÖAAR in der ÖAR vergleichsweise schwach vertreten. Mutmaßliche Gründe: geringe Relevanz des Arbeitsrechts in den USA, keine Stützung seitens der Juristen, Existenz der Arbeitsmarktökonomik (vgl. Alewell 2013, S. 7) Sozioökonomische Erweiterung: Möglichkeit der Tiefenerklärung sozialen Handelns, Berücksichtigung subjektiver Situationsdefinitionen (Rechtsbewusstsein,…), spezifisches Verhalten kollektiver Akteure, endogene soziale Normen, Diffusion von Recht, organisationale Praktiken

6 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 6 Integration 2. Die juristische Perspektive „Das Arbeitsrecht regelt die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.“ (Henssler 2007, S. 1). Maßgebliche Bestandteile sind das Individualarbeitsrecht, das kollektive Arbeitsrecht und das Arbeitsschutzrecht, relevant ist auch das Sozialrecht. „Die Rechtswissenschaft gehört wie die Theologie und die Medizin zu den so genannten Professionsfakultäten. Als akademische Fächer kennzeichnet sie eine enge Theorie-Praxis-Verklammerung, durch die sie als Teil des Wissen- schaftssystems zugleich in besonderer Weise auch an das betreffende gesellschaftliche Teilsystem gekoppelt sind.“ (Wissenschaftsrat 2012, S.5) Zentral ist nicht Recht als Phänomen, sondern die Dogmatik…Dogmatik ist die systematisierende Auslegung rechtlich verbindlicher Sätze, um sie möglichst vorhersehbar auf unterschiedliche Fälle anwenden zu können.“ (Baer 2011, S. 24), Recht als Geisteswissenschaft (vgl. Simon 1992)

7 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 7 Integration 2. Die juristische Perspektive: Rechtssoziologie Rechtssoziologie als Spezielle Soziologie von Weber bis Luhmann „lebendes Recht“ (Ehrlich 1913), „Rechtsgefühl“ (Lampe 1985), Mobilisierung des Rechts (Blankenburg 1995), Rechtsbewusstsein Raiser (1998) Notwendigkeit (begrenzter) Empirie bei Juristen (Petersen 2010) 14 Professuren, zur Hälfte in Deutschland (vgl. Uebach / Leuschner 2010) Arbeitsrecht kein erkennbarer Schwerpunkt (z. B. 3 von 119 Beiträgen in der Zeitschrift für Rechtssoziologie von 2002 bis 2014)

8 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 8 Integration 2. Indikatoren zur Forschung Publikationen (Monographien, Sammelbände, Zeitschriften), z. B. ZFP, DBW 3/2011,…) Drittmittel (DFG, HBS, BMBF,…), z. B. Gepris der DFG ab 1999 Weitere Aktivitäten: Tagungen, z. B. Kongresse der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen (Luzern 2008, Wien 2011, Berlin 2015), WK Personal

9 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 9 Integration 3. Ambivalente Entwicklung im Zeitverlauf Analyse der Zeitschrift für Personalforschung (Alleinstellungsmerkmal als wissenschaftliche personalwirtschaftliche Zeitschrift, jedoch beschränkte Aussagekraft) 29 Jahrgänge mit jeweils vier Heften, 499 Beiträge Drei Kategorien: kein, schwacher, starker Bezug zum Arbeitsrecht Kodierungsprobleme (Ergänzungs- und Dissertationshefte)

10 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 10 Integration 3. Beiträge in der ZFP im Zeitverlauf 1987-19961997-20062007-2015 Stark14122 schwach343120 Kein Bezug182181136

11 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 11 Integration 3. Analyse der Zeitschrift für Personalforschung: Ergebnisse 29 Beiträge mit starkem Bezug 2/1990: 4 (Wagner/Rinninsland, Harz, Sadowski/Frick, Krell) 2/1997: 7 (Baumgartner/Salzgeber, von Eckardstein, Öchsler, Grass, Wächter, Dentz, Gerum) Themen: Betriebsräte (15), Beschäftigungsverhältnisse

12 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 12 Integration Fazit I Der Bezug von Personalwirtschaft und Arbeitsrecht in der Anwendung ist offensichtlich. In der Forschung besteht eine massive Diskrepanz zwischen einer Erfahrungswissenschaft und einer dogmatisch verstandenen Disziplin. Diese Diskrepanz in der Theorie bezieht sich auch auf die Rolle empirischer Forschung. Die eher randständige Rechtssoziologie ist zwar einschlägig, jedoch oftmals nicht auf das Arbeitsrecht fokussiert.

13 Klicken Sie, um das Titelformat zu bearbeiten Klicken S ie, um das Titelformat zu bearbeiten 13 Integration Fazit II In der PWL ist der theoretische Bezugspunkt vorrangig in der Personalökonomie zu sehen, deren ökonomische Orientierung und Vorgehensweise für die meisten Juristen eher fremd ist. In der ökonomischen Analyse des Rechts ist das Arbeitsrecht vergleichsweise wenig thematisiert. Faktisch ist der Forschungsstand an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Personalwirtschaft sehr uneinheitlich: Neben der etablierten Personalökonomie zeigt sich die verhaltensorientierte PWL als entwicklungsbedürftig. Potenzial der Zusammenarbeit durch die Entwicklung eines Behavioral Labor Law


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