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Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand

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Präsentation zum Thema: "Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand"—  Präsentation transkript:

1 Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand
Dienstbesprechung der Programmbereichsleiter Arbeitnehmer der Regionaldirektionen Ulrich Eberle, Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand

2 Instrumentenreform verfolgt Ziele zur weiteren Optimierung des Einsatzes aktiver Förderleistungen
Daran anknüpfende Ziele bzw. Geschäftspolitik der BA Ziele des Gesetzgebers mehr Dezentralität höhere Flexibilität größere Individualität höhere Qualität mehr Transparenz keine Einschränkung der Handlungsspielräume durch Weisungen – nur Regelungen, die für eine einheitliche, rechtssichere Auslegung sowie bedarfsgerechte Anwendung notwendig reibungslose Einführung und Umsetzung Wirkungsergebnisse effizienter erreichen - Wirkung beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente weiter erhöhen DB PBL AN am in Lauf

3 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – Eingliederungszuschuss
bisher neu Eingliederungszuschüsse (§§ 217 und 218 Absatz 1 SGB III) Eingliederungszuschüsse für schwer- behinderte oder sonstige behinderte Menschen (§ 218 Absatz 2 SGB III) Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (§ 219 SGB III) Eingliederungszuschuss für Ältere (§ 421 f SGB III) Eingliederungsgutschein für ältere Arbeitnehmer (§ 223 SGB III) Eingliederungszuschuss bis zu % des Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate (§§ 88 und 89 SGB III) Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen mit erweiterten Förderhöhen und – dauern (§ 90 SGB III) Eingliederungszuschuss für Ältere (Ü50) mit erweiterter Förderdauer auf 36 Monate – bis (§131 SGB III) DB PBL AN am in Lauf

4 Verbleib in Beschäftigung
neu Instrument Kurzarbeitergeld (Kug) und Transferkurz- arbeitergeld (§§ 169 ff und b SGB III) Sonderregelung zu Kug (§ 421t SGB III) nach Verkündung des Gesetzes Kug und Transfer-Kug (§§ 95 ff und 111 SGB III) Arbeits- und damit Entgeltausfall kann 100 % des Bruttoentgelts betragen Sonderregelungen zu Kug (§ 419 SGB III) Ende wird auf den vorgezogen Bemessung des Kug (§§ 175 SGB III) Günstigere Bemessung des Kug (§§ 95 SGB III) In Fällen kollektivrechtlicher Beschäftigungssicherungs- vereinbarungen bleiben durch- geführte vorübergehende Änderungen der vertraglichen Arbeitszeit bei der Berechnung der Nettoentgeltdifferenz außer Betracht DB PBL AN am in Lauf

5 Verbleib in Beschäftigung
neu Instrument Saison Kurzarbeiter geld (§434n Abs. 2-5 SGB III) Transfermaßnahmen (TM) (§ 216a SGB III) Transfer-Kug (§ 216b SGB III) Saison Kurzarbeitergeld (§§ 133 und 438 SGB III) Verlängerung der Sonderregelungen für das Gerüstbaugewerbe bis Neue Leistung (befristet bis ) Erfolgsabhängige Pauschale bei Transfermaßnahmen (§ 134) 50%- Förderung aus max. 1000,- € Ziel: Verbesserung und Beschleunigung der Job-to-Job Vermittlungen Bei TM (§ 110 SGB III) und Transfer- Kug (§ 111 SGB III) wird bis eine zertifizierte Trägerzulassung erforderlich DB PBL AN am in Lauf

6 Entfallende Instrumente
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (§ 421f SGB III) Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (§§ 260 ff SGB III) Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III) Eingliederungsgutschein (§ 223 SGB III) Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei Berufsausbildung und Berufsvorbereitung (§ 243 SGB III) Eingliederungszuschuss für Ältere (§ 421 f SGB III) DB PBL AN am in Lauf


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