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Veröffentlicht von:Reino Henckel Geändert vor über 10 Jahren
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Deregulierung des Arbeitsmarktes: das Normalarbeitsverhältnis & andere beschäftigungsformen
Merve Burcu Eskioglu
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normal, atypisch, prekär
1980/ 1990, Wandel- & Krisenbeschreibung Normalarbeitsverhältnis: sozial abgesichert, abhängig, Mindestniveau als „normal“ angesehen; weit verbreitet dient zur Orientierung Sachverständigenrat: unbefristete, sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung unbefristete Teilzeitbeschäftigung
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normal, atypisch, prekär
atypisch Beschäftigte: abhängig, befristet, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter, geringfügig Beschäftigte weichen vom Standard ab atypisch ≠ prekär
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normal, atypisch, prekär
Prekariat ist unter.. materielle Standards rechtliche Standards betriebliche Integrationsstandards
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normal, atypisch, prekär
Einkommens-, Schutz- & soziales Integrationsniveau Sinnverlust, Anerkennungsdefizit & Planungsunsicherheit ILO: geringe Arbeitsplatzssicherheit wenig Einfluss partiell im Schutzkreis schlechte Chancen auf Existenzsicherung
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Deregulierung 1982, Deregulierung des Arbeitsmarktes & Verwaltungsmodernisierung 1987 unabhängige Expertenkommission zum Abbau marktwidriger Regulierungen „Deregulierungskommission“ Kritik an dem Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse
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Deregulierung Problemdiagnose:
Inflexibilitäten der Arbeitsmärkte verhindert Abbau der Arbeitslosigkeit mehr Arbeit weniger Rechte Beschäftigungsförderungsgesetz 1985
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Deregulierung Beschäftigungsförderungsgesetz:
erleichterte Zulassungen befristeter Arbeitsverhältnisse Folgerungen Arbeit auf Abruf Verlängerung der Verleihungsdauer
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Deregulierung Einschränkung des Kündigungsschutzes
Betriebsbedingte Kündigungskriterien reduziert Höchstdauer der Befristigung verlängert Engeltfortzahlung gesenkt
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Deregulierung Standpunkte:
Bundestagsopposition & Gewerkschaften dagegen Bundesverfassungsgericht & Arbeitgeberverbände dafür
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Deregulierung Fazit: moderates Ergebnis
bleibt im Rahmen der rechtlichen Grundstrukturen Ursachen: koalitionsinterne Fraktionierungen Meinungsunterschiede geringer Einfluss auf den Arbeitsmarkt
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Deregulierung Bundeserziehungsgesetz, 1985
Recht der Kündigungsfrist, 1993 Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Männern & Frauen, 1994 Arbeitsschutzgesetz, 1996 EU-Recht oder Bundesverfassungsgericht
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Deregulierung 1998, Rückgang durch Korrekturgesetz
Teilzeitarbeit & befristete Arbeitsverträge Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung Rückkehr zur Vollzeitstelle
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Deregulierung Teilzeitarbeit & befristete Arbeitsverträge
keine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über 58-jährige befristet beschäftigen Kalender-/ zweckmäßig befristen sachliche Gründe: Bedarf des Arbeitgebers Vertretung/ Probe Anschluss an Ausbildung/ Studium
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Deregulierung Kehrtwende zur Deregulierungspolitik
Regeländerungen ins Gegenteil verkehrt Rückgang des Korrekturgesetzes Arbeitsmarktreformgesetz
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Wandel der Erwerbsformen
Vollzeitbeschäftigte: 1991, von , % Teilzeit-/ geringfügig/ befristet Beschäftigte: 1991, ,2% , ,2% atypisch Beschäftigte: 1997, ,5% , ,5%
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