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Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis

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Präsentation zum Thema: "Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis"—  Präsentation transkript:

1 Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis

2 Aushilfsarbeitsverhältnis
Befristet oder unbefristet möglich Kündigungsfrist kann gem. § 622 Abs. 5 BGB abgekürzt werden, bis hin zu einer entfristeten ordentlichen Kündigung Abgekürzte Kündigungsfrist gilt nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über drei Monate hinaus fortgesetzt wird

3 Probearbeitsverhältnis
Drei Formen: Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit Befristetes Probearbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis mit Mindestvertrags-laufzeit

4 Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit
Von Anfang an unbefristetes Arbeits-verhältnis Während der Probezeit ist die Kündigung erleichtert, Probezeitkündigungsfrist gem. § 622 Abs. 3 BGB von 2 Wochen Kündigungsregelungen und Kündigungsschutz muss beachtet werden Probezeit

5 Befristetes Probearbeitsverhältnis
Probezeit ist sachlicher Grund für Befristung gem. § 14 Abs. 1 TzBfG Unbefristetes Anschlussarbeitsverhältnis möglich Probearbeitsverhältnis endet mit Fristablauf, Kündigungsrecht muss nicht beachtet werden Unbefristetes Anschlussarbeitsverh. Probearbeitsverh.

6 Besonderheit bei Schwangerschaft
Ist eine ArbNin während des befristeten Probearbeitsverhältnisses schwanger geworden, endet dieses mit Fristablauf Die Berufung ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn sie aus sachfremden Erwägungen erfolgt, z.B. der mittlerweile eingetreten Schwangerschaft

7 Probearbeitsverhältnis mit Mindestvertragslaufzeit
Selten; bei Wissenschaftlern Von Anfang an unbefristetes Arbeitsverhältnis Während der Probezeit ist die Kündigung ausgeschlossen Keine Kündigung


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