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Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr
Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr. Anke Fortmann Rechtsanwältin 4. WirtschaftsWoche Jahrestagung Unternehmen Hochschule und , Düsseldorf

2 Anforderungen an unternehmerische
Hochschultätigkeit aus Landesgesetzen Beispiel: § 15 Abs. 2 ThürHG Art und Umfang der Unternehmung steht in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit  Einlage und Haftung begrenzt  Einfluss auf Organe § 3 Abs. 2 HSG (Schleswig-Holstein) i.V.m. § 65 LHO  wichtiges Interesse, angestrebter Zweck nicht besser/ wirtschaftlicher erreichbar  Einzahlungsverpflichtung begrenzt  angemessener Einfluss auf Organe  Haftungsbeschränkung § 2 Abs. 5 LHG BW  öffentliche Zwecke des Technologietransfers / Verwertung Forschungsergebnisse / wissenschaftliche Weiterbildung  angemessenes Verhältnisse zur Leistungsfähigkeit  Einfluss auf Organe  Einlageverpflichtung und Haftung begrenzt  keine Beeinträchtigung der Hochschulaufgaben

3 Anforderung an Errichtung, Beteiligung, Erweiterung
oder Übernahme von Unternehmen Unterstützung der Zwecke von Forschung und Lehre, Wissens- Transfer, Verwertung von Forschungsergebnissen, sonstige Zwecke im Umfeld der Hochschulaufgaben angemessener Einfluss auf Organe angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmung und Leistungsfähigkeit der Hochschule Einlagenverpflichtung und Haftung begrenzt

4 Inhalt der Unternehmung
Beschränkung durch Landesgesetze keine freie unternehmerische Tätigkeit: Zweckbindung Wissenschaftstransfer: wissenschaftliche Weiterbildung und Technologie- transfer Technologietransfer: Patentierungen, Verwertung von Forschungs- ergebnissen, Existenzgründungen Sonstige Zwecke: facility management Forderung und Herstellung von Produktreife ≠ industrieller Betrieb von Warenproduktion

5 Inhalt der Unternehmung
Sinn und Zweck der Beschränkung Hochschule tritt mit Unternehmens- gründung nicht in Konkurrenz zu mittelständischen Unternehmen Wettbewerbsverzerrung wird verhindert

6 Rechtsform der Unternehmung
Rahmenbedingungen: Maßstäbe und formelle Vorgaben des Gesellschaftsrechts Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) offene Handelsgesellschaft (oHG) Kommanditgesellschaft (KG) GmbH & Co. KG (haftungsbe- schränkt) P Haftungsbeschränkung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (UG) Limited (Ltd) eingetragene Genossenschaft (eG) Aktiengesellschaft (AG)

7 Rechtsform der Unternehmung
Europäische Gesellschaftsformen Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIG) Europäische Aktiengesellschaft (SE) (Societas Europaea) Europäische Genossenschaft (SCE) (Societas Cooperativa Europaea) In Vorbereitung (voraussichtlich 2010) Europäische Privatgesellschaft (SPE) (Societas Privata Europaea) als europäische Kapitalgesellschaft für KMU

8 Rechtsform der Unternehmung
Beschränkung durch Hochschullandesgesetze Begrenzung der Haftung / Einlageverpflichtung (-) GbR, oHG, KG und EWIG GmbH und SPE Deutsche und Europäische AG Deutsche und Europäische Genossenschaft GmbH & Co. KG e.V. und Stiftung (+)

9 Rechtsform der Unternehmung
weitere Beschränkungen e.V. zwar grundsätzlich (+), da Haftung auf Vereins- vermögen beschränkt ABER: grundsätzlich nur nicht- wirtschaftliche Zwecke zulässig

10 Rechtsform der Unternehmung
FAZIT Für hochschulunternehmerische Tätigkeit sind realistisch: GmbH UG haftungsbeschränkt Ltd GmbH & Co. KG ggf. SPE

11 „angemessener“ Einfluss auf Organe
P In den Hochschulgesetzen der Länder finden sich kaum Vorgaben zum „angemessenen“ Einfluss Sinn und Zweck: Sicherstellung, dass Zweck der Unternehmensgründung gewahrt bleibt  ausreichend:  Einfluss auf Beschlüsse, die Satzungsänderungen beinhalten  Katalog zustimmungsbedürftiger Rechts- geschäfte  Stimmrechte unabhängig von Kapitalanteilen  nicht erforderlich: Geschäftsführung / absolute Mehrheit an Ge- schäftsanteilen (bei GmbH)

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rechtsanwältin Dr. Anke Fortmann Sekretariat Ulrike Seehafer Telefon + 49 (211) Telefax + 49 (211) Georg-Glock-Straße 4 D Düsseldorf


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