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Das oberste Gremium der Europäischen Union

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Präsentation zum Thema: "Das oberste Gremium der Europäischen Union"—  Präsentation transkript:

1 Das oberste Gremium der Europäischen Union
Europäischer Rat Das oberste Gremium der Europäischen Union

2 Allgemeines Auch „Der Gipfel“ genannt
Die wichtigste Institution in der EU Trifft zukunftsweisende Entscheidungen Kommt 2mal pro Halbjahr zusammen Vorsitz wechselt halbjärhlich (momentan: Deutschland ist kein Hauptorgan der EU, sondern eine intergouvernementale Institution

3 Geschichte Das Treffen der Staats- und Regierungschefs findet seit in unregelmäßigen Abständen statt Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten Der Europäische Rat wurde als Institution der EU erst in die Verträge aufgenommen War ursprünglich nur als informelles Treffen der Regierungschefs geplant Mittlererweile sind bei Gipfeln bis zu Leute involviert

4 Aufgaben Bestimmt Leitlinien sowie Grundsätze der EU- Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik Beschließt Beitritte von Neumitgliedern Brachte die Einführung des Euros auf den Weg Legt die politischen Leitlinien und Ziele fest Der Europäische Rat kann aber keine Gesetze verfassen

5 Wichtigste Treffen 12.–13. März 1979 Gründung des Europäischen Währungssystems, Vorläufer des Euro 21.–22. Juni 1993, Kopenhagen: Aufstellung der Kopenhagener Kriterien 10.–11. Dezember 1999, Helsinki: Beschlüsse zur EU-Erweiterung 23.–24. März 2000, Lissabon: Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung bis 2010

6

7 Parteienlandschaft EVP: Europäische Volkspartei
SPE: Sozialdemokrati- sche Partei Europas ELDR:Europäische liberale demokratische und Reformpartei AEN: Allianz für das Europa der Nationen

8 Deutsche Ratspräsidentschaft
Erstmals in einer „Triopräsidentschaft“ mit Portugal und Slowenien, für mehr kontinuität Motto: „Europa gelingt gemeinsam!“ Wichtigstes Ziel ist die Ausarbeitung der EU-Verfassung Dies ist berets die 12. deutsche Präsidentschaft

9 Der ER und die EU-Verfassung
Der hauptamtliche Präsident des ER soll künftig für 2,5 Jahre von den Ratsmitgliedern gewählt werden, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist Es soll ein „Außenminister der Union“ für 5 Jahre gewählt werden (ebenfalls von den Mitgliedern des ER)‏

10 Quellen www.eu2007.de (die Seite der deutschen Ratspräsidentschaft)‏
(Homepage der EU)‏ (erklärt sich von selbst)‏ (gab Hinweise über die Parteienlandschaft)‏ Unser Politikbuch


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