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Veröffentlicht von:Bartolomäus Gaukel Geändert vor über 10 Jahren
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Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk
Wolfgang Noack eldyn Elektromaschinenbau GmbH Chemnitz
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Neuordnung der Berufsausbildungsverordnungen in den Elektroberufen
- jetzige Verordnungen Stand 1987 - Veränderungen in der HWO - Weiterentwicklung der Berufe aber: Auch bei der Neuordnung gilt generell zunächst die alte Zwischenprüfung
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Neue elektrotechnische Ausbildungsberufe in Industrie und Handwerk
- Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Automatisierungstechnik Informations- und Telekommunikationstechnik - Systemelektroniker - Informationselektroniker Schwerpunkt Geräte + Systeme Schwerpunkt Bürosysteme - Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik Handwerk Industrie - Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme - Elektroniker für Automatisierungstechnik - Elektroniker für Betriebstechnik - Elektroniker für Geräte und Systeme - Systeminformatiker/in - Elektroniker für luftfahrt- technische Systeme Maschinen und Antriebstechnik 7 Ausbildungsvarianten 7 Ausbildungsvarianten
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Die gestreckte Abschlussprüfung
Grundlage ist die „Verordnung zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker (-in) für “ Zwischenprüfung entspricht damit dem Teil 1 der Abschluss-/Gesellenprüfung
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Strukturmerkmale und Abläufe der neuen Prüfungen
- Verzahnung von Zwischenprüfung (40%) und Gesellenprüfung (60%) Modellversuch „Gestreckte Abschlussprüfung“ Ganzheitliche Prüfungen (Kundenauftrag) Keine Trennung mehr zwischen „praktischer“ und „theoretischer“ Prüfung Statt dessen v.a. im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ Orientierung an einem ganzheitlichen Kundenauftrag (= fallorientierte Aufgabenstellung), einschließlich begleitendem Fachgespräch - Industrieberufe: „Variantenmodell“, d. h. Wahl zwischen „betrieblicher Auftrag“ und „praktischer Aufgabe“. Kein Prüfungsstück und Arbeitsprobe - Autonomie der Prüfungsausschüsse wird gestärkt
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Zwischenprüfung (= Gesellenprüfung Teil 1)
Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet „Komplex“ bedeutet hierbei: Die Aufgabe ist aus mehreren Teilen zusammengesetzt „situative Gesprächsphase“ bedeutet: Der Prüfling wird aus der Situation heraus zu seinen Ausführungen befragt Dauer der Prüfung insgesamt: max. 10 Stunden von diesen 10 Stunden insgesamt max. 10 Minuten für die situativen Gesprächsphasen Umfang der einzelnen Aufgabenstellungen (vgl. § 8 (3) der Verordnungen): max. 120 Minuten Ergebnis der Zwischenprüfung (= Teil 1 der Gesellenprüfung) geht zu 40 % in das Gesamtergebnis ein
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Gesellenprüfung (= Gesellenprüfung Teil 2)
Gesellenprüfung besteht aus vier unterschiedlich gewichteten Prüfungsbereichen - Arbeitsauftrag 50% - Systementwurf 20% - Funktions- und Systemanalyse 20% - Wirtschafts- und Sozialkunde %
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Gesellenprüfung (= Gesellenprüfung Teil 2)
Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“: im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ muss eine Aufgabe bearbeitet werden, die einem ganzheitlichen Kundenauftrag entspricht - der handwerklich-praktische Anteil der Gesellenprüfung ist hierin enthalten und wird dokumentiert während der Bearbeitung des Kundenauftrags durch den Prüfling wird ein begleitendes Fachgespräch hierüber geführt dieses Fachgespräch ist somit keine „klassische“ mündliche Prüfung alter Prägung! Gesamtdauer des Prüfungsbereichs „Arbeitsauftrag“: Je nach Beruf max. 17, 18 oder 24 Stunden; davon max. 20 Min. (Elektroniker/-in) bzw. 30 Min. (EMA) für das begleitende Fachgespräch Gewichtung zwischen Aufgabenbearbeitung einschl. Dokumentation und Fachgespräch: 70% zu 30 %
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Gesellenprüfung (= Gesellenprüfung Teil 2)
Prüfungsbereich „Systementwurf“: Prüfling soll gem. jeweiliger Verordnung / Fachrichtung ein System entwerfen dabei sollen eine technische Problemanalyse durchgeführt und unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Aspekte Lösungskonzepte entwickelt werden ebenfalls ganzheitlicher Ansatz, allerdings ohne handwerklich- praktische Anforderungen („rein“ schriftlich-theoretische Prüfung) max. Gesamtdauer: 120 Minuten
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Gesellenprüfung (= Gesellenprüfung Teil 2)
Prüfungsbereich „Funktions- und Systemanalyse“: Prüfling soll eine Anlage analysieren dabei sollen Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen ausgewertet, Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme ausgewählt, Programme analysiert, Signale an Schnittstellen zugeordnet sowie Fehlerursachen bestimmt und elektrische Schutzmaßnahmen bewertet werden ebenfalls ganzheitlicher Ansatz, allerdings ohne handwerklich- praktische Anforderungen max. Gesamtdauer: 120 Minuten
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Gesellenprüfung (= Gesellenprüfung Teil 2)
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“: Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten dabei sollen allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt erkannt, dargestellt und beurteilt werden max. Gesamtdauer: 60 Minuten.
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Ausbildungsberuf Elektroniker/-in Bestehen der Gesellenprüfung
Mindestens ausreichende Leistungen im - Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und - Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche: Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (2:2:1) mündliche Prüfung auf Antrag des Prüflings oder des Prüfungsausschusses möglich (2:1)
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