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Verordnung über die Bildungsgänge der Mittelstufe

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Präsentation zum Thema: "Verordnung über die Bildungsgänge der Mittelstufe"—  Präsentation transkript:

1 Verordnung über die Bildungsgänge der Mittelstufe
Heinrich von Brentano Schule Prüfungen und Abschlüsse im 10. Jahrgang Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Schüler/innen mit Gymnasialtendenz Verordnung über die Bildungsgänge der Mittelstufe

2 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
Prüfungsbestandteile und Termine Die Prüfung zum mittleren Abschluss besteht einer mündlichen Prüfung in einem anderen Fach oder einer Hausarbeit mit Präsentation in einem anderen Fach. sowie 2. aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache -

3 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
mündliche Prüfung oder Hausarbeit mit Präsentation Die Termine der mündlichen Prüfung, der Hausarbeit und der Präsentation legt der Schulleiter fest und gibt sie mindestens vier Wochen vorher den Schülerinnen und Schülern bekannt. (vgl. Info) Nach Beratung durch die Fachlehrkräfte teilen die Schülerinnen und Schüler dem Schulleiter mit, in welchem Fach sie mündlich geprüft werden oder eine Hausarbeit schreiben und diese präsentieren wollen. Gleichzeitig geben sie ein Schwerpunktthema eines Faches für die mündliche Prüfung oder ein Thema für die Hausarbeit als Grundlage der Präsentationsprüfung an. Diese bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

4 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
mündliche Prüfung: 04. bis 05. März 2008 Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das gewählte Fach und dabei überwiegend auf das angegebene Schwerpunktthema dieses Faches. Die Dauer der Prüfung beträgt in der Regel 15 Minuten. Im Anschluss an die Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der mündlichen Prüfung fest. Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen.

5 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
mündliche Prüfung : Entscheidung : mündliche Prüfung oder Hausarbeit mit Präsentation Januar Information über mündliche Prüfung Nennen des Faches, grobe Formulierung des fachlichen Schwerpunktes (= kein Thema!! ) und Angabe der betreuenden Lehrkraft : mündliche Prüfung

6 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
Hausarbeit mit Präsentation Die Präsentation auf der Grundlage der Hausarbeit wird in der Regel im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10, spätestens aber rechtzeitig vor den Terminen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen durchgeführt. Die Aufgabenstellung der Hausarbeit bezieht sich auf das gewählte Thema. Die Hausarbeit ist nicht Grundlage der Bewertung, sondern dient der Vorbereitung der Präsentation einschließlich der möglichen Nachfragen. Wenn die Arbeit nicht an dem von der Schule gesetzten Zeitpunkt abgegeben ist, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Für die Präsentation ist insgesamt ein Zeitraum von in der Regel 15 Min. zuzüglich eines angemessenen Zeitraums für Nachfragen vorzusehen. Sie wird von dem Prüfungsausschuss beurteilt und bewertet. Hierbei sind als Bewertungskriterien fachliche Ansprüche, fachgerechte Vorgehensweisen, Problemlösefähigkeit, Qualität des Ergebnisses, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Medieneinsatz zu beachten. Über die Präsentation ist eine Niederschrift anzufertigen.

7 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
Hausarbeit mit Präsentation Entscheidung : mündliche Prüfung oder Hausarbeit mit Präsentation mit Fachwunsch Beginn – Vorbereitungsphase / Materialbeschaffung Abgabe des Themas beim SL, Nennen des Faches, des Fachlehrers / der Fachlehrerin, Vorlegen einer Gliederung – genehmigte Arbeitsphase / Abgabe der HA bei Betreuer/in 03. – Präsentationsprüfung

8 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache Termine: 21. – 25. April 2008 (durch das Kultusministerium festgesetzt, Termin zum Nachholen ebenfalls landeseinheitlich, 14. – 16. Mai 2008) Die Reihenfolge der Fächer und Schulformen wird zentral festgelegt.

9 Bildungsgang Realschule sowie teilnehmende Gymnasialtendenzen
Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) Die Klassenkonferenz entscheidet über die Feststellung der Gesamtleistung und die Zuerkennung des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss). Der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) wird zuerkannt, wenn 1. die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt sind ( Tendenzmeldung !!) und 2. die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist.

10 Bildungsgang Realschule
Feststellung der Gesamtleistung bei IGS 1. In den Fächern des Kernunterrichts und in den mittleren Kursen wird mit unveränderten Noten gerechnet. 2. In den unteren Kursen wird mit einer um eine Notenstufe verschlechterten Note gerechnet. 3. In den oberen Kursen wird mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note gerechnet. In das Zeugnis werden die Noten in allen Fächern unverändert übernommen. Heinrich von Brentano Schule Hochheim 2007

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