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Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

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Präsentation zum Thema: "Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen"—  Präsentation transkript:

1 Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Lage und politische Forderungen

2 Statistik Asylbewerber & Flüchtlinge
Statistik des BAMF 1. Halbjahr 2015 (bundesweit) davon aus Syrien : aus dem Kosovo : aus Albanien : Erfolgsquoten der Anträge (Asyl + GFK Status nach § 3 Abs. 1 AsylVfG) aus Syrien 84, 4 % aus dem Kosovo 0, 03 % aus Serbien 0, 01 % Nach Rangfolge

3 Rechtslage in Nordrhein-Westfalen
Bundesweite Verteilung der Asylbewerber & Flüchtlinge Verteilung in Länder nach Königsteiner-Schlüssel für NRW: 21,24% Verfahren in NRW zunächst Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtung Land NRW dann Verteilung gem. § 3 Abs. 1 FlüAG NRW auf Gemeinden 90 % nach Einwohnerzahl 10 % nach Fläche

4 Exkurs: Königsteiner Schlüssel
Konigsteiner Schlüssel: 1/3 Bevölkerung 2/3 Steuereinnahmen Bezug: Vorvorjahr

5 Herausforderungen in NRW
Hohe Belastung durch kontinuierlichen Zustrom neuer Asylbewerber und Flüchtlinge Zum Teil sehr geringe „Vorlaufzeiten“ für Unterbringung Mittlerweile kann Land NRW vielfach keine Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen anbieten Gemeinden und einige Kreise betreiben mittlerweile Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land ! Neben der eigenen Unterbringungspflicht nach § 1, 3 FlüAG NRW

6 Finanzielle Belastungen für Gemeinden & Kreise
Unterbringung ist nach §§ 1, 3 Abs. 1 FlüAG NRW in NRW Aufgabe der Gemeinden In anderen Bundesländer meist Kreise und kreisfr. Städte Zugleich tragen Gemeinden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bei Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtung: Sachleistungen zuzügl. 140 Euro (bei 1 Person) Bei Unterbringung außerhalb Gemeinschaftseinrichtung: Unterkunft/Miete zuzügl. 352 Euro (bei 1 Person) Daneben Personalkosten Gemeinden & Kreise Kreise z.B. für Gesundheitsämter, Jugendämter

7 Ersatz der Kosten der Gemeinden
Ersatz der Kosten der Gemeinden ausschließlich durch FlüAG NRW Erstattung nach §§ 4, 4a, 4b FlüAG als Pauschale Richtet sich bislang nach Ist-Zahlen zu Beginn des Vorjahres Zur Zeit ca. 220 Mio. Euro für ganz NRW Kein Berücksichtigung für geduldete Flüchtlinge nach negativem Verfahrensabschluss Offene Flanke in Erstattungssystematik !!! Keine Beteiligung an Kosten für Unterbringung, Asylbewerberleistungsgesetz etc. durch Bund

8 Gesetzesinitiativen im Bereich der Finanzierung
Ende August Entwurf Novellierung FlüAG NRW in Verbändebeteiligung Deutlich verbesserte finanzielle Erstattung Land NRW an die Gemeinden geplant Ab 2016 etwa 1,19 Mrd. Euro pro Jahr Zudem zukünftig Ausrichtung an prognostizierter Zahl Asylbewerber/Flüchtlinge Folgejahr Aber Nichtberücksichtigung der Geduldeten soll bleiben Evtl. Bewegung auf Bundesebene bei Kostenbeteiligung Spitzengespräch Kanzlerin & MPs im September Dauerhafte Finanzbeteiligung Bund ?!?

9 Aktivitäten des LKT NRW
Mitwirkung Arbeitsgruppe zur Feststellung tatsächlicher Kosten Unterbringung Arbeitsgruppe Nutzbarmachung elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge Hintergrund: Gemeinden tragen Krankenbehandlung für Flüchtlinge bis Euro pro Person selbst Verbändebeteiligung Gesetzentwurf unbegleiteter ausländischer Minderjähriger Beteiligung bei versch. Fachthemen (z.B. Beschulung von Flüchtlingen) Beteiligung Arbeitsgruppen zum Thema Rückführung

10 Politische Forderungen des LKT NRW
Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis Ende des Asylverfahren Mindestens jedoch 3 Monate Umfänglicher Ersatz der Kosten für gemeindliche Unterbringung In anderen Ländern z.T – Euro pro Flüchtling Starke Integrationsbestrebungen für anerkannten Asylbewerber/Flüchtlinge Notwendige Aufenthaltsbeendigungen konsequent durchsetzen


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