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ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Stipendienverträge Ersatz für Arbeitsverträge? Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge.

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Präsentation zum Thema: "ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Stipendienverträge Ersatz für Arbeitsverträge? Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge."—  Präsentation transkript:

1 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Stipendienverträge Ersatz für Arbeitsverträge? Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge sinnvoll und notwendig? Vortrag Forschungsreferenten-Treffen 2006

2 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Finanzierung von Promotionen Arbeitverträge auf Landesstellen Arbeitsverträge aus Drittmittel Stipendien

3 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Vorteile der Arbeitsverträge: Sozial- und Krankenversicherung, zusätzliche Ressourcen zum persönlichen Entgeld Nachteile: Möglicher Konflikt mit Dienstleistung bei Landesverträgen Thema muss eng an der geplanten Dissertation sein bei Drittmittelverträgen

4 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Vorteile der Stipendien: vollständige Konzentration auf die wissenschaftliche Arbeit Nachteile: keine Sozial- und Krankenversicherung, keine zusätzlichen Ressourcen zum persönlichen Entgeld (Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Publikationskosten)

5 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Aber: Stipendien sind wesentlich billiger!!! Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Doktorandenausbildung, November 2002 (Drs. 5459/02) Tabelle S. 32

6 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Zugriff auf Promotions-Stipendien erfolgt vor allem aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, dann den Naturwissenschaften und wenig aus den Ingenieurwissenschaften

7 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Ursachen: Arbeitsmarktchancen Entscheidung der DFG für ganze Stellen in manchen Bereichen Tradition: Mit Stipendien "groß" geworden Projektförmiges Arbeiten kein "Arbeitsstil" Der Aufwand für einen Projektantrag ist wie der für eine Publikation

8 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Förderung der Besten mit Stipendien??? Die Guten können sich die Stellen aussuchen. Selektion: Der Knecht, die Magd für die Landesstelle Die Uninteressanten für ein Stipendium Die Besten für Drittmittelstellen

9 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Wann machen Stipendien Sinn? Finanzierung in der Nähe einer halben Stelle Zusätzlich notwendige Ressourcen sind im Fachgebiet (oder anderswo) verfügbar Förderung bis 3 Jahre Einbettung in ein Konzept wie Graduierten-Kolleg Uni-interne Programme Zusammenfassung von Stipendiaten unter ein Thema (Stiftungen)

10 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Die Ordnung zur Vergabe von Promotions-Stipendien der Universität Kassel - ein Beispiel für die Einbettung in ein Konzept http://www.uni-kassel.de/wiss_tr/stipendien/ gradfoeg.ghk

11 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Das Ziel Die Dauer von Promotionen soll nicht länger als vier Jahre betragen. Die frühe Selbständigkeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll gefördert werden. Es sollen qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt werden.

12 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Dies verlangt eine strukturierte Promotionsphase. Maßnahmen in diesem Sinne sind: Das "Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom Oktober 2003 Der "Leitfaden für die Betreuung von Promotionen an der Universität Kassel" Die "Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien der Universität Kassel".

13 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Quellen für Stipendien Landesmittel Forschungsfördernde Institutionen Freie Drittmittel

14 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Stipendien aus freien Drittmitteln Sie dürfen nicht Arbeitsverträge ersetzen oder umgehen, sondern nur für spezifische Bedarfe eingesetzt werden wie z.B. Kennenlernen-Phase von möglichen Doktoranden aus dem Ausland Überbrückungs- oder Abschlussfinanzierung von (ausländischen) Doktoranden (, die wieder in ihr Heimatland zurückgehen werden)

15 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Es gibt zwei schlechte, aber prägnante Gründe, aus freien (Dritt-) Mitteln Stipendien zu vergeben Das Geld reicht nicht für einen Arbeitsvertrag Die Befristung von Arbeitsverträgen soll umgangen werden Beide Gründe sind arbeitsrechtlich von großer Brisanz und können bei Klage durchaus zu unbefristeten Verträgen führen.

16 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Wie sollte ein Procedere für freie Stipendien aussehen? Mindestens fachbereichsinterne Ausschreibung vornehmen Stipendienvertrag zwischen Stipendiat und Universität abschließen

17 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Vertrag regelt - Art des Stipendiums (z.B. Forschungs- oder Ausbildungsstipendium) - Laufzeit - Höhe des monatlichen Zuwendung (bei Promotionen sollte dieser nicht unter 1.000 liegen)

18 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 - Rechte und Pflichten der Vertragsparteien keine wissenschaftliche Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Arbeitsmitteln Berichterstattung über die Fortschritte im geförderten Vorhaben Anwesenheitspflicht im Fachbereich / Fachgebiet Unfallversicherung am Arbeitsplatz

19 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Zur Steuerpflicht gilt folgendes - Forschungsstipendien sind steuerpflichtige Stipendien. Für die Versteuerung ist der Stipendiat verantwortlich - Ausbildungsstipendien ( z.B. für Promotion und Studium) sind steuerfreie Stipendien

20 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Der Vertrag gilt nach der Unterschrift durch die Hochschulleitung, den Projektleiter / die Projektleiterin des Drittmittel- Projektes und den Stipendiaten / die Stipendiatin.

21 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Solche Regelungen sichern ein Mindestmaß an Rechtsicherheit an Verantwortlichkeiten an Prüfung, ob ein inhaltlich gleichlautender Arbeitsvertrag besteht oder wegen Befristung ausgelaufen ist. ob bei einem ausländischen Stipendiaten Regelungen mit dem Heimatland zur Sozialversicherung bestehen.

22 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Promotions-Stipendien können sinnvoll sein, wenn zusätzlich notwendige Ressourcen gesichert sind sie in der Größe von halben Stellen liegen sie nicht der Umgehung von Arbeitsrecht dienen

23 ForschungsreferatGottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Dr. Wolfgang Adamczak Universität Kassel UniKasselTransfer Forschungsreferat Gottschalkstraße 22 34109 Kassel Tel.: 0561/804-2224 Email: wissinfo@uni-kassel.de http://www.uni-kassel.de/wiss_tr/


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