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Der Bachelor-Studiengang

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Präsentation zum Thema: "Der Bachelor-Studiengang"—  Präsentation transkript:

1 Der Bachelor-Studiengang
Studienplanung und Schwerpunktbildung Abschlussprüfungen Ausblick auf die Masterphase Gerhard Meyer

2 Aufbau des Studiums / Modulfolge
Folgende Bedingungen müssen beachtet werden: Die Module des 2. Studienjahres können erst dann absolviert werden, wenn zuvor die Module I, II und III erfolgreich abgeschlossen wurden (d. h., wenn die entsprechenden Modulscheine vorliegen). In der Regel soll im 2. Studienjahr zunächst das Modul IV studiert werden. Die Module VII und VIII können erst absolviert werden, wenn zuvor das Modul IV erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Prüfungsrelevanten Module V und VII müssen unterschiedliche Epochen abdecken. StudienO, §12 (9) (9) Modul I steht immer am Anfang des Studiums. Die Module des zweiten Studienjahres bauen auf denen des ersten Studienjahres auf. Die Module VII und VIII können nicht vor Abschluss des Moduls IV studiert werden; Modul IV kann frühestens nach Abschluss der Module des ersten Studienjahres absolviert werden. Die Prüfungsrelevanten Module V und VII müssen unterschiedliche Epochen abdecken.

3 Modul V (10KP) prüfungsrelevant
Modul IV (9KP) Seminar I Vorlesung Übung Modul V (10KP) prüfungsrelevant Seminar II Seminar III Varianten für die Schwerpunktsetzung in der Neuzeit Frühe NZ / 19. Jahrhundert Frühe NZ / 20. Jahrhundert 19. Jahrhundert / 20. Jahrhundert Modul VII (11 KP) prüfungsrelevant Hauptseminar Übung für Fortgeschrittene Modul VIII (9KP) Hauptseminar Vorlesung

4 Ein Studienschwerpunkt muss in der NZ liegen!
B.A. - Abschluss B.A. – Arbeit / Mündliche Prüfung 3. Studienjahr ( 5./6. Sem.) (examensorientierte Schwerpunktbildung) AG, MA oder NZ NZ Regionale/systematische Differenzierungen innerhalb der Epochen: Geschichte Osteuropas Geschichte Südosteuropas Geschichte Nordamerikas Technikgeschichte Wirtschaftsgeschichts- und Unternehmensgeschichte Theorie der Geschichte Historische Hilfswissenschaften Geschlechtergeschichte Mediengeschichte Werden im 3. Studienjahr beide Schwerpunkte in der NZ gesetzt, müssen in den Modulen VII und VIII mindestens zwei der Teilepochen Frühe NZ, 19. Jh., 20. Jh. studiert werden. AG oder MA NZ 2. Studienjahr (3./4. Sem.) (fachliche Vertiefung) Ein Studienschwerpunkt muss in der NZ liegen! Integriertes Proseminar 1. Studienjahr 1./2. Semester Epochen AG MA NZ

5 Bildung von Studienschwerpunkten
1. Fallbeispiel Wer im Modul IV Neuzeit belegt hat, muss im Modul V Alte Geschichte oder Mittelalter absolvieren; Daraus folgt: Variante 1: Im Modul VII muss NZ studiert werden; im Modul VIII Alte Geschichte oder Mittelalter; Variante 2: Im Modul VII und VIII können auch zwei Teilepochen aus der NZ studiert werden: a) Modul VII = Frühe NZ; Modul VIII = 19. Jh. b) Modul VII = Frühe NZ; Modul VIII = 20. Jh. c) Modul VII = 19. Jh.; Modul VIII = 20. Jh. 2. Fallbeispiel Wer im Modul IV Alte Geschichte oder Mittelalter belegt, muss im Modul V Neuzeit studieren; Daraus folgt: Im Modul VII muss AG oder MA studiert werden; im Modul VIII NZ. [Im NZ-Modul kann aus der Großepoche NZ frei gewählt werden; auch sind hier regionale und systematische Differenzierungen möglich.] Wichtig: Studierende, die in der Masterphase den Abschluss M.Ed. anstreben, sollten im 3. Studienjahr ihren Schwerpunkt nicht ausschließlich in den Teilepochen der Neuzeit setzen.

6 Epochenübergreifende Module
Modul VI Das Modul VI muss im 2. Studienjahr abgeschlossen werden. Es besteht aus 3 Elementen: Übung zur Geschichtskultur Praktische Übung Fachpraktikum Zwei der drei Elemente sind zu absolvieren! Empfehlung: Fachpraktikum frühestens nach dem 2. Semester, spätestens nach dem 4. Semester; die beiden Elemente sollten möglichst zeitnah abgeschlossen werden. Epochenübergreifende Module Sonderfall: Modul V ist als epochenübergreifendes Modul konzipiert Beispiele: Seminar II = MA; Seminar III = Frühe NZ oder Seminar II = AG; Seminar III = MA Sie können bestimmen, mit welchem Seminar Sie die Epoche abdecken wollen.

7 Modulbescheinigungen
Modulbescheinigungen werden erst dann ausgestellt, wenn das Modul als Ganzes erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Anforderungen in den Lehrveranstaltungen der Module müssen i.d.R. bis zum Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters erfüllt werden. StudienO §9 (1) (1) Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn die Anforderungen der Veranstaltung oder Prüfung erfüllt sind. Die Kreditpunkte für ein Modul werden erst angerechnet, wenn alle für das Modul geforderten Studienleistungen erbracht und jeweils mit mindestens ausreichend bewertet worden sind (§ 9 Abs. 2 GemPO). Wird eine Lehrveranstaltung nicht erfolgreich abgeschlossen, besteht einmal die Möglichkeit zur Nachbesserung. Diese Nachbesserung muss aber bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters erfolgreich sein. Bei einem Misserfolg kann das entsprechende Modul nur als Ganzes wiederholt werden! StudienO §12 (10): Nachbesserung (10) Wird in einer Lehrveranstaltung eines Moduls die geforderte Leistung als nicht ausreichend bewertet, ist den Studierenden einmal Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters nicht eine mindestens ausreichende Leistung (4,0) erbracht, muss ein entsprechendes Modul aus dem Lehrangebot des Folgesemesters erfolgreich abgeschlossen werden.

8 Die Bachelor-Prüfung B.A.-Prüfung
Fachprüfung 1 z.B. Geschichte mündliche Prüfung, 30 Min. Fachprüfung 2 Zweites Fach mündliche Prüfung, 30 Min. B.A.-Arbeit im Fach Geschichte oder im 2. Fach Bearbeitungszeit 6 Wochen

9 Bildung der Fachnote und Gesamtnote
1. Fach (Geschichte) Optionalbereich 2. Fach (z.B. Anglistik) Prüfungsrelevantes Modul V Prüfungsrelevantes Modul VII Mündliche Prüfung (30 Min., 6 KP) 2 Prüfungsrelevante Module Mündliche Prüfung (30 Min., 6 KP) 1/3 1/3 1/3 Fachnote 1. Fach 1 Prüfungs- relevantes Modul Fachnote 2.Fach 35 % 15 % 35 % B.A.-Arbeit (8 KP) 15 % Gesamtnote B.A.-Abschluss

10 Anmeldung zur B.A.-Prüfung / Voraussetzungen für die Zulassung
Wo muss man sich anmelden? Anmeldung in dem Prüfungsamt derjenigen Fakultät, in der die B.A.-Arbeit geschrieben werden soll. Beispiel: Wird die B.A.-Arbeit im Fach Geschichte geschrieben, erfolgt die Anmeldung im Prüfungsamt/Geschäftszimmer (Frau Lattek, GA 5/33). Wann kann man sich anmelden? Es gibt grundsätzlich zwei Anmeldetermine in jedem Semester: Jeweils 14 Tage zu Beginn eines Semesters und 14 Tage zum Ende eines Semesters. Die Anmeldung zu den Fachprüfungen in den beiden Studienfächern und zur Bachelor-Arbeit im Fach Geschichte ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Entsprechend den fachspezifischen Bestimmungen muss die am Ende des zweiten Studienjahres notwendige Anzahl von Kreditpunkten nachgewiesen werden (in Geschichte Vorlage der Modulbescheinigungen I bis einschließlich VI; Kreditpunkte insgesamt 43). Ferner müssen zwei Sprachnachweise vorgelegt werden: einer in Englisch, der andere entsprechend dem gewählten Schwerpunkt. Im Prüfungsfach muss mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Prüfungsrelevantes Modul (im Fach Geschichte das Modul V) nachgewiesen werden. Im Optionalbereich müssen mindestens 20 Kreditpunkte nachgewiesen werden.

11 Anmeldungs- und Prüfungstermine
Sommersemester 2004 Wintersemester 2004/05 Zeitraum für die Anmeldung zur mündlichen Fachprüfung (Dauer: 30 Min.) Zeitraum für die Anmeldung zu Wiederholungs- und Nachprüfungen und zur mündlichen Fachprüfung   Prüfungsblock

12 Prüfungsverfahren Mündliche B.A.-Prüfung
Die Mitteilung des Prüfungstermins erfolgt spätestens 2 Wochen vor der Prüfung durch Aushang an der Tür des Prüfungsamtes GA 5/33. Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit zu den Öffnungszeiten des zuständigen Prüfungsamtes erfolgen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 6 Wochen; das Bewertungsverfahren soll 4 Wochen nicht überschreiten (§ 22 (3) GemPO). Mündliche B.A.-Prüfung Prüfungsgebiete Es können zwei Themenschwerpunkte vorgeschlagen werden, die sich i. d. R. auf Lehrveranstaltungen aus den Modulen VII oder VIII beziehen. Prüfer/Prüferinnen Eine Liste der prüfungsberechtigten Personen hängt am Schwarzen Brett gegenüber dem Magisterprüfungsamt aus (GA 5/133). StudienO, § 14 Abs. 2: (2) Bei der Anmeldung zur Fachprüfung nennt die Kandidatin oder der Kandidat zwei Schwerpunkte ihrer oder seiner Studien, die in der Prüfung angemessen berücksichtigt werden.

13 Zulassung zum Masterstudium
Bachelor-Arbeit Themenbereich Der Themenbereich der B.A.-Arbeit ergibt sich i. d. R. aus den Modulen VII oder VIII. Er kann in den Epochen und regionalen/systematischen Differenzierungen frei gewählt werden. Betreuer/Betreuerin Eine Liste der prüfungsberechtigten Personen hängt am Schwarzen Brett gegenüber dem Magisterprüfungsamt aus (GA 5/133). Betreuer/Betreuerin dürfen nicht zugleich Prüfer/Prüferin der mündlichen Fachprüfung sein! „Die Kandidatin oder der Kandidat kann die Themenstellerin oder den Themensteller vorschlagen und den Themenbereich der B.A.-Arbeit in den Epochen und regionalen, systematischen Differenzierung frei wählen. Der Themenbereich ergibt sich i.d.R. im Anschluss an Modul VII oder VIII. Die Vorschläge der Kandidatin oder des Kandidaten begründen keinen Rechtsanspruch.“ [§15 (2) StO] Zulassung zum Masterstudium StudienO, § 2, 3: (2) Zum Studium in der M.A-Phase wird zugelassen, wer im Fach Geschichte zuvor die B.A.-Prüfung an der RUB erfolgreich abgeschlossen oder ein vergleichbares Fachstudium an einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert hat. Näheres regelt § 4 GPO. (3) Die Zulassung zum M.A.-Studium setzt ferner ein obligatorisches Beratungsgespräch bei einem oder einer zur Abnahme von Master-Prüfungen berechtigten hauptamtlichen Lehrenden voraus. Das Ergebnis des Gesprächs wird protokolliert.

14 2-Fach Modell M.A.-Phase, 2-Fach Modell 7. 8. 9. 10.
Schwerpunkt A (12 SWS, 25 KP) Schwerpunkt B (10 SWS, 20 KP) Sem. 7. 8. 9. 10. prüfungsrelevant OS (2 SWS) HS VL Modul X (14KP) Modul IX (14 KP) VL (2 SWS) HS OS Modul XII (6 KP) ÜbfF (2 SWS) Koll o. Koll (2 SWS) ÜbfF OS Modul XI (11 KP) M.A. – Arbeit (20 KP) Mündl. Prüfung (5 KP)

15 Schwerpunkt C (4 SWS, 13/11KP)
1-Fach Modell M.A.-Phase, 1-Fach-Modell Schwerpunkt A (12 SWS, 25 KP) Schwerpunkt B (10 SWS, 20 KP) Schwerpunkt C (4 SWS, 13/11KP) Erg. Bereich (~15 SWS, 27/29 KP) Sem. 7. 8. 9. 10. prüfungsrelevant X Module aus Studiengebieten anderer, affiner Fächer davon ein prüfungs- relevantes mit mind. 10 KP Modul IX (14 KP) VL (2 SWS) HS OS OS (2 SWS) HS VL Modul X (14 KP) OS o. ÜbfF o. Koll (2 SWS) HS Modul XIV (13/11KP) Koll (2 SWS) ÜbfF OS Modul XIII (11 KP) Koll (2 SWS) ÜbfF OS Modul XI (11 KP) M.A. – Arbeit (20 KP) Mündl. Prüfung (5 KP) Klausur (5 KP) Im 1-Fach-Modell ist kein Modul XII zu absolvieren

16 M.Ed. (Master of Education)
Mündliche Prüfung (2 KP) Master-Arbeit (10 KP) Modul IX (13 KP) Einführungs- seminar Fachdidaktik (2 SWS) 5 KP Übung für Fortgeschrittene (AG/MA o. NZ) 3 KP Oberseminar Modul X (14 KP) Vertiefungs- 6 KP Hauptseminar 8 KP Die Module IX, X und XI sind auf einander folgend zu absolvieren. In den Modulen IX und X müssen bei den fachwissenschaftlichen Studien zwei unterschiedliche Studienschwerpunkte gesetzt werden: einer muss in der NZ liegen, der andere entweder in der AG oder im MA. Die VL in Modul XI muss aus einem der beiden Studienschwerpunkte gewählt werden. Modul XI (7 KP) Vorlesung (AG o. MA o. NZ) 1 KP Seminar Praxisstudien 4 KP Kernpraktikum Geschichte (3 Wochen) 2 KP prüfungsrelevant prüfungsrelevant


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