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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 Rechts und Finanzfragen im 6.RP Christian Hopp BIT - Büro für Internationale Forschungs-

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Präsentation zum Thema: "Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 Rechts und Finanzfragen im 6.RP Christian Hopp BIT - Büro für Internationale Forschungs-"—  Präsentation transkript:

1 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 Rechts und Finanzfragen im 6.RP Christian Hopp BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation

2 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 2 Rechtsfragen  Wer ist Partner?  Organisation  Alle Partner Gleichberechtigt  Wer unterschreibt den Antrag?  Niemand  Gesamtschuldnerische Haftung  Letter of Intent?  Nicht mehr notwendig  Vorvertrag zu empfehlen

3 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 3 Mustervertrag der EU  Systematik  Vertrag und Annex I-III  Basisregeln für die Förderung  „Geistiges Eigentum“  Rechte und Pflichten der Vertragspartner  Unterschriften  Reports

4 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 4 Konsortialvertrag  Pflicht laut den Beteiligungsregeln  Vorvertrag vor Einreichung nützlich  Zumindest Vertraulichkeitsabkommen  Grundinhalt:  Projektmanagement  Haftungen  Budgetverteilung  „Geistiges Eigentum

5 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 5 Universitäten im 6.RP  UG 2002  Unterschriftsberechtigung  Gesamtrechtsnachfolge  Anstellungsverträge  §106- Dienstnehmerabfindung  Forscher - Verwaltung  Haftungen  IPR‘s  Veröffentlichungen

6 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 6 Kostenmodelle  Zusatzkostenrechnung  Verrechnung nur zusätzlicher Kosten(Kein Fixpersonal) Overhead 20%der direkten Kosten außer Subcontracting, nur für Non- Profit Organisationen ohne adequate Buchhaltung  100% Ersatz dieser Kosten

7 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 7 Kostenmodelle  Vollkostenrechnung mit fixen Overheads  Reelle Projektkosten, Overhead 20%der direkten Kosten außer Subcontracting,  wählbar für KMU‘s und Öffentliche Organisationen  Kostenersatz je nach Aktivität  Vollkostenrechnung  Reelle Projektkosten, Unternehmen kann wirklichen Overhead verrechnen, wenn dieser nachweisbar ist  Kostenersatz je nach Aktivität

8 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 8

9 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 9 Kostenberechnung  Im Antrag nur die Summen  Im Managementteil eine nachvollziehbare Kalkulation präsentieren  Interne Kostenberechnung !!!  Keine EU-Regeln nur nach eigenen Buchhaltungsregeln

10 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 10 Kostenberechnung  Förderung nach Kostenmodell und Aktivitäten  Management  max. 7%der Gesamtförderung  Bei AC-Kostenmodell auch fixes Personal  Nur beschränkt Subcontracting möglich  Realistische Schätzungen  Reserven

11 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 11 Anbahnungs- und Zusatzfinanzierungen  Anbahnungsfinanzierung  FFF  BMBWK  Zusatzfinanzierung (BMBWK)  bei AC - öst. UST + 50% der Restabschreibung  Bei FC(F) - bis zu 20% der direkten Kosten pauschal + öst. UST + 50% der Restabschreibung

12 Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 12 Weitere Informationen Christian Hopp hopp@bit.ac.at +43 1 581 16 16 - 202 BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation http://www.bit.ac.at


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