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Promovieren mit Perspektive 1 Perspektiven des Promovierens.

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Präsentation zum Thema: "Promovieren mit Perspektive 1 Perspektiven des Promovierens."—  Präsentation transkript:

1 Promovieren mit Perspektive 1 Perspektiven des Promovierens

2 Promovieren mit Perspektive 2 Gliederung u Promotionen und Promovierende u Positionen der Akteure u Hochschulrahmen- und Landeshochschulgesetze u Programme zur Promotion u Fragen und Forderungen

3 Promovieren mit Perspektive 3 Promotionen in Deutschland

4 Promovieren mit Perspektive 4 Promovierende in Deutschland

5 Promovieren mit Perspektive 5 Ziel: Strukturierte Promotion DFG 1990: Graduiertenkollegs WR 1995: Graduiertenkollegs ausweiten HRK 1996: Status, Internationalisierung, Graduiertenkollegs & Zentren für Doktorandenstudien WR 2002: Promotionskollegs & Graduiertenzentren HRK 2003: Promotionskollegs & Graduiertenschulen

6 Promovieren mit Perspektive 6 Die 5. HRG-Novelle Preisfragen*: (1) Wie heißen die zwei Paragraphen der 5.HRG Novelle, in denen DoktorandInnen vorkommen? (2) Welche Änderungen wurden eingeführt (vier Stichworte)? *MitarbeiterInnen des BMBF sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

7 Promovieren mit Perspektive 7 Die 5. HRG-Novelle §21 Doktorandinnen und Doktoranden (1) Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen, werden nach Maßgabe des Landesrechts als Doktorandinnen und Doktoranden der Hochschule eingeschrieben, an der sie promovieren wollen. (2) Die Hochschulen wirken auf die wissenschaftliche Betreuung ihrer Doktorandinnen und Doktoranden hin. (3) Die Hochschulen sollen für ihre Doktorandinnen und Doktoranden forschungsorientierte Studien anbieten und ihnen den Erwerb von akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.

8 Promovieren mit Perspektive 8 Die 5. HRG-Novelle § 37 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung (1) [...] Das Landesrecht regelt die mitgliedschaftsrechtliche Stellung der Doktorandinnen und Doktoranden [...], die aufgrund ihrer dienstrechtlichen Stellung nicht zur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen. [...]

9 Promovieren mit Perspektive 9 Umsetzung in den Ländern Landeshochschulgesetze anpassen: u einheitlicher Status per Immatrikulation? u forschungsorientierte Studien? u Schlüsselqualifikationen? u Zuordnung Mittelbau oder Studierende? Länderprogramme und Anreize u Kennzahlen im Bereich Promotion messen u Zielvereinbarungen schließen u Modellprojekte einrichten

10 Promovieren mit Perspektive 10 LHG Anpassung (Beispiele) n Niedersachsen hat seit Mitte 2002 ein angepasstes LHG, das neue Gesetz von Rheinland-Pfalz tritt am 1.9.2003 in Kraft. Außerdem hat neben Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Berlin Anpassungen vorgenommen, allerdings nicht die Vorgaben im Promotionsbereich. n Brandenburg will die Umsetzung mit Berlin harmonisieren, die in ihrer jüngsten Novelle zwar die Juniorprofessur, aber noch keine Anpassungen im Bereich Promotion umgesetzt haben. n Bayern, Sachsen und Thüringen klagen gegen die 5. HRG-Novelle und passen vorher ihre LHGs nicht an. n Das für Ende 2003 erwartete Urteil der Verfassungsgerichtes wartet auch z.B. NRW ab. Baden-Württemberg plant die Anpassung für 2004.

11 Promovieren mit Perspektive 11 Bsp. Niedersachsen HG 2002 § 9 Promotion; Doktorandinnen und Doktoranden (2) [...] 2 Die Hochschulen sollen zur Ausbildung und Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden Promotionsstudiengänge anbieten. § 16 Mitgliedschaft und Mitwirkung (1) Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich Tätigen, die eingeschriebenen Studierenden sowie die Doktorandinnen und Doktoranden. (2)[...] 3 Je eine Mitgliedergruppe bilden für ihre Vertretung in den nach Gruppen zusammengesetzten Organen und Gremien: [...] 2. die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Doktorandinnen und Doktoranden (Mitarbeitergruppe), [...]

12 Promovieren mit Perspektive 12 Bsp. Rheinland-Pfalz HG 2003 § 34 Doktorandinnen und Doktoranden (1) Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen, werden als Doktorandinnen und Doktoranden der Universität eingeschrieben, wenn sie nicht bereits aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Mitglied der Universität sind oder wegen einer Berufstätigkeit außerhalb der Universität auf die Einschreibung verzichten. Eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden haben auch die Rechte und Pflichten Studierender. (3) Die Universitäten sollen für ihre Doktorandinnen und Doktoranden forschungsorientierte Studien anbieten und ihnen den Erwerb von akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.

13 Promovieren mit Perspektive 13 Bsp. Rheinland-Pfalz HG 2003 § 37 Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung (2) Für die Vertretung in den Gremien bilden [...] 2.die Studierenden, die gemäß § 34 Abs. 1 eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden ohne Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule sowie diejenigen Doktorandinnen und Doktoranden, denen die überwiegende Arbeitszeit zur Promotion zur Verfügung steht [...] eine Gruppe. § 56 (5): Wissenschaftliche MitarbeiterInnen auf max. 6 Jahre befristet im privatrechtlichen Dienstverhältnis, wenn ihnen ein Drittel (bzw. der überwiegende Teil) der Arbeitzeit für die (Vorbereitung der) Promotion zur Verfügung steht.

14 Promovieren mit Perspektive 14 DFG-Graduiertenkollegs n Eingerichtet ab 1990 n ca. 3.600 StipendiatInnen in 282 Kollegs n Aktuelle Änderungen: u kleiner (5-10 statt10-20 Profs; 8-20 statt 15-30 Prom; max. 2 statt 3-5 postdoc) u flexibler (Stipendienhöhe, Stellenvergabe) u länger (2x4,5 statt 3x3 Jahre) u umfassender (Geld für Publikationen, Freisemester)

15 Promovieren mit Perspektive 15 Projekte der Länder und MPG n graduate schools in NRW : bisher nur Natur- und Technikwissenschaften - hohe Stipendien - 6 schools mit 20 DoktorandInnen pro Jahr - Ausländeranteil real >30% n graduate schools in Niedersachsen : 10 Einrichtungen mit 108 Stipendien - 9 Natur- und Technikwissenschaften - Ausländeranteil 50% n Bayern: im geplanten Exzellenznetzwerk: zehn „internationale Doktorandenkollegs“ - Stellen statt Stipendien - Ausländeranteil 20% angestrebt n Max Planck Gesellschaft: 28 International Max Planck Research Schools - 6+6 Jahre Bewilligung - Ausländeranteil 50% angestrebt

16 Promovieren mit Perspektive 16 Universitäten: PHD-Programm n DAAD und DFG Förderung 2001-2003 n 42 „Internationale Promotionsprogramme“ (IPP) n Strukturierung und Internationalisierung n Begleitcurriculum und gemeinsame Betreuung n Englische Dissertation / Disputation n Förderung Auslandsaufenthalt n Keine Stipendien / Stellen

17 Promovieren mit Perspektive 17 Was ist eine graduate school ? l Verhältnis zu Promotionskollegs l Größe und Anbindungsebene l Auswahlverfahren, Selektivität l Integration fortgeschrittener Studierender l Integration von Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen l Ausstattung mit Stellen, Stipendien oder gar nicht?

18 Promovieren mit Perspektive 18 Betreuung standardisieren? Promotionsvereinbarungen u Zwei oder drei Parteien, Konfliktvermittlung u Individualisiert vs. normiert u Überprüfung und Sanktionen u Verhältnis zum Arbeitsvertrag Kennzahlen und Mittelvergabe u Nur Abschlüsse oder Dauer, Alter, Geschlecht? u Verbleib, Evaluation Gratifikationen u Für welche Ebene, wie differenziert?

19 Promovieren mit Perspektive 19 Perspektive: Was ist zu tun? n Im europäischen Vergleich ist Deutschland ein Nachzügler bei der breiten Reform der Promotion n Promovierende müssen sichtbar werden, in der Statistik, der Studienorganisation, aber auch der Hochschulpolitik n Graduiertenzentren und Promotionskollegs: flächendeckend, sozial gerecht, freie Übergänge, externe Promotion möglich n In Deutschland gehen wir von einem hohen Niveau von Promotionen aus - mit der Ausgangslage einer breiten Stellenfinanzierung. n Chance Wissenschaftstarifvertrag? n Promotion bleibt produktives Spannungsverhältnis


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