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„Kommunalpaket I für die Jahre “

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Präsentation zum Thema: "„Kommunalpaket I für die Jahre “"—  Präsentation transkript:

1 „Kommunalpaket I für die Jahre 2015 - 2017“
Erläuterungen und Kommentierungen „Kommunalpaket I für die Jahre “ „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

2 Ausgangsbasis „Ursprünglich waren für das KELF-Programm bis zum Jahre 2020, 120 Mio. Euro ausgewiesen. Da der KELF aufgelöst wurde, haben wir ein Kommunalpaket 1 bis zum Jahre 2017 zusammengestellt. Dies deshalb, weil die Koalition die Verantwortung bis zum Jahre 2017 hat und nicht anzusehen ist, wer danach die Verantwortung, gleich in welcher Form, zu tragen hat.“ Politik ohne Verlässlichkeit abhängig von der politischen Großwetterlage – unabhängig von bestehenden Gesetzen! „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

3 „Kürzungen“ Angesichts der Vorwürfe der Kommunen sollten wir zunächst von den 120 Mio. Euro die Jahre 2018 und 2019 abziehen; dies waren jeweils 17,25 Mio. Euro. Das bedeutet, wir reden über vorgesehen Mittel des KELF bis zum Jahre 2017 in einer Größenordnung von 85,5 Mio. Euro. Unter der Annahme, dass es ein „Kommunalpaket II“ geben wird. „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

4 Berücksichtig man, dass der KELF für die Jahre 2013, 2014 und auch für 2015 ausgezahlt wird, bzw. wurde, sind nochmal 3 x 17 = 51 Mio. € in Anzug zu bringen. Das bedeutet, von den ursprünglich vorgesehenen 85,5 Mio. € zugunsten der Kommunen, sind 51 Mio. € zugunsten der Kommunen Ende dieses Jahres ausgezahlt. Das bedeutet, 34,5 Mio. € werden bis jetzt in dieser Rechnung vorenthalten. „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

5 Ein weiterer Vorteil im Rahmen der Festsetzung von 17 Mio
Ein weiterer Vorteil im Rahmen der Festsetzung von 17 Mio. Euro für das Jahr 2015 besteht darin, dass der ursprüngliche KELF die Zahlungen lediglich zur Zinsentlastung bzw. Zinstilgung von Schulden vorsah. In diesem Programm können die 17 Mio. Euro durch Kommunen für Investitionen gleich in welcher Form eingesetzt werden. „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

6 „Kompensation“ Von den 34,5 Mio. € werden 26,2 Mio. € dieser vorent-haltenden Mittel durch Umschichtungen und neue Unterstützungsleistungen der Landesregierung im Rahmen des Kommunalpaketes I abgefedert. Umsatzsteuererhöhung, Anteil des Landes 1,2 Mio. € Bundesgesetz je 100 Mio. Bundesmittel Kindergartenförderung aus Landesmitteln * 5,0 Mio. € Programm Wohnraum Flüchtlinge * 5,0 Mio. € Stadtmitte am Fluss, LHS ,0 Mio. € Stadion in Saarbrücken ,0 Mio. € * tatsächlich zusätzliche Landesmittel „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

7 Aufrechnung Von den vorenthaltenen 34,5 Mio. € zu Lasten der Kommunen sind 26,2 Mio. € in Abzug zu bringen. Die Kommunen haben bisher 8,3 Mio. € weniger gegenüber den ursprünglichen Planungen. Aufrechnung „gegen sich selbst“ „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

8 „weitere Aufrechnung“
Weitere Mittel zur Unterstützung der Kommunen durch Landesmittel sind enthalten in den Programmen zur Städtebauförderung bzw. Soziale Stadt oder Dorferneuerungen. Ansätze für die Jahre 2015, 2016, 2017 jeweils 4,4 Mio. € = 13,2 Mio. € Prüfung, ob tatsächlich „zusätzliche Mittel“! Ansätze im Haushaltsplan 2015 veranschlagt? „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

9 „zusätzliche“ Bedarfszuweisungen
Hinzu kommen nach Überprüfung und der Tatsache, dass die 4,4 Millionen € pro Jahr nicht ausreichen würden, um die Programmangebote und die Anteile des Bundes bzw. EU in Anspruch zu nehmen, weitere 3 x 2,8 Mio. € – entnommen aus den Bedarfszuweisungen. Zusammen: 8,4 Mio. € Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock sind originäre kommunale FA-Mittel! „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

10 Sodass insgesamt zu Gunsten der Kommunen 21,6 Mio
Sodass insgesamt zu Gunsten der Kommunen 21,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen durch Zuweisungen des Landes. Mit diesen 21,6 Mio. Euro können über Bundes- und Kommunalanteile Investitionen in der stolzen Größenordnung von 64,8 Mio. Euro allein bis zum Jahre 2017 getätigt werden. Wenn gerade die passenden Projekte auch mehr oder weniger „in der Schublade“ liegen! „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

11 „Vorteile“ durch die Änderung des Krediterlasses
Durch den neuen Krediterlass wird die vorliegende Ungerechtigkeit beseitigt und durch eine Prokopf-Pauschale eine gerechte Lösung gefunden. Hieraus resultieren insgesamt höhere Kreditmöglichkeiten für die Kommunen in einer Größenordnung von 2 Mio. € (1,8 Mio. €). Unzulässige Durchschnittsbetrachtung! Auch hier wird es Gewinner und Verlierer geben. „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

12 „Vorteile“ durch die Änderung der Genehmigungspraxis des LaVA
Eine deutliche Verbesserung und Vergrößerung der Handlungsspielräume ergibt sich durch die Rückführung der Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2020 auf jetzt 60% statt 100%. Allein hieraus ziehen die Kommunen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 jährlich ein Volumen an Infrastrukturmaßnahmen in der Größenordnung von 8,5 Mio. € jährlich, sprich bis 2017 insgesamt 25,5 Mio. Euro. „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

13 Im Rahmen des Haushalterlasses wird nicht mehr auf einzelne Maßnahmen, sondern auf das „Strukturelle Defizit“ abgestellt, das heißt die Spielräume für die Kommunen werden größer, da sie frei entscheiden können, wo sie einsparen. Pacet! Das heißt die Vorteile durch den Krediterlass und die neue Genehmigungspraxis belaufen sich insgesamt auf 27,5 Mio. Euro. „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

14 Größter Unsinn seit Menschengedenken!
Die Reduzierung der jährlichen Einsparvolu-mina ist der Einsicht geschuldet, dass die Gemeinden den Ausgleich bis 2020 nicht werden leisten können! Sie führt nicht zu Spielräumen bei Infrastrukturmaßnahmen sondern zu einer Erhöhung des Liquiditätskredite. „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

15 Strenges Konnexitätsprinzip
Einführung des Konnexitätsprinzips mit Änderung der Saarländischen Verfassung. Mit der Aufnahme des strengen Konnexitäts-prinzips in die Verfassung geht ein Wunsch in Erfüllung, den die Kommunen in 25 Jahren immer wieder gefordert haben. Immerhin… „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

16 Zusammenfassung Nach den bisherigen Planungen hätten die Kommunen aus dem ursprünglichen KELF 8,3 Millionen Euro weniger. Dem gegenüber stehen: durch den neuen Krediterlass (Kreditvolumen) 2,0 Mio. € durch die Reduzierung der Einsparungsquote bis 2020 von 100 auf 60% ergeben sich 3 x 8,5 25,5 Mio. € Zahlungen des Landes (Städtebauförderung) 13,2 Mio. € weitere Vorteile durch 8,4 Mio. € Bedarfszuweisungen mit dem Ergebnis, dass dadurch weitere Investitionen in Höhe von 64,8 Mio. Euro getätigt werden können Insgesamt: 49,1 Mio. € „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

17 Fazit Berücksichtigt man weiter, dass die Landesregierung ein Kommunalpaket 2 für 2018 und 2019 erklärt, denke ich, werden wir unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen auch angesichts der angespannten Haushaltslage und den Stabilitätsrat in Berlin gerecht. Absichtserklärung, vorher nicht möglich? Es ist mitunter schon ziemlich leicht, sich aus seiner Verantwortung zu stehlen! „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

18 Einschätzung Keine strukturelle Entlastung! Kein unmittelbarer Beitrag zur Deckung von 150 Mio. € plus! „Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
„Kommunalpaket I“ 29. Januar 2015


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