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Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform

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Präsentation zum Thema: "Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform"—  Präsentation transkript:

1 Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform
Aktie / Georg Boll

2 Quelle : Handelsblatt: Freitag/Samstag, 17./18.12.2010 Nr.245
Aktie / Georg Boll

3 Die Bedeutung der Aktiengesellschaft
für die Aktionäre für den Geschäftsbetrieb für die Volkswirtschaft  Beteiligung am Produktivvermögen bereits mit geringem Einsatz möglich  Möglichkeit am Wachstum der Wirtschaft teilzuhaben  Risiko ist auf die Einlage / Kaufpreis der Aktie beschränkt  relativ inflationssichere Anlage  Grosse Kapitalkraft durch eine große Zahl von Teilhabern  Durchführung grosser, kapitalintensiver Projekte möglich  Einsatz großer und damit kostengünstiger Produktionseinheiten wird möglich  Einstellung qualifizierten Führungspersonals wird ermöglicht  großer Beitrag zur wirtschaftlichen Gesamtleistung, zur Beschäftigung und zum Steueraufkommen  Möglichkeit zu einer breiten Vermögensbildung  Gefahr der Konzentration in der Wirtschaft durch Grossaktionäre  Gefahr kostenintensiver Gestaltung freundlicher oder feindlicher Übernahmen  Gefahr großer volkswirtschaftlicher Schäden im Insolvenzfall Aktie / Georg Boll

4 D i e A k t i e n g e s e l l s c h a f t
Wesen der AG Gründung Wesen der Aktie Rechte der Aktionäre  Die AG ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person)  Die Aktionäre haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft  Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt  Mindestens 1 Gründer  notarieller Abschluss des Gesellschaftsvertrages ( Satzung)  Inhalt : Firma (Firmenname mit Zusatz AG) und Sitz der Gesellschaft  Gegenstand der Unternehmung und Höhe des Grundkapitals ( mindestens Euro)  Nennbeträge der einzelnen Aktie 1 Euro (bzw. Mindestanteilsbetrag einer Stückaktie)  Handelsregisereintragung  Aktie = Wertpapier, das ein Anteils- recht an einer AG verbrieft  Nennwert = auf der Aktie aufgedruckter Betrag  Stückaktie = Bruchteil einer Aktie am Grundkapital  Stückelose Wertrechte bei der Dt. Börse Clearing möglich (Sammelurkunden)  Kurswert = erzielter Preis je Aktie an der Börse  Arten : Inhaberaktien Namensaktien vinkulierte Namensaktien  Gattungen : Stammaktien Vorzugsaktien  Recht auf Gewinnanteil ( Dividende ) im Verhältnis der Aktiennennbeträge bzw. der Stückzahl vorhandener Aktien  Stimmrecht  Auskunftsrecht in der Hauptversammlung Aktie / Georg Boll

5 Die Organe der Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat wählt einen Teil auf vier Jahre wählt einen Teil auf vier Jahre wählt auf höchstens fünf Jahre und kontrolliert Hauptversammlung ( HV ) Vorstand gibt Anweisungen A K T I O N Ä R E A R B E I T N E H M E R Aktie / Georg Boll

6 Die Organe der Aktiengesellschaft
Hauptversammlung ( HV ) (= Versammlung der Aktionäre )  Wahl eines Teils des Aufsichtsrates  Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinnes  Beschluss über die Abdeckung des Bilanzverlustes  Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat  Bestellung der Abschlussprüfer  Beschlüsse über Satzungsänderungen, Kapitalveränderungen  Beschluss über die Auflösung der AG Aktie / Georg Boll

7 Die Organe der Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat  Bestellung und Überwachung des Vorstandes (Bezahlung...Wettbewerbsverbote...)  Prüfung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns  Vorschlag zur Deckung des Bilanzverlustes  Einberufung einer außerordentlichen HV, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert  Abberufung des Vorstandes bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Aktie / Georg Boll

8 Die Organe der Aktiengesellschaft
Vorstand  Geschäftsführung  Vertretung  Vorlage des Jahresabschlusses  Vorschlag für die Gewinnverteilung;  Vorschlag zur Abdeckung des Bilanzverlustes  Jährliche Einberufung der ordentlichen HV  Jahresabschluss im Handelsregister eintragen und veröffentlichen lassen (Publizitätspflicht) Aktie / Georg Boll

9 Die Rechtsstellung des Aktionärs
Rechte Pflichten  Anspruch auf Auszahlung des Gewinnanteils ( Dividende ), der in der Hauptversammlung beschlossen wird  Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien oder Wandel-/ Optionsanleihen  Stimmrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung  Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös des Unternehmens  Leistung der Einlage in Höhe des Nennwertes und eines eventuellen Aufgeldes ( Agio )  Die Haftung beschränkt sich auf die Einlage Aktie / Georg Boll

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14 Aktien nach dem Inhalt des verbrieften Rechts und der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit
Stammaktien Normalfall, allgemeines Stimmrecht. Dividendenbezug bzw. Liquidationsanteil Vorzugsaktien Stimmrechtsausschluss möglich § 12 Abs. 1 S. 2 AktG Mehrstimmrechtsaktien sind nach § 12 Abs.2 AktG unzulässig. Anspruch auf Vorzugsdividende (mit oder ohne Nachzahlungspflicht) bzw. Anspruch auf Vorzugserlös bei der Liquidation Aktie / Georg Boll

15 Aktien nach dem Inhalt des verbrieften Rechts und der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit
Inhaberaktien Normalfall, auf den Inhaber lautend, Übertragung nach §§ 929 ff. BGB. Ausgeschlossen, wenn Kapital noch nicht voll einbezahlt : dafür Ausgabe von "Zwischenscheinen“ Namensaktien Orderpapier auf den Namen des Aktionärs lautend, Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament oder durch Abtretung gem. §§ 413, 398ff., 952 Abs.2 BGB vinkulierte Namensaktien Orderpapier, auf den Namen des Aktionärs lautend, Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament oder durch Abtretung gem. §§ 413, 398ff., 952 Abs.2 BGB Zur Übertragung ist die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich. Aktie / Georg Boll

16 A r t e n d e r A k t i e n Nach der Übertragung des Eigentums
Nach ihren Rechten Nach ihrem Ausgabezeitpunkt Nach ihren Erwerbern Inhaber aktien Namens- aktien Vinkulierte Namens- aktien Stamm- aktien Vorzugs- aktien Alte Aktien Junge Aktien Gewöhn- liche Aktien Beleg- schafts- Aktien Volks-Aktien Durch Einigung und Übergabe Durch Einigung und Übergabe des indossierten Papiers (Praxis : Zession) + Umschreibung im Aktienbuch Durch Einigung und Zustimmung der AG Übergabe des indossierten Papiers (Praxis : Zession) + Umschreibung im Aktienbuch Gewähren dem Aktionär die gesetzlichen und satzungs- mäßigen Rechte Gewähren dem Aktionär gegenüber dem Inhaber von Stammaktien einzelne Vorrechte Alle Aktien, die vor einer Kapitalerhöhung im Umlauf waren Alle Aktien, die nach einer Kapitalerhöhung im Umlauf sind, bis sie rechtlich den alten Aktien angeglichen sind Normalfall: Der Kreis der Erwerber ist unbe-schränkt Aktien, die den Beleg-schafts-mitglie-dern angeboten werden Repriva-tisierung des Bundes-vermö-gens (VW) Jeweils mit Inhaberpapiere Orderpapiere Mehrstimmrecht Vorzugsdividende Erhöhtem Anteil am Liquididationserlös Der Aktionär hat ein verstärktes Stimmrecht in der Hauptversammlung Der Aktionär hat einen erhöhten Dividendenanspruch Der Aktionär hat Sonderrechte bei der Auflösung der Gesellschaft z.B. das Recht auf vorrangige Befriedigung aus dem Liquidationserlös Grundsätzlich verboten, jedoch Genehmigung durch den Landeswirtschaftsminister möglich In der Regel kein Stimmrecht Aktie / Georg Boll

17 Besondere Risiken bei Aktienanlagen
Änderung/ Verlust von Aktionärsrechten Stimmrechtsverschiebungen „Squeeze Out“ von Minderheitsaktionären Einstellung des Börsenhandels (Delisting) Gefahr des Verlustes der schnellen Verfügbarkeit bei Streichung aus dem Börsenhandel Unternehmerisches Risiko Gefahr wirtschaftlicher Verluste der AG bis hin zur Insolvenz bzw. Aufkauf durch „Investor“ Kursrisiko negative Entwicklung des Aktienkurses Dividendenrisiko von der Kursprognose abweichende Kurse erwartete Dividenden fallen ganz oder teilweise aus Beratungsrisiko mangelhafte oder „parteinützliche“ Informationen Fehlinterpretation von Informationen Aktie / Georg Boll

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19 Aktie / Georg Boll

20 Verfahren der Aktienanalyse
...welche Aktie soll ich kaufen / verkaufen...? ...wann soll ich kaufen / verkaufen...? Fundamentalanalyse Technische Analyse /Chartanalyse Auswertung von Daten, die über das Unternehmen im Umlauf sind  unterbewertete Aktien = Kauf wird empfohlen  überbewertete Aktien = Verkauf wird empfohlen versucht Kauf- bzw. Verkaufssignale aus typischen Erscheinungsformen von Charts abzuleiten Aktie / Georg Boll

21 Fundamentalanalyse Globalanalyse Branchenanalyse Einzeltitelanalyse
Konjunktur Branchenklima Kennzahlen Zinsen Auftragseingänge Managementqualität Aktie / Georg Boll

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24 Die Qual der Zahl ... „Wer Aktien beurteilen will, kommt um Konzernbilanzen und Kennziffern nicht herum. Anleger sollten dabei mehrere Größen im Blick behalten.“... Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./ , Nr. 205 Aktie / Georg Boll

25 * 100 Die Dividendenrendite
Die Dividendenrendite ergibt sich aus dem Verhältnis aus der Dividende und dem aktuellen Aktienkurs. Allgemein gilt: Je höher die Dividendenrendite, desto rentabler ist eine Aktie. Dividendenrendite = Bruttodividende Aktienkurs * 100 Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./ , Nr. 205 Aktie / Georg Boll

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29 Der Cash-Flow - Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV)
eine der wichtigsten Kennzahlen, um die Ertragskraft eines Unternehmens zu beurteilen. Der Cash-Flow aus dem operativen Geschäft zeigt das Saldo aus Mittelzufluss und -abfluss an, lässt Rückschlüsse auf frei verfügbare Mittel eines Unternehmens zu. Im Gegensatz zu den verschiedenen Gewinnkennziffern lässt sich der Cash Flow kaum durch Bilanzgestaltung schön rechnen. Er eignet sich besonders gut, um Unternehmen innerhalb einer Branche zu vergleichen. Nachteil: Der Cash Flow schwankt stark. Vergleiche über mehrere Jahre sind schwierig. Ein niedriges Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV) deutet darauf hin, dass der Kurs im Vergleich zum Cash Flow günstig ist. Im Verhältnis zum Aktienkurs zeigt der Cash-Flow an, mit welchem Faktor die Ertragskraft eines Unternehmens an der Börse bewertet wird. Aktie / Georg Boll

30 Bestimmung des Cash - Flow
Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust ) + Zuführung zu den Rücklagen (./. Auflösung von Rücklagen) ./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode ) = Jahresüberschuss + Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen ) + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen = Cash Flow ( aus externer Sicht) Aktie / Georg Boll Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.542 ff.

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32 Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV)
ob ein Unternehmen an der Börse günstig bewertet ist oder nicht, zeigt das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV). Die Vermögenswerte eines Unternehmens werden in das Verhältnis zum aktuellen Aktienkurs gesetzt. Das KBV spielt für Value-Investoren wie Graham und Buffett eine große Rolle. Der Buchwert spiegele den „wahren“ Wert eines Unternehmens wider. Wird ein Unternehmen an der Börse unter seinem Buchwert gehandelt, schließt der Value-Investor darauf, dass der Markt den eigentlichen Wert unterschätzt. Die grobe Regel lautet: Je niedriger das KBV, desto größer das Kurspotenzial – vorausgesetzt, dem Unternehmen drohen in absehbarer Zukunft keine heftigen Abschreibungen oder gar die Pleite. Aktie / Georg Boll

33 Handelsblatt Investor 27./28./29. Juli 2007, NR. 143
Aktie / Georg Boll

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35 KBV : Der Buchwert (Bilanzkurs)
gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Bilanzgewinn Gesamtzahl der Aktien Buchwert = Kurs-Buchwert -Verhältnis = Kurs der Aktie Buchwert der AG gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Bilanzgewinn + stille Reserven Gesamtzahl der Aktien Substanzwert = Aktie / Georg Boll

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37 Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Verhältnis von Aktienkurs zu Unternehmensgewinnen. Faustregel : Je niedriger das KGV umso besser. Kritik: Es gibt kaum eine Größe, bei der die Unternehmen besser „gestalten“ können als beim Gewinn: - Welcher Gewinn ist gemeint? - Gewinn vor Steuern? - Was ist mit den Abschreibungen? - Ist es der Gewinn des abgelaufenen Jahres? - Ist der erwartete Gewinn für das kommende Jahr? Gerade in guten Börsenphasen sind die Gewinnerwartungen der Analysten oft übertrieben. Aktie / Georg Boll

38 Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Verhältnis von Aktienkurs zu Unternehmensgewinnen. Ein niedriges KGV kann täuschen und den Anleger auf die falsche Fährte führen. Sollten sich die Experten bei ihren Schätzungen vertan haben, wird aus einer günstigen schnell eine teure Aktie. Man sollte nicht nur auf die Gewinne eines einzigen Jahres achten. Ein gutes Unternehmen sollte über viele Jahre bewiesen haben, dass es profitabel arbeitet. Ein einziger Ausreißer nach oben ist noch lange kein Qualitätssiegel. Der legendäre Investor Benjamin Graham empfiehlt Anlegern, nur Aktien auszuwählen, deren aktuelles KGV weniger als 40 Prozent des höchsten KGV der vergangenen fünf Jahre beträgt. Aktie / Georg Boll

39 Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Aktienkurs erwarteter Gewinn pro Aktie Ermittlung des Gewinns : Nach Regeln der „Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management“ (DVFA) Aktie / Georg Boll

40 Aktie / Georg Boll

41 Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV)
Eine von Anlegern meist vernachlässigte Größe Der aktuelle Aktienkurs eines Unternehmens wird in Beziehung zu den Umsätzen gesetzt. Dabei liefert das KUV sehr verlässliche Hinweise darauf, ob eine Aktie möglicherweise interessant sein könnte - oder nicht. Anders als der Gewinn lassen sich die Umsätze nicht so leicht manipulieren. Je niedriger der Wert desto besser. Besonders wichtig ist diese Zahl bei sehr jungen Unternehmen, die noch keine oder nur sehr geringe Gewinne erwirtschaften. Aktie / Georg Boll

42 Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV)
Kurs der Aktie Umsatz der AG Aktie / Georg Boll

43 Die Marktkapitalisierung
Je höher die Marktkapitalisierung, also der aktuelle Börsenwert eines Unternehmens, umso geringer die Kursschwankungen. Zwar schwankt der Aktienkurs großer Konzerne im langfristigen Durchschnitt weniger stark als der von kleineren Unternehmen. Eine Garantie gegen Kursverluste ist das aber nicht. Während der Finanzkrise verloren auch so hochkapitalisierte Dax-Aktien wie Eon oder Siemens kräftig an Wert. Aktie / Georg Boll

44 Die Eigenkapitalrendite
Wie rentabel arbeitet das Eigenkapital eines Unternehmens? „Eine günstige Entwicklung der Eigenkapitalrendite wird von der Börse honoriert“, Die Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis des Gewinns zum Eigenkapital. Je höher der Wert desto besser. Allerdings gibt es – wie beim KGV – auch hier ein definitorisches Problem. Welcher Gewinn ist gemeint, was wird als Eigenkapital gezählt? Je nach Rechnungslegung kann es so zu großen Unterschieden kommen. Aktie / Georg Boll

45 Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./ , Nr. 205 Aktie / Georg Boll

46 Volatilität Die Volatilität einer Aktie ist im engeren Sinne keine Kennziffer zur Unternehmensbewertung. Trotzdem sollte sie bei der Aktienauswahl eine Rolle spielen, insbesondere bei vorsichtigen Anlegern. Die historische Volatilität zeigt an, wie stark der Kurs in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich bewegt hat – nach oben wie nach unten. Je größer die Kursschwankungen sind, desto größer ist auch die Volatilität der Aktie – und damit meist auch das Risiko. Umgekehrt zeugt eine geringe Schwankungsbreite von Stabilität. Unternehmen mit einem stabilen Geschäftsmodell sind in der Regel auch an der Börse stabiler. Aktie / Georg Boll

47 Aktie / Georg Boll

48 Value at Risk „Risiko-Radar“, von Handelsblatt und der Ratingfirma EDG einmal monatlich veröffentlicht. Untersucht werden die 50 bei deutschen Anlegern beliebtesten Aktien sowie die Standardindizes Dax und Euro-Stoxx-50 sowie die Rohstoffe Gold, Silber und Öl der Marke Brent. Basis für die Risikoanalyse ist das Konzept des „Value at Risk“. Das Grundprinzip : „Der Value at Risk gibt den Verlustbetrag an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei einer vorgegeben Haltedauer nicht überschritten wird. Bei einer Anlage von Euro bedeutet ein Value at Risk von Euro, dass der Anleger mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent in den nächsten zehn Tagen nicht mehr als Euro verlieren könnte. Auf Basis des errechneten Value at Risk werden die verschiedenen Anlagen in Risikoklassen von eins für „sicherheitsorientiert“ bis fünf für „spekulativ“ eingestuft. Aktie / Georg Boll

49 Value at Risk Aktie / Georg Boll

50 Charttechnik Die Charttechnik (auch technische Analyse oder Chartanalyse) ist eine Form der Aktienanalyse, bei der durch die Beurteilung von Charts kurz- und mittelfristige Kursprognosen gestellt werden. Ziel der Chartanalyse ist es, die Regelmäßigkeiten in Kursverläufen zu erkennen und daraus Handelssignale zu gewinnen. Chartanalysen werden von sog. Chartisten durchgeführt. Sie versuchen anhand von Indikatoren und charttypischen Formationen mögliche Kursentwicklungen vorauszusagen. Wirtschaftliche Informationen über das Unternehmen und Unternehmenskennzahlen spielen bei der Chartanalyse keine Rolle. Aktie / Georg Boll

51 Charttechnik Wichtige Begriffe der Charttechnik: - Chart 07.04.2017
- Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse) - Balken-Diagramm - Gleitender Durchschnitt - Trendkanal - Widerstandslinie - Unterstützungslinie - W-Formation - M-Formation - Wimpel-Formation - Weitere Indikatoren (Momentum, MACD, RSI etc. ) Aktie / Georg Boll

52 Der Chart Chart Ein Chart ist die graphische Darstellung von Kursverläufen einzelner Aktien oder Börsenindizes. Je nach Beobachtungszeitraum werden Tageszahlen oder längerfristige Daten in überschaubaren Kurven abgebildet. Gängige Zeiträume: 1 Woche - 1, 3, 6 Monate - 1, 3, 5 Jahre. Intraday-Charts zeigen den Kursverlauf innerhalb eines Tages. Aktie / Georg Boll

53 Der Chart (Linien-Chart)
Aktie / Georg Boll

54 Der Chart (Linien-Chart)
Aktie / Georg Boll

55 Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)
Ein Candlestick-Diagramm stellt Kursveränderungen in einer bestimmten Form dar: Der Körper der Kerze zeigt die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs. Kursanstieg wird grün, Kursverlust wird rot dargestellt. Die Dochte an der Kerze zeigen die Höchstkurse (oben) und die Tiefstkurse (unten) an. Ein Candlestick-Diagramm zeigt die Stimmungen an den Märkten. Aktie / Georg Boll

56 Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)
Aktie / Georg Boll

57 Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)
Aktie / Georg Boll

58 Balken-Diagramm Ein Balken-Diagramm zeigt zusätzlich zum Kursverlauf die Kursschwankungen innerhalb eines Tages an. Die Länge des Balkens zeigt die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs. Der entsprechende Eröffnungs- bzw. Schlusskurs wird durch zusätzliche horizontale Striche eingetragen. Aktie / Georg Boll

59 Balken-Diagramm Aktie / Georg Boll

60 Balken-Diagramm Aktie / Georg Boll

61 Gleitender Durchschnitt
Ein gleitender Durchschnitt stellt die Kursbewegungen von Aktien einheitlicher und übersichtlicher dar. Er wird als Linie in einen Chart eingezeichnet. Gängige Betrachtungszeiträume: 38, 90, 100 oder 200 Tage. Aktie / Georg Boll

62 Gleitender Durchschnitt
Aktie / Georg Boll

63 Trendkanal Der Trendkanal besteht aus einer oberen Widerstandslinie und einer unteren Unterstützungslinie. Anhand des Trendkanals kann der Anleger die generelle Richtung einer Kursentwicklung erkennen. Aktie / Georg Boll

64 Trendkanal http://www.boerse-online.de/aktie/chartanalyse/ 07.04.2017
Aktie / Georg Boll

65 Trendkanal http://www.boerse-online.de/aktie/chartanalyse/ 07.04.2017
Aktie / Georg Boll

66 Widerstandslinie Die Widerstandslinie zeigt, dass auf einem bestimmten Kursniveau das Angebot die Nachfrage nach Aktien übersteigt. An dieser Stelle neigt der Aktienkurs deswegen tendenziell zur Schwäche. Die Widerstandslinie ist das Gegenstück zur Unterstützungslinie. Der rote Punkt beschreibt ein Kaufsignal. Aktie / Georg Boll

67 Unterstützungslinie Die Unterstützungslinie bezeichnet die untere Begrenzungslinie eines Trendkanals. Wird diese Linie oft durchbrochen, sinkt häufig der Kurs der Aktie. Die Unterstützungslinie ist das Gegenstück zur Widerstandslinie. Der rote Punkt beschreibt ein Verkaufssignal. Aktie / Georg Boll

68 W-Formation Die W-Formation ist eine der bekanntesten Trendumkehrformationen. Der Gipfelbildung ging ein langer Aufwärtstrend voran. Dem Kursrückgang in der linken Schulter folgt ein weiterer Kursaufschwung, der zu einem neuen Höchststand führt. Anschließend kommt es wieder zu einem Kursrückgang. Dieser sollte unterhalb der linken Schulterspitze zum Ende kommen, damit man von der Ausbildung eines Kopfes sprechen kann. Der rote Punkt beschreibt ein Kaufsignal. Aktie / Georg Boll

69 M-Formation Die M-Formation ist ebenfalls eine Trendumkehrformation.
Die beiden unteren Spitzen sind markante Tiefpunkte. Sie sind Rückschläge nach kurzen Kursanstiegen. Bei der dann folgenden Abwärtsbewegung werden diese Spitzen unterschritten. Der rote Punkt beschreibt ein Verkaufssignal. Aktie / Georg Boll

70 Wimpel-Formation Die Wimpel-Formation ist eine kurzfristige, dreieckige Konsolidierungsformation. Das Volumen geht in der Zeit der Wimpelausbildung stark zurück. Wimpel bestätigen den bisherigen Trend normalerweise. D.h. bei einem Abwärtstrend setzt sich der Ausbruch aus dem Wimpel nach unten fort. Wimpel gelten als verlässliche Kursformationen. Aktie / Georg Boll

71 Wimpel-Formation Aktie / Georg Boll

72 Weitere Indikatoren Viele Online-Börsendienste bieten mittlerweile die Möglichkeit zusätzliche Indikatoren anzuzeigen, z.B Momentum, MACD, RSI, Slow/Fast Stochastik, Volume Price Trend, Money Flow Index, etc..: (unter Indikator Technik) - (unter Indikatoren) - w.worldstocks.de/Ct/index.php - Aktie / Georg Boll

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79 Satzungsänderungen bei der AG
a l l g e m e i n s p e z i e l l Kapitalerhöhung nominell :  aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalberichtigung) effektiv :  Kapitalerhöhung gegen Einlage  bedinge Kapitalerhöhung  genehmigtes Kapital Kapitalherabsetzung nominell und effektiv :  Herabsetzung des Nennbetrags der Aktie  Zusammenlegung der Aktien  Einziehung von Aktien; Verfahren : - ordentliches Verfahren - vereinfachtes Verfahren Aktie / Georg Boll

80 Ordentliche (gewöhnliche) Kapitalerhöhung Bedingte Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien Ordentliche (gewöhnliche) Kapitalerhöhung Bedingte Kapitalerhöhung Genehmigtes Kapital Zugang flüssiger Mittel in Höhe der Grundkapitalzunahme und eines evtl. Aufschlages (Agio) auf den Nennwert Erhöhung des Grundkapitals um maximal 50% des bisherigen Grundkapitals, die von der Ausnützung eines Umtausch- oder Bezugsrechtes abhängt Ermächtigung des Vorstandes durch Satzungsänderung, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Betrag zu erhöhen. Die Ermächtigung kann für höchstens fünf Jahre und für maximal die Hälfte des Grundkapitals ausgesprochen sowie von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig gemacht werden. Bei Ausgabe von Wandelschuld- verschreibungen Ausgabe von Optionsanleihen Vorbereitung des Zusammen- schlusses von Unternehmen Ausgabe von Belegschafts- aktien Aktie / Georg Boll

81 Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien
Aktie / Georg Boll

82 Aktie / Georg Boll

83 Möglichkeiten der Alt-Aktionäre bei Kapitalerhöhungen
Zukauf fehlender Bezugsrechte Zukauf zusätzlicher Bezugsrechte Ausübung der vorhandenen Bezugsrechte sofern sie ausreichen Verkauf der Spitzen der Bezugs- rechte Verkauf aller Bezugsrechte + Bezug junger Aktien Erhöhung der Beteiligung Beibehaltung der Beteiligung Verminderung der Beteiligung Größere Vermögenszuwächse falls der Kurs der Aktie steigt Gleiche Stellung des Aktionärs wie bisher Ausgleich des Bezugsrechtsverzichtes durch Verkaufserlös Aktie / Georg Boll

84 Bsp.1: Möglichkeiten Alt-Aktionäre/Kapitalerhöhungen
im Depot : 8 Aktien Bezugsverhältnis : 4:1 Zur Verfügung : 8 BZR Zukauf zusätzlicher Bezugsrechte Ausübung der vorhandenen Bezugsrechte 4 8 + Bezug junger Aktien Erhöhung der Beteiligung Beibehaltung der Beteiligung 8 + 3 = 11 Aktien 8 + 2= 10 Aktien Größere Vermögenszuwächse falls der Kurs der Aktie steigt Gleiche Stellung des Aktionärs wie bisher Aktie / Georg Boll

85 Bsp.2: Möglichkeiten Alt-Aktionäre/Kapitalerhöhungen
im Depot : 10 Aktien Bezugs- verhältnis 4:1 Zur Verfügung : 10 BZR Zukauf fehlender Bezugsrechte Zukauf zusätzlicher Bezugsrechte Verkauf der Spitzen der Bezugs- rechte Verkauf aller Bezugsrechte 2 6 2 10 + Bezug junger Aktien Erhöhung der Beteiligung Verminderung der Beteiligung = 13 Aktien = 14 Aktien = 12 Aktien = 10 Aktien Größere Vermögenszuwächse falls der Kurs der Aktie steigt Ausgleich des Bezugsrechtsverzichtes durch Verkaufserlös Aktie / Georg Boll

86 Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
Entstehung des Bezugsrechts Die Ausgabe junger Aktien führt zu einer Schmälerung der Rechte der bisherigen Aktionäre, ihre prozentuale Beteiligunsquote sinkt. § 186 AktG: Recht auf Bezug junger Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung  jede Aktie besitzt ein Bezugsrecht Währungsumstellung  Umstellung des Grundkapitals auf Euro  Umstellung der Nennwertaktien auf nennwertlose Stückaktien Aktie / Georg Boll

87 Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
Jede Aktie besitzt ein Bezugsrecht ! Die AG beschließt das Grundkapital zu verdoppeln, Jeder Aktionär hat das Recht, neue Aktien in Höhe seiner bisherigen Beteiligung zu kaufen Beim Besitz von 1 Stück alter Aktie hat er das Recht 1 Stück neue Aktie zu kaufen Das Bezugsverhältnis berechnet sich aus dem Verhältnis von altem Grundkapital zum neu ausgegebenen Grundkapital in diesem Beispiel : 1 : 1 Aktie / Georg Boll

88 Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
bisheriges Grundkapital (m) Bezugsverhältnis = neu ausgegebenes Grundkapital (n) bei nennwertlosen Stückaktien : bisherige Anzahl der Aktien (m) Bezugsverhältnis = Anzahl der neu ausgegebenen Aktien (n) das Bezugsverhältnis wird auf den kleinstmöglichen Nenner gekürzt Aktie / Georg Boll

89 = Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen = Beispiel :
Aktiengesellschaft Grundkapital alt : 4 Mio. Euro neue Aktien : 1 Mio. junge Aktien 1 Euro Nennwert / Stück Kurs der alten Aktien : 280 Euro Kurs der jungen Aktien : 240 Euro 4 Mio. Euro 4 1 = Bezugsverhältnis = 1 Mio. Euro 1 Aktie / Georg Boll

90 Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
2 Ermittlung des Durchschnittskurses : 4 alte Aktien zu 280 Euro: Euro 1 neue Aktie zu 240 Euro : 240 Euro 5 Aktien Euro Durchschnittskurs: ( Euro : 5 ) 272 Euro 3 Kurs der alten Aktien 280 Euro . / . Durchschnittskurs 272 Euro rechnerischer Wert des Bezugsrechts = 8 Euro Aktie / Georg Boll

91 Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
Ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, sondern verkauft, erhält für jede seiner Aktien 8 Euro für ein Bezugsrecht je Aktie. Er gleicht damit seinen Verlust aus, da der Kurs von 280 Euro zunächst auf 272 Euro fallen wird. (Kursnotiz : „ex BR“) Der Käufer junger Aktien muss zu einem Kurs von 240 Euro kaufen und zusätzlich für jede neue Aktie 4 Bezugsrechte zu je 8 Euro = 32 Euro erwerben . ( 240 Euro Euro = 272 Euro) Durch den Bezugsrechtshandel wird der Kursunterschied zwischen alten und jungen Aktien ausgeglichen Aktie / Georg Boll

92 Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
4 Formel : Kurs der alten Aktien Ka Kurs der jungen Aktien Kn m Bezugsverhältnis n Ka - Kn B = m + 1 n Aktie / Georg Boll

93 Ermittlung des Bezugsrechtswerte bei Dividendenvorteil bzw. -nachteil
Wird im Jahr der Kapitalerhöhung die Dividendenberechtigung für die alten und für die jungen Aktien unterschiedlich gehandhabt, ergibt sich vor die jungen Aktien eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung Die unterschiedliche Dividendenberechtigung muss bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes berücksichtigt werden ! Aktie / Georg Boll

94 Dividendennachteil ( Dn )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verbilligung der jungen Aktie wirkt. Dividendenberechtigung der alten Aktie Dividendennachteil Dividendenberechtigung der jungen Aktie laufendes Geschäftsjahr Aktie / Georg Boll

95 Dividendennachteil ( Dn )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verteuerung der jungen Aktie wirkt. Bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes muss dieser Nachteil als Aufschlag auf den Ausgabepreis der jungen Aktien berücksichtigt werden Ka - ( Kn + Dn ) B = m + 1 n Aktie / Georg Boll

96 Kapitalerhöhung mit Dividendennachteil
Beispiel : Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Grundkapital im Verhältnis 4:1 ; Kurs der alten Aktien : 305 Euro/Stück Bezugskurs der jungen Aktien : 205 Euro/Stück Die jungen Aktien sind bei einer erwarteten Dividende für das laufende Geschäftsjahr von 15 Euro/Stück für die Altaktien erst ab dem dividendenberechtigt. Dividendenberechtigung : Altaktien : 12 Monate = 15 Euro/Stück junge Aktien : 4 Monate = 5 Euro/Stück Dividendennachteil (Dn) der jungen Aktie : 10 Euro/Stück Aktie / Georg Boll

97 B 18 Euro Kapitalerhöhung mit Dividendennachteil Beispiel :
Rechnerische Wert des Bezugsrechtes : 305 - ( ) B 18 Euro = = 4 + 1 1 Aktie / Georg Boll

98 Dividendenvorteil ( Dv )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verteuerung der jungen Aktie wirkt. Dividendenberechtigung der alten Aktie Dividendenvorteil (z.B.: Vorzugsdividende ) Dividendenberechtigung der jungen Aktie laufendes Geschäftsjahr Aktie / Georg Boll

99 Dividendenvorteil ( Dv )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien neben der Dividendenberechtigung mit einer Vorzugsdividende ausgestattet, ergibt sich ein Dividendenvorteil, der wie eine Verbilligung der jungen Aktie wirkt. Bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes muß dieser Vorteil als Abschlag auf den Ausgabepreis der jungen Aktien berücksichtigt werden Ka - ( Kn - Dv ) B = m + 1 n Aktie / Georg Boll

100 Kapitalerhöhung mit Dividendenvorteil
Beispiel : Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Grundkapital im Verhältnis 5:1 ; Kurs der alten Aktien : 217 Euro/Stück Bezugskurs der jungen Aktien : 146 Euro/Stück Die jungen Aktien sind mit einer Überdividende von 5 Euro ausgestattet, bei einer erwarteten Dividende für das laufende Geschäftsjahr von 11 Euro/Stück für die Altaktien erst ab dem dividendenberechtigt. Dividendenberechtigung : Altaktien : 12 Monate = 11 Euro/Stück junge Aktien : 9 Monate = 12 Euro/Stück Dividendenvorteil (Dv) der jungen Aktie : 1 Euro/Stück Aktie / Georg Boll

101 B 12 Euro Kapitalerhöhung mit Dividendenvorteil Beispiel :
Rechnerische Wert des Bezugsrechtes : 217- ( ) B 12 Euro = = 5 + 1 1 Aktie / Georg Boll

102 : = Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz Operation Blanche:
Verkauf aller Bezugsrechte = Mögliche Investitionssumme : 2. Was würde eine neue Aktie kosten, wenn er keine Bezugsrechte hätte? = Preis der jungen Aktie + Preis der notwendigen BZR = Anzahl der möglichen jungen Aktien + Verkaufserlös der evtl. überzähligen BZR Aktie / Georg Boll

103 Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz
Operation Blanche Ziel : Ausnutzung des Depots ohne eigenen finanziellen Aufwand. Wie viele junge Aktien können erworben werden? Wie viele Bezugsrechte müssen verkauft werden?  Der Aktionär verfügt über 162 alte Aktien  Die Kapitalerhöhung erfolgt im Verhältnis 6:1  Der Kurs der alten Aktie wurde mit 285,-- € festgestellt.  Der Kurs der neuen Aktien wurde auf 180,-- € festgesetzt  Das Bezugsrecht hat demnach einen Wert von 15,-- € Aktie / Georg Boll

104 Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz
Möglicher Verkaufserlös des Kunden bei 162 Bezugsrechten 162 * 15€ = 2.430,00 € Preis einer jungen Aktie ohne Bezugsrechtsbesitz 6 Bezugsrechte * 15 € = ,00 € 1 junge Aktie = ,00 € Preis : 1 Aktie = ,00 € Mögliche Anzahl junger Aktien ohne Bezugsrechtbesitz 2.430,00 € : 270 € = 9 junge Aktien Vorhandene Bezugsrechte : 162 Bezugsrechte Anzahl der benötigten Bezugsrechte : (Bezugsverhältnis 6 : 1) 9 junge Aktien* 6 = Bezugsrechte Zum Verkauf mögliche Bezugsrechte : 108 Bezugsrechte Bezugsrechtserlöse 108 * 15,00 € = ,00 € Kaufaufwand für die jungen Aktien 9 * 180,00 € = ,00 € Aktie / Georg Boll

105 Wandel- / Optionsanleihe
B e z u g s r e c h t auf A k t i e n Zusatzrecht, das Aktiengesellschaften als Emittenten von Schuldverschreibungen ihren Käufern gewähren. Schuldverschreibungen mit einem solchen Zusatzrecht werden als Wandel- oder Optionsanleihen bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden (ähnlichen) Anleihetypen ergibt sich daraus,  ob die Gläubigerrechte aus der Anleihe nach der Ausübung des Bezugsrechtes weiterbestehen (Optionsanleihe) oder  ob sämtliche Gläubigerrechte mit der Ausübung des Bezugsrechtes erlöschen (Wandelanleihe). Aktie / Georg Boll

106 W a n d e l a n l e i h e Eine Wandelanleihe berechtigt den Inhaber, diese in eine oder mehrere Aktien des Emittenten zu tauschen (wandeln).  Der Inhaber der Wandelanleihe gibt seine Gläubigerrechte auf („Weggabe“ der Anleihe)  und erhält hierfür im Gegenzug die Rechte eines Anteilseigners („Empfang“ von Aktien). Da es sich bei dem Bezugsrecht der Wandelanleihe um ein Recht des Inhabers, nicht aber um eine Verpflichtung zur Wandlung handelt, kann er auch von einer Ausübung absehen und weiterhin in seinem Gläubigerstatus verbleiben. In diesem Fall hat er dann weiterhin einen Anspruch auf die vereinbarte regelmäßige Verzinsung sowie auf die Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit der Optionsanleihe Aktie / Georg Boll

107 O p t i o n s a n l e i h e Das Aktienbezugsrecht wird nicht durch die Anleihe selbst, sondern durch einen Optionsschein (Warrant), der im Emissionszeitpunkt zusammen mit dem Mantel und dem Zinsscheinbogen begeben wird, beim emittierenden Unternehmen geltend gemacht. Der Warrant und die Anleihe sind somit zwei eigenständige Wertpapiere, die auch getrennt voneinander handelbar sind. Aktie / Georg Boll

108 O p t i o n s a n l e i h e Werden die Anleihe und der Optionsschein zu einem Wertpapier (der Optionsanleihe) zusammengefasst, so wird die Anleihe mit dem Zusatz m. O. (mit Optionsschein) oder dem Zusatz „cum“ versehen. Anleihen, die ohne Optionsschein gehandelt werden, tragen hingegen den Zusatz o. O. (ohne Optionsschein) oder „ex“. Diese Trennung wird durchgeführt, da auch nach der Ausübung des Bezugsrechts die Anleihe weiterbesteht. In diesem Fall wird der Anleger sowohl Anteilseigner als auch Gläubiger der emittierenden Aktiengesellschaft. Entschließt er sich jedoch dazu, das Bezugsrecht nicht auszuüben oder den Warrant zu verkaufen, so bleibt er lediglich Gläubiger des Unternehmens und erhält die in den Emissionsbedingungen festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen. Aktie / Georg Boll

109 Option auf Bezug einer Aktie
Wandlungsfrist Wandelschuldverschreibung o d e r 1 2 Umtausch in eine Aktie Optionsfrist Optionsanleihe 1 + Option auf Bezug einer Aktie 2 Bezugsrecht Laufzeit-ende Emission L a u f z e i t Aktie / Georg Boll

110 Option auf Bezug einer Aktie
Wandlungsfrist Sonderfall: Mandatory Klausel: Wandlung am Ende der Laufzeit. Wandelschuldverschreibung Geld o d e r 1 oder 2 Aktie Umtausch in eine Aktie Optionsfrist Geld Optionsanleihe und 1 + Option auf Bezug einer Aktie Aktie 2 Bezugsrecht Laufzeit-ende Emission L a u f z e i t Aktie / Georg Boll

111 Wandel- / Optionsanleihe
Spezifikationen für den Aktienbezug Bei Wandel- und Optionsanleihen müssen in den Emissionsbedingungen zusätzlich die Spezifikationen für den Aktienbezug festgelegt werden. Von wesentlicher Bedeutung sind hierbei:  die Wandlungs- bzw. Optionsfrist (Zeitraum, in dem der Inhaber der Anleihe sein Wandlungs- oder Optionsrecht ausüben darf)  das Wandlungs- bzw. Optionsverhältnis (gibt an, wie viele Aktien für einen Optionsschein bzw. eine Wandelanleihe bezogen werden dürfen)  die Barzuzahlung bei Wandlung (Höhe der Zuzahlung, die der Inhaber zuzüglich zur Hergabe der Wandelanleihe bzw. für den Erwerb der Aktien leisten muss)  den Bezugskurs für die Aktien bei Optionsanleihen (fixierter Preis, zu dem die Aktien bei der Ausübung des Warrants erworben werden dürfen) Aktie / Georg Boll


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