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Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015

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Präsentation zum Thema: "Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Fr um Uhr in der Aula für alle 9. und 10. Klassen

2 Rechtsgrundlagen Schulgesetz SH vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom , gültig ab Gemeinschaftsschulverordnung vom , gültig ab Zeugnisverordnung vom

3 Zentrale Abschlussarbeiten
Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das Bildungsministerium für ESA und MSA 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘) In Englisch Aufgabenteil zur mündl. Sprachkompetenz (30‘) Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der MSA-Prüfung teil Zur Teilnahme an der ESA-Prüfung in der 9. Klasse ist eine Anmeldung beim Halbjahreszeugnisübergabegespräch (29./ ) oder bis spätestens erforderlich Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch Beschluss der Zeugniskonferenz zur Teilnahme an der ESA-Prüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint. Alle, die nicht an der ESA-Prüfung teilnehmen, werden auf MSA-Niveau benotet Teilnehmer/innen an der ESA-Prüfung erhalten Vor- und Endnoten auf ESA-Niveau

4 Übergänge/Abgänge Am Ende der 9. Klasse Am Ende der 10. Klasse
Versetzung in die 10. Klasse: Aufgrund des Notenbildes auf MSA-Niveau im Zeugnis 9.2 (max. 1 mangelhaft) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 GemVO Aufgrund Beschluss der Klassenkonferenz (erfolgreiche Mitarbeit in 10. Klasse wird für möglich gehalten) gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 GemVO Aufsteigen in die 10. Klasse: Aufgrund des Notenbildes im ESA-Zeugnis (max. 1 ausreichend) gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 GemVO Entlassung aus der Schule: auf Antrag der Eltern oder wenn keiner der möglichen Wege in die 10. Klasse zutrifft Wiederholung der 9. Klasse: nicht bestandene ESA-Prüfung Am Ende der 10. Klasse Versetzung in die Oberstufe aufgrund des Notenbildes im MSA-Zeugnis (max. 1 ausreichend) gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 GemVO Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung

5 Mündliche Prüfung Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei Minderjährigen deren Eltern Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dadurch die Endnote verbessert werden kann Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern durchgeführt, pro Teilnehmer sind Minuten vorzusehen und Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren. Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt. Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest. Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt.

6 Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses
In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der Prüfungsnote berücksichtigt Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2) Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis Vorzensur-Prüfungsnote zwei zu eins. Hier wird allerdings ab einer „5“ hinter dem Komma aufgerundet. Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die anderen Fach- oder Kursnoten Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für den MSA zu berücksichtigen Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den ESA zu berücksichtigen Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer mangelhaften Note (5) Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht zuerkannt werden

7 Prüfung Krankmeldung nur vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben
Unverzügliche Vorlage eines Attestes Ausschluss von der Prüfung bei Störung oder Täuschung bzw. Täuschungsversuch Versäumte oder unbearbeitete Prüfungsteile werden mit „6“ bewertet

8 Prüfungstermine Mo. 18.05.15 : Schriftliche Prüfung Deutsch (MSA)
Schriftliche Prüfung Mathematik (ESA) Mi : Schriftliche Prüfung Englisch (MSA) Schriftliche Prüfung Deutsch (ESA) Fr : Schriftliche Prüfung Mathematik (MSA) Schriftliche Prüfung Englisch (ESA) Di. 02. – Do : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch (ESA + MSA) Mo : Abgabe aller Vornoten und schriftlichen Prüfungsnoten beim Schulleiter Mi : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten an die Schüler Mo : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr) Mi : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine Mo : Mündliche Prüfungen ESA und MSA,

9 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit....
....und viel Erfolg beim Abschluss! Die Präsentation steht auch auf unserer Homepage zur Verfügung


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