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Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

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Präsentation zum Thema: "Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen"—  Präsentation transkript:

1 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

2 EU-Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen
EU-Mitglieder EU-Beitrittskandidaten

3 Symbole der EU Hymne: Ode an die Freude Europaflagge Europatag: 9. Mai
Wahlspruch: In Vielfalt geeint

4 Vier Grundfreiheiten Freier Warenverkehr:
Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Beschränkungen sind nur in Ausnahmefällen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit erlaubt Freier Personenverkehr: Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (z.B. Anerkennung der Diplome) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Europäischen Union niederzulassen. Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistungsfreiheit Öffnung der Märkte (z.B. in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation) Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht Freier Kapitalverkehr: Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) Liberalisierung des Wertpapierverkehrs

5 EU im Vergleich Fläche in 1.000 km2 Russland: 16.889 EU: 4.234
China: 9.327 Indien: 3.287 USA: 9.159 Japan: 365

6 EU im Vergleich Bevölkerung in Millionen (2008) China: 1.330 USA: 304
Indien: 1.166 Russland: 141 EU: 500 Japan: 128

7 € Euro-Zone 16 Länder 329 Millionen Menschen
EU-Mitglieder mit gemeinsamer Währung restliche EU-Mitglieder

8 Wirtschafts- und Währungsunion

9 Konvergenzkriterien

10 EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt in Milliarden Euro (2008)
Japan: 4.354 USA: Indien: 3.288 China: 7.916 Russland: 2.260

11 EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro (2007)
USA: Russland: Japan: China: 6.400 BIP mit Kaufkraftparität (PPP) EU: Indien: 3.300

12 Wohlstandsverteilung
Bruttoinlandsprodukt im Vergleich, EU-27-Durchschnitt = 100 (2007) BIP mit Kaufkraftparität (PPP)

13 Schengen-Raum 28 Länder, davon 25 EU-Mitglieder 483 Millionen Menschen
Länder ohne Binnen-Grenzkontrollen EU-Mitglieder mit partieller Teilnahme EU-Mitglieder außerhalb Schengens

14 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

15 Erfolge 2009 Kostengünstige Kommunikation
Europäer können nun über Mobilfunktelefone schneller und billiger telefonieren. Seit Juli 2009 fallen für EU-Bürger geringere Gebühren für SMS-Nachrichten aus dem europäischen Ausland an. Mehr: Seit Juli 2009 fallen für EU-Bürger geringere Gebühren für SMS-Nachrichten aus dem europäischen Ausland an. Die Änderungen sind das Ergebnis neuer Regelungen, die Roaming-Gebühren für Urlauber und Geschäftsreisende um 60% senken sollen. Eine SMS aus dem Ausland zu senden, kostet EU-weit nur noch maximal 11 Cent, im Vergleich zum bisherigen EU-Durchschnitt, der dreimal so hoch lag. Auch Telefonanrufe werden künftig billiger, da im Sekundentakt abgerechnet wird und der Vertragsnehmer nur noch die tatsächliche Gesprächsdauer bezahlt. Roaming-Gebühren in einen anderen Mitgliedstaat dürfen nicht mehr als 43 Cent, Gebühren für den Empfang eines Gesprächs nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten. Beim Surfen im Netz, Herunterladen von Filmen und Senden von Fotos mit Mobilfunkgeräten sind nun keine horrenden Rechnungen mehr zu befürchten, da zum 1. März 2010 eine Gebührenbegrenzung in Kraft tritt. Bald schon müssen sich Handynutzer auch weniger Sorgen um leere Akkus machen. Der Druck der EU auf Hersteller von Mobilfunktelefonen wird zu einer Vereinheitlichung der Ladesysteme führen, um die bisherige umständliche Handhabung – und den dadurch produzierten Abfall – zu umgehen.

16 Erfolge 2009 In neuem Licht gegen den Klimawandel
Jeder kann dazu beitragen, unsere Erde zu retten – und dabei noch Geld sparen. Seit September 2009 werden Glühlampen mit geringer Energieeffizienzklasse durch stromsparende und langlebigere Alternativen ersetzt. Mehr: Mit EU-Unterstützung können die CO2-Emissionen in die Atmosphäre um 32 Millionen Tonnen reduziert werden, einfach durch Drücken des Lichtschalters. Seit September 2009 werden Glühlampen mit geringer Energieeffizienzklasse durch stromsparende und langlebigere Alternativen ersetzt. Die neuen, seit 2009 eingeführten Regelungen sollen die Energieeffizienz von Haushaltslampen und Beleuchtungsanlagen in Büros, Straßenverkehr und Betrieben erhöhen. Bis zum Jahr 2020 soll damit Energie in Höhe des jährlichen Stromverbrauchs von Belgien bzw. 23 Millionen europäischer Haushalte eingespart werden. Ende 2012 werden herkömmliche Glühbirnen der Vergangenheit angehören, und ein neues, ökologisch sinnvolles Design wird die Energieeffizienz alltäglicher Haushaltsgeräte wie Fernseher, Kühlschränke und Gefrierschränke verbessern. Mit den bislang durchgesetzten Maßnahmen sollen bis 2020 in der EU jährlich 12% des Gesamtenergieverbrauchs eingespart werden – was mehr als der Gesamtjahresverbrauch aller französischen und deutschen Haushalte zusammengenommen ist. Die Regelungen illustrieren auf praktische Weise die Führungsrolle der Europäischen Union im Kampf gegen den Klimawandel. So können klimaschädliche Emissionen reduziert und die jährlich eingesparten 50 Millionen Euro in die Wirtschaft rückgeführt werden.

17 Erfolge 2009 Schutz von Tieren auf dem Land und im Wasser
Die kommerzielle Robbenjagd stößt in Europa auf große Ablehnung, seit 2009 schränken nun gesetzliche Regelungen den Handel mit Robbenprodukten ein. Mehr: Die kommerzielle Robbenjagd stößt in Europa auf große Ablehnung, seit 2009 schränken nun gesetzliche Regelungen den Handel mit Robbenprodukten ein. Die EU kann zwar kein Fangverbot für Robben aussprechen, wohl aber Robbenprodukte vom Markt verbannen, wie die Entscheidung nun lautete. Ähnliche Tierschutzgründe veranlassten auch die Europäische Kommission, einen Aktionsplan zum Schutz von Haifischen vorzuschlagen. Durch Überfischung sind viele Haifischarten vom Aussterben bedroht. Momentan fangen europäische Fischer jährlich bis zu Tonnen Haifische und verwandte Arten. Die EU will den Fang von Tiefseehaien bis 2010 völlig unterbinden und nachhaltige Strategien fördern, die das Überleben aller Haifischarten sichern – und das der Fischereigemeinschaften, die davon abhängen. Auch in der Fleischtierhaltung verstärkte die EU im Jahre 2009 Tierschutzmaßnahmen und verabschiedete neue Regelungen zur Verbesserung des Transports von Schlachttieren und für humanere Schlachtbedingungen.

18 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

19 Schritte der Integration

20 Schritte der Integration
2004 Estland Lettland Litauen Malta Polen Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Zypern 2007 Bulgarien Rumänien 1995 Finnland Österreich Schweden 1981 Griechenland 1957 Belgien Deutschland Frankreich Italien Luxemburg Niederlande 1973 Dänemark Irland Vereinigtes Königreich 1986 Portugal Spanien

21 Drei-Säulen-Modell Das Drei-Säulen-Modell der Europäischen Union, zur Veranschaulichung des politischen Systems ab 1992 (Vertrag von Maastricht) ist seit 2009 (Vertrag von Lissabon) nicht länger geeignet.

22 Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen

23 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Präsident Europäischer Rat (ER) Hohe Vertreterin Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Seit 2009 (Vertrag von Lissabon) haben der ER, das ESZB sowie die EZB den Status als Organe. Neue Institutionen sind der Präsident des Europäischen Rats und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (vormals Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Das Gerichtssystem der Europäischen Union wird seit 2009 als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet und umfasst den Europäischen Gerichtshof (EuGH), das Gericht der EU (EuG; vormals Gericht erster Instanz) und die Fachgerichte. Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

24 Europäisches Parlament
Europapolitik Europäisches Parlament Sekundäres EU-Recht Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen & Beschlüsse Empfehlungen & Mitteilungen gilt unmittelbar in nationales Recht umzusetzen rechtlich nicht verbindlich Europäische Kommission Primäres EU-Recht (EUV & AEUV) Rat der Europäischen Union Auf Grundlage des Primärrechts (auch: Charta der Grundrechte der EU) erfolgt Vorschlag EK und (in den meisten Fällen) gemeinsamer Beschluss EP und Ministerrat; Rechtsvorschriften werden als Sekundärrecht bezeichnet (auch: Rechtsprechung des EuGH und des EuG).

25 Rechtsetzung der EU 5146 Rechtsvorschriften (2008)

26 Haushalt der EU 136,8 Milliarden Euro = 1,18% des EU-27-Bruttonationaleinkommens (2009)

27 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäischer Rat (ER)
Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

28 ER: Funktion Europäischer Rat (ER)
Präsident Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat besteht aus seinem Präsidenten (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon), den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien und Prioritäten der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. Der Europäische Rat trifft seine Entscheidungen einstimmig.

29 ER: Vorsitz Der (erstmalige) Präsident des Europäischen Rats ist seit November 2009 der Belgier Herman van Rompuy. Der Präsident des Europäischen Rats wird für zweieinhalb Jahre bestimmt (jeweils zur Hälfte des Turnus einer Europäischen Kommission).

30 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

31 Rat: Funktion

32 Der Rat wird auch Ministerrat genannt.
Rat: Abstimmungen Noch bis 2014 (spätestens 2017) gilt das Verfahren der qualifizierten Mehrheit, danach das Verfahren der doppelten Mehrheit, das der Vertrag von Lissabon vorsieht. Der Rat wird auch Ministerrat genannt. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon tagt er bei Gesetzgebungs-entscheidungen öffentlich. In den meisten Fällen (wenn das Europäische Parlament mitentscheidet) ist jedoch eine Mehrheitsentscheidung ausreichend. Nur in Ausnahmefällen können Mitgliedstaaten noch ein Vetorecht einlegen. Beschlüsse in einigen sensiblen Bereichen (in denen das Europäische Parlament kein Mitspracherecht hat, wie Steuern oder Außen- und Sicherheitspolitik) erfordern Einstimmigkeit. Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament das Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereich ist jedes Land mit seinem zuständigen Fachminister vertreten (z.B. Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft). Der Vorsitz des Rats wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen (mit Ausnahme des Rats für Auswärtige Angelegenheiten, siehe Hohe Vertreterin). Verfahren der qualifizierten Mehrheit (bis 2014, spätestens bis 2017, sofern ein EU-Mitgliedstaat es fallweise wünscht): Eine Mehrheit kommt bei 255 von insgesamt 345 Stimmen im Ministerrat (ca. 74%) zustande Zusätzlich muss die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustimmen Auf Antrag eines EU-Mitgliedstaats muss überprüft werden, ob durch die Ja-Stimmen mindestens 62% der EU-Bevölkerung vertreten sind Verfahren der doppelten Mehrheit (ab 2014, spätestens ab 2017, sofern ein EU-Mitgliedstaat dagegen fallweise widerspricht): Eine Mehrheit kommt zustande, wenn 55% der EU-Mitgliedstaaten zustimmen, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren

33 Rat: Stimmverteilung

34 Rat: Vorsitz Der Vorsitz des Ministerrats wechselt halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten, diese haben dann die „EU-Ratspräsidentschaft“ inne. Jahr Erstes Halbjahr Zweites Halbjahr 2010 Spanien Belgien 2011 Ungarn Polen 2012 Dänemark Zypern 2013 Irland Litauen 2014 Griechenland Italien 2015 Lettland Luxemburg Drei jeweils aufeinanderfolgende EU-Mitgliedstaaten bilden die sogenannte Trio-Präsidentschaft.

35 Rat der Europäischen Union (Rat)
HV: Funktion Europäischer Rat (ER) Hohe Vertreterin Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon) ist ständige Vorsitzende des Ministerrats für Auswärtige Angelegenheiten und zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Außenbeauftragte des Europäischen Rats. Die Hohe Vertreterin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Zur Unterstützung seiner Arbeit steht der Hohen Vertreterin der Europäische Auswärtige Dienst zur Verfügung.

36 HV: Vorsitz Die (erstmalige) hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit Dezember 2009 die Britin Catherine Ashton. Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wird für fünf Jahre bestimmt (im Turnus mit den neuen Mitgliedern der Europäischen Kommission).

37 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

38 EP: Fakten Im Europäischen Parlament vertreten 736 Abgeordnete die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Europawahl fand vom 4. bis 7. Juni 2009 statt. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg.

39 Europäisches Parlament (EP)
EP: Funktion Europäisches Parlament (EP) Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die Rechtsetzungs-befugnisse des Europäischen Parlaments erweitert. Es beschließt jetzt gleichberechtigt mit dem Ministerrat über 95% aller Rechtsvorschriften. Ausgeweitet wurden auch die Haushaltsbefugnisse. Das Europäische Parlament hat jetzt mehr Gewicht bei der Genehmigung des EU-Haushalts, inklusive der ausgabenintensiven Agrarpolitik. Ebenfalls erweitert wurden die Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten müssen den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission bestätigen, darunter auch die Hohe Vertreterin.

40 Vertrag von Lissabon Nicht nur durch die ausgeweiteten Rechte des Europäischen Parlaments ist die Europäische Union demokratischer geworden. Mit dem direktdemokratischen Instrument der Europäischen Bürgerinitiative können eine Million Bürger aus mehreren EU-Mitgliedstaaten die EU-Kommission auffordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten. Sie erhalten damit ein unmittelbares Mitspracherecht in der Europapolitik. Die nationalen Parlamente haben jetzt direktes Mitspracherecht an der EU-Rechtsetzung. Formuliert ein Drittel aller Parlamente Einwände, muss diese „Gelbe Karte“ von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Mehr zur Bedeutung des Lissabon-Vertrags für Bürgerinnen und Bürger im Faktenpapier „Fragen und Antworten zum Lissabon-Vertrag” unter

41 EP: Vorsitz Der Präsident des Europäischen Parlaments ist seit Juli 2009 der Pole Jerzy Buzek. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments bestimmt. Jerzy Buzek wurde für die erste Hälfte der Wahlperiode gewählt.

42 EP: Sitzverteilung nach Ländern

43 EP: Sitzverteilung nach Fraktionen

44 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

45 EK: Funktion

46 EK: Abstimmungen Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei
Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. Jeder Kommissar/ jede Kommissarin hat eine Stimme. Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus den 27 Mitgliedstaaten (einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters). Ihr Präsident wird vom Europäischen Rat bestimmt und benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Amtsdauer der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt. Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verringert sich die Anzahl der Kommissare möglicherweise ab 2014.

47 EK: Wahl der Kommissare

48 EK: Vorsitz Der Präsident der Europäischen Kommission ist seit November 2004 der Portugiese José Manuel Barroso (wiedergewählt 2009). Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit nominiert und durch das Europäische Parlament für fünf Jahre gewählt.

49 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

50 Gerichtshof: Funktion
Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht (seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Gericht der EU (EuG; vormals Gericht erster Instanz) und den Fachgerichten. Der Gerichtshof der Europäischen Union trägt Sorge für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Sein Sitz ist in Luxemburg. Für direkte Klagen von Bürgern gegen Organe der EU ist das EuG zuständig. Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und acht Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.

51 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

52 EuRH: Funktion Der Europäische Rechnungshof (EuRH) nahm 1977 seine Arbeit als unabhängiges Kontrollorgan auf und wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht den anderen Organen gleichgestellt. Der Sitz ist in Luxemburg. Jeder Mitgliedstaat schlägt einen Vertreter für den EuRH vor, der vom Ministerrat nach Anhörung des Europäischen Parlaments für die Dauer von sechs Jahren ernannt wird. Der EuRH gewährleistet die unabhängige Rechnungsprüfung der EU, prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Haushalts und überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

53 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

54 EWSA & AdR EWSA und AdR geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab. Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Der EWSA hat 344 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. Gegenwärtig hat der AdR 344 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).

55 Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP)
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

56 Bürgerbeauftragter Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union. Der Bürgerbeauftragte ist unabhängig und unparteiisch, er hat seinen Sitz in Straßburg. Der gegenwärtige Bürgerbeauftragte ist P. Nikiforos Diamandouros.

57 Datenschutzbeauftragter
Der Europäische Datenschutzbeauftragte berät und überwacht die EU-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich. Der Datenschutzbeauftragte ist unabhängig und hat seinen Sitz in Brüssel. Amtierender Datenschutzbeauftragter ist der Niederländer Peter Johan Hustinx.

58 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Europäische Union Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?


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