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Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Willheim Müller Rechtsanwälte 07.05.2008.

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Präsentation zum Thema: "Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Willheim Müller Rechtsanwälte 07.05.2008."—  Präsentation transkript:

1 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Willheim Müller Rechtsanwälte 07.05.2008

2 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Vermögensweitergabe - Ziele Generationenübergreifender Vermögenserhalt Vermögensvermehrung Optimale Strukturierung von Familienvermögen Vermeidung von Konflikten

3 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Vermögensweitergabe – was ändert sich durch den Wegfall der Schenkungs- und Erbschaftssteuer? Schenken statt Vererben Lebensgefährten erben steuerfrei Stiften wird teurer Achtung: Nichts zu regeln ist auch nach dem 31.7.2008 selten der beste Weg!

4 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Tod ohne Verfügung – Katastrophe? In 50% aller Erbfälle existiert kein Testament. Problem: -Mangelnde Information der Erben, -allenfalls schwierige Ermittlung der Vermögensverhältnisse, -Losungsworte, -Passworte, -aktuelle Geschäfte, -minderjährige Erben, -langwierige Abwicklung der Verlassenschaft

5 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Gesetzliche Erbfolge Gesetzliche Erben übernehmen den Nachlass nach Quoten; Aufsplitterung des Vermögens; Streitigkeiten zwischen Erben sind vorprogrammiert.

6 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Gewillkürte Erbfolge Testament: Formvorschriften, Erbseinsetzung Vermächtnis Schenkung auf den Todesfall Erbvertrag: nur unter Ehegatten Lebensversicherungen Nacherbschaft Erbteilungsanordnungen Bedingungen und Auflagen

7 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Pflichtteilsrecht Pflichtteilsberechtigte Personen –Nachkommen –Ehegatte –Vorfahren Höhe des Pflichtteils –Nachkommen: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils –Ehegatte: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils –Vorfahren: ein Drittel des gesetzlichen Erbteils Berechnung und Erfüllung des Pflichtteils Pflichtteilsverzicht: Notariatsaktspflicht Schenkungsanrechnung

8 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Regelungen durch letztwillige Verfügung Einsetzung eines oder mehrerer Erben Abfindung der weichenden berechtigten Personen durch Vermächtnisse Befriedigung der Pflichtteilsansprüche Letztwillige Erbteilungsanordnungen zur sinnvollen Aufteilung des Vermögens (Verhinderung der Teilung von Liegenschaften etc.) Testamentsvollstrecker: oft bei minderjährigen Erben Kuratoren: Auswahl des Verlassenschaftskurators

9 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Vorbereitende Maßnahmen Private Vermögensdiversifizierung Pflichtteilsverzichte (Notariatsaktsform), allenfalls beschränkt auf Teile des Vermögens Einbeziehung von qualifizierten Beratern Einbeziehung der Erben und aller Beteiligten

10 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Das Unternehmen nach dem Tod des Inhabers/Gesellschafters Nachlass als Unternehmensträger –Übergang der zum Unternehmen gehörigen Rechtsverhältnisse auf die Verlassenschaft –Verlassenschaftsprovisorium Gesetzliche Erben übernehmen nach Quoten. Einzelunternehmen –Fortführungshaftung –Begründung einer OHG –Erlöschen der Gewerbeberechtigung

11 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Das Unternehmen nach dem Tod des Inhabers/Gesellschafters OHG –Auflösung durch den Tod des Gesellschafters –Einräumung der Kommanditistenstellung an die Erben KG –Kommanditanteil ist vererblich. GmbH –Geschäftsanteile sind vererblich. –Teilung des Geschäftsanteiles nach Erbquoten AG –Aktien sind frei vererbbar

12 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Regelungen durch letztwillige Verfügung Einsetzung eines qualifizierten Nachfolgers als Erben; Festlegung einer Gesellschaftsform zur Weiterführung des Unternehmens; letztwillige Erbteilungsanordnungen zur Verhinderung der Teilung von Geschäftsanteilen; Anordnung zum Abschluss von Stimmrechts- bindungsverträgen; letztwillige Auferlegung wechselseitiger Aufgriffs- und Vorkaufsrechte

13 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Begleitmaßnahmen Vereinbarungen unter Lebenden, etwa Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Nachfolgerkommanditgesellschaft Gesellschaftsvertragliche Regelungen –schlichte oder qualifizierte Nachfolgeklausel –Eintrittsklausel –Fortsetzungsklausel –Auflösungsklausel

14 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Begleitmaßnahmen Ausschluss der Teilbarkeit von Geschäftsanteilen bei GmbH Aufgriffspflicht der Gesellschafter bei Nichteinigung unter den Erben Pflichtteilsverzichte (Notariatsaktsform!)

15 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Vermögensweitergabe zu Lebzeiten Schenkung zu Lebzeiten Privatstiftung

16 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Schenkung Vorteil: Vermögensweitergabe kann begleitet und angeleitet werden Nachteil: Endgültigkeit Risiko: Schenkungsanfechtung Absicherung des Schenkers, etwa durch Zurückbehaltung eines Fruchtgenussrechtes Alternative: Schenkung auf den Todesfall

17 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Widerruf der Schenkung Dürftigkeit des Schenkers (§ 947 ABGB) –wenig praktische Relevanz Grober Undank des Beschenkten (§ 948 ABGB) –Gerichtlich strafbare Verletzung an Leib, Ehre, Freiheit od. Vermögen des Schenkers bzw. dessen nahen Angehörigen Verkürzung des Unterhalts (§ 950 ABGB) Widerruf wegen Pflichtteilsverkürzung (§ 951 ABGB) –Schenkungsanrechnung + Nachlass reicht zur Deckung nicht aus Gläubigerverkürzung (AnfO; § 27 ff KO) –Schenkung + Gläubigerbenachteiligung

18 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Schenkungsanrechnung (§ 785 ABGB) Anrechnung von Schenkungen durch Hinzurechnen zum Nachlass Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf den Schenkungspflichtteil Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte sind unbefristet anzurechnen Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen (auch Lebensgefährten) innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod des Schenkers sind anzurechnen Ermittlung des anzurechnenden Wertes ist oft schwierig Der Erbe hat den Schenkungspflichtteil aus dem Nachlass zu befriedigen, allenfalls haftet der Beschenkte.

19 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Die Privatstiftung Juristische Person des privaten Rechts; Trägerin von Rechten und Pflichten; unabhängig vom rechtlichen Bestand ihrer Organe; eigentümerloses Sondervermögen.

20 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Errichtung der Privatstiftung Errichtung einer Stiftungsurkunde Stiftungszusatzurkunde Nominierung des Stiftungsvorstands Stiftungszweck: Verbot der Selbstzweckstiftung Stiftungsvermögen mind. EUR 70.000,--

21 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Struktur der Privatstiftung Stifterrechte: -Änderungsrecht -Widerrufsrecht -Zustimmungs-, Weisungs- und Vetorechte -Bestellung des Stiftungsvorstandes -Abberufung des Stiftungsvorstandes -Informationsrechte Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstands Begünstigte: Auskunfts- und Einsichtsrechte Beiräte

22 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Erfolgsfaktoren Privatstiftung (I) Gestaltung der Stiftungserklärung -Konfliktlösungsmechanismen -klare Ausrichtung -deutliche Festlegung des Stifterwillens -Perpetuierung der Stifterrechte Auswahl des Stiftungsvorstandes -Fachkompetenz -adäquate Entlohnung -Funktionsdauer etc.

23 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Erfolgsfaktoren Privatstiftung (II) Regelmäßige Überprüfung der Stiftung -geänderte Rahmenbedingungen -Tod des Stifters als Prüfstein Begleitmaßnahmen Einbindung der Begünstigten Ganzheitliche Lösung

24 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Steuernachteile Privatstiftung ab 1.8.2008 Einbringung in eine Stiftung ist teurer als die direkte Weitergabe Immobilisierung des Vermögens (Stichwort Substiftung)

25 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben Zusammenfassung Die gesetzliche Erbfolge ist selten der optimale Weg der Vermögensweitergabe. Die Vermögensweitergabe sollte sorgfältig geplant und mittels Testament oder anderer letztwilliger Verfügungen vorbereitet werden. Als Alternative steht die Vermögensweitergabe unter Lebenden zur Verfügung. Privatstiftung und Schenkung sind entsprechende Instrumente. Getroffene Regelungen sind regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Die gesamte Präsentation finden sie zum Download auf www.wmlaw.at unter Newslounge. www.wmlaw.at

26 Vermögen verantwortungsvoll weitergeben DDr. Katharina Müller Rechtsanwältin Willheim Müller Rechtsanwälte Naglergasse 2 A-1010 Wien T: 01 535 8008, F: 535 8008-50 office@wmlaw.at www.wmlaw.at Besuchen Sie unsere Newslounge mit aktuellen Downloads.


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