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Interkommunaler Finanzausgleich

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Präsentation zum Thema: "Interkommunaler Finanzausgleich"—  Präsentation transkript:

1 Interkommunaler Finanzausgleich
Pressekonferenz vom 15. Oktober 2003

2 Zusammensetzung der Kommission
Präsident : Edouard Delalay, alt Ständerat, St-Léonard Mitglieder : Pierre Bonvin, Dienstchef der Kantonalen Finanzverwaltung, Sion Claude Bumann, Präsident der Gemeinde Saas-Fee, Saas-Fee (bis August 2002) Norbert Fragnière, Dienstchef der Dienststelle für innere Angelegenheiten, Sion Bernhard Imoberdorf, Regionssekretär der Region, Münster Christoph Kalbermatter, Finanzberater der Gemeinde Saas-Fee, Naters (ersetzt Claude Bumann) Fernand Mariétan, Päsident der Gemeinde Monthey, Monthey Christian Melly, Dienstchef des kantonalen Finanzinspektorates, Sion Danièle Moulin-Fumeaux, Vizepräsidentin der Gemeinde Collombey-Muraz, Collombey-Muraz Gaston Oggier, Präsident der Gemeinde Leuk, Leuk Dany Perruchoud, Präsident der Gemeinde Chalais, Chalais Pierre-Angel Piasenta, Präsident der Gemeinde Salvan, Salvan Daniel Troger, Präsident der Gemeinde Raron, Raron Vertreter der Veinigung der Walliser Gemeinden : Michel Schwéry, Präsident, St-Léonard Vertreter des Groupement des populations de montagne : Jean-Daniel Antille, Gemeindepräsident, Salins (bis März 2003) Narcisse Crettenand, Gemeindepräsident, Isérables (ersetzt Jean-Daniel Antille) Dr. H.C. Nabholz – wurde vom Staatsrat als externer Berater der kantonalen Verwaltung ernannt

3 Kontext des Finanzausgleichs
Reform des Gesetzes über die Gemeindeordnung Dekret zur Sanierung der Gemeindefinanzen Spitalreform im Kanton Wallis Neuer Finanzausgleich auf Bundesebene Finanzausgleichsreformen in anderen Kantonen

4 Direkter Finanzausgleich versus andere Finanzflüsse
18 Mio. CHF Andere Finanzflüsse 311 Mio. CHF Gemeindebeteiligungen an kantonalen Aufwendungen 86.1 Kantonsbeiträge an Gemeinden 50.6 Beteiligung des Staates am Gehalt des Lehrpersonals 174.2 Andere Finanzflüsse 310.9 Kanton Wallis - Rechnung 2002

5 Besonderheiten in unserem Kanton
eine starke Gemeindeautonomie eine grosse Anzahl Gemeinden, davon viele kleine Gemeinden besondere Charakteristiken, die sich aus der Struktur des Lebensraumes ergeben (Höhe ü. M., Bevölkerungsdichte, usw.) eine schwer messbare Steuerbelastung wegen der Anwendung eines Koeffizienten und der Indexierung in den Gemeinden sowie sehr unterschiedliche Gebührensysteme in den Gemeinden markante Abweichungen zwischen der Anzahl der Steuerzahler und der Anzahl Einwohner in den Tourismusgemeinden sehr unterschiedliche Handhabung des harmonisierten Rechnungsmodells, dessen Verwendung zwar empfohlen, aber nicht obligatorisch ist Existenz von, für bestimmte Gemeinden wichtigen, besonderen Einnahmen wie den Wasserzinsen

6 Aktuelles System des Finanzausgleichs
Direkter Finanzausgleich oder interkommunaler Finanzausgleich : - ordentlicher Fonds - ausserordentlicher Fonds oder Spezialhilfe Indirekter Finanzausgleich oder abgestufte Subventionierung

7 Aktuelles System : Äufnung
Durch die Gemeinden 0,6% der Wasserzinsen und der Steuereinnahmen 0,5%o des steuerbaren Gesamteinkommens 3% der Wasserzinsen und Steuereinnahmen (auf den Teil über dem kantonalen Mittel) 0,4% des Einkommes über dem kantonalen Mittel Durch den Kanton gleicher Betrag wie die Gesamtheit der Gemeinden N.B. : Der Grosse Rat hat beschlossen von 1999 bis 2003 die Äufnung durch die Gemeinden auf 9 Mio. CHF zu begrenzen.

8 Gemeindebeiträge an den interkommunalen Finanzausgleichsfonds im 2003

9 Feststellungen Alle Gemeinden beteiligen sich an der Äufnung des Fonds. Die Äufnung des Fonds entwickelt sich gemäss den finanziellen Ressourcen der Gemeinden und nicht aufgrund der Entwicklung der fiskalischen Ungleichheiten. Die Äufnung ist zwischen den drei Regionen des Kantons relativ homogen.

10 Aktuelles System : Verteilung des ordentlichen Fonds
Finanzkraftindex einer Gemeinde < 85 Pkte Finanzkraftindex = arithmetisches Mittel der Indices Wirtschaftskraft Steuerkraft Steuerbelastung

11 Verteilung des ordentl. Fonds im 2003
2003/2004 Oberwallis 9'827'695.00 Mittelwallis 1'899'441.00 Unterwallis 2'450'757.00 Total 14'177'893.00

12 Feststellungen Das aktuelle System begünstigt die kleinen Gemeinden, weil es für die Verteilung die Bevölkerung nicht berücksichtigt. Das aktuelle System bietet kein angemessenes Instrument für Gemeinden, die z.Bsp. unter Nachteilen aufgrund der geographischen Lage leiden. Die Berücksichtigung aperiodischer Einnahmen und der Steuern der nicht ortsansässigen natürlichen Personen kann das Bild der Steuerkraft einiger Gemeinden verfälschen, insbesondere von Tourismusgemeinden.

13 Aktuelles System : Spezialfonds
Äufnung 10 % des interkommunalen Finanzausgleichsfonds + Saldo aus der begrenzten Verteilung an Gemeinden aufgrund der Bevölkerungszahl Verteilung ein mal pro Jahr durch den Vorsteher des Departements für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten schriftliches Gesuch an den Departementsvorsteher Hilfe zugunsten von Gemeinden mit sehr prekären Finanzen

14 Der neue Finanzausgleich
Drei Instrumente Ressourcenausgleich Lastenausgleich Spezialfonds

15 Der Finanzausgleich im Überblick
Hypothese

16 Ressourcenausgleich Zielt darauf ab, die Ungleichheiten der Steuerkraft zwischen den finanzkräftigen und finanzschwachen Gemeinden zu reduzieren.

17 Berechnung des Ressourcenindex
Steueraufkommen der ortsansässigen natürlichen Personen Koeffizient 1, ohne Indexierung Steueraufkommen der jurisitischen Personen Einkommen (Mittel 1999 - 2000 2001) Vermögen Gewinn Kapital Massnahme zu Gunsten kleiner Gemeinden : Abzug eines Pauschalbetrages von Fr. 75’000.--

18 Die Funktionsweise des Ressourcenausgleichs
Steuerkraft pro Einwohner (mittlerer Index 1.00) Horizontaler Ausgleich 9.5 Mio. CHF Vertikaler Ausgleich 5 Mio. CHF 0.90 Klassierung der Gemeinden nach Ressourcenindex « finanzschwach » « finanzstark » 90

19 Berechnung der Äufnung und Verteilung

20 Überblick der erzielten Resultate
Der Ressourcenausgleich beträgt 14.5 Mio. CHF und wird mit 9.5 Mio. CHF durch die Gemeinden und mit 5.0 Mio. CHF komplementär durch den Kanton geäufnet. Begünstigt sind 82 Gemeinden mit 84'680 Einwohnern. Ressourcenausgleich, begünstigte Gemeinden Nicht begünstigte Gemeinden Hypothese

21 Lastenausgleich Erlaubt dem Kanton die Kompensation von exzessiven Kosten, die gewisse Gemeinden tragen müssen aufgrund von demographischen, geographischen, territorialen und strukturellen Besonderheiten und zu Disparitäten führt, sowohl bei den Kosten wie dem Bedarf.

22 Konzeption und Elemente des Lastenindexes
BEVÖLKERUNG Einwohner HÖHE ü. M. Meter DICHTE Einwohner pro ha Franken STEUERBELASTUNG 0.2 x 0.4 = LASTENINDEX STANDARDISIERUNG UND GEWICHTUNG

23 Funktionsweise des Lastenausgleichs
Massnahme zu Gunsten kleiner Gemeinden : Erhöhung der Bevölkerungszahl um 200 Einwohner pro Gemeinde

24 Überblick der erzielten Resultate
Der Lastenausgleich ist mit gesamthaft mit 9 Mio. CHF dotiert und wird durch den Kanton geäufnet. Es werden 77 Gemeinden mit 42’769 Einwohnern begünstigt. Strukturell benachteiligte Gemeinden Strukturell bevorteilte Gemeinden Hypothese

25 Der Spezialfonds Der Spezialfonds bleibt erhalten und wird verstärkt, um wirtschaftsschwachen Gemeinden oder Gemeinden in finanziellen Schwierigkeiten punktuelle Hilfen zu gewähren. Dieser Fonds wird durch den Kanton finanziert. Der Fonds sollte durch eine vom Staatsrat ernannte Kommission verwaltet werden, die beauftragt ist die Verteilung des Fonds zu Handen des Staatsrates auszuarbeiten. Zudem sollte diese Kommission befugt sein Vorschläge zu machen zur Reduktion, Sistierung oder Streichung von Beiträgen aus dem Finanzausgleich, sofern diese offensichtlich nicht gerechtfertigt sind.

26 Zusammenfassung nach Bezirken

27 Ergebnisse gegenüber dem aktuellen System
Gegenüber dem aktuellen System verbessert das vorliegende System die Situation von 100 Gemeinden mit 150’295 Einwohnern, dies aufgrund einer Zunahme der gewährten Hilfen oder durch Abnahme des Äufnungsbeitrages in den Finanzausgleichsfonds. Demgegenüber sind 33 Gemeinden mit 11’118 Einwohnern von einer Reduktion der gewährten Hilfen im Betrag von 2.5 Mio. CHF betroffen. Sodann werden von 27 Gemeinden die Beiträge in den Finanzausgleichsfonds um insgesamt 3.1 Mio. CHF zunehmen.


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