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Bündner NFA 1 Orientierung für die Gemeinden Dezember 2009 /Januar 2010 Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und.

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1 Bündner NFA 1 Orientierung für die Gemeinden Dezember 2009 /Januar 2010 Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden

2 Bündner NFA 2 Ablauf 1.Ausgangslage Dr. Jon Domenic Parolini (Präsident KSS) 2.Kernpunkte der Bündner NFA Thomas Kollegger (Leiter Amt für Gemeinden) 3.Bereich Volksschule Dany Bazzell (Leiter Amt für Volksschule und Sport) 4.Bereich Sozialhilfe Andrea Mauro Ferroni (Leiter Sozialamt) 5.Würdigung RR Dr. Martin Schmid (Finanzdirektor) 6.Diskussion Dr. Jon Domenic Parolini (Präsident KSS)

3 Bündner NFA 3 1. Ausgangslage NFA Bund – Kantone seit 1. Januar 2008 in Kraft Bündner Verhältnisse weichen stark davon ab. Der heutige Finanzausgleich aus dem Jahr 1958 besteht aus einer Grosszahl von Einzelbeiträgen. Er ist kompliziert, administrativ aufwendig und kaum steuerbar. Er schafft falsche Anreize; hohe Ausgaben und hoher Steuerfuss (120/130 Prozent) führen zu mehr Ausgleichsmitteln Er benachteiligt die mittelstarken Gemeinden und die Gemeinden mit mehr als 300 Einwohnern. Der hohe Steuerfuss schwächt vor allem die Standortattraktivität der Gemeinden in der Peripherie Umfassender Handlungsbedarf Zwischen Kanton und Gemeinden besteht eine unüberschaubare Verflechtung von Aufgaben und Finanzströmen.

4 Bündner NFA 4 1. Ausgangslage Orientierung der Gemeinden in regionalen Informationsveranstaltungen Unter der Leitung von Frau BR Dr. Eveline Widmer-Schlumpf Landquart: Montag, 19. November 2007 Zernez: Donnerstag, 22. November 2007 Samedan: Donnerstag, 22. November 2007 Ilanz: Dienstag, 27. November 2007 Grono: Montag, 26. November 2007 Thusis: Freitag, 30. November 2007

5 Bündner NFA 5 1. Ausgangslage Vernehmlassung Vernehmlassung von Mai bis August 2008 (4 Monate) Grundsätzliche Akzeptanz (Ausnahme SP) Divergenzen in bestimmten Bereichen; wie Soziales, Volksschule, Sing- und Musikschulen, Kinderbetreuung, Gesundheitswesen Teilweise besondere Beweggründe für Kritik: Kritik am bestehenden Leistungsumfang (geforderter Leistungsausbau) Sektorielle Beurteilung (Keine Gesamtoptik) Unsicherheiten aufgrund zu knapper Informationen Fehlendes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Gemeinden

6 Bündner NFA 6 1. Ausgangslage Korrekturen aufgrund Vernehmlassung Bessere Berücksichtigung der Lasten von Streusiedlungen und geringeres Gewicht der Strassen im GLA Gesetzliche Vorgaben für Dotierung von RA und GLA Weitere Entflechtungen Richtung Kanton in Bereichen wie Sonderschulheime, öffentlicher Verkehr Mutterschaftsbeiträge belassen Mütter- und Väterberatung zum Kanton Zahnpflegeaktionen beim Kanton belassen Sanierung Beläge Kantonsstrassen innerorts durch Kanton Einheitssatz im Gesundheitswesen bei 85%, statt 80%

7 Bündner NFA 7 1. Ausgangslage Grosser Rat Prüfung der Botschaft durch Fachkommissionen (inkl. KO für Bildung & Kultur (KBK) + KO für Gesundheit & Soziales (KGS)) Intensive Beratung der Botschaft durch Grossen Rat im April und Juni 2009 Verbesserungen zugunsten Gemeinden Keine Entflechtung von: Sing- und Musikschulen Medienanschaffungen für Bibliotheken zweisprachigen Schulen Sprachaustauschaktivitäten Intensivfortbildung für Volksschullehrer Stärkere Unterstützung der Gemeinden bei Sozialberatung durch Kanton (Sozialamt)

8 Bündner NFA 8 1. Ausgangslage Rechtlicher Revisionsbedarf NFA-Mantelgesetz mit -Teilrevision von 25 Gesetzen -Totalrevision von 3 Gesetzen (Sozialhilfegesetz, Unterstützungsgesetz und Finanzausgleichsgesetz) -Aufhebung von einem Gesetz (Gesetz über den Lastenausgleich für bestimmte Sozialleistungen) NFA-Mantelverordnung mit -Teilrevision von 12 Verordnungen des Grossen Rates -Totalrevision einer Verordnung (Finanzausgleichsverordnung) -Aufhebung von einer Verordnung (VO zum Unterstützungsgesetz)

9 Bündner NFA 9 1. Ausgangslage Volksabstimmung und Umsetzung Verabschiedung NFA-Mantelgesetz durch Grossen Rat im Juni mit 88 : 22 Stimmen bei 5 Enthaltungen Referendum ergriffen durch Verbände im Sozial- und Schulbereich Verfassungsbeschwerde von Grossrat Vincent Augustin von Verwaltungsgericht abgewiesen. Weiterzug an das Bundesgericht Volksabstimmung am 7. März 2010 Umsetzung per 1. Januar 2011

10 Bündner NFA 10 Die vier Instrumente der Bündner NFA 2. Kernpunkte

11 Bündner NFA 11 3 Mio. 25 Mio.20 Mio. 38 Mio. 18 Mio. Kanton Ressourcenausgleich (RA) Ressourcen- schwache Gemeinden Ressourcen- starke Gemeinden Lastenausgleich (LA) Gemeinden mit Sonderlasten GLA = Geografisch-topografischer Lastenausgleich SLA = Lastenausgleich Soziales ILA= Individueller Ausgleich für besondere Lasten Ressourcen- und Lastenausgleich 20 Mio. 2 Mio. 2. Kernpunkte ILAGLA SLA

12 Bündner NFA 12 Ressourcenausgleich (RA) Ressourcen- potential (RP) pro Kopf in Fr. RI unter 100 Ressourcenschwache Gemeinde RI über 100 Ressourcenstarke Gemeinde Ressourcenindex in % = Ø 100 Basis 2006 + 2007: Fr. 3285.60 2. Kernpunkte - Steuern nP - Steuern jP - Liegenschaftensteuern - Wasserzinsen

13 Bündner NFA 13 Geografisch-topografischer Lastenausgleich (GLA) 4 Indikatoren (Berechnung je EW) Kostengewichtete Strassenlänge (berechneter Aufwand / EW: Welche Strassenlast hat jeder EW zu tragen?) Schülerquote(Anzahl Schüler / EW: Wie viele EW müssen einen Schüler finanzieren?) Bevölkerungsdichte(Produktive Fläche / EW: Welche Fläche in ha hat ein EW zu finanzieren?) Siedlungen(Mittelwert des prozentualen EW-Anteils in Siedlungen <25, <50, <100, <200 EW: Wie viele EW leben in Siedlungen, welche kleiner sind als die Schwellen?) 2. Kernpunkte

14 Bündner NFA 14 Entflechtung Unterstützung von Bündnern in Fremdkantonen Massnahmenvollzug Unterstützungsleistungen und Alimentenbevorschussungen Mutterschaftsbeiträge SLA - Beitrag Kosten / LastenGemeindenKanton Massnahmenvollzug Unterstützung von Bündnern in Fremdkantonen Unterstützungsleistungen und Alimentenbevorschussungen Mutterschaftsbeiträge Lastenausgleich Soziales (SLA) 2. Kernpunkte

15 Bündner NFA 15 2. Kernpunkte Voraussetzungen: Individueller Härteausgleich für besondere Lasten (ILA) Nicht beeinflussbare, übermässige Sonderlasten infolge ausserordentlicher Ereignisse Individuelle Finanzlageabklärung Unterstellung unter besondere Finanzaufsicht Gesuch der Gemeinde Entscheid durch Regierung

16 Bündner NFA 16 Finanz- und Aufgabenentflechtung 24 Bereiche Richtung Gemeinden 28 Bereiche + 3 Bereiche Gesundheit (Einheitliche Beitragssätze von 85%) Entflechtung Richtung Kanton 2. Kernpunkte

17 Bündner NFA 17 Finanz- und Aufgabenentflechtung Kein Leistungsaus- oder abbau ! Globalbilanz: vergleicht die Zahlungen des bisherigen FA mit den Zahlungen des neuen FA und erfasst die finanziellen Auswirkungen der Finanz- und Aufgabenentflechtung. Sie dient der Transparenz und bildet die Grundlage für den befristeten Ausgleich. 2. Kernpunkte

18 Bündner NFA 18 Entflechtungen Richtung Kanton - Beispiele Ausserkantonale Unterstützungsfälle & Massnahmenvollzug Wohnsanierungen im Berggebiet Berufsschulen und Vorlehrinstitutionen Mütter- und Väterberatung Übergeordnete Schulaufgaben: Fremdsprachen, Schulleitungen Unterricht Kinder von Asylsuchenden in Durchgangsheimen Zusatzbeiträge an Talschaftssekundarschulen Freiwilliger Schulsport Öffentliche Strassentransportdienste Quellensteuererhebung (ab 2013) Belagsanierung von Kantonsstrassen innerorts 2. Kernpunkte

19 Bündner NFA 19 Entflechtungen Richtung Gemeinde - Beispiele Persönliche Sozialhilfe Mutterschaftsbeiträge Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung Schülerpauschale für Kindergärten und Volksschulen Bau und Miete von Kindergärten Reisekosten der Schüler Pädagogisch-therapeutische Massnahmen Bau und Einrichtung von Schulhäusern Mitfinanzierung von Untergymnasien Betrieb und Bau von Alters- und Pflegeheimen Abfall- und Abwasseranlagen 2. Kernpunkte

20 Bündner NFA 20 Übergangsinstrumente Kanton Einmalige Teilentschuldung 15 Gemeinden mit übermässiger Schul d Befristeter Ausgleich für 5 Jahre Ressourcenschwache Gemeinden mit Mehrbelastung 2. Kernpunkte

21 Bündner NFA 21 Vollzug des Finanzausgleichs obliegt dem Amt für Gemeinden Regierung regelt Termine, Datengrundlagen, Wirksamkeits- bericht, etc. Die Berechnung des Ressourcenpotenzials sowie des Ressourcenindexes erfolgt jährlich (Art. 4 FAG). Bis Ende August 2010: Mitteilung RA und GLA 2011 Eckwerte hat Grosser Rat beschlossen: RA-Ausstattung mind. 80% des Durchschnitts aller Gemeinden, Dotierung GLA: 20 Mio. 2010: Finanzlageabklärung für Teilentschuldungs-Gemeinden Budgetierungsanleitung durch Amt für Gemeinden Umsetzungsschritte 2. Kernpunkte

22 Bündner NFA 22 Problemlose Umsetzung für Gemeinden 2. Kernpunkte

23 Bündner NFA 23 3. Bereich Volksschule 1.Auswirkungen auf die Aufgabenteilung 2.Auswirkungen auf die Finanzierung 3.Fazit

24 Bündner NFA 24 3. Bereich Volksschule Volksschule bleibt eine Verbundaufgabe. Der Kanton verstärkt sein Engagement gezielt. Gemeinden bilden das Fundament Die Gemeinden sind verantwortlich für die Führung der Volksschule. Kanton macht verbindliche Vorgaben Kanton kontrolliert die Einhaltung Kanton berät Gemeinden bei der Umsetzung Kanton finanziert Schulleitungen zu 100% Kanton garantiert die Qualität der Schulen Kanton bezahlt oblig. Weiterbildungen (100%) Kanton finanziert Schulentwicklung (100%) Kanton leitet Schul- entwicklungs- projekte Kanton gewährleistet die Schulentwicklung Heutiges Modell Neu mit NFA Volksschule Graubünden 1. Auswirkungen auf die Aufgabenteilung

25 Bündner NFA 25 3. Bereich Volksschule Den Gemeinden steht für die Volksschulen mehr Geld zur Verfügung. Eigene Mittel der Gemeinden für Volksschulen HEUTE MIT NFA 25% Pauschalbeiträge an Gemeinden ohne Zweckbindung Zweckgebundene Beiträge 8% Lastenausgleich (Anzahl Schüler) Ressourcenausgleich (Finanzkraft) Zusätzliche Mittel für Gemeinden (+13 Mio.) Zweckgebundene Beiträge (Netto +3 Mio.) Kantonale Beiträge Mit Zweckbindung Ohne Zweckbindung Schulfinanzierung durch Gemeinden aus freien Mitteln 66% 2. Auswirkungen auf die Finanzierung

26 Bündner NFA 26 3. Bereich Volksschule Der Kanton übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung der Schulreformen. Einführung Englisch auf Primarstufe: 16 Mio. Nachrüstung Kantons- sprachen Primarstufe: 6.6 Mio. Weiterbildung Oberstufe: 1 Mio. Totalkosten: 26 Mio. Diverses: 2.5 Mio. (Anpassungen PHGR, Evaluation, Lehrmittel, Projektleitung) 13.5 Mio. 12.5 Mio. GEMEINDEN Stellvertretung (2/3), Spesen Umsetzung Teilrevision SchG gemäss Grossratsbeschluss April 2008 KANTON Stellvertretung (1/3), Kurskosten ohne NFA mit NFA 26 Mio. KANTON Sämtliche Kosten Beispiel: Finanzierung Schulentwicklung

27 Bündner NFA 27 3. Bereich Volksschule Die Volksschulen werden dank der Bündner NFA gestärkt 3. Fazit Der Kanton streicht keine einzige Vorgabe im Schulbereich. Der Kanton kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben und berät die Gemeinden bei der Umsetzung genau gleich wie bisher. Der Kanton bezahlt neu die Kosten für Schulleitungen mit einer Pauschale von knapp Fr. 120'000.– pro Vollpensum. Der Kanton übernimmt die volle organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Umsetzung der anstehenden Schulreformen. Der Kanton bezahlt sämtliche Kosten für die obligatorische Weiterbildung. Die Gemeinden erhalten zusätzliche, zweckgebundene und freie Mittel, die sie für die Schule einsetzen können.

28 Bündner NFA 28 4. Bereich Sozialhilfe Aktuelle Organisation

29 Bündner NFA 29 4. Bereich Sozialhilfe Aufgaben der regionalen Sozialdienste (Bsp.) Psycho-soziale Beratung Suchtberatung Jugendberatung Flüchtlingsberatung Scheidungsberatung Erziehungsberatung Krisenintervention Arbeitsvermittlung Budgetberatung

30 Bündner NFA 30 4. Bereich Sozialhilfe Art. 4 neues Sozialhilfegesetz Die Sozialhilfe ist Sache der Gemeinden. Sie erbringen die persönliche Sozialhilfe mittels Regionaler Sozialdienste (RSD). Die Standortgemeinden übernehmen die Regionalen Sozialdienste (RSD). Dies sind: Chur, Landquart, Scuol, Samedan, Poschiavo, Roveredo, Ilanz, Thusis Übertrag der regionalen Sozialdienste (RSD) auf Standortgemeinden

31 Bündner NFA 31 4. Bereich Sozialhilfe Art. 6 neues Sozialhilfegesetz Alle Aufgaben der Sozialberatung sind während des ganzen Jahres – durch ausgebildetes Fachpersonal – zu erfüllen. Gleichwertiger Zugang zum Angebot der Sozialberatung ist für alle gewährleistet. Kostenteilung Die Kosten (inklusive Overheadkosten) des RSD werden auf alle Gemeinden der jeweiligen RSD-Region pro Kopf verteilt. Anforderungen an die RSD

32 Bündner NFA 32 4. Bereich Sozialhilfe Festlegung der Grundsätze der Sozialhilfe Beratung in generellen Fragen im Sozialbereich Fort- und Weiterbildung der Sozialarbeitenden Aufgaben des Kantons Unterstützung der RSD: Führung spezialisierter Beratungsangebote Verkehr mit ausserkantonalen Stellen Koordination Sozialhilfestatistik Koordination interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) Übergeordnete Aufgaben:

33 Bündner NFA 33 4. Bereich Sozialhilfe Administrative, finanzielle, personelle und fachliche Führung der regionalen Sozialdienste Sichern eines umfassenden Beratungsangebotes für die Bevölkerung des RSD-Einzugsgebietes Erfassen statistischer Grundlagen Führen einer transparenten Kosten- und Leistungsrechnung Verrechnung der Kosten für die persönliche Sozialhilfe im Verhältnis des Bevölkerungsanteiles auf die Gemeinden des RSD-Einzugsgebietes Aufgaben der RSD-Standortgemeinden

34 Bündner NFA 34 4. Bereich Sozialhilfe Sozialberatung Die Sozialberatung wird nicht an jede einzelne Gemeinde delegiert. Das Beratungsangebot durch den RSD bleibt für alle Gemeinden unverändert. Der RSD berechnet und beantragt weiterhin den Anspruch auf materielle Sozialhilfe. Die Kosten verfügt und trägt wie bisher die Wohngemeinde. Die 171 Nicht-Standortgemeinden erhalten vom RSD eine Rechnung für die Betriebskosten des RSD (nach Einwohnerzahl). Was erwartet die 171 Nicht-Standortgemeinden? Für die 171 Nicht-Standortgemeinden ändert sich bezüglich Sozialberatung nichts.

35 Bündner NFA 35 4. Bereich Sozialhilfe Mutterschaftsbeiträge Der RSD berechnet und beantragt den Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge für die Einwohner aller Gemeinden. Die Kosten verfügt und trägt die Wohngemeinde. Möglichkeit für Übertrag von Aufgaben an RSD Zum Beispiel Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Alimenten- bevorschussung Die Gemeinden verhandeln bei Bedarf mit der RSD-Gemeinde über neue soziale Dienstleistungen. Übertragene Aufgaben werden als separate Kostenstelle geführt und nur den interessierten Gemeinden verrechnet. Was erwartet die 171 Nicht-Standortgemeinden ?

36 Bündner NFA 36 4. Bereich Sozialhilfe Materielle (Unterstützungsleistungen) und persönliche Sozialhilfe (Beratung) auf Ebene Gemeinde. Die bestehenden Strukturen mit RSD bleiben erhalten. Die Bildung von "Kleinstsozialdiensten", die zu einem Verlust an Professionalität führen würde, wird verhindert. Die Gemeinden können den Sozialdiensten zusätzliche Aufgaben übertragen (Schulsozialarbeit, Jugendarbeit). Zudem: Das Leistungsniveau in der materiellen Sozialhilfe wird im neuen Unterstützungsgesetz verbindlich festgelegt. Wirkungen der neuen Regelung

37 Bündner NFA 37 5. Würdigung Vorteile der Bündner NFA 1.Der Finanzausgleich wird einfach, transparent, fair und steuerbar 2.Mehr Solidarität für die Schwächeren durch die Verstärkung des Ressourcen- und Lastenausgleichs 3.Mehr Chancengleichheit durch Wegfall der Steuerfessel und der Beschneidung von Gemeinden über 300 Einwohnern 4.Versprechen gegenüber den Gemeinden werden eingelöst 5.Graubünden wird kompatibel mit dem Bund und berücksichtigt die Verhältnisse in den anderen Kantonen

38 Bündner NFA 38 5. Würdigung 6. Eigeninitiative der Gemeinden wird gefördert und Abhängigkeit vom Kanton reduziert 7. Mehr Ordnung und schlanke Verwaltung (Entflechtung des Finanzgewirrs und klarere Rollenverteilungen) 8. Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden in Bereichen mit gemeinsamer Finanzierung 9. Weitere dringende Anpassungen werden wesentlich erleichtert (zum Beispiel Spitalfinanzierung) 10. Bedarfsgerechtere und besser abgesicherte Leistungen für die Einwohner Weitere Vorteile sind:

39 Bündner NFA 39 5. Würdigung – zur Kritik der Gegner Bündner NFA stärkt die Gemeinden und die innerkantonale Solidarität Behauptung: Abbau in der Volksschule und im Sozialbereich; Der Zusammenhalt geht verloren. Die Volksschule wird gestärkt und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schuler erhöht. Das Sozialwesen erhält bessere Absicherung und Perspektiven. Der finanzielle Ausgleich zwischen den Gemeinden und den Regionen wird verstärkt. Die schwachen Gemeinden werden ebenfalls entlastet.

40 Bündner NFA 40 5. Würdigung – zur Kritik der Gegner Die Dynamik begünstigt die Gemeinden Behauptung: Die Gemeinden tragen längerfristig die grösseren Lasten. Kanton entlastet die Spitalregionen um jährlich über 10 Mio. Franken, Tendenz steigend. Kanton übernimmt Mehrbelastungen im Verkehrsbereich. Der Kanton trägt heute schon die Kosten in den dynamischen Aufgabenbereichen wie Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligung, ausserkantonale Hospitalisation, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen. Gemeinden sind vor Sparmassnahmen des Kantons besser geschützt.

41 Bündner NFA 41 5. Würdigung – zur Kritik der Gegner Bündner NFA kommt rechtzeitig Behauptung: Zuerst sollen die Gemeindestrukturen bereinigt werden. Die Gemeindestrukturen sind unabhängig von der Bündner NFA anzugehen. Die Bündner NFA ist auch für die Kleinstgemeinden umsetzbar. Ohne Bündner NFA werden zahlreiche Aufgaben nicht zweckmässig erfüllt. Die Bündner NFA erleichtert das Lösen von künftigen Aufgaben. Die Bereinigung der Gemeindestrukturen braucht viel Zeit und die Bündner NFA ist dringend.

42 Bündner NFA 42 5. Würdigung – zur Kritik der Gegner Bündner NFA ist nur als Ganzes zu haben Behauptung: Die Bündner NFA soll nach einem Nein in den Bereichen Soziales und Volksschule nachgebessert werden. Die Bündner NFA ist ein Gesamtprojekt, das nicht in Einzelteile zerlegt werden kann. Die Bündner NFA ist ein hart errungener Kompromiss Ein Herausbrechen des Sozial- und Schulbereichs aus der NFA bringt das ganze System zum Kippen. Ein Nein zur Bündner NFA wäre ein Nein gegenüber den Gemeinden, was der Stossrichtung der Bündner NFA fundamental widerspricht.

43 Bündner NFA 43 www.gr.ch

44 Bündner NFA 44 www.buendner-nfa.gr.ch …

45 Bündner NFA 45 Schlussbemerkung Die Bündner NFA – Ein nötiges, ausgereiftes und ausgewogenes Projekt für Graubünden


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