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Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Infoveranstaltung FCV – VWG 24. Januar 2007 - Siders Direkte.

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Präsentation zum Thema: "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Infoveranstaltung FCV – VWG 24. Januar 2007 - Siders Direkte."—  Präsentation transkript:

1 Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Infoveranstaltung FCV – VWG 24. Januar 2007 - Siders Direkte Auswirkungen auf die Gemeinden Bereiche Transport und Bau

2 Regionalverkehr Hochwasserschutz Wald und Naturgefahren

3 Regionalverkehr Finanzierung der Abgeltung 1)Aktuelle Situation (Bund/Kanton) Künftige Situation (NFA) ° Finanzierung = Verbundaufgabe Bund + Kanton ° Beteiligung des Bundes für die Abgeltung der ungedeckten Kosten im regionalen öffentlichen Personenverkehr - wird weiterhin direkt an die Transportunternehmungen bezahlt - wird von 69% auf 50% (im schweizerischen Durchschnitt) herabgesetzt Beteiligungsreduktion Bund = ca. CHF 27 Millionen pro Jahr Erhöhung der Kantonsbeteiligung von 12% auf 35%, Aufteilung der Kantonsquote gemäss aktuellem kantonalen Gesetz: Kanton: 60% Gemeinden: 40%

4 Regionalverkehr Finanzierung der Abgeltung 2) Prinzipien und Methodik : Prinzipien : - Keine Kostenverschiebung auf die Gemeinden - Beibehaltung des Gleichgewichts zwischen den Gemeinden Methodik : Teilanpassung des aktuellen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (GöV), um dieses doppelte Gleichgewicht bestmöglich zu respektieren Neue Aufteilung der finanziellen Kantonsbeteiligung zwischen dem Kanton und den Gemeinden für Linien, die vom Bund subventioniert werden..

5 Regionalverkehr Finanzierung der Abgeltung 3) Neue Aufteilung der Kantonsbeteiligung zwischen dem Kanton und den Gemeinden für Linien, die durch den Bund subventioniert werden a) Eisenbahnen, öffentlicher Verkehr von interkantonaler und/oder grenzüberschreitender Bedeutung: Kanton : 86% Sämtliche Gemeinden des Kantons : 7% Bediente Gemeinden : 7% b) Öffentlicher Verkehr von regionaler Bedeutung: Kanton : 86% Gemeinden der Region : 7% Bediente Gemeinden : 7%

6 Hochwasserschutz Finanzierung der Investitionen Betroffene Objekte : Grundlagestudien + Investitionen zum Hochwasserschutz von Seitenbächen 3. Rhonekorrektion : nicht betroffen, vom Bund mit einem speziellen Kredit abgedeckt 1)Aktuelle Situation (Bund/Kanton) Künftige Situation (NFA) ° Schutz = Verbundaufgabe Bund + Kanton ° Der Bund subventioniert die Kantone ° Neue Zusammenarbeit/Verhältnisse Bund Kanton auf Basis - Programmvereinbarungen - Behandlung einzelner bedeutender Projekte (> 1 Million Franken) ° Bundesbeiträge werden kleiner sein : Bund engagiert sich um ca. 3 Mio Franken/Jahr weniger fürs Wallis, Erhöhung der Kantons- und Gemeindelasten

7 Hochwasserschutz Finanzierung der Investitionen 2) Prinzip und Methodik : Prinzip : keine Übertragung der Lasten Kanton Gemeinden Methodik: neue Definition der Finanzierungsmodelle durch das neue kantonale Gesetz über den Wasserbau in Genehmigungsphase beim Grossrat : - 1. Lesung : November 2006 - 2. Lesung : März 2007 3) Details der neuen Finanzierungsmodelle : werden im neuen kantonalen Gesetz ausgewiesen.

8 Wald und Naturgefahren Betroffene Gebiete : Schutzbauten Schutzwald Biodiversität Waldwirtschaft 1)Aktuelle Situation (Bund/Kanton) Künftige Situation (NFA) ° Finanzierung = Verbundaufgabe Bund (CH) + Kanton ° Aktuell : Gemeinden fragen an, reichen Projekte ein Kanton CH individuelle Subventionsentscheide ° Künftig (NFA) : - Globale Bundesbeiträge, an Kanton überwiesen, in der Regel gemäss Fläche berechnet - Rahmen = «Programmvereinbarungen» + individuelle Projekte - Subventionen vom Bund werden von ca. 65% au 40% gekürzt, Bund engagiert sich um ca. 5.65 Mio Franken/Jahr weniger, Erhöhung der Anteile Kantons + Waldbesitzer/Leistungserbringer.

9 Wald und Naturgefahren 2) Prinzip und Methodik : Prinzip : - Keine Uebertragung der Lasten Kanton Gemeinden - Formalisierung der Beziehungen : Kanton Waldbesitzer/Leistungserbringer Methodik: - Teilrevision des Forstgesetzes Neudefinition der kantonalen und kommunalen Beteiligung - Abschluss von Verträgen : Kanton Leistungserbringer - Ermutigung der Gemeinden, Burgergemeinden sich z. Bsp. über die Forstreviere zusammenzuschliessen

10 Wald und Naturgefahren 3) Neue Finanzierungsart - Kantonale Beiträge a)Massnahmen zur Naturgefahrenabwehr : 30% - 55% a)Unterhalt der Schutzwälder : 30% - 50% der Nettokosten. Basis : individuelle Projekte, Leistungsvereinbarungen c) Biodiversität : 30% à 40% Basis : Leistungsvereinbarungen d) Massnahmen zur Rationalisierung der Waldbewirtschaftung : 30% à 40% Basis : Leistungsvereinbarungen


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