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1 Kindes – und Erwachsenenschutz 1. Vormundschaftsrecht 2.Merkmale des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 3.Coaching der Gemeinden durch das Departement.

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1 1 Kindes – und Erwachsenenschutz 1. Vormundschaftsrecht 2.Merkmale des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 3.Coaching der Gemeinden durch das Departement für Sicherheit 4. Ist-Zustand in den Gemeinden

2 2 Kindes –und Erwachsenenschutzrecht Leitprinzip Vormundschaftsrecht : ein Vermögen zu verwalten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht : Unterstützung einer Person unter Beachtung ihrer menschlichen Würde 1.Vormundschaftsrecht

3 3 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erstinstanzliche Behörde Vom Vormundschaftsamt Führung nach dem Milizsystem Zur interdisziplinären teilweise professionalisierten Schutzbehörde 1.Vormundschaftsrecht

4 4 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Ausführungsorgan Vormundschaftsrecht : eine für dieses Amt geeignete Person, vorzugsweise aus der Verwandtschaft Schutzrecht : eine Person mit : - persönlichen Eigenschaften - Beziehungsfähigkeit - beruflichen Sachkenntnissen - genügend Zeit 1.Vormundschaftsrecht Angesichts der Besonderheiten der betroffenen Person

5 5 Schutzbehörde 2.Neues Kantonsrecht Behörde, für deren Handeln der Kanton direkt haftet von der Verwaltung unabhängige Behörde Kommunale oder interkommunale Schutzbehörde aus 3 Mitgliedern und 2 Stellvertretern zusammengesetzte Behörde Interdisziplinäre Behörde Behörde kann Beisitzer hinzuziehen Behörde von einem juristischen Schreiber unterstützt Kollegialbehörde mit Ausnahmen

6 6 Öffentliche Berufsbeistandschaft 2.Neues Kantonsrecht Dienst, welcher über einen oder mehrere Beistände verfügt (Arbeitsvertrag) Errichtung durch die Gemeinde Dienst welcher die Ausführung der Betreuungs- und Verwaltungsmandate sicherstellt

7 7 Zusammenfassung 2.Neues Kantonsrecht Bürgernahe Justiz in Sachen Hilfe und Beistand Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenen- schutzrechts ist in erster Linie die Aufgabe der Gemeinden Die Gemeinde organisiert : - die Schutzbehörde - die öffentliche Berufsbeistandschaft

8 8 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Vermittler zwischen den Gemeinden und - dem Bundesamt für Justiz - der Konferenz der Kantone für das Kindes- und Erwachsenenschutz Informationen an die Gemeinden über das neue Schutzrecht Unterstützung der Gemeinden in der Organisation der Schutzbehörde und der Berufsbeistandschaft Ziele

9 9 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Zusammensetzung - Vertreter der politischen Behörden Präfektenvereinigung : Herr Antoine Lattion, Präsident Herr Josef Bumann, Vizepräsident Walliser Gemeindeverband : Frau Marianne Maret, Präsidentin und Herr Oliver Schnyder, Sekretär -Vertreter der betroffenen Dienststellen Kindesschutz : Herr Christian Nanchen Sozialhilfe : Herr Simon Darioli Zivilrecht : Herr Michel Perrin, Präsident des Lenkungsausschusses Aufgabe Informationen und Empfehlungen an die Gemeinderäte eingesetzt durch den StaatsratLenkungsausschuss Mittel – Lenkungsausschuss

10 10 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Zusammensetzung Spezialisten des Vormundschaftsrechts -Frau Doris Vogel, Inspektorin der Vormundschaftsämter des Oberwallis -Herr Jacques Fournier, Inspektor der Vormundschaftsämter des Mittelwallis -Herr Jean-Dominique Cipolla, Inspektor der Vormundschaftsämter des Unterwallis -Herr Benoît Fournier, Sektionschef bei VRSSI, Präsident des Exekutivausschusses Aufgabe:Unterstützung und Beratung der Vormundschaftsämter eingesetzt durch den Staatsrat Exekutivausschuss Mittel – Exekutivausschuss

11 11 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Kindesschutz: Ursachen - erzieherische Mängel der Eltern - asoziales Verhalten von Minderjährigen Fachkenntnisse in Pädagogik und Psychologie Interdisziplinäre Behörde – ordentliche Mitglieder Erwachsenenschutz: Ursachen - leichte oder schwere Geistesschwäche - unvernünftige Vermögensverwaltung Fachkenntnisse in Sozialarbeit und Psychologie Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

12 12 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Entscheid der Behörde Einhaltung der Verfahrensregeln Schutzmassnahmen = Einschränkungen der persönlichen Freiheit : - der betroffenen Person - ihrer Angehörigen Beschwerdefähiger Entscheid Juristische Fachkenntnisse Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

13 13 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Grundlegende Fachkenntnisse: Recht Sozialarbeit Pädagogik Psychologie Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

14 14 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Spezielle für den Schutz notwendige Fachkenntnisse: - Vermögensverwaltung - Versicherungen, Sozialversicherungen - Medizin, Geriatrie - Soziologie, interkulturelle Kompetenzen - administrative Verwaltung Interdisziplinäre Behörde – Beisitzer Grundlegende Fachkenntnisse im Falle von Ausstand / Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

15 15 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Beisitzer : Recht Sozialarbeit Pädagogik Psychologie Ver- sicherungen Medizin PsychologiePädagogik Sekretariat Vermögens- verwaltung Sozialarbeit Recht Treuhand- aufgaben Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

16 16 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit 4 Merkmale : - Wohnbevölkerung - geografische Angaben - bestehende interkommunale Zusammenarbeit - Einsatzbereich der Schutzbehörde (Sozialhilfe) Eingrenzung des Kreises Schrittweiser Zusammenschluss der Schutzbehörden Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

17 17 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Regelmässiger Einsatz = 2 Sitzungen/Monat Kreis der einen regelmässigen Einsatz garantiert Kreis ± 10000 Einwohner Umfang der Dossiers - jährliche Betreuung ± 200 Personen - jährliche Anordnung ± 50 neue Massnahmen Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

18 18 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Interdisziplinarität: ebenso die Schutzbehörde Organisation der interkommunalen Behörde Forderung nach Bürgernähe: abwechselnder Einsitz des Gemeinderichters der Wohngemeinde der betroffenen Person in der Behörde Vereinbarungsmodell für die Organisation der interkommunalen Schutzbehörde Schutzbehörde Empfehlungen des Lenkungsausschusses

19 19 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit 1 Berufsbeistand zu 100 % Personalbedarf + für ± 80 Mandate/Jahr 1 Sekretär(in) zu 50 % Berufsbeistandschaft Empfehlungen des Lenkungsausschusses

20 20 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Delegation an eine Berufsbeistandschaft einer anderen Gemeinde Delegation oder Zusammenarbeit Delegation an den Sozialdienst eines sozialmedizinischen Zentrums Beitritt zu einer interkommunalen Berufsbeistandschaft Berufsbeistandschaft Empfehlungen des Lenkungsausschusses

21 21 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Beisitzer -ist Mitglied der Schutzbehörde -erbringt eine wissenschaftliche Unterstützung -nimmt im Bedarfsfall auf Abruf an den Sitzungen teil -wird vom Gemeinderat ernannt Notwendigkeit die Ernennung zu erleichtern Verhandlungen von Rahmenvereinbarungen Einsatz von Beisitzern

22 22 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit laufende Verhandlungen -Walliser Ärzteverband -Vereinigung der Walliser Psychologen und Psychotherapeuten -Vereinigung der Sozialarbeiter -Treuhand|Suisse – Sektion Wallis Inhalt der Verhandlungen -Personen, die ein Mandat als Beisitzer annehmen -Tätigkeitsgebiet dieser Personen -Einsatzbedingungen in einem bestimmten Fall -Tarif Einsatz von Beisitzern

23 23 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit In Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz Im Verlauf des Jahres 2012 Ausbildung

24 24 4. Ist-Zustand in den Gemeinden 4.1 Schutzbehörden am 1. Januar 2013 – Stand Oktober 2011

25 25 4. Ist-Zustand in den Gemeinden 4.1 Schutzbehörden – Synthese der aktuellen und künftigen Organisation

26 26 4. Ist-Zustand in den Gemeinden 4.2 Öffentliche Berufsbeistandschaften (BBstS) am 1. Januar 2013 – Stand Oktober 2011


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