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Arbeitsmarktpolitik der Optionskommune Wiesbaden

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsmarktpolitik der Optionskommune Wiesbaden"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsmarktpolitik der Optionskommune Wiesbaden
Berichtsjahr 2007

2 Themenübersicht: Mangelhafte Datengrundlagen
Benchmarking der 69 Optionskommunen Berichtsjahr 2007 Bundesprogramm „JobPerspektive“ (§ 16a SGB II)  Zielsetzung/Zielgruppen (§ 16a SGB II)  Beschäftigungsfelder (§ 16a SGB II) Beschäftigungszuschuss: Dauerhaft im Niedriglohnsektor Bundesprogramm JobPerspektive in Wiesbaden JobPerspektive Wiesbadener Jugendwerkstatt GmbH JobPerspektive BauHaus Werkstätten Wiesbaden GmbH JobPerspektive Caritasverband e. V. und Johannesstift GmbH Rechtliche Problemstellungen der Wiesbadener JobPerspektive Grundvoraussetzung der Trägereignung- und Trägerförderung Modellprojekt „Wohnbetreuer im Weidenborn“ Beschäftigungsmaßnahme „Erweiterung des Beschäftigungsprogramms Logistik-Wissen bei der ebs“ Fördermittel 2008 Eingliederungsbilanzen (§ 11 SGB III) Multi-Jobber und Aufstocker in Wiesbaden

3 Mangelhafte Datengrundlagen
Die bisherigen Wiesbadener SGB II Geschäftsberichte, die jährlich dem BMAS vorzulegenden Eingliederungsberichte ( ) sowie die der BA gemeldeten Daten enthalten unschlüssige Angaben und Bewertungen. Auch weichen sie in maßgeblichen Punkten von Aussagen ab, die aus anderen Veröffentlichung hervorgehen. In der einzigen, von der BA veröffentlichten Eingliederungsbilanz (2007) wurden die Angaben zur Verwendung der Eingliederungsmittel schlichtweg ausgelassen. In der Fußnote hierzu heißt es: Von einer Veröffentlichung der über XSozial Modul 1 gemeldeten Ist-Ausgaben wird aufgrund der z.T. erheblichen Differenzen zu den dem BMAS gemeldeten Abrechnungsergebnissen abgesehen. Damit verbleibt die Verwendung von Eingliederungsmitteln, Beschäftigungszuschüssen, zusätzlichen Zuschüssen oder der sonstigen weiteren Leistungen (SWL) insgesamt völlig intransparent. ARGEN und Optionskommunen sind gesetzlich verpflichtet, jährliche und öffentlich zugängliche Eingliederungsbilanzen vorzulegen. Sie müssen vergleichbar sein und sollen Aufschluss über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderung geben. Bis 31. Juli 2006 war deren Erstellung Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, danach Aufgabe der optierenden Kommunen als Träger der Grundsicherung. Zufriedenstellende Erfolgsquoten tatsächlicher wie nachhaltiger Integrationen können nicht nachgewiesen werden. Laut BA-Statistik lag die Vermittlungsquote in den 1. Arbeitsmarkt in 2007 in Wiesbaden bei 0,7% (etwa 83 Personen). Die Sozialbehörde spricht hingegen von einer Quote von 40% bei Vermittlungen. (Quellen: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), ; Rathausnachrichten v )

4 Benchmarking der 69 Optionskommunen Berichtsjahr 2007 - Rambøll Management
Mangels plausibler Daten verweist Wiesbaden seit 2008 auf gute Noten im Gutachten von Rambøll aus 2007. Gegenüber vergleichbarer Träger arbeite man schlüssig und effektiv mit einer bundesweit überdurchschnitt- lichen Aktivierungsquote. ACHTUNG: Beim Rambøll Benchmarking handelte es sich nicht um ein Gutachten, sondern ausschließlich um einen Vergleich der strategischen wie praktischen Arbeit aller 69 Optionskommunen untereinander. Dem Benchmarking lagen keine Daten über Eingliederungsquoten/Eingliederungserfolge vor. Anders als bei den BA Agenturen beziehe sich „Aktivierung“ nicht auf die direkten Vermittlungsaktivitäten der Optionskommunen, sondern auf Aktivitäten des Abbaus von Vermittlungshemmnissen über Qualifizierungs-, Trainings-, Beschäftigungs- oder sonstige Maßnahmen. Im Ergebnis heißt es, dass ein einfacher Kausalzusammenhang zwischen Aktivierungsquoten und Eingliederungsquoten in den 1.Arbeitsmarkt nicht hergestellt werden kann:  Denn ein grundsätzliches Problem ergebe sich aus der unterschiedlichen Auslagerungsintensität von Eingliederungsleistungen.  Je nachdem, wie viele Maßnahmen der Träger selbst durchführt oder an Dritte abgibt, würde die Aktivierungsquote ausfallen.  Kommunen mit einer hohen Auslagerungsintensität haben höhere Aktivierungsquoten, da es sich bei Auslagerungen auch um Maßnahmen handeln kann, die in die Berechnung der Aktivierungsquote einfließen. Gegenüber dem Lob der strategischen Vorteile Wiesbadens steht die ernüchternde Realität Kosten verursachender überproportionaler Sozialgerichtsklagen. Im Schnitt Neueingänge jährlich, bei einer Sanktionsquote von 4,7 % in 2006 (Bundesdurchschnitt 1,9 %). Laut Rambøll betrug 2007 die Sanktionsquote bei Optionskommunen im Bundes- durchschnitt: 2,4 %. Bei ARGEN läge sie etwas niedriger. (Quelle: Rambøll Management / Benchmarking der 69 Optionskommunen - Berichtsjahr 2007)

5 Bundesprogramm „JobPerspektive“ § 16a SGB II
Am startete das Bundesprogramm „JobPerspektive“. Geplant waren Stellen bei jährlichen Kosten von rund 1,4 Milliarden Euro. Die Maßnahmezeit ist bis zu 24 Monate befristet, wobei der Beschäftigungszuschuss anschließend ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden soll , wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist Der Bund finanziert die Stellen mit max. 75%. Der prozentuale Förderanteil richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz. Arbeitgeber können Beschäftigungsträger und ab auch private Unternehmen sein. Sie haben den restlichen Anteil von 25% am Bruttolohn zu erbringen. Der jeweilige Lohn soll sich nach tarif- bzw. ortsüblichen Bruttolöhnen ausrichten. Die Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig (Abgaben zur Sozial-, Kranken- und Renten- Versicherung), - ohne Arbeitslosenversicherung. Es bestehen keine Arbeitnehmerrechte und kein späterer Anspruch auf ALG I. Zu Unrecht wird in Wiesbaden argumentiert, dass es sich um reguläre Beschäftigungen handelt. Die Teilnehmer an der Maßnahme JobPerspektive unterliegen weiterhin allen vorherigen Verpflichtungen gegenüber der Sozialbehörde und können wegen so genantem Fehlverhalten sanktioniert werden. Auch im Fallmanagement sollen sie weiter betreut werden (wegen Vorrang regulärer Beschäftigung). Bei Stellen, 1,4 Mrd. Euro Bundesmittel und ,- Euro Arbeitgeberanteile ergäbe sich je Teilnehmer und Monat ein durchschnittliches Brutto-Entgelt von 1.555,- €.

6 § 16a SGB II - JobPerspektive
Zielsetzung: Ausschließlich Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen, ohne absehbare Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben zu eröffnen. Zielgruppe: Erwerbsfähige Hilfebedürftige: – vollendetes 18. Lebensjahr – langzeitarbeitslos gemäß § 18 SGB II – sowie mindestens 2 weitere Vermittlungshemmnisse wie z.B.: Analaphabetismus mangelnde Sprachkenntnisse fehlender Schul- oder Berufsabschluss Überschuldung Suchtprobleme Wohnungslosigkeit Vorstrafen erhebliche gesundheitliche Einschränkungen

7 § 16 a SGB II - JobPerspektive
Beschäftigungsfelder: Es kommen alle erwerbswirtschaftlich (ab ) und nicht erwerbswirt- schaftlich ausgerichteten Beschäftigungsfelder in gemeinnützigen Einrichtungen, Kommunen, privatwirtschaftlichen Betrieben und Integrationsunternehmen in Betracht. Keine Verdrängung regulärer Beschäftigung! Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Förderung endet, und nicht der Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung. Demnach wird der staatliche Zuschuss weiter gezahlt, obgleich der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt wird. Somit ist für Arbeitgeber auch der Anreiz frühzeitiger Kündigungen gegeben, wenn der Arbeitnehmer z. Bsp. krankheitsbedingt ausfällt, was beim Personenkreis schwer Vermittelbarer mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, Suchtproblemen oder Wohnungslosigkeit zu erwarten ist.

8 Beschäftigungszuschuss: Dauerhaft im Niedriglohnsektor
Laut Gesetzestext wird der Beschäftigungszuschuss von max. 75% als „Ausgleich für zu erwartende Minderleistungen des Arbeitnehmers“ an den Arbeitgeber oder Träger gezahlt. Eine „ Minderleistungen“ der Arbeitnehmer wird demnach generell unterstellt. Was Minderleistung jedoch ist, wie oder von wem sie festgestellt werden soll, darüber schweigt das SGB II. Sowohl nach einem Jahr als auch bei einer möglichen dauerhaften Förderung muss der anfängliche gezahlte 75%ige Zuschuss überprüft werden. Hat sich die Leistungs- fähigkeit des Beschäftigten verbessert, kann der Zuschuss um 10% gekürzt werden. Das Arbeitsentgelt begründet sich nach tarif- oder ortsüblichen Löhnen. Dies wird z.T. unterlaufen, da das Gros der Stellen von Beschäftigungsgesellschaften, Trägerfirmen und Vereinen beantragt wird, die in einer tariffreien Zone agieren. Konsequenz: Vergleiche mit anderen Tätigkeiten sind nur schwer möglich, so dass ortsübliches Arbeitsentgelte kaum festgestellt werden können. Beispiel Berlin-Kreuzberg: „Nachbarschaftslotsen“, die in einer großen Hochhaussiedlung arbeiten, üben de facto 2 Tätigkeiten aus. Sie sind gleichzeitig Dolmetscher und Sozialarbeiter vor Ort. Als Lotsen bekommen sie einen Pauschal-Bruttolohn von €. (Quelle: Arbeit macht das Leben aus, Mai 2009 / ver.di Erwerbslose Berlin)

9 Bundesprogramm „JobPerspektive“ in Wiesbaden
Förderumfang in ,4 Mill. Euro 1,8 Mill. Euro 75 % Bundesmittel (2008) Euro 25% Eigenanteile privater Arbeitgeber oder Träger (2008) Förderung: 2 Jahre Teilnehmer: 50 Verausgabte Mittel rd. 2,23 Mill. Euro (laut: Beschlussfassungen Stadtparlament und Ausschuss für Soziales) Euro ausgewiesene Eigenanteile der Träger (25 % in 2008) 1,8 Mill. Euro Bundesmittel (75 % in 2008) Demnach kostet 1 Stelle im Schnitt pro Monat 3.710,88 €. Da die Zuschüsse allein für Lohnkosten anzuwenden sind, muss von außerordentlich hohen Bruttolöhnen der Teilnehmer ausgegangen werden, oder aber werden Mittel aus den Zuschüssen für andere Zwecke abgezweigt. Wie sind solch üppigen Löhne bei Förderungsprogrammen zu erklären, zumal Wiesbaden hinsichtlich der Einstellungskriterien „ Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen“ zusätzlich darauf verweist, dass diese Menschen ohne Chance auf Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind.

10 JobPerspektive 1. WJW - Wiesbadener Jugendwerkstatt GmbH (Ausschuss für Soziales, Beschluss v ) Förderdauer: 2 Jahre Teilnahmeplätze: 30 , - € Bundesmittel (hochgerechnet) (jährlich €) , - € ausgewiesener Trägeranteil (jährlich €) = € Durchschnittliche Berechnung vom Bruttolohn je Teilnehmer im Monat: Bei der WJW ergibt sich aus den 25% Eigenanteil bereits ein Bruttolohn von 868,75 €. 75% Bundesförderung entsprechen demnach 2.606,30 €, was bei erwerbstätig eingeschränkten Hilfskräften monatlich 3.475,- € Bruttolohn ausmachen würde. !!! Die Aufwendungen für Baumaterial usw. trägt die WJW.

11 JobPerspektive 2. WJW - Wiesbadener Jugendwerkstatt GmbH (Auszug: Beschluss v , Ausschuss für Soziales) Sanierungsprogramm Die WJW GmbH beschäftigt über die JobPerspektive 30 Arbeitnehmer im Rahmen eines Sanierungsprogrammes für 2 Jahre im Hofgut Klarenthal und auf dem Gassenbacher Hof (Außenstellen der Domäne Mechtildshausen). Da im Rahmen dieses Sanierungsprogrammes die vom Träger WJW aufzubrin- genden 25 % der Bruttoarbeitsentgelte nicht erwirtschaftet werden können, sollen diese aus Mitteln der städtischen Beschäftigungsförderung finanziert werden. Im vorliegenden Falle können die 30 erwerbsfähigen Hilfeempfänger nicht in die vorhandenen Geschäftsbereiche der WJW mit ihrer jeweiligen Anleitungsstruktur eingegliedert werden, denn die Aufgabenstellung gemäß Ziffer 1.4 erfordert die temporäre Einrichtung eines eigenen Geschäftsbereiches mit entsprechender Anleitungsstruktur. Deshalb sind auch die Anleitungskosten aus Mitteln der städtischen Beschäftigungsförderung zu übernehmen.

12 JobPerspektive BWW - BauHaus Werkstätten Wiesbaden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung v / Nr. 0366) Förderdauer: 2 Jahre Teilnahmeplätze: 8 , - € Bundesmittel (hochgerechnet) (jährlich €) 90.858, - € ausgewiesener Trägeranteil (jährlich €) = € Durchschnittliche Berechnung vom Bruttolohn je Teilnehmer im Monat: 25% Eigenanteil = ,22 € 75% Bundesförderung 1.419,70 € Bruttolohn ,88 € Die anfallenden Sachkosten tragen die BauHaus Werkstätten Wiesbaden GmbH.

13 JobPerspektive Caritasverband Wiesbaden- Rheingau- Taunus e. V
JobPerspektive Caritasverband Wiesbaden- Rheingau- Taunus e. V. und Jugendhilfezentrum Johannesstift GmbH (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung v / Nr. 0606) Förderdauer: 2 Jahre Teilnahmeplätze: 12 , - € Bundesmittel (hochgerechnet) (jährlich €) , - € ausgewiesener Trägeranteil (jährlich €) = € Durchschnittliche Berechnung vom Bruttolohn je Teilnehmer im Monat: 25% Eigenanteil = ,65 € 75% Bundesförderung 1.424, -- € Bruttolohn ,61 € Die anfallenden Sachkosten tragen der Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e. V. und das Jugendhilfezentrum Johannesstift GmbH.

14 Rechtliche Problemstellungen der Wiesbadener „JobPerspektive“
Entgegen der gesetzlich vorgesehenen Förderungsabsicht, dass Arbeitgeber oder Beschäftigungsträger 25% vom Bruttoarbeitsentgelt zu erbringen haben, übernimmt die Stadt Wiesbaden die Kosten für die BauHaus GmbH, WJW GmbH, den Caritas- verband Wiesbaden- Rheingau-Taunus e. V. und der Jugendhilfezentrum Johannesstift GmbH von insgesamt ,- €, weil die Unternehmen nicht in der Lage seien, ihren Eigenanteil in den angesprochenen Beschäftigungsbereichen zu erwirtschaften. Deren Anteil soll deshalb aus Mitteln der städtischen Beschäftigungsförderung finanziert werden. Die Mittel werden dem Produkt „Maßnahmen 1. Arbeitsmarkt“ Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Unternehmen zugesetzt. Der Magistrat wurde beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen mit der (…) zu treffen und die Mittel an die Träger auszuzahlen. Hier scheint es um eine gezielte Subventionierung der Beschäftigungsträger zu gehen, wobei der Niedriglohnbereich über gesonderte Steuermittel zusätzlich gestärkt wird. Die BauHaus GmbH ist z. Bsp. mit einem Umsatz von 2,5 Millionen Euro nahezu unbemerkt zu einem der größten Beschäftigungsträger geworden. Sie finanziert sich durch Fallpauschalen, aber auch durch Förderung aus dem europäischen Sozialfonds. – In den Umbau beim Sozialkaufhaus investierte BauHaus ,- Euro. Das Argument fehlender Finanzmittel ist zu hinterfragen! (Quelle: Wiesbadener Kurier v )

15 Grundvoraussetzung der Trägereignung- und Trägerförderung
Um eine gesetzeskonforme, ordnungsgemäße und Erfolg versprechende Durchführung gewährleisten zu können, sollte der Maßnahmeträger zuverlässig und ausreichend finanziell leistungsfähig sein. Darüber hinaus sollte er über eine maßnahmegerechte und angemessene Ausstattung (personelle, sachliche, räumliche Infrastruktur) verfügen sowie die Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sicherstellen. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: „Öffentlich geförderte Beschäftigungen nach § 16 Abs. 3 SGB II“) Überprüfung der Trägereignung Die Eignung des Trägers sollte (in regelmäßigen Abständen) adäquat nachgewiesen werden. Um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen, sollte die ARGE/AA nicht selbst als Maßnahmeträger auftreten. (Quelle: BMAS: )

16 Modellprojekt „Wohnbetreuer im Weidenborn“
Träger: GWW Wohnbau und EVIM Finanzierung: Stadt Wiesbaden: Förderhöhe: € (jährlich €) Sachkosten GWW € (jährlich €) Förderdauer: 2 Jahre 5 Teilnahmeplätze 4 Vollzeit, 2 Teilzeit Im Schnitt wäre jede Stelle monatlich mit 2.083,33 € Brutto zu vergüten!! Tätigkeitsfelder: Begleitung bei Einkäufen-, zum Friedhof, Arzt-, Steuerberater oder Friseur, handwerkliche Hilfe, Hilfe bei Umzügen, Gardinen aufhängen, Glühbirnen ausgewechselt, Blumen gießen, Treppenhausreinigung u.a. Da Hilfstätigkeiten im Pflegebereich niedrig entlohnt werden, muss die Frage nach dem Verbleib der Differenz der Mittel gestellt werden. Auffälligkeit: Der Öffentlichkeit ist nicht zugänglich, unter welcher Projektbezeichnung und welchen Rahmenkriterien das Modellprojekt angelegt ist!

17 - antragsgemäß Magistrat 20.05.2008 BP 0402.)
Beschäftigungsmaßnahme: „Erweiterung des Beschäftigungsprogramms Logistik-Wissen bei der ebs“ (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung v / Nr. 0288) Beschäftigungszuschuss: bis , - € (75% Zuschuss am Arbeitgeberentgelt) Zeitraum: 1 Jahr Beginn: 1 Arbeitsplatz 1 Stelle wird mit 7.916,67 € staatlich gefördert. Soweit es sich nicht um ein durchschnitt- liches Monats-Bruttogehalt handelt, ist die Frage nach der Höhe und Verteilung der „sonstigen Kosten nach § 16e SGB II“ zu stellen. Sitzungsvorlage Nr. 08-V Ziel: Das Beschäftigungsprogramm Logistik-Wissen bei der European Buisiness School soll um die Stelle eines Arbeitsplatzakquisiteurs/Kontaktmanagers erweitert werden. Die vielfältigen Kontakte der ebs zu den Logistikunternehmen im Rhein-Main-Gebiet sollen genutzt werden, um in der boomenden Logistikbranche Arbeitsplätze zu akquirieren. Die Stelle soll mit einem Langzeitarbeitslosen aus der KommAV besetzt werden. Der/die Stelleninhaber/in ergänzt das fünf köpfige Team der Geschäftsstelle Logistik Wissen der ebs, das im Rahmen des Beschäftigungsprogramms seit einem Jahr erfolgreich arbeitet. (Beschluss v : Die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Maßnahme in Höhe von bis zu € stehen bei dem Produkt ‚Maßnahmen erster Arbeitsmarkt’ ( ) zur Verfügung und werden freigegeben. - antragsgemäß Magistrat BP 0402.)

18 Fördermittel 2008 Wiesbaden Zweck: Arbeits- und Ausbildungsförderung
Eingliederungsmittel: 21 Mill. Euro Beschäftigungszuschuss: 1,8 Mill. Euro Personalkosten, ca. 13,5 Millionen Euro Büromieten und Weiteres 36.3 Mill. Euro (ca. 3 Mill. Euro monatlich) (Quelle: Rathausnachrichten vom ) Im Jahr 2006 finanzierte Wiesbaden mehr als Qualifizierungsmaßnahmen. Dabei miteinbezogen waren die mehr als so genannten 1-€-Jobs. Vorrangig entstanden diese bei Beschäftigungsgesellschaften, die rund 400 handwerkliche Hilfskräfte einstellten, 340 Langzeitarbeitslose fanden als Hauswirtschafterinnen in sozialen Einrichtungen einen solchen Job, in Pflegeeinrichtungen seien 260 Hilfskräfte beschäftigt. (Quelle: Wiesbadener Kurier v / „Jedes 4. Kind lebt in Hartz IV Haushalt - Das Amt für soziale Arbeit kann trotz effizienterer Vermittlung die Kosten der Langzeit-Arbeitslosigkeit nicht senken“)

19 Eingliederungsbilanzen (§ 11 SGB III)
Eingliederungsbilanzen müssen vergleichbar sein. Sie sollen Aufschluss über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderung geben. Sie sollen vergleichbar das Verhältnis der Anzahl der Arbeitnehmer abbilden, die sechs Monate im Anschluss an die Maßnahme nicht mehr arbeitslos sind, dazu das Verhältnis der Arbeitnehmer beinhalten, die nach angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zu der Zahl der geförderten Arbeitnehmer in den einzelnen Maßnahmebereichen. Damit soll die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt feststellbar werden, um über die Veränderung der Maßnahmen im Zeitverlauf Aufschluss zu geben.

20 22.175 Multi-Jobber und Aufstocker in Wiesbaden
Im Bericht zum Benchmarking der 69 Optionskommunen wird ausgeführt, dass viele Träger in den Mini-Jobs eine Brücke in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sehen und entsprechend vermitteln. Im Zeitraum 2003 – 2007 hat sich die Zahl der Multijobber in Wiesbaden verdoppelt. Neben der regulären Beschäftigung gibt es immer mehr Menschen, die allein mit einem Gehalt nicht mehr auskommen. Sie sind daher entweder auf zusätzliche Transferleistungen angewiesen, oder sie üben mehrere Jobs aus. Nach Auskunft der Sozialbehörde beträgt die Anzahl der Personen in 2007: geringfügig entlohnte Beschäftigung. (2003 = ) davon: Nebentätigkeiten im Mini-Job. (2003 = ) Als Gründe für die spezielle Entwicklung in Wiesbaden werden oft hohe Mietpreise, steigende Energiekosten sowie der in Wiesbaden hochspezialisierte Arbeitsmarkt genannt. Deswegen blieben für die weniger qualifizierten Menschen meist nur die schlecht bezahlten Jobs. Insgesamt aber sei die Situation der Multi-Jobber und Aufstocker schlecht erfasst. Nach Auskunft ihres Pressesprechers hat die Arbeitsagentur Wiesbaden dazu überhaupt keine Informationen. Zur Situation in der Stadt könne man sich nicht äußern. (Quelle: Wiesbadener Kurier v )


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