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Qualitätsberichte für Pflegeeinrichtungen Regelungen zur Darstellung und Veröffentlichung allgemeinverständlicher Qualitätsberichte nach § 115 SGB XI.

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Präsentation zum Thema: "Qualitätsberichte für Pflegeeinrichtungen Regelungen zur Darstellung und Veröffentlichung allgemeinverständlicher Qualitätsberichte nach § 115 SGB XI."—  Präsentation transkript:

1 Qualitätsberichte für Pflegeeinrichtungen Regelungen zur Darstellung und Veröffentlichung allgemeinverständlicher Qualitätsberichte nach § 115 SGB XI

2 Agenda Ausgangslage Konzepte zur Methodik Entwicklungsstand Ausblick
Gründe für die Einführung von Qualitätsberichten Bedeutung für die Pflege Konzepte zur Methodik Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte Freiwillige Qualitätsberichte Entwicklungsstand Vereinbarungen der Vertragspartner Ausblick

3 Gründe für die Einführung von Qualitätsberichten
Ausbau der Qualitätssicherung in der Pflege Erhöhung der Transparenz § 115 Abs. 1a des PfWG* „Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden….“ * Pflegeweiterentwicklungsgesetz

4 Bedeutung für die Pflege
Ergänzung und Neustrukturierung der MDK- Qualitätsprüfrichtlinien unter verbraucherrelevanten Kriterien, insbesondere der Lebensqualität. Bis Ende 2010 einmalige Prüfung aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst. Ab 2011 jährliche Überprüfungen aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Ab Veröffentlichung von Qualitätsberichten und Prüfergebnissen verpflichtend.

5 Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte (VQB)
Konzepte zur Methodik Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte (VQB) Verbraucherzentrale und MDK Rheinland Pfalz Gegenmodell Freiwillige Qualitätsberichte (FQB) Spitzenverbände der Freiwilligen Wohlfahrtspflege, der privaten und der kommunalen Leistungserbringer (Bsp. Saarländische Pflegegesellschaft)

6 VQB Erhebungs- und Bewertungsbogen (Auszug)
Quelle: Konzept Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte-Erhebungs- und Bewertungsbogen

7 VQB Darstellung der Bewertung
Darstellung der Qualität in neun Prüfbereiche 1) Altersgerechte und individuelle Ausstattung, Information und Anbindung an die Gemeinde 2) Soziale Kontakte, Beschäftigung und Betreuung 3) Sauberkeit, Speisen und Getränke 4) Mitarbeiter 5) Fachgerechte und individuelle Planung der Pflege 6) Medizinische Versorgung 7) Qualität der pflegerischen Versorgung 8) Versorgung verwirrter Bewohner 9) Befragung der Bewohner zur Lebensqualität

8 VQB Darstellung der Bewertung
4-stufige Ampelsystematik dunkelgrün = > 0.80 _ gute Situation / Pflege hellgrün = _ angemessene Situation / Pflege orange = _ kritische Situation / Pflege rot = < _ schlechte Situation / gefährliche Pflege Vorgegebener Zielkorridor durch die Farbe Grün

9 VQB Darstellung der Bewertung
Quelle: Konzept Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte-Erhebungs- und Bewertungsbogen

10 FQB (Beispiel Saarländische Pflegegesellschaft)
Im Rahmen der Saarländischen Pflegegesellschaft für alle Einrichtungen im Saarland flächendeckend eingeführt. Jedes Pflegeheim im Saarland kann seinen Freiwilligen Qualitätsbericht in zwei Versionen im Internet veröffentlichen: „Kurzfassung“ (zum Nachlesen und auch zum Ausdrucken) „Langfassung“ (schließt Qualitätssicherungs- und Dokumentationsverfahren ein)

11 Vereinbarungen der Vertragspartner auf Bundesebene
Entwicklungsstand Vereinbarungen der Vertragspartner auf Bundesebene Ab 2009 Qualitätsprüfung nach 82 Kriterien mit fünf Prüfbereichen einschließlich einer Bewohnerbefragung. Bildung einer jeweiligen Gesamtnote in Form des Schulnoten-systems von „sehr gut" bis „mangelhaft“. Veröffentlichung der Ergebnisse durch die Landesverbände der Pflegekassen bundesweit nach gleichen Regeln. Stand: 12. November 2008

12 Ausblick Konzepte „VQB“ und „FQB“ als Grundlage einer qualitativen Weiterentwicklung der bundesweiten Vereinbarungen nach § 115 Abs. 1a SGB XI ? Auswirkungen auf die ambulante Pflege?


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