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Multiplikatorenschulung

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Präsentation zum Thema: "Multiplikatorenschulung"—  Präsentation transkript:

1 Multiplikatorenschulung
3. Bildungsverordnung FaGe EFZ OdA Gesundheit Bern Pascale Mencaccini, Leiterin ÜK OdA Gesundheit Bern Adrian Baumgartner, Leiter Betreuung Pflege Betagtenheim Mattenhof Monique Göldlin-Meister, Berufsschullehrerin Bildungszentrum Interlaken

2 Nationales Schulungskonzept OdA Santé und EHB (Schneeballprinzip)
Aufgabe Berufsbildungsverantwortliche: Weitergabe der Informationen in den Betrieben Berufsschullehrpersonen und Berufsbildner/innen ÜK nehmen direkt an der Schulung teil, eine Weitergabe der Informationen ist nicht erforderlich Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

3 Schulungsmaterial Die Schulungsmaterialen können auf der OdA-Website
heruntergeladen und bei Bedarf für interne Betriebsschulungen genutzt werden. Das Ausbildungshandbuch kann ab sofort beim Careum für CHF 68.00 bestellt werden. An der heutigen Schulung stehen Ansichtsexemplare zur Verfügung. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

4 Tagesprogramm Zeit 09.00 – 09.10 09.10 – 09.20 09.20 – 09.40 Inhalte
Begrüssung Projektorganisation der 3. BiVo FaGe EFZ Neue Gliederung BiVo, Bildungsplan und Ausbildungshandbuch Inhaltliche Änderungen BiVo Inhaltliche Änderungen Bildungsplan Pause Neue Anhänge Bildungsplan Kompetenznachweis Praxis Lehrmittel Careum Mittagspause 09.40 – 10.10 10.10 – 10.55 10.55 – 11.10 11.10 – 11.20 11.20 – 12.55 12.55 – 12.10 12.10 – 13.10 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

5 Tagesprogramm Zeit 13.15 – 13.45 13.45 – 14.45 14.45 – 15.00
15.00 – 15.20 15.20 – 16.10 16.10 – 16.20 16.20 – 16.45 Inhalte KoRe und Situationsdidaktik Workshop mit Arbeitsauftrag Pause Lernortkoopertion Workshop mit Arbeitsauftrag Ausbildungsplanung mit IPAK TN Praxis: Vorbereitung der internen Multiplikatorenschulung TN Schule und ÜK: Arbeitsauftrag zur Lernortskooperation Abschluss, Verabschiedung 16.45 – 17.00 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

6 Projektorganisation der 3. BiVo FaGe EFZ
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

7 Der Projektauftrag Gemäss Ergebnis der 5-Jahres-Überprüfung waren in der Revision der Bildungserlasse FaGe die folgenden Elemente zu überprüfen: Das Qualifikationsprofil Die Struktur der Ausbildung, namentlich die Bestimmungen zur verkürzten Lehre Das Qualifikationsverfahren, hier insbesondere die Kompetenznachweise Praxis Die Einführung einer vierjährigen Ausbildung mit integrierter Berufsmatur Weitere Optimierung der Lernortkooperation Anpassung an die Entwicklung des übergeordneten Rechts. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

8 Die Struktur der neuen Dokumente 26.10.2016
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9 Die neue Gliederung des Ausbildungshandbuchs
Die Gliederung des Ausbildungshandbuchs zeigt nur geringe Änderungen: A B C D E Einführung in das Ausbildungshandbuch: aktualisiert. Leitfaden zur Erläuterung der Ausbildungsgrundlagen: aktualisiert. Ausbilden mit der Situationsdidaktik: neue Bezeichnung, aktualisiert. Bildungsverordnung: aktuelle Fassung. Bildungsplan: aktuelle Fassung. Das bisherige Register F Bildungsprogramm entfällt (neu im BiPlan) F G H I Modell-Lehrgang mit Verlaufsdokumentation: überarbeitet. Förderkonzept: aktualisiert. Lerndokumentation und Beurteilungskonzept: aktualisiert. Leitfaden zu den Kompetenznachweisen Praxis: neues Kapitel. Das bisherige Kapitel K Glossar entfällt. K Ergänzungen Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

10 Die neue Gliederung der Bildungsverordnung
Die Bildungsverordnung beruht auf dem neuen Leittext des SBFI. Die Regelungsdichte auf Stufe Verordnung hat damit zugenommen. Der neue Leittext des SBFI umfasst zusätzlich zur bisherigen Fassung der BiVo: Neben den Handlungskompetenzbereichen sind neu auch die Handlungskompetenzen aufgeführt (bisher im BiPlan verankert), Wesentlich ausgebaute Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz, Bestimmungen zur Bildung in beruflicher Praxis in der schulisch organisierten Grundbildung, Ausführlichere, neu gegliederte Bestimmungen zu Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentationen, Die Lektionentafel für den schulischen Unterricht und das detaillierte ÜK- Programm (bisher im Biplan geregelt), Einen erweiterten, völlig neu gegliederten Katalog der Anhänge. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

11 Die neue Gliederung der Bildungsverordnung
Das Qualifikationsverfahren war bisher in 4 Dokumenten geregelt: Bildungsverordnung: Grundsatzbestimmungen. Bildungsplan Teil D: Ausführungsbestimmungen Stufe 1. Bildungsplan Anhang H: Ausführungsbestimmungen Stufe 2. Wegleitung zum QV: Ausführungsbestimmungen Stufe 3. Neu: Bildungsverordnung: Grundsatzbestimmungen wie bisher. Sämtliche Regelungen zur Umsetzung der QV sind nun im Dokument „Ausführungsbestimmungen zum QV“ zusammengefasst. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

12 Die neue Gliederung des Bildungsplans
Berufsbild und Qualifikationsprofil: Das Qualifikationsprofil ersetzt den bisherigen Kompetenzenkatalog. Katalog der Situationsbeschreibungen: Das Qualifikationsprofil wird im Kapitel B nicht mehr aufgeführt. Berufspädagogische Grundlagen und curricularer Aufbau: Im Kapitel C sind neu die berufspädagogischen Grundlagen und das Bildungsprogramm verankert. Die bisherigen Kapitel D «Qualifikationsverfahren», E «Organisation, Aufteilung und Dauer der üK» und F «Verkürzte Grundbildung für Erwachsene» sind ersatzlos gestrichen. Genehmigung und Inkrafttreten G Anhang zum Bildungsplan: Die Detailregelungen zum QV entfallen, an ihre Stelle treten: Anhang 1: Verzeichnis der Instrumente zur Förderung der Qualität der beruflichen Grundbildung. Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

13 Inhaltliche Änderungen Bivo
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

14 Inhaltliche Änderungen BiVo
Die standardisierte verkürzte Lehre (Art. 2) wurde gestrichen: Gemäss Berufsbildungsgesetz sind verkürzte Lehren auch ohne diese Bestimmung möglich (BBG Art. 18). Die Verankerung einer standardisierten verkürzten Lehre würde detaillierte, auf eine bestimmte Zielgruppe ausgerichtete Bestimmungen im Bildungsplan erfordern (heutiges Kapitel F). Die heutigen Zielgruppen für verkürzte Lehren sind heterogen. Nur ein Teil der Kantone hat diese Bestimmung genutzt und spezifische Bildungsangebote gemäss den Bestimmungen des Bildungsplans bereitgestellt. Es steht den Kantonen weiterhin frei, spezifische verkürzte Bildungsangebote für ausgewählte Zielgruppen anzubieten. Die Problematik des bisherigen, kontrovers diskutierten Mindestalters stellt sich nicht mehr. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

15 Projekt Kanton Bern: FaGe E ab 2018
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

16 Inhaltliche Änderungen BiVo Anforderungen an die Betriebe
Neuregelung der Höchstzahl der Lernenden in Analogie zu den Bestimmungen für die Assistentin Gesundheit und Soziales: Eine Lernende darf ausgebildet werden, wenn der Betrieb eine Berufsbildnerin zu 60% (bisher 80%) oder zwei Berufsbildnerinnen zu mindestens 50% (bisher 60%) beschäftigt. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu 60% (bisher 80%) oder von zwei Fachkräften zu mindestens 50% (bisher 60%) darf eine weitere Lernende angestellt werden. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

17 Inhaltliche Änderungen BiVo Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren wurde überprüft, es bleibt weitgehend unverändert: Die IPA wird beibehalten Es sind keine eigenständigen Verfahren zulässig, Es darf keine Wahlmöglichkeit geboten werden. Die Gesamtdauer bleibt unverändert, das Fachgespräch wird aber um 10 Minuten verlängert. Keine Fallnote und keine Positionen in Berufskenntnissen Fallnoten können den Ausbildungsprozess entwerten, der Berufskunde kann durch höhere Gewichtung mehr Bedeutung gegeben werden. Positionen stehen im Widerspruch zum kompetenzorientierten Prüfen. Die Berufskenntnisse werden höher gewichtet. Die Kompetenznachweise Praxis bleiben, erhalten aber eine neue, einheitliche und verbindliche Form. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

18 Inhaltliche Änderungen BiVo
Allgemein - bildung Berufs- kenntniss e beruflich e Praxis Praktische Arbeit 3-fach 30% Berufskenntnisse Allgemeinbildung 2-fach 20% Erfahrungsnote Bildung in beruflicher Praxis einfach 10% Berufskundlicher Unterricht Total alle Bereiche 40% Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

19 Inhaltliche Änderungen BiVo Prüfung anderer Ausbildungsmodelle
Die Einführung einer vierjährigen schulgestützten Ausbildung mit integrierter Berufsmatur wurde geprüft. Die nötigen Bestimmungen (inklusive curriculare Regelung) wurden erarbeitet und im Rahmen der Vernehmlassung zur Stellungnahme vorgelegt. Knapp 2/3 der Teilnehmer der Branchenvernehmlassung stimmten dem Vorschlag zu, die übrigen Teilnehmer waren ambivalent oder lehnten die Bestimmung ab. Auf Behördenseite – SBBK und SBFI – wurde die Frage intensiv diskutiert. Das SBFI hat nun entschieden, dass bis auf Weiteres keine solchen Ausbildungsmodelle zugelassen werden. Die entsprechenden Bestimmungen in der Bildungsverordnung FaGe wurden darum ersatzlos gestrichen. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

20 Inhaltliche Änderungen Bildungsplan
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

21 Inhaltliche Änderungen Bildungsplan
Das Berufsbild bleibt unverändert, wird aber durch einen neuen Standardtext des SBFI eingeleitet: «FaGe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:» Das Qualifikationsprofil ist neu gegliedert. Neu umfasst es 8 statt wie bisher 14 Handlungskompetenzbereiche. Dies erleichtert die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren. Das Qualifikationsprofil umfasst neu noch 37 statt wie bisher 41 Handlungskompetenzen. Der Beruf bleibt unverändert, ist aber aktualisiert, die Positionierung entspricht den Entwicklungen im Berufsfeld. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

22 Situationsbeschreibungen
Die Situationsbeschreibungen wurden aktualisiert und dem gewandelten Berufsalltag angepasst. Es wurden mehr Situationen in der Spitex, der Psychiatrie und im Kinderbereich angesiedelt. Der Begriff „typische Situation“ führte zu Missverständnissen, darum neu „beispielhafte Situation“. Neue Bezeichnung „Handlungsleitende Normen und Regeln“, dafür Verzicht auf eine Wiederholung unter den Kenntnissen. Verzicht auf die Kategorie „externe Ressourcen“, diese war oft zufällig, die Lernenden können sie selber erarbeiten. Die Liste der Pflegediagnosen und der Krankheitsbilder findet sich neu im Anhang der Situationsbeschreibungen. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

23 Lektionentafel und ÜK-Programm
Die Berufskenntnisse umfassen weiterhin 1’040 Lektionen. Das degressive Modell wird beibehalten, im dualen System gibt es weiterhin 2 Schultage im ersten und zweiten Ausbildungsjahr und einen Schultag im 3. Ausbildungsjahr. Weiterhin 34 ÜK-Tage, die Themen und Inhalte sind aktualisiert. Es stehen weitern 5 ÜK-Tage für versorgungsbereichsspezifische Themen zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Lernortkooperation wurden auf der Ebene des Bildungsprogramms optimiert. Lernortkooperation entsteht allerdings nur dann, wenn sie durch die drei Lernorte gelebt wird! Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

24 Weitere Anpassungen Die e-Health Strategie wurde in den Bildungsplan übernommen (Kompetenz H.2). (Unter „eHealth” oder „Elektronischen Gesundheitsdiensten“ versteht man den integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Gesundheitswesen.) Gemäss dem Factsheet Cleantech des SBFI für die FaGe wurde unter dem Stichwort „Erneuerbare Materialien“ das Thema „natürliche Produkte“ aufgenommen (Kompetenzen B.1, G.2, H.5) (Den Themen Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien soll auf allen Stufen des Bildungssystems gebührend Beachtung geschenkt werden.) grundbildung/cleantech.html Die neuen Bestehensregeln für die Validierung sind bereits erarbeitet, sie wurden einfacher und klarer gestaltet, erste Validierungen nach neuer BiVo finden frühestens im Jahr 2020 statt. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

25 Pause

26 Neue Anhänge Bildungsplan
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

27 Neue Anhänge Bildungsplan
Die folgenden Instrumente zur Förderung der Qualität der beruflichen Grundbildung sind neu verbindlich verankert: Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren. Die Lerndokumentation. Der Bildungsbericht. Der Modell-Lehrgang mit abgestimmtem Ausbildungsprogramm für die Berufsfachschule und die Lernorte ÜK und Praxis. Das pädagogische Modell. Der Leitfaden und das Bewertungsraster für die Kompetenznachweise Praxis. Alle Instrumente liegen in aktualisierter Form vor. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

28 Neue Anhänge Bildungsplan
Das Arbeitsrecht wurde im Bereich des Jugendarbeitsschutzes verschärft. Die Jugendarbeitsschutzverordnung verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Gefährlich sind alle Arbeiten, welche die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen und ihre physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. Es gilt die Sichtweise der Arbeitsmedizin. Anhang 2 zeigt, welche gefährlichen Arbeiten die Jugendlichen unter welchen begleitenden Massnahmen ausführen dürfen. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

29 Kompetenznachweis Praxis
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

30 Kompetenznachweis Praxis
Das Verfahren für die Kompetenznachweise Praxis wird neu und gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. Das Verfahren wurde in der Praxis überprüft. Die Kompetenznachweise bilden eine summative Evaluation, sie sind kein Element der Lernprozessbegleitung. Pro Semester wird 1 abgeschlossene Handlungskompetenz geprüft, die Zuteilung ist national verbindlich geregelt. Pro Lernende/r werden insgesamt 5 Kompetenznachweise durchgeführt (Semester 1-5), welche am Ende der Ausbildung zusammengerechnet die Erfa- Note ergeben. Die Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs A sowie zwei weitere Handlungskompetenzen sind Querschnittskompetenzen. Sie werden nicht für sich allein geprüft, werden aber immer in die Bewertung einbezogen. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

31 Kompetenznachweis Praxis
Der Kompetenznachweis besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil: Der praktische Teil umfasst die Elemente Vor- und Nachbereitung des Auftrags und Durchführung des Auftrags. Der schriftliche Teil umfasst die Begründung und Reflexion des durchgeführten Auftrags. Ein Leitfaden für die Durchführung und Bewertung der Kompetenznachweise Praxis liegt vor. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

32 Der Reflexionsbogen in beruflichen Handlungssituationen
Handlungsabsicht Umsetzung der Handlung Situation: Schlussfolgerung Mit Trauer der Klienten umgehen Analyse der Bedingungen Bewertung Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

33 Instruktionsfilm KompNa
Download über OdA-Website möglich Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

34 Lehrmittel Careum Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

35 Voraussichtliche Verfügbarkeit: Juni 2017
Lehrmittel FaGe Voraussichtliche Verfügbarkeit: Juni 2017 pdf-Versionen sind auf Frühjahr 2017 angekündigt Schulleitungen werden fortlaufend über Entwicklungsfortschritte direkt von Careum informiert Print- und E-Book-Version werden identisch sein Das Lehrmittel wird auch auf französisch zur Verfügung stehen Das pädagogische Konzept entspricht der in der BiVo verankerten Situationsdidaktik ÜK-Themen sind im Lehrmittel integriert Das Lehrmittel ist so konzipiert, dass alle 3 Lernorte damit arbeiten können Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

36 Provisorisches Inhaltsverzeichnis
Ansichtsexemplare liegen auf Download über OdA-Website Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

37 MITTAGSPAUSE

38 Multiplikatorenschulung
3. Bildungsverordnung FaGe EFZ OdA Gesundheit Bern Teil 2

39 KoRe und Situationsdidaktik
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

40 KoRe versus Situationsdidaktik
Im neuen Ausbildungshandbuch FaGe wird neu der Begriff Situationsdidaktik verwendet (Register B) Gleichzeitig wird nach wie vor vom KoRe-Modell gesprochen Was wird anders, was bleibt gleich? Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

41 Kurze Repetition: Wissenstheoretische Grundlage
Deklaratives Wissen: Fachwissen, Begriffe und Definitionen Anwendung: bewusst und absichtsvoll, regelhaft Prozedurales Wissen (a) und sensomotorisches Wissen (b): Routiniertes Können Anwendung: (a) regelhaft, wenig bewusst (z.B.) Essen (b) rückgekopelt, steuert gut beherrschte Abläufe (z.B. Autofahren, Skilaufen) Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

42 Situatives Wissen: Erfahrungen, Erinnerungen an Erlebtes
Anwendung: wird spontan aktiviert durch assoziative Erinnerung an ähnliche Situationen Haltungen: (savoir être) motivations- und willensbasiert Geprägt durch Einstellungen, Werte und Normen Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

43 Entwickeln von Bildungsplänen
KoRe - eine Methode zum Entwickeln von Bildungsplänen KoRe ist eine Methode Bildungsziele zu ordnen und darzustellen KoRe-Bildungspläne beschreiben die notwendigen Ressourcen in Form von Kenntnissen, Fähigkeiten und Haltungen KoRe ist keine Unterrichtsmethode Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

44 Situationsdidaktik (SID) – ein pädagogisch-didaktisches Modell
Die Situationsdidaktik orientiert sich am KoRe- Bildungsplan Die berufliche Handlungssituation steht im Zentrum Sie soll als didaktische Situation in den Unterricht transportiert werden Wissen soll anhand der relevanten Herausforderungen, Fragen, Probleme erarbeitet werden und Lösungen reflektiert werden Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

45 Der Situationsorientierte Ansatz des EHB
Entwicklung Bildungsplan Reale Arbeitssituation Unterrichten Evaluation Prüfen und Bewerten Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

46 Unterricht Schule und ÜK Unterricht auf Situationen ausrichten
SID an allen 3 Lernorten Unterricht Schule und ÜK Unterricht auf Situationen ausrichten Unterricht um Situationen herum aufbauen Transfer von schulischem Wissen in die Praxis Mit Situationen arbeiten, beschreiben und reflektieren Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

47 Der innere und äussere Kreislauf des Lernens mit Situationen
Praxis Theorie Fachwissen Neue Erfahrungswissen/ Können Erlebte Lebenssituation Lebenssituation Reflexive Verarbeitung Theorie Praxis Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

48 Arbeitsauftrag Situationsdidaktik
Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

49 Lernortkooperation Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

50 Zusammenspiel der Lernorte
3 Lernorte – 1 Ziel Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

51 Formen des Zusammenspiels I
Koexistenz: Lernorte funktionieren als in sich geschlossene Systeme; inhaltliche Absprachen finden nicht satt; zeitliche Anteile sind vorgegeben (Triplex- Modell) Koordination: Nur organisatorische Absprachen und gegenseitige Information; wenig inhaltliche Veränderungen Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

52 Formen des Zusammenspiels II
Kooperation: Inhalte und Durchführung sind enger aufeinander abgestimmt; einzelne Elemente werden von den Partnern aufgenommen und in dieeigene Arbeit eingebaut Kollaboration: Gemeinsame Ziele/Aufgaben definieren und durchführen; jeder Partner ist auf den anderen bzw. dessen Beiträge angewiesen Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

53 Bedingungen für das Zusammenspiel
Aktives Zusammenarbeiten der Lernorte Vernetzung, Absprache, Abstimmung Lernorte kennen die Möglichkeiten und Grenzen des eigenen und der anderen Lernorte Verbindung zu anderen Lernorten herstellen, Bildungsinhalte aufeinander beziehen Kommunikativ zusammenhängendes, inhaltlich konsistentes Netz von Ausbildungspersonen muss spürbar/erlebbar sein Gemeinsame Sprache Loyale Haltung Eine verantwortliche Stelle für die Lernortkooperation Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

54 Verbindende Elemente in der Grundbildung FaGe
Ausbildungshandbuch FaGe BiPla mit BiPro Modell-Lehrgang Lerndokumentation Lehrmittel FaGe Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

55 Bestehende Austauschgefässe ERFA-Gruppen Fachgruppe FaGe und AGS
Angebote der Berufsfachschulen z. B. BB- Konferenz Kurskommission ÜK FaGe Treffen der Lehrpersonen und Berufsbildner/innen ÜK Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

56 Stand Lernortkooperation aus Sicht der…
Lernenden Praxis Frage 5a Frage 5b 4.00 4.00 3.50 3.50 3.00 3.00 2.50 2.50 2.00 2.00 1.50 1.50 Bern ALLE REGIONEN Bern ALLE REGIONEN 5a 2013 5a 2016 5b 2013 5b 2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

57 Stand Lernortkooperation aus Sicht der…
Lehrpersonen Berufsbildner/innen ÜK Frage 5b Frage 5b 4.00 4.00 3.50 3.50 3.00 3.00 2.50 2.50 2.00 2.00 1.50 1.50 Bern ALLE REGIONEN Bern ALLE REGIONEN 5b 2013 5b 2016 5b 2013 5b 2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

58 Multiplikatorenschulung
3. Bildungsverordnung FaGe EFZ OdA Gesundheit Bern Teil 3 ePAK

59 ePAK Elektronisches Hilfsmittel zur Ausbildungsplanung
integriert in OdAOrg Projekt gemeinsam mit OdA’s aus den Kantonen BE, ZH, BS & BL, AG Möglichkeit zur Weiterentwicklung im Bereich Lernortskooperation Angestrebtes Ziel: Den Betrieben steht das Tool auf Lehrbeginn 2017 zur Verfügung (2. und 3. BiVo FaGe) Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

60 Vorgesehene Funktionen Version 1
Ausbildungsverlauf pro Lernende Bildungsplanung mit hinterlegtem Musterbildungsplan inkl. ÜK-Inhalte Individuelle Anpassungen möglich Wochen- und Monatsziele Lernjournal Kompetenznachweise Bildungsbericht Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |

61 Instruktion für die Betriebe
Im Frühsommer 2017 werden Instruktionsfilme zur Verfügung stehen ePAK wird nach der Version 1 weiterentwickelt: Integration von Stundenplänen der Schulen Austauschmöglichkeiten zwischen den Lernorten Bedürfnisse der Anwender werden einbezogen usw. Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |


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