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Rolle der „neuen Miliz“ (Miliz in der Landesverteidigung 21.1)

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Präsentation zum Thema: "Rolle der „neuen Miliz“ (Miliz in der Landesverteidigung 21.1)"—  Präsentation transkript:

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2 Rolle der „neuen Miliz“ (Miliz in der Landesverteidigung 21.1)
Stand: Rolle der „neuen Miliz“ (Miliz in der Landesverteidigung 21.1) 9. Workshop AssE, ULstg/ZMZ EISENSTADT Vortragender: Bgdr Mag. THALLER Stefan/AL EVb

3 Organigramm Zentralstelle/BMLVS
KBM Komm MFW Grp Rev RevA RevB KontrB Stand: GStb GStbAbt CMIT 2020 1) 2) Grp Kontr KontrA ndAufkl ndAbw RüstPol S I Zentralsektion BürPBHBK Grp Präs DiszBW RechtLeg Recht ELeg FLeg PMVD PersErg PersA PersB PersC BstgU PersFü PersMkt PersPro/ZLE S II Planungssektion Grp GSPl MilStrat WFE Dion SihPol BürfSiPol MilPol Att ProgBudg Budg BWFin Transf ProgPl S III Bereitstellungs- sektion Grp EGL EPl EVb MLF EFü LZ AusbW AusbA AusbB S IV Einsatzsektion Vor S V Sportsektion Abt V/1 BerStv Abt V/5 Abt V/3 Abt V/4 Ref V/1/a Abt V/2 KA 3) Grp Log Grp StruktOrg Dion RB Qu StruktPl FGP 4) 4) LogU Org WSM ZTA IKTPl 4) LzA 4) MilMed Infra IKTS BstgProj Anmerkungen: MatWi 1) Bestandteil AbwA, Pers mittels 800er-APl in ZentrSt abgebildet 2) Bestandteil HNaA, Pers mittels 800er-APl in ZentrSt abgebildet 3) Ltr ARB ist gleichzeitig Ltr DionRB, mittels 800er-APl in ZentrSt abgebildet 4) Bestandteil ARB, AbtLtr mittels 800er-APl in ZentrSt abgebildet

4 (gem. aktueller Geschäftseinteilung der Zentralstelle/BMLVS)
Aufgaben der Abt EVb (gem. aktueller Geschäftseinteilung der Zentralstelle/BMLVS) Angelegenheiten der … militärstrategischen Einsatzvorbereitung militärstrategischen Einsatzbereitschaft und Führungsbereitschaft des Bundesheeres Alarmierung, Mobilmachung und Demobilmachung Einberufungssystematik und Wehrpflichtigenkontingentierung Entsendung von Einzelpersonen und Truppen zu Übungen im Ausland gem. KSE-BVG Richtlinien für Verbandsübungen Anwenderfachabteilung MILIS/MILAN

5 Auszug aus der Tageszeitung „Heute“ vom Montag, 26 09 16

6 Erwartungen? „Neue Miliz“? „Vergleich?

7 Inhalt Begriffe Miliz der Gegenwart Miliz in der LV 21.1
MinWsg zur „Überarbeitung ÖBH 2018“ Grundlagen und Grundsätze Wesentliche Details Anreizsystem NEU Miliz und AssE/ULstg Zusammenfassung

8 Begriffe Sektion IV OPTIMUM SEMPER FAC

9 Wehrpflicht Präsenzstand Milizstand Reservestand 150.558 1,201 Mio.
Wehrpflicht Präsenzstand Milizstand Reservestand 1,201 Mio. Präsenzstand / 514 ist jene wehrpflichtige Personengruppe, die Wehrdienst leistet; Angehörige dieser Personengruppe werden als Soldaten bezeichnet. Milizstand / 461 ist jene wehrpflichtige Personengruppe außerhalb des Präsenzstandes, die den Grundwehrdienst vollständig geleitstet hat und nicht in den Reservestand versetzt oder übergetreten ist. Reservestand / 529 ist jene wehrpflichtige Personengruppe, die weder dem Präsenzstand noch dem Milizstand angehört.

10 MÜ-Tage-Verpflichtung (MÜ = Milizübungen)
MÜ-Tage-Verpflichtung (MÜ = Milizübungen) FREIWILLIGKEIT! § 21 (3) WG 2001 („12%-Klausel“) § 61 (3) WG 2001 120 Tg 150 Tg WAS IST DER KERNPUNKT DER FREIWILLIGKEITSGESCHICHTE? Problem: Der ausreichende freiwillige Nachwuchs an MUO entscheidet über den Weiterbestand der strukturierten Miliz 30 Tg Mannschaft Milizunteroffiziere Milizoffiziere

11 „Einsatzorganisation“ Bundesheer
Miliz-kräfte Präsenz-kräfte Präsenzkräfte: Milizkräfte inkl. PersRes: ca Kader ca selbständig strukturierte Miliz ca GWD ca Milizanteile der präsenten Vbd ca Experten

12 Miliz in der Einsatzorganisation
Selbständig strukturierte Miliz Milizkräfte Präsenzkräfte z.B. JgB B Milizanteil zur Ergänzung der präsenten Einsatzorganisation Präsenzkräfte Milizkräfte z.B. Jägerbataillon 19 Selbständig strukturierte Miliz (sbststruktMiliz): Sind Verbände und nicht in eine Verbandsstruktur eingebundene Einheiten der strukturierten Miliz. Milizanteil (MilizAtl): Sind jene Personen der Miliz, die in Organisationselementen aller Ebenen, die im SOLL sowohl aus Arbeitsplätzen „M“ als auch Arbeitsplätzen „K“ bestehen, eingeteilt sind. Experten (Exp): sind Personen, deren Expertenwissen für Zwecke des Bundesheeres genutzt werden soll und deren Expertenstatus durch eine hiezu bestimmte Leitstelle aufgrund des Nachweises von entsprechendem Expertenwissen (z.B. mittels Studiumsabschluss, Diplom, Zeugnisse, etc.) festgestellt wurde. Expertenstäbe (Miliz)

13 Personengruppen in der EOrg
„MilizsoldatInnen“ (eigentlich „WpflidMilizStd bzw. Frauen in Miliztätigkeit“): Waren einmal Präsenzdiener und treten nun nur mehr für Ausbildung, Übung und Einsatz zusammen („Einberufungsbefehl“). „MilizsoldatInnen“ sind “befristet“ oder “unbefristet“ beordert und damit „nicht übungspflichtig“ oder „übungspflichtig“. „Gesperrte“: Bedienstete des Ressorts, die auch MilizsoldatInnen sind, und auf ihrem Arbeitsplatz „gesperrt“ sind. Einsatzorganisation (EOrg): ist die für einen bestimmten Einsatz getroffene Truppeneinteilung; „Mobeingeteilte“: BerufssoldatInnen, die gemeinsam mit den „Beorderten“ und „Gesperrten“ die EOrg bilden.

14 Miliz der Gegenwart Sektion IV Einsatzvorbereitung OPTIMUM SEMPER FAC

15 „Einstellung zur Miliz anno 2015/2016“
Miliz existiert nicht mehr – das sind ja nur mehr „Karteileichen“! Wer braucht die Miliz überhaupt? Miliz stirbt langsam aus – es gibt keine Freiwilligen! Seit der Abschaffung der TÜ´s übt die Miliz nicht mehr! Miliz ist ja gar nicht einsatzfähig! Es finden keine Übungen mehr mit „Indianern“ statt! Es gibt keine Informationen über die Miliz im (Internet)!

16 Konkrete Daten aus Geheimhaltungsgründen nicht enthalten
Derzeitiges organisatorisches/ Personelles SOLL/IST VersB 3.TG/JaKdo Konkrete Daten aus Geheimhaltungsgründen nicht enthalten Expertenstäbe Miliz zur Ergänzung der präsenten Einsatzorganisation (= Milizanteile) Stand:

17 Miliz in der LV 21.1 Sektion IV Einsatzvorbereitung OPTIMUM SEMPER FAC

18 Überarbeitung ÖBH2018  LV 21.1 Sektion IV Einsatzvorbereitung
OPTIMUM SEMPER FAC

19 Überarbeitung ÖBH2018  LV 21.1

20 MilKdo-unmittelbare Kräfte
ALLENTSTEIG HORN WEITRA MISTELBACH FREISTADT MAUTERN KORNEUBURG JgB15 KORNEUBURG LINZ EBELSBERG MELK Gd LANGENLEBARN LANGENLEBARN RIED JgB12 Wien WELS HÖRSCHING ! BRUNN/Geb ! STADL-PAURA ST PÖLTEN GÖTZENDORF ENNS AMSTETTEN ZWÖLFAXING GROSSMITTEL JgB1 Bruck Neudorf EISENSTADT SALZBURG WR NEUSTADT St. JOHANN/T HOCHFILZEN AIGEN EISENERZ BREGENZ JgB8 AIGEN JgB18 SAALFELDEN ST MICHAEL JgB6 ABSAM SCHWAZ JgB23 ST JOHANN ZELTWEG ZELTWEG BLUDESCH LANDECK INNSBRUCK LIZUM TAMSWEG GÜSSING SEETALER ALPE GRATKORN FELDBACH FEHRING LIENZ GRAZ JgB26 *) STRASS SPITTAL VILLACH KLAGENFURT BLEIBURG ! *) Temporär bis Aufstellung JgB7 20

21 Grundlagen/Grundsätze
Sektion IV Einsatzvorbereitung OPTIMUM SEMPER FAC

22 Konsequente Ableitung und Umsetzung
Grundlagen Weisungen HBM und GStb zur „Umsetzung LV 21.1“. Konsequente Ableitung und Umsetzung

23 Konsequente Ableitung und Umsetzung
Grundsätze Ausrichtung auf Ressourcenlage und Einsatzwahrscheinlichkeiten. Regionalbezug und militärische Heimat. Klare Aufgabenzuordnung (1 Hauptaufgabe und Zusatzaufgabe(n) ). Verstärkte Verschränkung mit der Präsenzorganisation  höhere Identifikation / gegenseitige Akzeptanz und Mehrwert für Präsenzorganisation, geringerer Koordinationsaufwand. Konsequente Ableitung und Umsetzung Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Milizsoldaten sind Männer und Frauen, die ihren Grundwehr- oder Ausbildungsdienst geleistet haben und in der Einsatzorganisation des Bundesheeres weiterhin eine Aufgabe wahrnehmen. Als Offiziere, Unteroffiziere oder auch als Mannschaften sind sie ein integraler Bestandteil des Wehrsystems.

24 Diverse Details Sektion IV Einsatzvorbereitung OPTIMUM SEMPER FAC

25 Konkrete Daten aus Geheimhaltungsgründen nicht enthalten
Ableitung Kräfteumfang/-bedarf Ableitung der Kräfte/Regionalisierung vom gleichzeitigen Bedarf für den Schutz „nationaler kritischer Infrastruktur“ gem. aktuellem Objektschutzkatalog/BM.I und Bedarf für den Schutz „militärisch kritischer Infrastruktur“ außerhalb militärischer Liegenschaften Konkrete Daten aus Geheimhaltungsgründen nicht enthalten

26 Davon 24 Teil der JgB/MilKdo(M)
NEU Aufwuchs/Regionalisierung der selbständig strukturierten Miliz „LV 21.1“ (2018/2022/2026) JgB15 PiKp OÖ JgB12 PiKp W JgB8 JgB OÖ PiKp NÖ JgB W1 PiKp S + 2Kp LINZ-LAND + 1Kp JgB NÖ JgB W2 JgB S + 1Kp + 8Kp ST.PÖLTEN + 3Kp + 14Kp HIET-ZING + 3Kp JgB6 + 1Kp TULLN + 3Kp + 3Kp PON-GAU + 3Kp JgB23 PiKp ST PiKp T + 2 Kp + 1Kp FAVO-RITEN KORNEUBURG JgB B + 4Kp JgB ST PiKp V JgB T JgB7 PiKp B FLOR-IDS-DORF JgB V + 4Kp DEUTSCH-LANDS-BERG Stärken: -selbstständig strukturierte Miliz: (davon unbefristet beordert = übungspflichtig) -Milizanteile: (einschließlich 200 Experten); davon 6800 unbefristet beordert SUMME dzt: beorderte Milizsoldaten (JgB der selbständig strukturierten Miliz verfügt über rd Soldaten, davon 201 in der StbKp und 159 in den JgKp); SUMME 2018: JgKp (á 5 JgZg, d.h. á 189 Soldaten): Soldaten + 10 Kp (Miliz der präsenten Kfte = Vbd mit neuer Binnenstruktur, Kp á 4 JgZg = 159 Soldaten): 1590 Soldaten bedeutet = (Zwischensumme) minus Auflösung PiKpMrV (~300) minus AFDRU (Reduzierung um ~200) minus Überleitung TG-JaKdo und VersB (~300, abhängig von der neuen Binnenstruktur VR1 und JaKdo) = Milizsoldaten Die Aufwuchs bis 2018 ergibt daher ein Mehr an selbständig strukturierter Miliz um ca Soldaten. (Anmerkung: 10 weitere Kompanien (damit insgesamt 32) werden zunächst im Wege der präsenten Kräfte mit Milizanteil aufgebracht (z.B. durch 19, Gd, 12, AAB 7, etc.) – eine Einrechung erfolgt nicht, da diese Milzanteile bereits vorhanden sind [tw. jedoch nicht strukturiert, sondern in PersRes]; In Grau: - die zusätzlich erforderlichen 32 JgKp für den Schutz Kritischer Infrastruktur(+ weitere vmtl. 8 JgKp: „Objektschutzliste“ wird gemäß BMI noch erweitert und erfordert den zusätzlichen Kräftebedarf von bis zu 8 JgKp); - JgB B vorgesehen für Objekschutzaufgabe FlH WIEN SCHWECHAT oder OMV-Lager; die 2 neu aufzustellende JgKp für Kritische Infrastruktur in B sind im Gesamtkräftebedarf W, NÖ, B enthalten + 1Kp +3Kp OBER-LAND + 1Kp PiKp K VersB + 1Kp + 3Kp + 1Kp Legende: + 2Kp JgB K JgB1 JgB18 Aufwuchs bis 2018 12 + 5Kp + 2Kp WOLFS-BERG Aufwuchs bis 2022 16 + 0Kp 70 Kp Davon 24 Teil der JgB/MilKdo(M) VILLACH Aufwuchs bis 2026 12 + 3Kp

27 „Führungsstruktur“ MilKdo
Stb I I I JgB/ MilKdo DBetr Einsatzorganisation Stb I I I JgB/ MilKdo (M) I I JgB (sbst strukt) Sbst strukt I Pi I DBetr

28 Umsetzungsplanung NEU bis Ende 2021
Strukturmaßnahmen bei bisherigen OrgEt der selbständig strukturierten Miliz und sonstigen OrgEt der Miliz (Umstrukturierung der JgB/Miliz, Katastrophenhilseinheit / AFDRU und „Expertenstäbe“). Bis Ende 2016 : Änderung bzw. Zuordnung der Mobverantwortungen NEU (Ausnahme JgB S). : Neuzuordnung von diversen Mobverantwortungen. Bis spätestens Ende 2017 (erste Maßnahmen bereits 2015!) Teilweise Befüllung der jeweils verfügten MobOrg der JgB/MilKdo. Neuaufstellung von 6 JgKp als Milizanteile präsenter JgB. Neuaufstellung von 12 JgKp der selbständig strukturierten Miliz. Neuaufstellung der FlABt als Milizanteil des FlAB2. Neuaufstellung von je 4 VersZg/Miliz und SanZg/Miliz sowie 10 FMZg/Miliz als Force Provider für die selbständig strukturierte Miliz. Neuaufstellung von zusätzlich erforderlichen Elementen der Wch- und WchSiOrg. Bis spätestens Ende 2019 bzw. Ende 2021 Weitere bzw. endgültige Befüllung der jeweils verfügten MobOrg der JgB/MilKdo.

29 Anreizsystem NEU

30 Abschätzung N+E-Bedarf Miliz (ohne Experten)

31 Attraktivierung/Motivation
Ausbildung / Übungen  „Erlebnis Bundesheer“. Sozial-Emotionaler Bereich. Grundhaltung/Akzeptanz von politischer Führung, Gesellschaft und unmittelbarem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. „Wertschätzende Behandlung“. Engagierte Milizbetreuung. Kameradschaft. Fähigkeiten. Erfüllbarer Auftrag. Moderne, aufgabenangepasste Ausrüstung. Persönlicher Schutz so weit als möglich vorhanden. Mehrwert Geldleistungen (finanzielles Anreizsystem). Anerkennung (Ehrung, Erwähnung, Orden/Medaille, etc.). Nutzen für zivilen Beruf/Arbeitgeber. Abwechslung im Alltag mit pers. Herausforderungen.

32 In das System hereinbringen!
„Finanzielles Anreizsystem“ NEU Ab ET 09/15 (inkl. EF). Ab ET 09/2015 bzw. für alle Bezahlungen ab 2016 (z.B. für ET 08/2015) Erhöhung der AKP bei jeder – übrige Funktion, UO- und O-Funktion - „freiwilligen Meldung zu MÜ“ = „Erstwerbung“ von „107 € bzw €“ auf „einmalig 601 €“, anweisbar frühestens ab Beginn 5. Ausb-Monat bzw. jedenfalls erst nach Feststellung von Bedarf und Eignung. Dafür aber Wegfall der bisherigen Dienstfreistellungen/Sonderurlaube, die derzeit bei einer Freiwilligenmeldung zu MÜ gewährt werden. Signifikant erhöhtes bisheriges „Anreizsystem Mannschaften“. Erhöhung „Erstwerbung“ – siehe oben – auf „601 €“. Ab 2016 bei Bedarf und Eignung mehr als Verdoppelung der AKP bei Weitermeldung für mindestens 15 MÜ-Tage nach Abübung der MÜ-Verpflichtung von „106 €“ auf „252 €“. Gezielte sowie signifikante und leistungsfördernde Erhöhung des bisherigen „Anreizsystems für UO-Gewinnung“. Förderung des raschen Abschlusses bereits begonnener Ausbildungsschritte durch Verdoppelung bzw. Verdreifachung der AKP für positiven Abschluss des MilFü2 (133 €  266 €) bzw. des FüOrgEt2 (155 €  465 €) bei allen ab September 2015 stattfindenden MilFü2 bzw. FüOrgEt2. Ab 2016 zusätzlich zur – siehe oben - „Erstwerbung“ Anweisung einer AKP von „1.111 €“ bei positivem Abschluss der MUO-Grundausbildung, inkl. „Modul Praxis und MobEinw“ innerhalb von 1 Jahr ab Ende KAAusb2 bzw. „555 €“ innerhalb von 1,5 Jahren ab Ende KAAusb2. Ab 2016 bei Bedarf und Eignung Erhöhung AKP bei Weitermeldung für mindestens 15 MÜ-Tage nach Abübung der MÜ-Verpflichtung von „206 €“ auf „312 €“. Gezieltes sowie signifikantes und leistungsförderndes neues „Anreizsystem für MO-/MOA-Anwärter“, ihre Ausbildung auch tatsächlich und vor allem rasch zu beenden. Ab 2016 zusätzlich zur – siehe oben - „Erstwerbung“ AKP von „1.333 €“ € bei positivem Abschluss der MO-Grundausbildung innerhalb von 3,5 Jahren ab Ende KAAusb2/EF-Jahr bzw. „666 €“ innerhalb von 4,5 Jahren ab Ende KAAusb2/EF-Jahr. Ab 2016 bei Bedarf und Eignung nunmehr auch AKP bei Weitermeldung für mindestens 15 MÜ-Tage nach Abübung der MÜ-Verpflichtung: „412 €“. „Nachzahlungen“ von Leistungen aus vergangenen Jahren/Monaten 2015 sind bei keiner PersGrp vorgesehen. In das System hereinbringen! Geeignete bei Bedarf im System halten! Ausb zum MO/MUO rasch erfolgreich beenden! Keine „Nachzahlung“ von Leistungen voriger Jahre/Monate 2015!

33 In das System hereinbringen!
„Finanzielles Anreizsystem“ NEU Ab ET 09/15 (inkl. EF). Ab ET 09/2015 bzw. für alle Bezahlungen ab 2016 (z.B. für ET 08/2015) Erhöhung der AKP bei jeder – übrige Funktion, UO- und O-Funktion - „freiwilligen Meldung zu MÜ“ = „Erstwerbung“ von „107 € bzw €“ auf „einmalig 601 €“, anweisbar frühestens ab Beginn 5. Ausb-Monat bzw. jedenfalls erst nach Feststellung von Bedarf und Eignung. Dafür aber Wegfall der bisherigen Dienstfreistellungen/Sonderurlaube, die derzeit bei einer Freiwilligenmeldung zu MÜ gewährt werden. Signifikant erhöhtes bisheriges „Anreizsystem Mannschaften“. Erhöhung „Erstwerbung“ – siehe oben – auf „601 €“. Ab 2016 bei Bedarf und Eignung mehr als Verdoppelung der AKP bei Weitermeldung für mindestens 15 MÜ-Tage nach Abübung der MÜ-Verpflichtung von „106 €“ auf „252 €“. Gezielte sowie signifikante und leistungsfördernde Erhöhung des bisherigen „Anreizsystems für UO-Gewinnung“. Förderung des raschen Abschlusses bereits begonnener Ausbildungsschritte durch Verdoppelung bzw. Verdreifachung der AKP für positiven Abschluss des MilFü2 (133 €  266 €) bzw. des FüOrgEt2 (155 €  465 €) bei allen ab September 2015 stattfindenden MilFü2 bzw. FüOrgEt2. Ab 2016 zusätzlich zur – siehe oben - „Erstwerbung“ Anweisung einer AKP von „1.111 €“ bei positivem Abschluss der MUO-Grundausbildung, inkl. „Modul Praxis und MobEinw“ innerhalb von 1 Jahr ab Ende KAAusb2 bzw. „555 €“ innerhalb von 1,5 Jahren ab Ende KAAusb2. Ab 2016 bei Bedarf und Eignung Erhöhung AKP bei Weitermeldung für mindestens 15 MÜ-Tage nach Abübung der MÜ-Verpflichtung von „206 €“ auf „312 €“. Gezieltes sowie signifikantes und leistungsförderndes neues „Anreizsystem für MO-/MOA-Anwärter“, ihre Ausbildung auch tatsächlich und vor allem rasch zu beenden. Ab 2016 zusätzlich zur – siehe oben - „Erstwerbung“ AKP von „1.333 €“ € bei positivem Abschluss der MO-Grundausbildung innerhalb von 3,5 Jahren ab Ende KAAusb2/EF-Jahr bzw. „666 €“ innerhalb von 4,5 Jahren ab Ende KAAusb2/EF-Jahr. Ab 2016 bei Bedarf und Eignung nunmehr auch AKP bei Weitermeldung für mindestens 15 MÜ-Tage nach Abübung der MÜ-Verpflichtung: „412 €“. „Nachzahlungen“ von Leistungen aus vergangenen Jahren/Monaten 2015 sind bei keiner PersGrp vorgesehen. In das System hereinbringen! Bei Bedarf und Eignung: Einmalig 601 €, zahlbar ab dem 5. Ausb-Monat (+ „Erfolgsprämie“ für VbM von 486,35 €). Bei wMÜ (15 Tage) sowie Bedarf und Eignung: 252 € (Miliz-Mannschaften), 312 € (MUO) und 412 € (MO). Geeignete bei Bedarf im System halten! Dienstgrad Wachmeister: Ab Ende KAAusb2  1 Jahr: €. 1,5 Jahre: 555 €. Bei längerer Dauer: 0 €. Ausb zum MO/MUO rasch erfolgreich beenden! Dienstgrad Leutnant: Ab Ende EF-Jahr/KAAusb2  3,5 Jahre: €. 4,5 Jahre: 666 €. Bei längerer Dauer: 0 €. Keine „Nachzahlung“ von Leistungen voriger Jahre/Monate 2015!

34 Entwicklung (Anzahl) Freiwillige Meldung zu Milizübungen (AKP)
Verpflichtung aufgrund § 61 Abs. 3 WG idgF Freiwillige Meldung zu weiteren MÜ (AKP) Stand: 07nov16

35 Miliz und AssE/ULstg Sektion IV OPTIMUM SEMPER FAC

36 AssE Mobilmachung BWÜ/SWÜ  Einsatz FWÜ/FD
PiKp NÖ im AssE/Kat bei einem Hochwasser im Juni 2009: 84 Manntage/1176 Mannstunden im Rahmen der BWÜ BWÜ/SWÜ  Einsatz PiKp V im AssE/Kat bei einem Murenabgang im Juli 2010: 193 Manntage/2076 Mannstunden im Rahmen der BWÜ FWÜ/FD JgB OÖ im AssE/Kat bei Hochwassereinsatz im Juni 2013: Mann im Rahmen der BWÜ

37 07nov16 ∑ 843 Miliz: 231= 27,40% GWD: 103= 12,21% SKFüKdo MilKdo B MilKdo K MilKdo ST MilKdo W 23 KPE EFF 05nov16 ASS ASS ASS ASS (+) ASS 1 B (RE/Gd) 1 K (KPE/23) 1 ST (KPE/NTKp/7x) 1 1 W (KEK/3./4.AT) ASS 2 B (KEK/AAB4) In laufender Woche aus dem Einsatz heraus 4 Relaiscontainer wären te zu erhalten ASS 3 B (KEK/19)

38 AssE ULstg Mobilmachung BWÜ/SWÜ  Einsatz BWÜ/SWÜ  Üb-Ziel FWÜ/FD

39 Zusammenfassung Sektion IV Einsatzvorbereitung OPTIMUM SEMPER FAC

40 Zusammenfassung Miliz in der LV 21.1 Erfolgskritische Faktoren
Miliz ist die „Handlungsreserve“ des Bundesheeres. Konsequent abgeleitet von den Grundlagen und Grundsätzen. Erstmals seit Jahren/Jahrzehnten keine Reduktion, sondern Erweiterung! Nutzung aller personellen Ressourcen! Erfolgskritische Faktoren Externe und interne Information. Effektive und effiziente „Milizbetreuung“. (Wieder-)Verankerung der Miliz in Wirtschaft und Gesellschaft. Tatsächliche Verfügbarkeit der geplanten Finanzmittel. Akzeptanz: Miliz gewinnt (wieder) massiv an Bedeutung.

41 Was ist anders/neu zu bisher?
Militärische Heimat und Regionalität. Miliz in Wirtschaft und Gesellschaft. Zusätzliche Finanzmittel für auftragsbezogene Ausrüstung. Signifikante Erhöhung der Personalstärke. Klare Hauptaufgabe. Mobverantwortung bei der selbständig strukturierten Miliz bei der Truppe. Verstärkte Verschränkung mit der Präsenzorganisation. Erhöhung der Einsatzwahrscheinlichkeit (auch aufgrund der mil und pol Absichten, Miliz wenn erforderlich in den Einsatz zu bringen). Signifikante Erhöhung der Mittel für Freiwilligenwerbung.

42 „Neue Miliz“? Soldat 2018, SdZ

43 Internetauftritt Miliz
Internetauftritt Miliz

44

45 M ehrwert I ntegration L eistungsfähigkeit I dentifikation
„MILIZ“ steht für … M ehrwert I ntegration L eistungsfähigkeit I dentifikation Z ivile Kompetenz 45

46 Fra- gen?

47 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Sektion IV Einsatzvorbereitung OPTIMUM SEMPER FAC Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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