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Konferenzreihe Arbeitsmarktöffnung 2011 Chancen und Risiken Rot- Weiß-Rot-Karte: Zuwanderungsmodell zum Arbeitsmarkt Johannes Peyrl – Arbeiterkammer Österreich.

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1 Konferenzreihe Arbeitsmarktöffnung 2011 Chancen und Risiken Rot- Weiß-Rot-Karte: Zuwanderungsmodell zum Arbeitsmarkt Johannes Peyrl – Arbeiterkammer Österreich

2 2 Hintergrund AG: Wunsch nach Neuregelung der Fachkräftezuwanderung. AN: Ziel, wirksames Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping. Sozialpartnereinigung in Bad Ischl 2010 über Abschluss eines Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes und der Rot-Weiß-Rot-Karte als Neuregelung der Arbeitsmarktzuwanderung für Drittstaatsangehörige mit entsprechendem Qualifikationsniveau.

3 3 Ziel RWR-Karte Stärkere Ausrichtung der Neuzuwanderung zum Arbeitsmarkt auf Qualifizierte ab Lehrausbildungsniveau. Arbeitsmarktzuwanderung mit Niederlassungsperspektive und Recht auf Familiennachzug verbinden. Zusatzregelungen: Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für ausländische StudienabsolventInnen, die in Österreich studiert haben.

4 4 Arten der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR- Karte) Einstieg: RWR-Karte: Niederlassung und Beschäftigung auf bestimmtem Arbeitsplatz. Verlängerung: RWR-Karte plus: Niederlassung und unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt.

5 Gestaltung der Rot-Weiß-Rot-Karte Drei Säulen System Säule 1: Besonders hochqualifizierte AN Säule 2: AN in Mangelberuf Säule 3: Sonstige Schlüsselkräfte Punktesystem Zuwanderung nur bei Erreichen von Mindest- punkteanzahl. Punkte vor allem für Qualifikation, Alter, Sprache; Auch Lohnkriterium. 5

6 RWR-Karte Säule 1 Höchst- qualifizierte Säule 2 Mangel- berufe Säule 3 Schlüsselkräfte Studienabsol- ventInnen Ausländ. StudentInnen DefinitionzB: AkademikerInnen, ManagerInnen Angehörige von Mangelberufen AN mit mind. Lehrabschluss, wenn keine Ersatzkraft in Österreich AN, die Studienabschluss (ab 2.Abschnitt) in Österr. absolviert haben StudentInnen, die neben Studium arbeiten wollen. Konkretes Arbeitsplatzerfordernis neinja Arbeitsmarktprüfungnein janein Punkteerfordernis - Kriterien zB Ausbildung, frühere Entlohnung, Berufserfahrung, Sprache, Alter Mind. 70 v 100 Pkt zB, Ausbildung, Berufserfahrung, Sprache, Alter. Mind. 50 v 75 Pkt zB Ausbildung, Berufserfahrung, Sprache, Alter Mind. 50 v 75 Pkt nein MindestentlohnungKVBetriebsüblichkeitbis 30J: KV und 50vH HBG Über 30J: KV und 60vH HBG KV und 45vH HBG, Ortsüblichkeit KV Sonstige Voraussetzungen Vorliegen Mangelberufs-VO, Einschlägige Berufsausbildung Maximal 10 Arbeitsstunden pro Woche, Master- und 2. Abschn. 20 Std/Woche Familienzusammen- führung Nach Erteilung RWR Karte sofort Sofort, kein Zugang AM BerechtigungArbeitsuche 6 MonateArbeit bei best AG 6

7 7 Rot-Weiß-Rot-Karte plus Berechtigt zum unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in AT Möglich, wenn in 12 Monaten 10 Monate Beschäftigung mit Rot-Weiß-Rot-Karte vorgelegen sind (Blaue Karte- siehe Folie 12: letzte 24 Monate 21 Monate beschäftigt)

8 8 Besonders Hochqualifizierte Punkte für Ausbildung, Letztgehalt, Berufserfahrung, Sprache (DE, EN), Alter, Studium in AT Visum D zur Jobsuche für 6 Monate (Botschaft nach Konsultation AMS) Rot-Weiß-Rot-Karte, wenn Tätigkeit den für Erteilung des Visums maßgeblichen Kriterien entspricht

9 9 MigrantInnen in Mangelberufen Verordnung über Mangelberufe (ab 2012) Arbeitsplatzangebot nötig Einschlägige Berufsausbildung Keine Arbeitsmarktprüfung Betriebsübliches Entgelt Punkte für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse (DE, EN), Alter

10 10 MigrantInnen im Ersatzkraftverfahren Ähnlich dem aktuellen Schlüsselkraftsystem Arbeitsplatzangebot nötig Arbeitsmarktprüfung Mindestgehalt (50% HBG für unter 30-jährige, sonst 60%) Punkte für Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse (DE, EN)

11 11 AbsolventInnen österr. Universitäten Ab 2. Abschnitt Diplom- oder Masterstudium in AT Ortsübliches Entgelt für AbsolventInnen Mindestens 45% HBG (2011: €1.890) Sofort Zulassung ohne Arbeitsmarktprüfung Nur bei ausbildungsadäquater Beschäftigung Nach Studienende Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche für 6 Monate möglich, wenn RWR-Karte für AbsolventInnen „angestrebt“ wird

12 12 Blaue Karte EU Arbeitsplatzangebot nötig Arbeitsmarktprüfung Studienabschluss Mindestgehalt vom 1,5-fachen des österr. Jahresdurchschnittsgehaltes von Vollzeitbeschäftigten

13 AM-Zuwanderung aus EU-Staaten Zuwanderung zu AM grundsätzlich nach dem Prinzip der Freizügigkeit seit 1.5.2011 möglich Ausnahme: Bulgarien und Rumänien (bis 31.12.2013). Für BürgerInnen dieser Staaten gilt weiterhin, AM- Zuwanderung nur innerhalb von Saisonierkontingenten, im Rahmen des RWR-Kartensystems, bei Zustimmung Regionalbeirat und auf Basis der Ausnahmenregelung in den Beitrittsverträgen. 13

14 14 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!


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