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MELCHERS Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar

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Präsentation zum Thema: "MELCHERS Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar"—  Präsentation transkript:

1 MELCHERS Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar
Tagung Together in Hessen Migration und Integration im Spiegel des Aufenthalts-/Arbeitserlaubnisrechts Dr. Dennis Voigt

2 Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis 2006

3 Migration nach Deutschland durch ausländische Staatsangehörige 1991 – 2006 (Saldo)

4 Maßgebliche Aspekte im Aufenthaltsrecht
Staatsangehörigkeit Aufenthaltszweck

5 Einfluß der Staatsangehörigkeit auf Migration aus rechtlicher Sicht
Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (alt) Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (neu) Schweizer Staatsangehörige Türkische Staatsangehörige Spätaussiedler Heimatlose Ausländer Sonstige Staatsangehörige

6 Zuzüge 2006 nach Staatsangehörigkeit

7 Maßgebliche Aufenthaltszwecke
Nato-Truppenangehörige / Technical Experts Diplomaten Ausbildung/Studium/Forschung Unselbständige Erwerbstätigkeit Selbstständige Erwerbstätigkeit humanitäre Gründe Familiärer Anlaß Sonstige besondere Zwecke (Rückkehrer)

8 Zuzüge von Ausländern im Jahr 2006 nach Aufenthaltszweck (in tausend)

9 Arten von Aufenthaltstiteln
Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Bei EU-Bürgern (neu): Arbeitserlaubnis-EU Arbeitsberechtigung-EU (Dauer-Aufenthaltserlaubnis EG)

10 Aufenthaltserlaubnis Erteilungsvoraussetzungen allgemein
Zulässiger und konkreter Aufenthaltszweck Gültiger Lichtbildausweis Lebensunterhalt gesichert Identität geklärt Kein Ausweisungsgrund Kein Verstoß gegen öffentliche Interessen ordnungsgemäße Einreise maßgeblichen Informationen bereits im Visa-Antrag gemacht (soweit Visum erforderlich) Keine Unterstützung terroristischer Vereinigung u.ä.

11 Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit -
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit grds. erforderlich umfaßt Vorrangprüfung Prüfung der Umstände der Beschäftigung Prüfung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

12 Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit Ausnahmen von der Vorrangprüfung - Fertighausmontage Entsendung von Mitarbeitern im Anlagenbau seit : Hochschulabsolventen Fachkräfte mit ingenieurswissenschaftlichem FH/Uni-Abschluß, Fachrichtung Maschinen-/Fahrzeugbau/ Elektrotechnik oder vergleichbar

13 für nicht-qualifizierte Beschäftigung grds.(-)
Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - BfA-Zustimmung für nicht-qualifizierte Beschäftigung grds.(-) Ausnahmen: Saison/Au-Pair/Haushaltshilfen/Angestellte von Entsandten Kultur und Kunst Staatsangehörige bestimmter Staaten, u.a. USA, Kanada Für bestimmte Formen qualifizierter Beschäftigung grds. möglich

14 Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit Ausnahmen Zustimmungserfordernis - leitende Angestellte mit Generalvollmacht/ Prokura Organmitglieder von Kapitalgesellschaften geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft leitende Angestellte eines international tätigen Unternehmens, die für dessen Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind

15 Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - kurzfristige kaufmännische Tätigkeiten im Inland (§ 6 BeschV) kurzfristige Dienstleistungen für Projekte im Anlagenbau (§11 BeschV) Entsendung nach Deutschland zur Erbringung von Dienstleistungen durch Arbeitgeber aus der EU (§15 BeschV) gilt auch für Arbeitgeber aus EWR und Schweiz Arbeitnehmer muß nicht zum Stammpersonal gehören kein Prüfungsrecht für Erteilungsbehörde hinsichtlich sozialer Absicherung, Arbeits-/ Aufenthaltsberechtigung

16 Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - Hochqualifizierte Wissenschaftler Lehrpersonen in herausgehobener Stellung Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung bei einer Vergütung von mehr als dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der GKV

17 Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - Zulässige Beschäftigungen
IT-Fachkräfte Akademiker, sofern öffentliches Interesse besteht leitende Angestellte und Spezialisten mit unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen Absolventen einer deutschen Hochschule bei angemessenen Arbeitsplatz Sozialarbeiter bei deutschem Träger mit hinreichenden Deutsch-Kenntnissen

18 Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken - unselbständige Erwerbstätigkeit - Zulässige Beschäftigungen
Kranken/Altenpfleger, wenn über ZAV vermittelt und hinreichende Deutschkenntnisse internationaler Personalaustausch/Vorbereitung Auslandsprojekt und Beschäftigung bis zu 3 Jahren Fachkraft eines international tätigen Unternehmens zur erforderlichen Vorbereitung von Auslandsprojekten qualifizierte Fachkraft (akademische Ausbildung) im Rahmen internationalen Personalaustauschs im Konzern

19 Niederlassungserlaubnis
Unbefristeter und Erwerbstätigkeit unbegrenzt zulassender Aufenthaltstitel Erteilungsvoraussetzungen u.a: Mehr als 5 Jahre in Besitz einer AE (Regelfall) Lebensunterhalt gesichert Rentenansprüche Ausreichende Sprachkenntnisse Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse

20 Exkurs: Selbständige Erwerbstätigkeit
EU-Mitgliedstaaten Dienstleistungsfreiheit Niederlassungsfreiheit Ausnahmen: Bausektor und verwandte Bereiche (passive Dienstleistungsfreiheit) Selbständige aus anderen Staaten: Grds. Aufenthaltserlaubnis erforderlich besondere Voraussetzungen nach § 21 AufenthaltsG Übergeordnetes wirtschaftliches/regionales Bedürfnis Positive Auswirkungen auf deutsche Wirtschaft Finanzierung gesichert

21 Exkurs: Arbeitserlaubnis-EU
Für AN neuer Mitgliedstaaten Sonderfall: Zypern und Malta Abhängige Beschäftigung

22 Exkurs: Arbeitserlaubnis-EU Erteilungsvoraussetzungen I
Vorrangprüfung (Drittstaatsangehörige (-)) Prüfung der Umstände der Beschäftigung Prüfung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

23 Exkurs: Arbeitserlaubnis-EU Erteilungsvoraussetzungen II
qualifizierte Beschäftigung ohne inhaltliche Beschränkung oder Nicht-qualifiziert nur bei bestimmten Tätigkeiten nach BeschV bzw. ASAV Saisonarbeitnehmer Krankenpfleger Haushaltshilfen Grenzgänger

24 Exkurs: Arbeitsberechtigung-EU
Unbefristeter und nicht zweckgebundener Aufenthaltstitel ohne Einschränkungen Erteilungsvoraussetzungen: Allgemeine VSS der Arbeitserlaubnis-EU Und 12 Monate auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt NICHT BEI ENTSANDTEN!

25 Integration Im Zuwanderungsgesetz erstmalig ausdrücklich aufgenommen
Maßgeblich für Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Arbeitsberechtigung EU

26 Integration im Aufenthaltsrecht
Integrationskurs, bestehend aus Sprachkurs Basis- und Aufbaukurs, jeweils 300 Stunden bei besonderen Fällen bis zu 1200 Stunden Intensivkurse möglich, dann ca. 400 Stunden Orientierungskurs, 45 Stunden Deutsche Rechtsordnung Kultur Geschichte Ca 1/3 der Teilnehmer sind Neu-Zuwanderer

27 Integration im Aufenthaltsrecht
Grundsatz: Integration in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben ist zu fördern und zu fordern Fördern: Angebot Fordern: es besteht in vielen Fällen eine Verpflichtung fehlende Teilnahme ist an Sanktionen geknüpft

28 Konsequenzen der fehlenden Teilnahme am Integrationskurs
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Arbeitsberechtigung EU

29 Zusammenfassung Migration erfolgt überwiegend zwecks
Erwerb einer Berufsausbildung Familienzusammenführung und Erwerbstätigkeit Der Gesetzgeber steuert Migrationströme bewußt und umfassend Konzept der Integration des Gesetzgebers: Fördern und Fordern

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Dr. Dennis Voigt Rechtsanwalt Sozietät MELCHERS Großer Hasenpfad 30, Frankfurt Tel.: 069/ , Fax: 069/


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