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zur Berufsorientierung

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Präsentation zum Thema: "zur Berufsorientierung"—  Präsentation transkript:

1 zur Berufsorientierung
Herzlich willkommen zur Berufsorientierung

2 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
seit 25 Jahren Die Stahlstiftung beruht auf einer gemeinsamen Initiative der Mitgliedsunternehmen, um Beschäftigten, die aus dem Unternehmen ausscheiden, ein soziales Netz anzubieten. Gegründet im Herbst 1987 Bisher über Teilnehmer, davon ca in Bildungskarenz Die „Erfolgsquote“ liegt bei etwa 90 Prozent Berufsorientierung 2

3 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Zielsetzung Die Folgen des Arbeitsplatzverlustes lindern Die persönlichen und fachlichen Qualifikationen steigern Zu Unternehmensgründungen motivieren Die Suche nach Arbeitsplätzen unterstützen Mit Qualifizierung einen dauerhaften Arbeitsplatzverlust verhindern Berufsorientierung 3

4 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Finanzierung Solidarbeitrag Alle Beschäftigten der Mitgliedsgesellschaften in Österreich leisten einen Solidarbeitrag von 0,5 % des monatlichen Bruttoeinkommens Kostenübernahme durch die Mitgliedsgesellschaften für Infrastruktur-, Administrations- und Overheadkosten Stiftungsteilnehmende hinterlegen 50% ihrer gesetzlichen Abfertigung bei der Stiftung für die Dauer ihrer Teilnahme. Die daraus resultierenden Zinsen verbleiben in der Stiftung. Schulungsarbeitslosengeld während der Betreuung durch die Stahlstiftung bekommen die Teilnehmenden vom AMS „Schulungsarbeitslosengeld“ – bis zu 3 bzw. 4 Jahren. Berufsorientierung 4

5 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Durchschnittliche Anzahl aktiv Teilnehmender 10/1987 bis 08/2012 Berufsorientierung 5

6 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Zahl der Eintritte „Stiftung klassisch“ - 10/1987 bis 08/2012 Berufsorientierung 6

7 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Eintritte Männer und Frauen 10/1987 bis 08/2012 Berufsorientierung 7

8 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Berufsorientierung 8

9 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Interessensfelder Fragestellungen in der Berufsorientierung: Wo liegen die persönlichen Stärken und Interessen? Hat die bisher ausgeübte Tätigkeit noch Zukunftschancen? Welche Chancen bietet der Arbeitsmarkt? Welche Anforderungen stellt der künftige Wunschberuf? Welche Aus- und Weiterbildungen führen zum Ziel? Wie hoch wird das künftige Einkommen sein? Berufsorientierung 9

10 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Stiftungsverweildauer und Ausbildungskosten Betriebszugehörigkeit vor Stiftungseintritt Stiftungsverweildauer Ausbildungskosten Bis 36 Monate Länge DV = max. Stiftungsverweildauer Max. 100,-€ pro Monat DV Über 36 Monate Max. 3 Jahre (Ausnahme bei langen schulischen Ausbildungen: 4 Jahre) Übernahme der Ausbildungskosten durch die Stiftung nach Bedarf und Arbeitsmarktrelevanz Berufsorientierung 10

11 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Berufsorientierung 11

12 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Erfolgsfaktoren für die Arbeitssuche Setze dir ein klares und realistisches Ziel! Nütze deine Netzwerke! Sei und bleibe aktiv! Unterscheide dich von den anderen BewerberInnen! Denk an deine Stärken! Bereite dich auf deinen „Auftritt“ gut vor! Lerne mit Rückschlägen umzugehen! Bleib flexibel – es gibt mehrere Wege zum neuen Job! Achte gut auf dich selbst! „Jobsuche ist oft ein harter Job!“ Berufsorientierung 12

13 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Stiftungsstipendium Das Grundstipendium Maximal € 370,-- pro Monat (14 mal jährlich) Mindeststipendium € 170,-- pro Monat (14 mal jährlich) Das Zusatzstipendium Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern wird ein Zusatzstipendium von € 75,-- und für jedes unversorgte Kind von € 40,-- pro Monat gewährt (12 mal jährlich) Die Höchstgrenzen Das Arbeitslosengeld und das Grundstipendium dürfen 80 % des Monatsnettobezuges auf Basis der Berechnungsgrundlage des Schulungsarbeitslosengeldes nicht übersteigen. Das 13. und 14. Grundstipendium wird für diese Limitierung nicht berücksichtigt. Grundstipendium und Zusatzstipendium dürfen die Obergrenze von monatlich € 370,-- nicht überschreiten. Sämtliche von der Stahlstiftung gewährten Zahlungen (Grund- und Zusatzstipendium) und das Arbeitslosengeld dürfen 100 % des Nettojahresbezuges (Basis: Berechnungsgrundlage des Schulungsarbeitslosengeldes) nicht überschreiten. Diese Regelung gilt für alle Stiftungsteilnehmer, die ab dem 1. Jänner 2011 in die Stahlstiftung eintreten. Beschluss der Geschäftsführung am 19. Oktober 2010 Beschluss des Kuratoriums am 19. Oktober 2010 Berufsorientierung 13

14 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Diverse Anträge Anwesenheiten Praktika Urlaub, Aufenthalt im Ausland Austritt aus der Stiftung Berufsorientierung 14

15 Die Stahlstiftung eröffnet Perspektiven
Formulare Muster Maßnahmenplan Muster Schulungsvereinbarung Nachsichtsansuchen Antrag auf Genehmigung von Ausbildungen Was wir sonst noch brauchen Auszug der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für alle jene, die zwischen 1949 und 1956 geboren sind Wichtig: Sie sind über AMS kranken-, unfall- und haftpflichtversichert Das Team der Stahlstiftung wünscht Ihnen viel Erfolg! Berufsorientierung 15


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