Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 1 Kapitel 3.1.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 1 Kapitel 3.1."—  Präsentation transkript:

1 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 1 Kapitel 3.1 Praxismaterialien zur Gefährdungsbeurteilung In Kapitel 3 werden verschiedene Praxismaterialien in Kurzform für den betrieblichen Einsatz vorgelegt. Sie zeigen beispielhaft wie Infoblätter für Beschäftigte, Foliensätze oder Merkblätter zum Thema aussehen können.

2 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 2 3.1 Foliensatz: START-Verfahren Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsermittlung, Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach ArbSchG

3 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 3 Gefährdungsbeurteilung umfasst 3 Schritte: 1. Ermittlung (auch) psychischer Belastungen 2. Bewertung der Ermittlungsergebnisse 3. Ableitung von Maßnahmen! Positivbeispiele aus Betrieben zeigen: Gefährdungsbeurteilungen sind machbar und führen zur Verringerung psychischer Fehlbelastungen ! Gefährdungsbeurteilung §5 ArbSchG

4 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 4 START Information und Beteiligung der Beschäftigten (Unterweisungen) Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ermitteln Bewertung der festgestellten Gefährdungen Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes ableiten und umsetzen Dokumentation der Ergebnisse Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen Wiederholung in regelmäßigen Abständen und bei Veränderungen Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im START-Verfahren

5 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 5 Die Präventionsspirale im betrieblichen Gesundheitsschutz Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten Wirksamkeitskontrolle Dokumentation regeln Erforderliche Maßnahmen treffen Gefährdungen beurteilen Belastungen ermitteln Unterweisung der Beschäftigten (Gesundheitsschutzinformation) Die Achse: Betriebliche Organisation des Gesundheitsschutzes

6 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 6 § 5 Arbeitsschutzgesetz schreibt Gefährdungsbeurteilung (auch) psychischer Belastungen vor! Das Gesetz verlangt in § 5 Abs. 3 erstmals die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Im Rahmen der GB sind auch diejenigen Gefährdungen beurteilen, die aus der „Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken“ und durch die „unzureichende Qualifikation und Unterweisung des Beschäftigten“ resultieren können.

7 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 7 Das Gesetz benennt Ursachenkomplexe psychischer Belastungen und rückt somit die psychischen Belastungen in die Aufgabenstellung der Gefährdungsbeurteilung. Das Gesetz spricht nicht von Belastungen, sondern arbeitet mit dem umfassenderen Begriff der Gefährdung, der sämtliche Belastungen umfasst: Unter Gefährdungen versteht man die Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung. Gefährdungen umfassen Belastungen, die negative Beanspruchungsfolgen hervorrufen können. Diese Gefährdungen sind nach § 5 ArbSchG folglich zu ermitteln, zu beurteilen und zu beseitigen. Der Gefährdungsbegriff

8 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 8 Psychische Belastungen sind in der europaweit gültigen Norm DIN EN ISO 10075-1 bzw. -2 definiert: Psychische Belastungen sind danach die „Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“ Die Norm listet auf, was unter diesen Einflüssen bei der Arbeit zu verstehen ist: Anforderungen seitens der Aufgabe (z. B. Informationsverarbeitung, Daueraufmerksamkeit, Schichtarbeit oder Gefahren) Soziale und organisatorische Faktoren (z. B. Betriebsklima) physikalische Bedingungen (z. B. Lärm oder klimatische Bedingungen) Gesellschaftliche Faktoren (außerhalb der Organisation- z. B. die Wirtschaftliche Lage) Was sind Psychische Belastungen?

9 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 9 In der DIN EN ISO 10075 bzw. in den Arbeitswissenschaften werden vor allem drei Bereiche unmittelbarer negativer psychischer Beanspruchungen (als Belastungsfolgen) bei der Arbeit definiert: - Psychische Ermüdung - Ermüdungsähnliche Zustände: - Monotoniezustände - herabgesetzte Wachsamkeit - psychische Sättigung - Stresszustände Negative Folgen psychischer Belastungen:

10 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 10 Zeitdruck Leistungsdruck und Leistungsverdichtung Arbeitsintensivierung durch zu knappe Personalbemessung ständige Ausweitung und Verlängerung der Arbeitszeiten unzureichende Qualifizierung zu hohe Verantwortung bei fehlendem Entscheidungsspielraum fehlende soziale Unterstützung schlechtes Betriebsklima bzw. Vorgesetztenverhalten Lärm - schlechte ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Unfallgefahren Stressbelastungen bei der Arbeit sind z. B.:

11 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 11 Da der Begriff Belastung nach der DIN EN ISO 10075 neutral, also weder positiv noch negativ, definiert ist, arbeitet das START-Verfahren immer dann mit dem Begriff Fehlbelastungen, wenn negative Belastungen gemeint sind, die zu negativen Beanspruchungsfolgen führen können: „Mit psychischen Fehlbelastungen sind Anforderungen und Belastungen gemeint, die in ihrer Ausprägung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Beschäftigten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen“ (BAuA 2004). Psychische Fehlbelastungen

12 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 12 Ausrichtung am ArbSchG, geltenden Normen / Arbeitswissenschaft Einsatz eines einfach konstruierten Erhebungsinstruments (Fragebogen) Auswertungsstrategie mit für Laien nachvollziehbarer Logik ergänzende Fremdbeurteilung der Arbeitsplätze (Kombination aus Betriebsbegehung, Arbeitsplatzuntersuchung, Interview) anhand praxisnaher Checklisten abschließende Maßnahmenableitung mit nachvollziehbarem IST-SOLL- Vergleich Steuerung durch ein betriebliches Gefährdungsanalyse-Team pragmatische Strategie kann in Pilotbereichen beginnen und ggf. punktuell durch weitergehende Verfahren der Feinanalyse ergänzt werden kann Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten von der Planung bis zur Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen Zentrale Merkmale des START-Verfahrens

13 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 13 Konzept des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (1) Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 ArbSchG zielt auf eine Untersuchung und schrittweise Bestandsaufnahme der Arbeitsstätten und aller Arbeitsplätze ab. Zu ermitteln sind nicht persönliche Probleme des Einzelnen sondern arbeitsplatzbezogene Gefährdungen. START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen

14 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 14 (2) Unter Gefährdungen versteht man die Quelle eines arbeits-bedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung. Gefährdungen umfassen auch Belastungen, die negative Beanspruchungsfolgen hervorrufen können. Bezogen auf psychische Belastungen: Gefährdungen aus der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie Gefährdungen aufgrund unzureichender Qualifikation und Unterweisung (§ 5 Abs. 3, Nr. 4 und 5) START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen

15 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 15 START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen (3) Neben anderen Instrumenten und Methoden der Gefährdungsbeurteilung gelten anonyme Befragungen der Beschäftigten im modernen Arbeitsschutz als anerkannte und „wertvolle Hilfe“ (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1997), um psychische Fehlbelastungen zu ermitteln: Dazu dient der START-Fragebogen, der jeweils betrieblich zugeschnitten werden kann. (4) Maßnahmen zum Abbau psychischer Fehlbelastungen orientieren sich an normierten Schutzzielen, gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bewährten Praxislösungen.

16 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 16 START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen Normierte Schutzziele zu psychischen Belastungen finden sich z. B. in der DIN EN ISO 10075-2 unter Ziffer 4 „Gestaltungsgrundsätze“. Generell wird der IST-Stand ermittelter Gefährdungen mit dem SOLL-Zustand normierter Schutzziele und Gesetze bzw. arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bewährter Praxislösungen verglichen, um auf dieser Basis Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.

17 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 17 START-Verfahren Ansatzpunkte für Maßnahmen Maßnahmen können in ausgewählten Schwerpunktbereichen ansetzen bzw. in Pilotbereichen beginnen. Schwerpunktbereiche, in denen mit der Umsetzung begonnen wird, können vor allem Bereiche mit überdurchschnittlich hoher Gefährdung sein.

18 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 18 Ermittlung des Gestaltungsbedarfs für den kontinuierlichen Optimierungskreislauf Gestaltungsbedarf und Maßnahmenableitung ergeben sich aus dem Vergleich von Ist-Zustand und gewünschtem Soll-Zustand. Der Soll-Zustand leitet sich ab aus: normierten Schutzzielen (Gesetze, Verordnungen, DIN- Normen, usw.) gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und Leitsätzen menschengerechter Arbeitsgestaltung (z B. zusammengefasst in der Sammlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) bewährten und gesundheitsgerechten betrieblichen Praxislösungen (z. B. Liste Guter Praxis der BAuA / Positivliste des START-Verfahrens)

19 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 19 Angemessen gestaltete Aufgaben sollten u. a. : die Ausführung der Arbeit erleichtern die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer sicherstellen ihr Wohlbefinden fördern Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten im Rahmen der Aufgabenstellung vorsehen Zu vermeiden sind u. a.: Überforderung / Unterforderung Unangemessener Zeitdruck Einzelarbeit ohne Gelegenheit zu sozialen Kontakten Gestaltungslösungen finden sich z. B. in der ISO-Norm 9241-2

20 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 20 - Zentrale Voraussetzung für Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen im START-Verfahren ist die Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten. Das Arbeitsschutzgesetz wie auch der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz insgesamt verlangen die unmittelbare Beteiligung der Beschäftigten: - „Praktikable, problem- und arbeitsbereichspezifische Maßnahmen können am besten im Dialog mit den Beschäftigten erarbeitet werden. Die Maßnahmenauswahl sollte ebenfalls im Dialog mit den betroffenen Mitarbeitern erfolgen“ (Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder - Lasi 2003). Im Zentrum des START-Verfahrens:

21 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 21 Thematik psychischer Belastungen / Gefährdungsbeurteilung im Betriebsrat klären und Basisqualifikationen erwerben Vorinformation, Beteiligung und Einbeziehung der Belegschaft (u. a. im Zusammenhang mit Unterweisungen nach § 12 ArbSchG) Abklärung der Vorgehensweise mit der Arbeitgeberseite z. B. über die Zusammensetzung des Beurteilungsteams und den auszuwählenden Untersuchungsbereich sowie über die Frage Betriebsvereinbarung / Abklärung externen Beratungsbedarfs Gründung eines innerbetrieblichen Beurteilungsteams zur Gefährdungsbeurteilung Qualifizierung der innerbetrieblichen Arbeitsschützer Organisatorische Voraussetzungen im Betrieb abklären bzw. schaffen Vor der Gefährdungsbeurteilung

22 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 22 Bei Konflikten der Arbeitszeitgestaltung, Qualifizierung oder Arbeitsorganisation (z. B. der unzureichenden Gestaltung von Arbeitsabläufen, unzureichender Personalbemessung usw.) bietet die Gefährdungsbeurteilung über die Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmenableitung einen effektiven Hebel, Einfluss und einen echten Mitbestimmungszugriff auf zentrale Entscheidungsbereiche der Arbeitgeberseite zu gewinnen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Sommer 2004 weiter gestärkt worden. Faktisch können Betriebsleitungen entweder einer pragmatischen Einstiegsstrategie in die Gefährdungsbeurteilung (START-Verfahren) zustimmen, oder sie werden innerhalb weniger Monate durch den Spruch einer Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung unterschreiben müssen. Mitbestimmungsrechte und neue Chancen

23 Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 23 Bei dem zuvor dargestellten START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um ein orientierendes Verfahren bzw. ein Verfahren der Grobanalyse Diese Verfahren wurden bereits in vielen kleineren und größeren Betrieben erfolgreich durchgeführt (z. B. bei Alstom / Mannheim oder Berthold / Bad Wildbad) Der Betriebsrat der Firma Berthold wurde für sein Verfahren von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit einem Zertifikat ausgezeichnet. Derartige orientierende Verfahren sind somit auch offiziell als bewährte Praxislösungen anerkannt und werden von der BAuA in ihren Handlungshilfen empfohlen. START-Verfahren: In der Praxis entwickelt und erprobt


Herunterladen ppt "Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 1 Kapitel 3.1."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen