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STUDENTEN UND PRAKTIKANTEN 2015 www.aok-business.de.

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Präsentation zum Thema: "STUDENTEN UND PRAKTIKANTEN 2015 www.aok-business.de."—  Präsentation transkript:

1 STUDENTEN UND PRAKTIKANTEN 2015 www.aok-business.de

2 SCHRITTE IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 1 Erforderliche Schritte bei Existenzgründung GewerbescheinOrdnungsamt, Gewerbemeldestelle Betriebsnummer Zentrale Vergabestelle der Agentur für Arbeit 0800-4555520 oder betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de UnfallversicherungBerufsgenossenschaft Anmeldung zur Sozialversicherung Krankenkasse des Arbeitnehmers HandelsregisterAmtsgericht, Notar

3 KRANKENVERSICHERUNG – AUCH AN DIE EIGENE ABSICHERUNG DENKEN Allgemeiner Beitragssatz14,6 % Ermäßigter Beitragssatz14,0 % + Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse Beitragssätze KV 2 Beiträge für freiwillig versicherte Selbstständige »Nach erzieltem Einkommen grds. »Mindestbemessung für Selbstständige: 2.126,25 € »Bei Gründerzuschuss mind.: 1.417,50 € »Kein Gründerzuschuss, aber geringe Einkünfte: »niedrigere Mindestbemessung möglich, aber: „Bedürftigkeit“ nachweisen

4 ARBEITNEHMERBESCHÄFTIGUNG Welche Arbeitnehmer sind zur Krankenkasse zu melden? 3 »Versicherungspflichtige Arbeitnehmer … und die Aushilfen? »Versicherungsfreiheit, wenn Minijob »Geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-€-Job; RV auf Antrag) oder »Kurzfristige Beschäftigung (im Voraus auf 3 Monate/70 Arbeitstage begrenzt) Welche Unterlagen muss AN mit Beschäftigungsbeginn vorlegen? »Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse »Sozialversicherungsausweis

5 ARBEITSENTGELT UND BEITRÄGE 4 Formel für die Beitragsberechnung Verteilung Arbeitsentgelt x 1/2 Beitragssatz x 2 100 Arbeitgeber (50 %) Arbeitnehmer (50 %) Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung 30-jähriger, versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (kinderlos) mit Bruttolohn von 2.500,00 € im Juli 2015. Individueller Zusatzbeitragssatz ist 0,9 %. KV Vom AG und AN paritätisch zu tragender Beitragssatz: 14,6 % AG-Anteil: 2.500,00 € x 7,3 % = 182,50 € AN-Anteil: 2.500,00 € x 7,3 % = Zusatzbeitrag: 2.500,00 € x 0,9 % = 182,50 € 22,50 € Gesamtbeitrag: 182,50 € + 182,50 € + 22,50 € =387,50 €

6 MELDEVERFAHREN & BEITRAGSNACHWEISE 5

7 ZAHLUNG DER BEITRÄGE »Allein durch Arbeitgeber »SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) »Drittletzter Bankarbeitstag »Fälligkeitstage: Jan.Feb.MärzAprilMaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez. 28.25.27.28.27.26.29.27.28. 26.28. 6

8 WERKSTUDENTEN »Arbeitsentgelt nicht über 450 € »Arbeitsentgelt über 450 € Rentenversicherung (zeitlich unbefristete Beschäftigung) Beispiel 1 Student, unbefristete Beschäftigung Wöchentliche Arbeitszeit Monatliches Arbeitsentgelt 14 Std. 460 € KV-, PV-, ALV-Freiheit und RV-Pflicht 7

9 ZUSAMMENRECHNUNG »Mehrere Beschäftigungen »Wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden Beispiel 2 Arbeitgeber A: 11 Stunden/Woche (unbefristete Beschäftigung) Arbeitgeber B: 9 Stunden/Woche (zusätzliche Aushilfstätigkeit) 270 €/Monat 200 €/Monat KV-, PV-, ALV-Freiheit und RV-Pflicht Keine pauschalen KV-Beiträge 8

10 WERKSTUDENTEN »Wochenarbeitszeit über 20 Stunden: KV-, PV-, RV- und ALV-Pflicht bei Arbeitsentgelt über 450 € »Ausnahme: Beschäftigung überwiegend am Wochenende/Abend/Nachtstunden Beispiel 3 Student, unbefristete Beschäftigung, di bis do von 18 bis 21 Uhr bzw. fr, sa und so von 18 bis 24 Uhr Wöchentliche Arbeitszeit Monatliches Arbeitsentgelt 27 Std. 900 € KV-, PV-, ALV-Freiheit und RV-Pflicht 9

11 BESCHÄFTIGUNG WÄHREND VORLESUNGSFREIER ZEIT »Max. 182 Kalendertage pro Zeitjahr: »Rahmenfrist 1 Jahr zurück ausgehend vom Ende zu beurteilender Beschäftigung »Nur Beschäftigungen über 20 Stunden maßgebend Grundsätzlich auch KV,-PV,- und ALV-frei, aber: Beispiel 4 Beschäftigung16.2. bis 3.4.2015 Beginn der Rahmenfrist Ende der Rahmenfrist 4.4.2014 3.4.2015 10

12 ZUSAMMENRECHNUNG Beispiel 6 (Verhältnis ändert sich erst im Zeitablauf) Arbeitgeber A: Arbeitgeber B (ab 1.8.2015) 12 Stunden/Woche 10 Stunden/Woche 350 €/Monat 300 €/Monat Ab 1.8.15 KV-, PV-, RV- und ALV-Pflicht für beide Beschäftigungen Beispiel 5 Arbeitgeber A: Arbeitgeber B: 14 Stunden/Woche 10 Stunden/Woche 600 €/Monat 460 €/Monat Kein Studentenstatus: SV-Pflicht 11

13 KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNG Zweite Variante der geringfügigen Beschäftigung, auch versicherungsfrei 12 »Ausweitung der Höchstgrenzen ab 01.01.15 (gültig bis 31.12.18) »im Voraus befristet (schriftl. zu dokumentieren) »auf 3 Monate/70 Arbeitstage (bisher 2 Monate/50 Arbeitstage) »Typische Beispiele: Krankheits-/Urlaubsvertretungen, Saisontätigkeiten, kurzfristiger Personalbedarf, Ferienjobs »weitere Voraussetzung: keine Berufsmäßigkeit, also von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung »Entscheidungshilfe auf www.minijob-zentrale.de

14 URLAUBSSEMESTER »Weiter eingeschrieben ohne Teilnahme am laufenden Studienbetrieb »Beurteilung wie Arbeitnehmer Beschäftigung während Urlaubssemesters 13 DIPLOMARBEIT IM BETRIEB »Erstellung der Diplomarbeit im Betrieb »Diplomandenvereinbarung »Keine verwertbare Arbeitsleistung für Betrieb »Unerheblich: Zahlung eines Honorars »Keine SV-Pflicht

15 STUDIUM WÄHREND BESCHÄFTIGUNG »Arbeitszeit wird Studium angepasst (bis zu 20 Std./Woche) »Kein prägender innerer Zusammenhang zwischen Studium und Beschäftigung »KV-, PV-, ALV-Freiheit, RV-Pflicht »Gilt auch für Teilzeitkräfte Beispiel 7 AN (bisher 38 Std./Woche, 2.000 €/Monat) nimmt am Studium auf Reduzierte Beschäftigung Monatsentgelt 1.4.2015 18 Std./Woche 900 € KV-, PV-, ALV-Freiheit, RV-Pflicht 14

16 ANDERE STUDIENFORMEN »Aufbau-/Zweitstudium »Sonderstatus als Student in KV, PV, ALV möglich »Ergänzungs- /Zweitstudium neben dem Beruf »Kein Sonderstatus möglich Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium »SV-Pflicht »Keine kurzfristige Beschäftigung möglich (Berufsmäßigkeit) Promotionsstudium »Sonderstatus als Student in KV, PV, ALV, solange immatrikuliert Nachholmöglichkeit der Prüfung 15

17 PRAKTIKANTEN

18 BESCHÄFTIGUNG VON PRAKTIKANTEN »Aneignung von praktischen Kenntnissen in einem Unternehmen »Dient der Vorbereitung auf den künftigen Beruf Begriff »Entscheidungskriterien: »Vorgeschriebenes oder nicht vorgeschriebenes Praktikum »Vor-/Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum Versicherungsrechtliche Beurteilung 17

19 SCHÜLER

20 BESCHÄFTIGUNG VON SCHÜLERN »Beurteilung wie bei Arbeitnehmern »Minijobregeln gelten »Pauschale Beiträge auch für geringfügig entlohnte Schüler Grundsätze »Schüler allgemeinbildender Schulen mit mehr als geringfügige Dauerbeschäftigung sv-frei »Wichtig: Schulbescheinigung gehört zu den Entgeltunterlagen Arbeitslosenversicherung 19

21 SCHULABGÄNGER »Geringfügig entlohnte Beschäftigung möglich (450 €) »Berufsmäßigkeit – keine kurzfristige Beschäftigung möglich Vor Aufnahme einer Dauerbeschäftigung »Keine Berufsmäßigkeit »Kurzfristige Beschäftigung möglich (3-Monats-Regelung) Vor Aufnahme eines Studiums »Geringfügig entlohnte Beschäftigung möglich (450 €) »Berufsmäßigkeit – keine kurzfristige Beschäftigung möglich Vor Aufnahme des Bundesfreiwilligendiensts/freiwilligen Wehrdiensts 20

22 AUF WIEDERSEHEN


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