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Evaluierung von Studium und Lehre Ziele der internen Evaluierung von Studium und Lehre Verbesserung und Sicherung der Qualität der Lehre Erhöhung der Transparenz.

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Präsentation zum Thema: "Evaluierung von Studium und Lehre Ziele der internen Evaluierung von Studium und Lehre Verbesserung und Sicherung der Qualität der Lehre Erhöhung der Transparenz."—  Präsentation transkript:

1 Evaluierung von Studium und Lehre Ziele der internen Evaluierung von Studium und Lehre Verbesserung und Sicherung der Qualität der Lehre Erhöhung der Transparenz des Lehr- und Studienbetriebs Optimierung des Studien- und Prüfungsablaufs Dokumentation des effizienten Einsatzes der Ressourcen Schaffung einer solide Datenbasis für die Weiterentwicklung der Lehreinheit Unterstützung der Profilbildung der Lehreinheit Erfüllung gesetzlicher Auflagen (§ 6-Evaluation und § 91- Lehrbericht des Hochschulgesetzes des Landes NRW ) Erfüllung der Zielvereinbarungen zur Studienreform zwischen dem MSWF und der RWTH Aachen Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 1

2 Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW § 6 Evaluation (1) Die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 und § 7 insbesondere in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung von Frauen und Männern wird zum Zweck der Sicherung und Verbesserung ihrer Qualität regelmäßig bewertet. Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben die Pflicht dabei mitzuwirken. Insbesondere die Studierenden werden zu ihrer Einschätzung der Lehrveranstaltungen und Studiengänge befragt. Auch hochschulauswärtige Sachverständige sollen an der Bewertung beteiligt werden. (2) Die Ergebnisse der Bewertung werden veröffentlicht. (3) Das Bewertungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung, die auch Bestimmungen über Art, Umfang und Behandlung der zu erhebenden, zu verarbeitenden und zu veröffentlichenden personenbezogenen Daten der Mitglieder und Angehörigen enthält, die zur Bewertung notwendig sind. Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist zu beachten. Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 2

3 Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW § 91 Lehrbericht (1) Die Dekanin oder der Dekan erstellt regelmäßig alle zwei Jahre einen Lehrbericht. Er enthält für alle angebotenen Studiengänge insbesondere 1. Daten zur personellen und sachlichen Ausstattung, zu den Studienanfängerinnen und Studienanfängern sowie Absolventinnen und Absolventen, zur Fachstudiendauer bis zur Zwischenprüfung und bis zum Studienabschluss, zum Studienerfolg zu den Schwundquoten und zur Erfüllung der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals; 2. Aussagen zu Inhalt und Struktur des Lehrangebots, zur Lehr- und Prüfungsorganisation sowie zur Beratung und Betreuung der Studierenden; 3. die Ergebnisse des studentischen Befragungen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3; 4. eine Bewertung der Stärken und Schwächen sowie Maßnahmen zur Verbesserung. (2) Der Lehrbericht wird dem Fachbereichsrat und dem Senat vorgelegt, die dazu Stellung nehmen. Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 3

4 Historie zur Evaluierung von Studium und Lehre Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 4 Erstellung von Lehrberichten durch die Lehreinheiten seit 1993 (Berichtszeiträume 1993-1995 und 1995-1997) Entwicklung des Konzepts der Erweiterten Lehrberichterstattung mit den Lehreinheiten Biologie, Bauingenieurwesen, Metallurgie und Werkstofftechnik sowie Geographie Durchführung der Erweiterten Lehrberichterstattung mit o.g. Lehreinheiten; Abschluß in 09/2000 Überarbeitung des Konzepts aufgrund der Erfahrungen mit den o.g. Lehreinheiten  Entwicklung des Konzepts zur Evaluierung von Studium und Lehre an der RWTH Aachen Evaluierung von Studium und Lehre in den Lehreinheiten Mathematik, Architektur, Anglistik und Psychologie; voraussichtlicher Abschluss in 11/2001 ab 11/2001 Evaluierung in der Lehreinheiten Physik, Bergbau, Germanistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften

5 Konzept zur Evaluierung von Studium und Lehre Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 5 objektive quantifizierbare Daten und subjektive Einschätzungen InterpretationWerte Schlussfolgerungen, Perspektiven Maßnahmen Gründung einer Projektgruppe Evaluierung Verbindliches Follow up / Controlling (Überprüfung der Maßnahmen Erstellung eines internen Evaluierungsberichts Diskussion zu Studium und Lehre mit externer Moderation Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre

6 Gründung einer Projektgruppe „Evaluierung“ Gründung der Projektgruppe auf Lehreinheitsebene Zusammensetzung der Projektgruppe: Beteiligung von Studierenden (mgl. aus jedem Studiengang ein Vertreter), Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern Vorschlag: Ausschuss für Lehre, Prüfungsausschuss... Information der Fakultät (Fachbereichsrat), der entsprechenden Ausschüsse auf Lehreinheitsebene (u.a. Prüfungsausschuss), der Studierenden, Professoren und Mitarbeiter über die Gründung der Projektgruppe Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 6

7 Erstellung eines internen Evaluierungsberichts Erhoben werden objektive quantifizierbare Daten und subjektive Einschätzungen von Lehrenden und Lernenden Der Evaluierungsbericht umfasst: –Allgemeine Aspekte –Ausbildungsziele in den einzelnen Studienphasen; Definition des Studieneingangs- und Studienausgangsprofils –Ausstattung –Bewertung der Lehr-, Studien- und Prüfungspraxis im Studienverlauf –Qualitätssicherung und –verbesserung –Praxis von Lehre und Studium –Internationalisierung –Forschungsaspekte –Frauenförderung –Zusammenfassende Beschreibung des Stärken-Schwächen-Profils der Lehreinheit sowie –Vergleichende inhaltliche Betrachtung der Lehreinheit. Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 7

8 Hinweise zur Erstellung des Evaluierungsberichts Beispiel: Ausstattung –Vorgegebene quantitative Daten: Stellenmäßige Ausstattung der Lehreinheit Betreuungsrelation der Lehreinheit Auslastung der Lehreinheit –Kommentierung der Daten im Hinblick auf die Auswirkungen auf Studium und Lehre; Mögliche Leitfragen sind angegeben –Räumliche und technische Ausstattung sowie Bibliothekssituation; Beschreibung und Bewertung durch die Lehreinheit; Mögliche Leitfragen sind angegeben Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 8 Die aufgeführten Leitfragen sind als Angebot/Anregung zu verstehen. Eine fachspezifische Anpassung ist ggf. erforderlich.

9 Hinweise zur Erstellung des Evaluierungsberichts Die Evaluierung umfaßt alle in der Lehreinheit angebotenen Studiengänge; die Evaluierung der Lehramtsstudiengänge erfolgt ggf. vom Lehrerbildungszentrum. Ermittlung der Anworten auf die Leitfragen mittels empirisch- analytischer Ansätze, die u.a. folgende Methoden umfassen:  problemorientierte Einzelinterviews  Gruppendiskussionen  Beobachtungen und Dokumentenanalyse  standardisierte Befragungen mittels schriftlich auszufüllenden Fragebogen  Befragung von Absolventen/-innen, Studienwechslern/-innen sowie Studienabbrechern/-innen => Erfahrungen und Einschätzungen über das Studium, die Abstimmung und die praktische und wissenschaftliche Ausrichtung der Studieninhalte. Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 9

10 Fachinterne Diskussion zu Studium und Lehre Fachinterne Diskussion mit den Mitgliedern der Projektgruppe Externe Moderation durch den Prorektor für Lehre  Ergebnisse der Diskussion sind Grundlage des zu erstellenden Maßnahmenkatalogs Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 10

11 Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre Erstellung eines Maßnahmenkatalogs –Zielbereich der Maßnahme –Anforderungen –Zuständigkeit innerhalb der Hochschule/Lehreinheit –Geplanter Zeitraum zur Realisierung der Maßnahme Vorlage des Maßnahmenkatalogs im Senat Nach zwei Jahren Überprüfung der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 11

12 Aufgabenverteilung Erstellung eines internen Evaluierungsberichts: Lehreinheit/Projektgruppe Dezernat 6.0 (Bereitstellung der quantitativen Daten) Fachinterne Diskussion: Dezernat 6.0 (Vorbereitung) Prorektor für Lehre (Moderation) Projektgruppe Erstellung und Überprüfung des Maßnahmenkatalogs: Prorektor für Lehre Dezernat 6.0 (Protokollführung) Lehreinheit/Projektgruppe Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 12

13 Rhythmus der Evaluierung ZeitraumLEHREINHEITEN DER RWTH AACHEN Phase 11999/2000Biologie, Bauingenieurwesen, Metallurgie & Werkstofftechnik, Geographie 2000/2001Mathematik, Architektur, Anglistik, Psychologie... Phase 2 2004/2005 Biologie, Bauingenieurwesen, Metallurgie & Werkstofftechnik, Geographie...... Übrigen Lehreinheiten der RWTH Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 13 2001/2002 Physik, Bergbau, Germanistik, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften

14 Zeitlicher Ablauf der Evaluierung Dez 01Dez 01 - Mai 02Jun 02Jul 02Aug 02Sep 02Aug 04 Gründung der Projektgruppe Erstellung des internen Evaluierungsberichts Auswertung fachinterne Diskussionen Erstellung der Maßnahmenkataloge...Überprüfung der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs Dez. 6.0/Abt. 6.2-Be; 11.10.01; Folie 14


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