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Existenzgründung Professionelle Planung und Umsetzung Karl Ulrich Schorle Diplom-Betriebswirt (BA) Karl Ulrich Schorle Seilersbahn 18 76646 Bruchsal Fon:

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Präsentation zum Thema: "Existenzgründung Professionelle Planung und Umsetzung Karl Ulrich Schorle Diplom-Betriebswirt (BA) Karl Ulrich Schorle Seilersbahn 18 76646 Bruchsal Fon:"—  Präsentation transkript:

1 Existenzgründung Professionelle Planung und Umsetzung Karl Ulrich Schorle Diplom-Betriebswirt (BA) Karl Ulrich Schorle Seilersbahn 18 76646 Bruchsal Fon: 07251 – 304 304 www.schorle.info

2 Karl Ulrich Schorle Diplom-Betriebswirt (BA) Karl Ulrich Schorle Seilersbahn 18 76646 Bruchsal Fon: 07251 – 304 304 www.schorle.info Existenzgründung

3 Selbstverwirklichung >>> 1. Hauptmotivation Wohlstand >>> 2. Hauptmotivation Gehobener Sozialstatus und Respekt der Gesellschaft Wohneigentum Was ist Ihre Motivation? Motivationsfaktoren:

4 Finanzierungsfehler, denn viele Gründer schätzen ihren Kapitalbedarf falsch ein und somit entstehen sehr schnell Liquiditätsengpässe. Informationsdefizite, denn viele Gründer schätzen ihre Dienstleistung oder die Marktsituation oftmals völlig falsch ein. Qualifikationsdefizite, denn viele Gründer besitzen zwar ausreichende fachliche Kenntnisse, aber viel zu wenig kaufmännische und Branchenkenntnisse. Planungsdefizite, denn viele Gründer haben entweder eine falsche Unter- nehmensplanung oder die Planung wird nicht permanent auf ihre Vorgaben überprüft. Familienprobleme, denn viele Gründer unterschätzen die Situation völlig. Die Selbständigkeit spielt in alle Bereiche des Privatlebens hinein und bestimmt diese, ob man will oder nicht und somit sind viele Probleme vorprogrammiert. Kommunikationsdefizite, denn viele Gründer nutzen den Kontakt zu ihrem Coach zu wenig. Der Coach verfügt über eine Vielzahl von Informationen, die dem Gründer die Arbeit erleichtern, er kann sich somit auf sein Kerngeschäft konzen- trieren. Häufige Gründungsfehler:

5 Alleinstellungsmerkmal : durch welche besonderen Eigenschaften grenzt sich das Produkt bzw. die Dienstleistung von den Angeboten der Konkurrenz ab? Produktion : wie wird das Gut produziert oder die Dienstleistung bereitgestellt? Kunden : wer sind die Kunden und wie erreicht man sie am besten? Nutzen : welchen Nutzen hat das Produkt bzw. die Dienstleistung für den Kunden? Besteht eine Nachfrage nach diesem Angebot oder muss eine Nachfrage erst künstlich geschaffen werden? Konkurrenz : wer sind die Mitbewerber und wie sind sie am Markt positioniert? Welche Informationen liegen zu Marktanteilen und Preisuntergrenzen etc vor? Marketing und Vertrieb : wie will der Gründer sein Angebot kostengünstig an den Verbraucher bringen und wie meistert er den Markteintritt? Finanzierung : wie hoch ist der tatsächliche Kapitalbedarf und wie groß ist das Investitionsvolumen des Unternehmens? Welche Betriebsmittel können geleast werden? Rechtsform und Standortwahl : welche Rechtsform ist die geeignetste und an welchem Standort ist das Unternehmen am effektivsten positioniert? Fragen zum Geschäftsmodell

6 Qualifikation: persönliche und berufsrechtliche Vorraussetzungen z.B. Studium oder Meisterbrief, kaufmännische Grundkenntnisse und Branchenerfahrung. Kompetenz: Stärken und Schwächen des Gründers, in welchem Bereich liegen die Stärken und in welchem Bereich besitzt der Gründer noch Weiterbildungsbedarf z.B. Buchführung etc. Gründungswissen: Kenntnisse des Gründers über den allgemeinen Ablauf einer Existenzgründung Situation: ist der Gründer Single oder Familienvater, steht die Familie hinter seinem Gründungsvorhaben oder sind hier Konflikte vorprogrammiert? Motivation und Belast- barkeit des Gründers, ist der Gründer arbeitslos oder macht er sich im Nebenberuf selbständig. Beratung: der Berater ist in der Anfangsphase besonders gefordert, dem Gründer die permanente Unsicherheit am Anfang seiner Selbständigkeit zu nehmen. Er gibt ihm auch weitergehende Informationen zu Weiterbildungsangeboten und hält ihm weitestgehend den »Rücken« frei, indem er ihm den sogenannten »Papierkram« abnimmt. Fragen zum Gründer

7 Unternehmer benötigt eine »Vision« Chancen und Risiken gegeneinander abwägen Marktfähigen Businessplan erstellen oder erstellen lassen Berater suchen, »Chemie« sollte stimmen Finanz- und Kapitalbedarfsplanung realistisch? Erfolgsfaktoren prüfen: Persönliche EF: Disziplin, Wille, Durchsetzungsvermögen.. Fachliche EF: Kompetenz, Wissen, Sozialverhalten... Basics zum Vorhaben

8 Anforderungen an einen Coach: Fachliche Qualifikation Branchenkenntnisse Sozialkompetenz Berufserfahrung und Lebenserfahrung Referenzen Loyalität, Seriosität des Beraters Einsatzwille, Engagement Vertrauen Mein Berater

9 Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Private und gesetzliche Unfallversicherung Private Rentenversicherung und Fondsgebundene LV/ Fonds Private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Gebündelte Geschäftsvers. (Feuer, LW, Einbruch, Diebstahl) Berufshaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung »Keyman« Police bei Einmann-Betrieben sinnvoll Firmen Rechtsschutzversicherung Versorgungskonzept

10 Vertragspartner checken: SCHUFA, Creditreform Mietdauer festlegen Miethöhe angemessen? Mieterhöhungen? Nebenkostenabrechnungen führen oft zu Streitigkeiten! Instandhaltung und bauliche Massnahmen Hausordnung beachten z.B. Streupflicht Notwendige Versicherungen z.B. Feuer, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser Kündigung und Kündigungsfristen Mietvertrag

11 Büroschild (nach der Gewerbeordnung erforderlich) z.B. Firma Peter Mayer, Rechts- anwalt, Kaiserstr. 10, 76131 Karlsruhe. Annoncen in der Tageszeitung. Eintrag im örtlichen Telefonbuch und in den Gelben Seiten. Firmenhomepage mit übersichtlicher Navigation und ohne unnötige Spielereien. Erstellung von Firmenlogo, Visitenkarten sowie Briefpapier. Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Werbemaßnahmen, die darauf abzielen ein einheitliches Unternehmensleitbild nach »außen« zu projezieren, nennt man CI oder Corporate Identity. Dies ist sehr wichtig, denn ein professionelles Auftreten am Markt entscheidet oftmals über das Zustande- kommen von Verträgen und die Akquise von Neukunden. Bei all diesen Werbemaß- nahmen sollten Kosten und Nutzen stets gegeneinander abgewogen werden. Auftreten am Markt

12 Absatzplanung Wachstumsmarkt oder Verdrängungswettbewerb? Marktforschung als Ausgangspunkt (Panelverfahren). Absatzplan ist die Basis für alle betrieblichen Pläne. Analyse der Nachfrage, der Konkurrenz, der Vertriebswege und Gestaltung der Marketingstrategie. Ergebnisse der Marktforschung werden bei Bedarf in den Businessplan und in die Rentabilitätsvorschau eingearbeitet. Optimierung der Finanzplanung, Personalplanung, Umsatzplanung etc.

13 Strategische Planung Unternehmensleitbildplanung: sie beinhaltet die unternehmerischen Grundsatzent- scheidungen z.B. das Verhältnis des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern. Strategische Planung: befasst sich in erster Linie mit der Planung langfristiger Strategien unter Berücksichtigung der Stärken und Schwächen des Unternehmens z.B. welches Geschäftsfeld ist für das Unternehmen besonders attraktiv? Operative Planung: Umsetzung und Konkretisierung der langfristigen Planung bis auf Arbeitsplatzebene, Erstellung von Teilplänen für die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Abteilungen. Erfolgs- und Liquiditätsplanung: alle bisherigen Planungskomplexe müssen mit der Erfolgs- und Liquiditätsplanung abgestimmt werden. Dazu zählen vor allem der lang- fristige Liquiditäts- und der Finanzplan des Unternehmens. Strategische Geschäftsfelder: Zuordnung einzelner Produkte zu bestimmten Märkten bzw. Teilmärkten. Ein strategisches Geschäftsfeld muss auf die Lösung eines speziellen Kundenproblems ausgerichtet sein. Eine Überschneidung mit anderen Geschäftsfeldern darf nicht bestehen. Das Produkt muss bezüglich des Preises, der Qualität und des Designs von anderen Produkten des Unternehmens weitestgehend unabhängig sein. Dem Produkt wird ein bestimmter Kreis von Wettbewerbern zugeordnet.

14 Erfolgspotenzial des Produkts in diesem Markt prüfen >> relativen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Grundsätzlicher Unterschied: wird ein Produkt oder eine Dienstleistung angeboten? Methoden zur Überprüfung (bei Produkten): Produktlebenszyklus oder Portfolioanalyse Produktlebenszyklus: Hierunter versteht man die erwartete Absatzentwicklung des Produkts im Zeitablauf von der Einführung bis zum Ausscheiden des Produkts aus dem Markt. Diese Lebenszyklen bestehen in der Regel aus fünf Phasen: Einführungsphase, Wachstumsphase, Reifephase, Sättigungsphase, Degenerationsphase. Portfolioanalyse: Ziel der Portfolioanalyse ist es, die unternehmerischen Bemühungen in solche Geschäftsfelder zu lenken, in denen die Marktchancen für ein Produkt günstig erscheinen und das Unternehmen relative Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkur- renz nutzen kann. Zwei betriebwirtschaftliche Größen spielen dabei eine entscheidende Rolle, der Marktanteil und das Marktwachstum. Vier Geschäftsfelder: Fragezeichen, Dogs, Stars, Milchkühe. Für jedes Produkt kann der Unternehmer nun eine eigenständige Strategie entwickeln und anwenden, um den Marktanteil zu erhöhen. Offensive Strategien (= Unternehmer agiert selbst) oder defensive Strategien (= Unternehmer kann nur noch auf die Maß- nahmen anderer Wettbewerber reagieren) dienen der Erhöhung der Marktanteile etc Strategische Planung

15 An welchem Standort kann ein Unternehmen dauerhaft den größtmöglichen Gewinn erzielen? Standortabhängige Erträge % standortabhängige Ausgaben Bewertet ein Gründer die »Absatzvorteile« höher als die »Kostenvorteile« eines bestimmten Standorts? Industriebetrieb versus Handelsunternehmen »Standortfaktoren« dienen der Entscheidungsfindung Kleinbetriebe müssen sich dieser Problematik selten stellen, Standortwahl betrifft die mittelständischen Firmen und die Großbetriebe. Standortwahl

16 Absatzmöglichkeiten, also die Lage des Unternehmens (im Industriegebiet oder in der City). Nähe zu Kunden und Lieferanten. Nähe zur Konkurrenz. Infrastruktur und Verkehrsanbindung. Lohnkosten und Lohnzusatzkosten. Rohstoffkosten und Transportkosten. Behördliche Auflagen und Verordnungen. Steuern- und Abgabenbelastung z.B. Gewerbesteuer Miethöhe. Faktoren der Standortwahl

17 Die bestehende Rechtsordnung stellt den Unternehmern eine Vielzahl von Rechtsformen zur Verfügung: Einzelunternehmen. Personengesellschaften: GdbR, OHG, KG. Kapitalgesellschaften: GmbH, AG. Die angehenden Unternehmer müssen dann unter steuerlichen, betriebswirtschaftlichen oder haftungsmäßigen Gesichtspunkten unterscheiden, welche Rechtsform am besten zum Geschäftsmodell passt >> Berater fragen, er ist der Experte für die Gestaltung der Rechtsform. In der BRD ist die Verteilung wie folgt: Einzelunternehmen ca. 83%, Personengesell- schaften ca. 10% und Kapitalgesellschaften ca. 7%. Wahl der Rechtsform ist eine Entscheidung auf Dauer, aber nicht für ewige Zeiten! Ein Unternehmen kann sich entwickeln >> Zeitpunkt für den Wechsel zu einer anderen Rechtsform, z.B. Einzelunternehmen >> GmbH. Wahl der Rechtsform

18 Kriterien zur Entscheidungsfindung: Rechtsgestaltung und die Haftung für Verbindlichkeiten. Vertretung der Gesellschaft nach außen und innen, die Geschäftsführungsbefugnisse und Mitbestimmungsrechte. Gewinnverteilung und die Entnahmerechte. Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- oder Fremdkapital. Änderung von Beteiligungsverhältnissen beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern. Steuerbelastung >> Freibetrag bei der Gewerbesteuer für Einzelunternehmen. Gesetzliche Vorschriften über den Inhalt, die Prüfung und die Offenlegung des Jahresabschlusses. Aufwendungen der Rechtsform, insbesondere die Gründungs- und Kapitalerhöhungs- kosten.

19 Je höher das Haftungsrisiko des Unternehmers, desto höher ist sein Recht auf die Gewinnanteile und desto mehr Rechte hat er bei der Geschäftsführung des Betriebs. Aber auch die Kreditwürdigkeit und damit die Finanzierungsmöglichkeiten hängen von der Frage und vom Umfang der Haftung ab. Beispiel: Eine GmbH ist bei der Haus- bank trotz guter Betriebsergebnisse nicht kreditwürdig, somit muss der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen als Sicherheit einspringen, um für die GmbH einen betrieblichen Kredit erhalten zu können. Umwandlung : sinnvoll und zweckmäßig? Kosten und auch (steuerliche) Folgen der Umwandlung beachten >> Berater fragen. Gesellschaftsvertrag schriftlich dokumentieren >> als Nachweis für das Finanzamt und als Beweismittel in Streitfällen zwischen Gesellschaftern. Keine mündlichen Verein- barungen, sondern nur schriftliche Niederlegung der Fakten. Steuerliche Belastung (Est, GewSt und KöSt) richtet sich vornehmlich nach dem Gewinn ! Umsatzsteuerbelastung trifft alle Unternehmen in gleicher Weise. Wahl der Rechtsform

20 Reisegewerbe oder fester Sitz des Betriebs Anzeigepflicht: Beginn, Aufgabe, Änderung des Geschäfts- zwecks oder bei Verlegung in eine andere Stadt >> Gewerbe- anmeldung beim Gewerbeamt Eintragung in das Handelsregister für Einzelfirmen nicht erforderlich Gewerbeamt informiert Finanzamt, BG, GEMA, IHK, HWK Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung Besondere Genehmigungen: Gastronomie, Sicherheitsge- werbe, Immobilienmakler, Handwerker Gewerbeordnung

21 Der Selbständige ist in der Regel ein sog. »Musskaufmann« nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 HGB in Verbindung mit § 92 Abs. 1 und 5 HGB. Die Unterscheidung erfolgt nach Art und Umfang eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs gemäss § 4 HGB: Der Vollkaufmann wird laut HGB wie folgt definiert: · Bruttoumsatz pro Wirtschaftsjahr ca. 125.000.- Euro. · Eingerichtete Büro- oder Geschäftsräume. · Dauernde Beschäftigung abhängiger Arbeitnehmer. · Mehrere Vertretungen (Filialen). Der Minderkaufmann (»Kleinunternehmer«) wird laut HGB folgendermaßen definiert: · Bruttoumsatz ca. 16.000.- Euro. · Keine Beschäftigten. · Keine eigenen Büroräume. Pflichten nach dem HGB

22 Gründer meldet sein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Finanzamt schickt den Gewerbefragebogen zum Gründer, Berater sollte beim Ausfüllen unterstützen und beraten. FA schickt eine neue Steuernummer und veranlagt den Gründ- er entsprechend den Angaben im Fragebogen: Bilanz oder EÜ. FA legt unter Umständen auch gleichzeitig Vorauszahlungen fest: Est und GewSt >> Berater fragen! Einzugsermächtigung erteilen oder nicht? Belegsicherung, Geschäftskonto, Aufzeichungen über alle rele- vanten Vorgänge führen: Einnahmen, Fahrtenbuch, Reisekosten. Kontakt mit dem Finanzamt

23 Güterströme und Finanzströme stehen sich gegenüber. Finanzierung: Beschaffung von finanziellen Mitteln (Passiv- seite der Bilanz) >> Eigen- und Fremdkapital (Mittelherkunft). Investition: Verwendung der finanziellen Mittel (Aktivseite der Bilanz) >> Anlage- und Umlaufvermögen (Mittelverwend- ung). Liquiditätsplanung: dient zum Schutz vor Insolvenz und zur Gewährung eines reibungslosen Betriebsablaufs. Liquidität ist eine Zeitpunktbetrachtung, sie ändert sich permanent durch Einzahlungen und Auszahlungen! Finanzplanung

24 Planungshorizont über mindestens 6 Monate. Forderungsausfälle bedrohen das eigene Unternehmen! Sicherheitspuffer einplanen, sonst droht Ungemach mit der Hausbank (Basel II Abkommen). Basel II: Rating durch die Bank (A,B,C Kunden) sowie die Unterlegung von Bankkrediten durch Eigenkapital. Deutsche Firmen sind im Vergleich zur Konkurrenz ziemlich EK schwach. Unterdeckung kann in die Illiquidität münden, muß aber nicht. Schwachstellenanalyse der Planung durchführen: welche Kunden sind „schwach“ auf der Brust? Welcher Kunde hält seine Zahlungsziele nicht ein? Liquiditätsplanung

25 Massnahmen, um Unterdeckung und Illiquidität dauerhaft zu vermeiden: Verkürzung der Zahlungsziele für Kunden. Möglichkeit der Skontierung (für Kunden) anbieten. Vereinbarung von Teilzahlungen zu festen Fristen. Einschaltung von Rechtsbeiständen und Inkassofirmen bei Zahlungsschwierigkeiten. Ratenzahlungen an eigene Lieferanten vereinbaren. Beschaffung von kurzfristigem Kapital (sell and lease back oder Venture Capital). Factoring, also Forderungsabtretung. Kontakt mit der Hausbank stets wahren! Unterdeckung vermeiden

26 Planungshorizont 12 Monate _____________________________________________________________ Zu erwartender Umsatz 100.000.- Euro - zu erwartende Betriebsausgaben - 40.000.- Euro ______________________________________________________________ = zu erwartender Gewinn 60.000.- Euro - zu erwartende private Ausgaben - 15.000.- Euro - zu erwartende Zahlungen an KK, LV, ESt - 10.000.- Euro ______________________________________________________________ = Restliquidität 35.000.- Euro ______________________________________________________________ Liquiditätsplanung

27 ________________________________________________________________ Zu erwartende Investition (z.B. CNC Maschine) 250.000.- Euro - Eigenkapitalanteil (15% von 250 TEuro) 37.500.- Euro ________________________________________________________________ Finanzierungsvolumen212.500.- Euro DtA Darlehen (75% von 250 TEuro)187.500.- Euro Darlehen Hausbank (10% von 250 TEuro) 25.000.- Euro ________________________________________________________________ Finanzplanung

28 Ergebnisse aller betrieblichen Planungen münden stets in einen Plan: z.B. Finanzplan, Absatzplan, Personalplan. Grobplanung (< 5 Jahre) und Feinplanung ( < 12 Monate) ist für Kleinbetriebe und für Konzerne erforderlich. Warum benötigt ein Unternehmen überhaupt eine Planung? Planungen auf der Einnahmenseite sind stets schwierig, Planungen auf der Ausgabenseite sind einfacher zu definieren. Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode führen zu ein- em Überschuß oder zu einem Fehlbetrag im Finanzhaushalt. Wie kann ein solcher Fehlbetrag ausgeglichen werden >> Dispo, Bankkredit, Lieferantenkredit etc. Finanzplanung

29 Cash Flow (CF) ist eine betriebswirtschaftliche Kennziffer, die den finanziellen Status eines Unternehmens beschreibt. CF = Periodengewinn + Abschreibungen + Rückstellungen. CF wird verwendet für: Schuldentilgung, Investitionen und Gewinnausschüttung. Entscheidend ist aber dauerhaft nur eine Zielgröße: der „GEWINN“, denn nur durch eine stetige Gewinnerzielung kann die Existenz eines Unternehmens dauerhaft gesichert werden. Verluste führen zum Substanz- und Eigenkapital- verzehr und die Bank entzieht dem Unternehmen ebenfalls das Vertrauen! Cash Flow Management

30 Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen: 30 Tage nach Erhalt der Lieferung ist der Kunde im Zahlungsverzug! Wirtschaftsflaute verschlechtert die Zahlungsmoral stetig. Schlechtes Forderungsmanagement kommt den Gläubiger teuer zu stehen: er wird unfreiwillig zum Kreditgeber (Geschäftskonto) für seine Schuldner. Forderungsmanagement hat Priorität! Keine Gnade für säumige Zahler, die den Konkurs anderer Firmen bewußt einkalkulieren >> Mahnbescheid, Vollstreck- ungsbescheid, Gerichtsvollzieher. Forderungsmanagement

31 Massnahmen zur Verbesserung des Forderungsmanagements: Risikoaufträge sollten tunlichst vermieden werden. Prüfung der Bonität von (Neu) Kunden. Anpassung der Zahlungsziele für (Neu) Kunden. Rechnungsstellung sollte sofort erfolgen. Überwachung der Forderungen und Zahlungseingänge. Durchführung des Mahnwesens. Einschaltung von Inkassounternehmen. Forderungsmanagement

32 Falschberatung oder die Unkenntnis der geltenden Steuergesetze führen oftmals zu erheblichen Nachteilen für einen Existenzgründer. Häufige Fehler von Gründern sind: Wahl der falschen Rechtsform. Zu niedrige Vorauszahlungen für ESt, GewSt, KöSt (und Ust). Fehlende Arbeitsverträge und Darlehensverträge. Falschbuchung von Geschäftsvorfällen oder fehlende Belege und Rechnungen. Steuervergünstigungen für Gründer: einzig die sog. „Ansparabschreibung“ führt in den ersten fünf Jahren zu einer steuerlichen Entlastung. 40% eines neu anzuschaffenden neuen WG können als Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auflösung dieser Rückstellung in den nächsten beiden Wirtschaftsjahren führt natür- lich zu einer Erhöhung des Betriebsgewinns. Da die geltenden Steuergesetze sehr komplex sind und ein Steuervereinfachungs- gesetz nicht in Sicht ist, empfiehlt es sich, einen kompetenten steuerlichen Berater zu finden, der unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung das Optimum für seine Klienten herausholt. Steuerarten

33 Umsatzsteuer: steuerbar sind alle Lieferungen, Leistungen, Entnahmen und Zuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritte. Bemessungsgrundlage: »ist das Entgelt, also alles was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der enthaltenen Umsatzsteuer«. Beispiel: Maler stellt eine Rechnung über 150.- Euro zzgl. 16% Ust (=24.- Euro) >> Bemessungsgrundlage = 150.- Euro. Abgabe der USt-Meldungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich, auf dem amtlichen Formular unter Angabe der Steuernummer etc: Zahlung oder Erstattung ist die Folge. Gründer müssen ihre USt-Meldungen monatlich abgeben! Umsätze mit 0%, 7% und 16% Umsatzsteuer. Steuerarten - Umsatzsteuer

34 Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, sie ist also sofort fällig (10. Tag nach dem Veranlagungszeitraum) nach Abgabe der Meldung. Ratenzahlung oder Stundung ist definitiv nicht möglich! >>> Liquiditätsplanung beachten. Umsatzsteuer – Vorsteuer = Zahllast an das FA abzuführen. Verbuchung der Geschäftsvorfälle per EDV, am besten sollte dies ein versierter Berater erledigen. „Ist“ Versteuerung versus „Soll“ Versteuerung. „Ist“ Versteuerung schont die Liquidität, da die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang einer Kundenrechnung an das Finanzamt abzuführen ist. Steuerarten - Umsatzsteuer

35 Abgabe der USt-Jahreserklärung bis zum 31. Mai des Folge- jahres >> Berater fragen! Abgabe der Ust Voranmeldungen richtet sich nach der ent- richteten Umsatzsteuer des Vorjahres: 6.136 Euro, 512 Euro. Schonfristen sind seit dem 01.01.2004 weggefallen! Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer ist der 10. des Folgemonats. Dauerfristverlängerung ist aber grundsätzlich möglich: sie ist am 15. Februar eines Jahres fällig. Kleinunternehmerstatus bis 16.620 Euro pro Jahr > keine Entrichtung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Steuerarten - Umsatzsteuer

36 Vermehrte Betriebsprüfungen bei den Unternehmen in der BRD, um den Umsatzsteuerbetrug in der EU einzudämmen. Ab dem 01.01.2004 muß eine Steuernummer (Umsatzsteuer oder USt ID Nummer) auf die Rechnung des Unternehmers. Ab dem 01.01.2004 müssen die Rechnungsnummern fort- laufend nummeriert sein. Rechnungsempfänger und Rechnungsgeber müssen eindeutig zugeordnet werden können. Bei Kleinbetragsrechnungen bis zu 100.- Euro bedarf es keines Umsatzsteuerausweises. Steuerarten - Umsatzsteuer

37 Unternehmer ist Schuldner der Gewerbesteuer. Besteuerungsgrundlage ist der steuerrechtliche Gewinn. Freibetrag nur für natürliche Personen 24.500 Euro, nicht für Kapitalgesellschaften. Gewerbeertragsteuer ist eine kommunale Steuer, die von der Gemeinde erhoben ist, Abgabetermin ist der 31. Mai. Finanzverwaltung ermittelt den Gewinn, der noch um Kürz- ungen und Hinzurechnungen (= Kreditzinsen) korrigiert wird. Mitteilung an den Stadtkämmerer in Form des GewSt-Mess- bescheid >> Hebesatz der Gemeinde >> Gew St Bescheid. Steuerarten - Gewerbesteuer

38 Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die an die wirtschaftliche Leistungsfähig- keit der Person anknüpft, ihre Höhe wird durch das jährliche Einkommen des Steuer- pflichtigen bestimmt >> 7 Einkunftsarten. Bei der Ermittlung der ESt berücksichtigt die Finanzverwaltung die persönlichen Verhält- nisse des Steuerpflichtigen z.B. Familienstand, Anzahl der Kinder, außergewöhnliche Be- lastungen oder Spenden etc. Der Existenzgründer und auch alle anderen Selbständigen unterliegen als Gewerbetreibende der Einkommensteuer >> Zwangsveranlagung. Abgabefrist ist der 31. Mai des darauffolgenden Jahres. Erklärung aller Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen im Veranlagungsjahr zugeflossen sind. Einzelveranlagung (Grundtabelle) oder Zusammenveranlagung bei Ehegatten (Splittingtabelle). Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, Verluste aus einer Einkunftsart können vor- oder zurückgetragen werden. Sinnvoll: versierten steuerlichen Berater einsetzen, um alle Möglichkeiten zu nutzen, eine steuerliche Entlastung zu erzielen. Steuerarten - Einkommensteuer

39 Steuerarten - Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer für juristische Personen z.B. GmbHs und AGs. Die Körperschaft- steuer wird von den Bundesländern erhoben und auf ausge- schüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne des Unterneh- mens bezahlt. Der Steuersatz beträgt bundeseinheitlich für alle Gewinne 25 %, auf die Ausschüttung wird einheitlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 % erhoben. Für Kapitalgesellschaften, die einen Gewinn erzielt haben, gibt es in der Regel Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer. Die Gesellschafter müssen die an sie ausgeschütteten Gewinne zu 50 % der ESt unterwerfen. Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung ist der 31. Mai des darauffolgenden Jahres.

40 Pflicht des Arbeitgebers: Lohnkonten führen, Lohnabrechnung- en, Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen erstellen. Abführen der SV Beiträge und der Lohnsteuer an KK und FA. LSt wird aufgrund der vorgelegten Lohnsteuerkarten ermittelt, am besten per EDV Programm. Minijobs werden pauschal abgerechnet: 12% RV + 11% KV + 2% LSt + Umlagen. Lohnsteuer ist am 10. des Veranlagungszeitraums folgenden Monats fällig. LSt > 3.000 Euro, dann Meldung monatlich, LSt < 800 Euro, dann erfolgt eine Jahresmeldung. Am Jahresende: LSt Bescheinigung ausdrucken und LSt Karten an die Arbeitnehmer zurückgeben. Steuerarten - Lohnsteuer

41 Leasing wird von vielen Leasinggesellschaften als »günstige« Alternative zu einem Kredit angepriesen. Es gilt auf jeden Fall, dass man im Einzelfall immer prüfen muss, was dem Bedarf des Existenzgründers entspricht und welche finanzielle Belastung aus einem solchen Vertrag erwächst. Leasing bedeutet, dass man ein Wirtschaftsgut z.B. einen PKW für einen bestimmten Zeitraum mietet und dafür eine entsprechende monatliche Leasingrate bezahlen muss. Nach Ablauf der vorher vereinbarten Vertragsdauer gibt der Leasingnehmer in der Regel das Leasinggut wieder zurück. Der Leasingnehmer kann das Wirtschaftsgut aber auch vom Leasinggeber zum sog. Restwert, also dem Kaufpreis im Zeitpunkt der Beendigung des Leasingvertrages käuflich erwerben. Leasing zieht sich mittlerweile durch alle Bereiche der Wirtschaft, es gibt grundsätzlich das Mobilienleasing und das Immobilienleasing. „Sell and lease back“ Verfahren, um Liquiditätsengpässe kurzfristig überbrücken zu können. Leasing

42 Vorteile von Leasing: Geringe Kapitalbindung, höhere Liquidität. Anzahlung ist keine Voraussetzung. Leasingzahlungen sind Betriebsausgaben. Gleichbleibende monatliche Belastung, wichtig für Finanz- und Liquiditätsplanung. Sinnvoll bei der Anschaffung von Investitionsgütern mit hohem Technologiewandel z.B. PC, Mac, Plotter, CNC Maschinen etc. Laufzeiten, Definition der Restwerte und Höhe der Leasingraten sind flexibel zwischen den Vertragspartnern aushandelbar. Viele Gesellschaften bieten heute einen Zusatznutzen für einen abgeschlossenen Vertrag z.B. einen Softwareservice oder einen kostenfreien Wartungsvertrag. Leasing

43 Nachteile von Leasing: Die Berechnung des Restwerts ist oft problematisch: bei Pkws erfolgt dies nach den gefahrenen Kilometern und dem Zustand laut Wertgutachten. Die Verträge der Gesellschaften sind oft undurchsichtig und enthalten viele versteckte Verwaltungskosten, für Laien sind Leasingverträge nur schwer zu durchschauen. Für Pkws gilt in der Regel immer eine Kilometerbegrenzung, die oftmals auch zu Streit- punkten zwischen den Vertragspartnern führt. Bei Unfällen: die Unfallabwicklung und Vergütung durch den Versicherer hat gerade bei Totalschäden oder Fahrzeugdiebstählen schon oft zu erheblichen finanziellen Nach-teilen für den Leasingnehmer geführt. Die vorzeitige Ablösung des Leasinggutes ist oft sehr unwirtschaftlich für den Leasing- nehmer aufgrund der hohen Gebühren. Der Leasingnehmer ist für die Dauer der Laufzeit in der Regel an die Gesellschaft ge- bunden und somit unflexibel. Die häufig gepriesenen Steuervorteile sind gerade bei Existenzgründern nicht oder nur ansatzweise vorhanden. Leasing

44 Online Angebote der Leasinggesellschaften bieten folgende Vorteile: Schnelle und umfangreiche Informationsbeschaffung Hohe Flexibilität bei der Abwicklung Höchstmaß an Kostentransparenz und Vergleichsmöglichkeiten der Wettbewerber Planbarkeit und Minimierung der Prozesskosten Viele Gesellschaften bieten online Service- und Infotools zu ihrem Leasingangebot an, darüber hinaus gibt es noch persönliche Beratungsangebote, Wartungsverträge und lukrative Versicherungsangebote. Leasing hatte im Jahr 2002 ein Gesamtvolumen von über 46 Milliarden Euro im Neugeschäft, die Leasingwirtschaft war 2002 Deutschlands größter Investor. Der Leasinganteil an den Investitionen erreichte einen Rekordwert von 17,5 Prozent. Leasing

45 Leasinggesellschaften haben aufgrund ihrer guten Branchen- und Objektkenntnisse grundsätzlich bessere Möglichkeiten, ihre Kunden bei zusätzlichen Investitionen zu begleiten als die Kreditinstitute. Die Leasingbranche ist sehr stark mittelständisch geprägt, das bedeutet, dass das Gros der Gesellschaften eher zum Mittelstand zählt und nicht zu den Großkonzernen. Dies geht einher mit einer außerordentlichen großen Marktnähe und ausgeprägter Kundenorientier- ung und Flexibilität bei der Weiterentwicklung der Leasing-Geschäftsmodelle. Nicht von ungefähr liegt der Schwerpunkt der Leasingbranche in der Betreuung der Mittelständler. Auch die Einführung der Basel II Normen in die deutsche Kreditlandschaft werden ein Übriges dazu beitragen, das Leasingneugeschäft anzukurbeln, denn Leasingverträge schonen die Eigenkapitalausstattung und die Liquidität der Unternehmen, verbessern wichtige Bilanzkennzahlen und schaffen somit die Voraussetzung für ein gutes Rating. Leasing fördert auch volkswirtschaftlich gesehen das Wirtschaftswachstum und erhöht die Beschäftigung, da viele Projekte in der heutigen nur noch durch Leasingverträge realisiert werden können. Leasing hat sich in der Bundesrepublik zu einem wichtigen Investitionsinstrument entwickelt. Leasing

46 Erfolgsgeschichte des Leasing seit über 40 Jahren! Permanent neue Leasing-Geschäftsmodelle: Full Service Angebote für komplette Fertigungsanlagen oder im IT Bereich als Lieferant kompletter Netzwerke etc. Leasing ist für Existenzgründer besonders interessant, da es die Liquidität schont. Leasing hat sich zu einem zusätzlichen Finanzierungsinstrument entwickelt. Bonitätsprüfung ist ähnlich wie bei der Antragstellung für Bankdarlehen >> Gründer sollten daher auf ihre Bonität achten. Leasing

47 Kreditinstitute ziehen sich immer mehr aus dem risikobehafte- ten Kreditgeschäft zurück >> Folge: Gründer finden oftmals keinen Kapitalgeber für ihr Vorhaben. Formen der Fremdfinanzierung sind: Bankdarlehen, Lieferant- enkredit und Wechsel. Finanzierung zuerst bei der Hausbank anfragen: welche Unter- lagen benötigt der Bankberater? Coach sollte zu diesen Termi- nen stets anwesend sein. Praxis zeigt: keine Kredite für Gastronomie, Handel, Handwerk- er etc, selbst bei der Überlassung werthaltiger Sicherheiten! Fremdfinanzierung

48 Vorteile der Fremdfinanzierung: Keine oder geringe Kapitalbindung : Änderung durch Basel II Abkommen in der Zukunft > Eigenkapitalanteil bei Darlehen und Rating. Gleichbleibende monatliche Belastung (=Annuität), die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt. Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln ist möglich. Tilgungsaussetzung oder Sondertilgungen sind möglich. Nachteile der Fremdfinanzierung: Banken verlangen zusätzliche Sicherheiten >> LV, Grundschulden etc Bei der Finanzierung entstehen hohe Verwaltungsgebühren z.B. Bearbeitungsgebühr, Bereitstellungszinsen etc. Durch das Basel II Abkommen wird es für viele Unternehmen, die heute noch Kredite erlangen, in Zukunft unmöglich sein, günstige Bankdarlehen zu erhalten! Fremdfinanzierung

49 Der Start in das Unternehmerleben kann durch eine Vielzahl von Förderprogrammen „versüßt“ werden. Grundsatz: sprechen Sie zuerst immer mit Ihrer Hausbank, dann erst können die Berater der Förderbank aktiv werden. Programme in der Übersicht: Mikro Darlehen (bis 25.000 Euro)Startgeld (bis 50.000 Euro) ERP EigenkapitalhilfedarlehenKapital für Arbeit Unternehmerkredit und Unternehmerkredit LeasingExistenzgründungsdarlehen ERP InnovationsprogrammGründungs- und Wachstumsfinanzierung Ba Wü Voraussetzung für die Erlangung solcher Fördermittel ist eine fundierte fachliche und kaufmännische Qualifikation. Des weiteren werden diese Fördermittel nur zur Errichtung einer sog. „Vollexistenz“ bewilligt, einzige Ausnahme bildet das „Startgeld“, das auch für Gründungen im Nebenerwerb beantragt werden kann. Fördermittel dienen der Gründung und der Existenzsicherung. Förderprogramme

50 Ziel des Darlehens: Mit dem StartGeld sollen Gründer mit geringem Investitionsvolumen unterstützt werden, die Schwierigkeiten haben, eine Hausbank zu finden. Die KfW-Mittelstandsbank möchte mit dem StartGeld den Hausbanken verstärkt Anreize bieten, auch kleine Gründungs- vorhaben zu begleiten. Zielgruppe des Förderprogramms: Das Programm unterstützt Gründerinnen und Gründer mit geringem Finanzierungsbedarf (maximal 50.000.- Euro ), die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder als Ange- hörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe selbstständig machen. Hierbei kann es sich auch zunächst um einen Nebenerwerb handeln. Die Gründung kann in Form der Neuerrichtung oder des Erwerbs eines Betriebes oder durch Übernahme einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführungsbefugnis erfolgen. Objekte der Finanzierung: Sachinvestitionen (z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kosten für Umbau und Renovierung), Anschaffung von Waren oder Betriebsmitteln. Förderprogramme - StartGeld

51 Die Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen. Der Antragsteller darf jedoch nicht bereits selbstständig sein. Da es sich um eine spezielle Förderung für kleine Investitionsvorhaben handelt, ist es auf einen Investitions- und Finanzierungsbedarf von maximal 50.000 Euro beschränkt. Wichtig: Eine Kombination mit anderen KfW-Mittelstandsbankprodukten ist nicht möglich! Zeitpunkt und zuständige Stelle für die Beantragung: Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens z.B. erster verbindlicher Auf- trag, Abschluss eines Kaufvertrages gestellt werden, denn Umschuldungen und Nach- finanzierungen sind nicht möglich. Sprechen Sie also so früh wie möglich mit Ihrer Bank über den Kredit der KfW-Mittelstandsbank. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Bank. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, den Kreditantrag online auszufüllen. Den Aus- druck reichen Sie dann bei der Bank ein, ebenso alle notwendigen Unterlagen zu Ihrem Vorhaben. Die Bank finanziert Ihr Vorhaben »aus einer Hand«. Der Kredit wird in der Regel banküblich besichert. Die Art und Höhe der Besicherung verhandeln Sie mit Ihrer Bank. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht es bei der KfW-Mittelstandsbank ein. Förderprogramme - StartGeld

52 Die KfW-Mittelstandsbank prüft anhand Ihrer Kreditunterlagen, ob alle Fördervoraus- setzungen erfüllt sind und das Vorhaben erfolgversprechend ist. Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen. Die Bank zahlt den KfW-Kredit an Sie aus und leitet auch Ihre Rückzahlungen an die KfW-Mittelstandsbank weiter. Außer dem Kreditzins entstehen keine weiteren Kosten, z.B. Bearbeitungsgebühren. Die Vorteile Ihrer Finanzierung: Günstige Finanzierung aus einem Topf, denn 100% des Finanzierungsbedarfs können mit diesem Darlehen gedeckt werden. Finanzierung auch bei geringen Sicherheiten, da die KfW-Mittelstands- bank zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds eine 80-prozentige Haftungs- freistellung gewährt. Durch ein festes Bearbeitungsentgelt wird ein zusätzlicher Anreiz für die Banken zur Finanzierung kleinerer Vorhaben geschaffen. Förderprogramme - StartGeld

53 Förderprogramm StartGeld - Übersicht der Konditionen: Laufzeit: bis zu 10 Jahren, mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren. Zinssatz: Festzins für die gesamte Laufzeit, 8,02 % effektiv und 6,95 % nominal. Auszahlung: 96 % Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten, soweit vorhanden, 80 % Haftungsfreistellung obligatorisch. Höchstbetrag: 50.000.- Euro Förderprogramme - StartGeld

54 Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet aufgrund seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vielerlei anderer Vorschriften Kredite abzusichern. Dies geschieht in der Regel durch werthaltige Sicherheiten wie z.B. Grundschulden, Hypotheken, Abtretung von Sparverträgen. Neben diesen klassischen Sicherheiten gibt es aber auch die Möglichkeit einer privaten oder öffentlichen Bürgschaft. Private Bürgschaften werden von Privatpersonen z.B. vom Bruder oder den Eltern etc und öffentliche Bürgschaften werden von Bürgschaftsbanken zur Verfügung gestellt. Diese sog. Ausfallbürgschaften dienen den Banken dann als vollwertige Sicherheit zur Absicherung eines oder mehrerer Kredite. Dabei ist zu be- achten, dass die Bürgschaftsbank für einen Kredit nur bis zu 80 % haftet, für die restlichen 20 % haftet der Kreditnehmer, also der Gründer selbst. Ausfallbürgschaften können grundsätzlich für all die Unternehmen bereitgestellt werden, die keine Finanzierung bei ihrer Hausbank erhalten haben. Voraussetzung ist aber, dass das Geschäftsvorhaben betriebswirtschaftlich wie auch unternehmerisch auf einer soliden Planungsgrundlage beruht. Sicherheiten - Bürgschaften

55 Viele technologieorientierte Existenzgründungen benötigen eine Menge fremdes Kapital. Doch viele Banken lehnen auch aufgrund der Finanzmisere am Neuen Markt die Finanzierung solcher Vorhaben oftmals ab. Für diesen Fall können sich sog. Beteiligungs- Gesellschaften als Kapitalgeber profilieren. Sie bieten den Gründern dann Beteiligungs- kapital (venture capital) ohne die üblichen Sicherheiten an. Venture Capital ist im Grunde genommen Eigenkapital, das in die Wertschöpfung des Gründungsunternehmens fließen soll. Im Rahmen einer soliden Finanz- und Liquiditätsplanung ist es aber unabdinglich, nicht nur Venture Capital einzusetzen. Für solch eine über Jahre angelegte Planung ist der Einsatz von Beteiligungskapital nur als zusätzlicher Finanzierungsbaustein anzu- sehen, die Basisfinanzierung wird in der Regel immer über eine Hausbank abgewickelt. Beteiligungskapital wird beansprucht für die (Teil-) Finanzierung von Immobilien, industriellen Anlagen, Maschinen etc. Wachstumsfinanzierung für neu einzuführende Produktzyklen Auszahlung von Gesellschaftern. Technologieorientierte Existenzgründungen. Turn Around Szenarien in Unternehmen. Beteiligungskapital

56 Venture Capital Geber: Banken, Industrieunternehmen, aber auch private Investoren, die sich von einer Geschäftsidee zukünftige Gewinne versprechen. Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellen ebenfalls Beteiligungskapital zur Verfügung. Voraussetzung für die Erlangung von Beteiligungs- kapital ist neben einem fundierten Businessplan eine über mindestens fünf Jahre laufende Finanz- und Umsatzplanung. Venture Capital ist stets als ein Baustein innerhalb einer Gesamtfinanzierung anzusehen. Beteiligungskapital

57 Ich-AG und Familien-AG – Existenzgründungszuschuß nach § 421 I SGB III Absatz 1: Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosig- keit beenden, haben Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuß. Der Zu- schuß wird geleistet, wenn der Existenzgründer in einem engen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch bezogen hat oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist. Der Zuschuß wird weiterhin gewährt, wenn der Gewinn pro Jahr 25.000.- Euro nicht übersteigt, der Existenzgründer darf darüber hinaus Arbeitnehmer oder mitarbeitende Familienangehörige beschäftigten. Den Existenzgründungszuschuß können die Gründer für ihre Beitragszahlungen zur Sozial- versicherung oder für andere betriebliche Zwecke, z.B. für Mietzahlungen oder für den Wareneinkauf verwenden. Die Förderung nach § 421 I SGB III ist nur für Gründer vorge- sehen, die einen Gewinn von weniger als 25.000.- Euro erzielen werden. Ist es z.B. aufgrund eines Businessplans absehbar, dass der Gewinn des Existenzgründers bereits im ersten Jahr weitaus höher ausfallen wird, dann kommt diese Förderung nicht in Frage. Diesen Gründern steht aber die Möglichkeit offen, eine Förderung nach § 57 SGB III zu beantragen, diesen Zuschuß nennt man Überbrückungsgeld. Förderung durch die BA

58 Im Falle der Ich-AG Förderung wird der Gründer verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern und darüber hinaus besteht für den Gründer noch die gesetzliche Rentenversicherungspflicht während des gesamten Förderzeitraums. Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bemisst sich nach dem steuer- lichen Gewinn, der Existenzgründer muß aus diesem Grund jedes Jahr seinen Einkommensteuerbescheid in Kopie an die Krankenkasse sowie an die Bundes- versicherungsanstalt (BfA) bzw. an die Landesversicherungsanstalt (LVA) weiterleiten. Absatz 2: Der Zuschuß wird bis zu drei Jahre erbracht und wird jeweils längstens für ein Jahr bewilligt. Er beträgt im ersten Jahr nach Beendigung der Arbeitslosigkeit monatlich 600.- Euro, im zweiten Jahr 360.- Euro und im dritten Jahr 240.- Euro pro Monat. Vor einer erneuten Bewilligung des Zuschusses hat der Gründer das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 darzulegen. Die Begründung dazu lautet folgendermaßen: die Ich-AG Förderung ist auf maximal drei Jahre begrenzt, die Zuschüsse werden als monatliche Pauschalbeiträge ausgezahlt. Nach Antragstellung wird der Zuschuß zunächst für ein Jahr bewilligt, liegen nach dessen Ablauf die Fördervoraussetzungen weiterhin vor, so wird der Zuschuß – entsprechend der degressiven Staffelung – für ein weiteres Jahr bewilligt. Der selbständige Existenzgründer hat jedoch selbst darzulegen, ob die Voraussetzungen für eine fortgesetzte Leistung noch vorliegen. Förderung durch die BA

59 Die Einführung der Ich-AG Förderung ist notwendig geworden, damit einer Existenz- gründung keine übermäßig hohen bürokratischen und sonstigen Hindernisse entgegen- stehen. Der Anspruch auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses wurde grund- sätzlich geschaffen, um die Wege aus der Arbeitslosigkeit zu erleichtern und neue Arbeits- plätze zu schaffen, die dann auch den gesetzlichen Krankenkassen neue Beitragszahler zuführen sollen. Besonderheiten der Ich-AG Förderung: Liegen die Voraussetzungen für ein Ruhen des Anspruches bei Sperrzeit nach § 144 SGB III oder Säumniszeit nach § 145 SGB III vor, verkürzt sich die Dauer der Förderung entsprechend der Dauer der Sperrzeit. Überschreitet das Arbeitseinkommen im Jahr 25.000.- Euro, so kann nach Ablauf des bewilligten Zeitraumes der Zuschuß nicht mehr erbracht werden, jedoch besteht keine Rückforderung von Leistungen für die Vergangenheit. Der Existenzgründungszuschuß ist ausgeschlossen, wenn die Existenzgründung bereits durch Überbrückungsgeld gefördert wurde. Im Falle eines Scheiterns des Gründungsvorhabens prüft das Arbeitsamt, ob dem ehemaligen Gründer noch ein Leistungsanspruch nach § 147 bzw. § 196 SGB zusteht. Zur Beantragung der Ich-AG Förderung werden folgende Unterlagen benötigt: Antrag auf Existenzgründungszuschuß. Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung der Anzeige einer freiberufl. Tätigkeit durch das FA. Förderung durch die BA

60 Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit been- den, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Gewährung von Über- brückungsgeld. Der Zuschuß wird geleistet, wenn der Existenzgründer in einem engen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch bezogen hat oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbe- schaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist. Darüber- hinaus ist zur Gewährung von Überbrückungsgeld die Stellungsnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich, das bedeutet, dass ein Steuerberater oder ein Unternehmensberater eine Stellungnahme zum Gründungsvorhaben abgeben muß, damit das Vorhaben gefördert wird. Der Zuschuß wird grundsätzlich gewährt zur Sicherstellung des Lebensunterhalts in der ersten Phase der selbständigen Erwerbstätigkeit. Im Gegensatz zur Ich-AG Förderung, die eine Pflichtleistung darstellt, ist die Förderung nach § 57 SGB III eine Ermessensleistung des Arbeitsamtes. Das Überbrückungsgeld können die Gründer für alle betrieblichen Zwecke verwenden. Die Förderung nach § 57 SGB III ist für alle Gründer vorgesehen, egal ob der Gewinn 25.000.- Euro pro Wirtschaftsjahr übersteigt oder nicht. Im Falle der Überbrückungsgeld Förderung wird die Beschäftigung von Arbeitnehmern grundsätzlich sogar gefördert, indem das Arbeitsamt bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern einen sog. Einstellungszuschuß gewähren kann. Förderung durch die BA

61 Im Falle der Überbrückungsgeld Förderung ist der Gründer nicht verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Das Überbrückungsgeld wird für maximal sechs Monate bewilligt, es bemisst sich nach der letzten vom Arbeitsamt ausbezahlten Entgeltersatzleistung zuzüglich eines pauschalierten Sozialversicherungssatzes (40%). Die Einführung der Überbrückungsgeld Förderung ist erforderlich, damit einer Existenzgründung keine übermäßig hohen Hindernisse entgegen- stehen. Der Anspruch auf Gewährung von Überbrückungsgeld wurde grundsätzlich ge- schaffen, um die Wege aus der Arbeitslosigkeit zu erleichtern und um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Besonderheiten der Überbrückungsgeld Förderung: Liegen die Voraussetzungen für ein Ruhen des Anspruches bei Sperrzeit nach § 144 SGB III oder Säumniszeit nach § 145 SGB III vor, verkürzt sich die Dauer der Förderung entsprechend der Dauer der Sperrzeit. Liegen die Voraussetzungen für eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 140 SGB III vor, so mindert sich das Überbrückungsgeld um die entsprechende Höhe für die Anzahl der Tage, die in den Zeitraum der Förderung mit Überbrückungsgeld hineinragen. Im Falle eines Scheiterns des Gründungsvorhabens prüft das Arbeitsamt, ob dem ehemaligen Gründer noch ein Leistungsanspruch nach § 147 bzw. § 196 SGB zusteht. Förderung durch die BA

62 Zur Beantragung der Überbrückungsgeld Förderung werden folgende Unterlagen benötigt: Antrag auf Überbrückungsgeld. Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung der Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit durch das örtliche Finanzamt. Fachkundige Stellungnahme eines Beraters. Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens. Lebenslauf einschließlich Befähigungsnachweis. Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Erforderliche Genehmigungen, z.B. Konzession oder Handwerksmeisterbrief. Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in der Handwerksrolle. Gesellschaftsvertrag, Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister. Förderung durch die BA

63 Bei vormaliger Gewährung von Überbrückungsgeld: Begründung für das Scheitern der damaligen Gründung und Erfolgsaussichten für das neue Vorhaben. Betriebsüber- nahmen werden in der Praxis nur selten gefördert. Grundsätzlich ist anzumerken, daß das Arbeitsamt Förderungen nur unter folgenden Maßgaben bewilligt: Keine persönliche Abhängigkeit von einem oder mehreren Auftraggebern. Eigene Unternehmensorganisation des Gründers. Eigenes Auftreten am Markt des Gründers. Eigener Kundenstamm des Gründers. Freie Preisgestaltung durch den Gründer. Eine zeitliche, örtliche oder inhaltliche unternehmerische Freiheit des Gründers. Zuschüsse werden in der Regel nur noch für Gründungen von neuen Firmen bewilligt. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig, also vor einer Gründung, an einen kompetenten Berater, der Ihnen die Vor- und Nachteile beider Förderungs- möglichkeiten aufzeigt und für Sie das optimale Gründungspaket bereitstellen wird. Förderung durch die BA

64 Betriebsmittel werden gemäß ihrer »betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer« abgeschrieben >> amtliche AfA Tabelle des BMF. Abschreibungen sind Betriebsausgaben, die den Betriebsgewinn mindern. Aus der somit erlangten Steuerersparnis sollte der Unternehmer Rücklagen bilden, um das betreffende Wirtschaftsgut in einigen Jahren wieder neu an- schaffen zu können. Mit der Aktivierung im Betriebsvermögen, also dem Kauf, startet der Abschreibungsbeginn für das Wirtschaftsgut. Für Anschaffungen von WG gilt ab dem 01.01.2004: monatsgenaue AfA. Es gibt auch die Möglichkeit der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe im gesamten Bundesgebiet. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden z.B. die lineare und die degressive Abschreibung. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Methoden ist grund- sätzlich möglich und in manchen Fällen auch sinnvoll. Grundsatz: Die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung sind in jedem Fall immer maßgebend, wenn es um die Frage der Abschreibungsdauer geht, hier ist die Abschreibung für alle Wirtschaftsgüter, die man in der Bundesrepublik erwerben kann, geregelt. Hier gibt es keine Verhandlungsspielräume! Bewertungsfreiheit gilt nur für Geringwertige Wirtschaftgüter (GWG), also Wirtschaftsgüter, die 410.- Euro netto nicht übersteigen und selbständig nutzbar sind z.B. Telefon, Fax, Kopierer etc. Diese GWG werden im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt und bis auf einen Euro abgeschrieben. Absetzung für Abnutzung

65 Sonderposten mit Rücklageanteil: Eine Besonderheit bildet der sog. Sonderposten mit Rücklage- anteil (EStG), der auch als Ansparabschreibung bezeichnet wird und bei der Erstellung von Bilanzen zur Senkung des Betriebs- gewinns herangezogen wird. Er darf von Gründern in den ersten fünf Jahren ihrer selbständigen Tätigkeit geltend gemacht werden: Angebot für ein neues WG >> 40% werden als Ausgaben in den Jahresabschluß übernommen. Dieser Sonderposten wird gebildet, um im aktuellen Steuerjahr die Einkommensteuerlast zu senken. Die Steuerlast wird aber nur auf die kommenden zwei Jahre verschoben und nicht minimiert. Denn die Auflösung dieses Sonderpostens führt zu einem Ertrag in den nächsten beiden Jahren: Fragen Sie Ihren Steuerberater! Absetzung für Abnutzung

66 Regel: Betriebsausgaben sind Ausgaben, die unmittelbar durch den Betrieb veranlasst sind z.B. Büromiete, Löhne, Sozialversicherungskosten, Telefonkosten, Betriebsteuern etc. Der Unternehmer entscheidet selbst, was Betriebsausgaben sind, natürlich auch in Ab- sprache mit seinem Berater, um späteren Problemen mit dem Finanzamt bei eventuellen Betriebsprüfungen vorzubeugen. Laut § 4 EStG sind Betriebsausgaben stets Aufwendungen, die unmittelbar durch den Betrieb veranlasst sind. Daher lässt sich auch schon laut dem Gesetzestext ziemlich genau feststellen, was betriebliche Ausgaben und was private Ausgaben sind. Für einen Bau- unternehmer ist die Anschaffung eines Motorrades in der Regel eine private Investition, für einen Fahrlehrer hingegen ist diese Investition eine betriebsnotwendige Anschaffung und somit steuerlich absetzbar. Ausnahmen: Es liegt eine Überschneidung der betrieblichen mit den privaten Kosten vor z.B. Nutzung des Pkws und Telefonnutzung. Dabei gilt in der Regel der Grundsatz der Angemessenheit. Der Maßstab ist dabei die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, die Höhe des Umsatzes und des Gewinns. Maßstab ist nicht, was allgemein üblich ist oder was Freunde erzählen! Betriebsausgaben

67 PKW-Kosten und ihre Abgrenzung zur privaten PKW-Nutzung: Ein Unternehmer fährt im Jahr 30.000 km mit seinem Betriebsfahrzeug: 91.000 km: betrieblich, also Fahrten zu Kunden oder zu Lieferanten 6.000 km: privat 3.000 km: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, diese Fahrten gelten steuerlich als Privatfahrten Betriebliche Nutzung = 91% Privatanteil = 9%. Das bedeutet nun aus steuerlicher Sicht, dass 91% aller PKW-Kosten (Kfz-Steuer, Versicherung, Benzin, Reifen, Reparaturen, Inspektionen etc) in diesem Wirtschaftsjahr steuerlich absetzbar, also als Betriebsausgaben zu behandeln sind. Betriebsausgaben

68 Einzelnachweis mittels Fahrtenbuch : Ermittlung der Gesamtkosten des PKW nach den verschiedenen Kostenarten: Steuer, Versicherung, Kraftstoff, Reifen, Inspektionen, Reparaturen, Unfallschäden und Selbst- beteiligung im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung. Danach Ermittlung der privaten PKW-Nutzung durch ein elektronisches Fahrtenbuch: notwendige Eintragungen, lückenlose Erfassung aller Fahrten. Danach erfolgt die Berechnung des PKW Privatanteils und der steuerliche Ansatz des Privatanteils als Betriebseinnahme in der Bilanz des Unternehmers. Pauschale Ermittlung des Privatanteils: Grundsatz: ab 01.01.1996 gilt die 1 % Regelung, das bedeutet 1% des Fahrzeugneuwerts inklusive der Umsatzsteuer werden jedes Jahr als Privatanteil in der Bilanz angesetzt. Beispiel: VW Golf Neupreis:20.000.- Euro Privatanteil pro Monat:200.- Euro = 1% aus 20.000.- Euro Privatanteil pro Jahr:12 Monate x 200.- Euro = 2.400.- Euro inklusive 16% USt Betriebsausgaben

69 Die Abschreibung für diesen PKW beträgt pro Jahr = 5.000.- Euro, sie errechnet sich aus dem Anschaffungswert von 20.000 Euro.- geteilt durch die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 4 Jahren. Das ergibt folgende Aufrechnung der PKW-Kosten: _________________________________ Kfz-Steuer 100.- Versicherung 300.- Benzin 2.000.- Reparaturen 1.000.- Abschreibung 5.000. _________________________________ PKW-Kosten 8.400.- Pkw Privatanteil 2.400.- _________________________________ Ergebnis PKW-Kosten 6.000.- _________________________________ Betriebsausgaben

70 Durch den hohen Privatanteil von ca. 30% erfüllen die PKW-Kosten nur bedingt ihren Zweck. Empfehlung >> Fahrtenbuch zu führen, um einen wesentlich größeren steuerlichen Effekt zu erzielen. Bei einem Privatanteil laut Fahrtenbuch von 9% wie im obigen Beispiel, würde die PKW Privatnutzung nur ca. 800.- Euro betragen. Somit wäre eine Steuerersparnis bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer erzielt worden. Einzige Ausnahme für den Ansatz der PKW-Privatnutzung gilt für berufsbedingte typische Reisetätigkeit z.B. als Monteur oder Berufskraftfahrer. Im Zweifelsfall: den steuerlichen Berater fragen, welche Alternative steuerlich Sinn macht und welche nicht. Dies gilt bereits vor der Anschaffung eines vermeintlichen „Betriebs- Pkws“. Ist das Fahrzeug zu »alt«, macht die Aktivierung im Anlagevermögen keinen Sinn. Betriebsausgaben

71 Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich von Dienstreisen Einzelnachweis : Mehraufwendungen für Verpflegung entstehen bei ein- oder mehrtägigen Dienstreisen und sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Zuerst gilt es, wie auch für das gesamte Unternehmerleben alle wichtigen Belege zu »sichern«, dazu gehören typischer- weise Übernachtungsbelege von Hotels, Taxiquittungen und maschinell erstellte Bewirtungsbelege. Dies ist natürlich auch ein aufwendiges Verfahren, das aber wie das Führen eines Fahrtenbuchs zur Minimierung der Steuerlast genutzt werden sollte. Pauschalen : Verpflegungsmehraufwendungen können mit folgenden Pauschalsätzen steuerlich gelt- end gemacht werden, gilt nur Dienstreisen im Inland: Bei Abwesenheit für mindestens 8 bis 14 Std. 6.- Euro Bei Abwesenheit für mindestens 14 bis 24 Std.12.- Euro Bei Abwesenheit von mehr als 24 Std. 24.- Euro Betriebsausgaben

72 Bewirtungsaufwendungen : Zwingend erforderlich >> geschäftliche Veranlassung z.B. eine Besprechung oder ein Planungsgespräch, dabei gilt auch wie schon oben beschrieben der Grundsatz der Angemessenheit. Ein 12 Gänge Menü im Steigenberger Hotel für 40 Personen muss schon mit einer ziemlich guten Begründung als Betriebsausgabe verbucht worden sein. Natürlich ist dieses Meeting steuerlich absetzbar, wenn daraus ein 1 Million Euro Auftrag für die bezahlende Firma resultiert. Nachweis dieser Kosten erfolgt durch schriftliche Angaben zu Ort, Tag und dem Grund der Bewirtung, die in der Regel auf der Rückseite der Bewirtungsrechnung eingetragen wirden. Grundsätzlich gilt, dass die Betriebsprüfer des Finanzamtes nur maschinell erstellte Bewirt- ungsrechnungen akzeptieren, alle anderen Belege können Sie getrost dem Mülleimer übergeben. 70 % des Rechnungsbetrages einer Bewirtungsrechnung sind grundsätzlich abziehbar, die Vorsteuer ist ebenfalls nur zu 70% absetzbar. Bewirtungsaufwendungen, bei denen nur Arbeitnehmer des Betriebs bewirtet werden, sind zu 100% als Betriebsausgaben absetzbar, dies gilt auch für die Umsatzsteuer z.B. bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier. Betriebsausgaben

73 Raumkosten : Abzugsfähige Aufwendungen z.B. Miete, Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Gas, Stellplatz etc. Das viel zitierte Arbeitszimmer gibt es nur in den Träumen vieler Steuerberater, das heisst, dass das Arbeitszimmer nur noch in absoluten Ausnahmefällen als Betriebsausgabe akzeptiert wird, diese Regelung hat nur noch Bestand für Lehrer und Richter. Die Miete, die im Mietvertrag festgelegt worden ist, wird im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung erfasst und auf die entsprechenden Konten gebucht z.B. Miete, Nebenkosten etc. Somit ist der Ansatz der Miete als Betriebsausgabe problemlos möglich. Telefonkosten : Empfehlenswert >> für die Büroräume einen eigenen Telefonanschluss. Ein Anschluss ist nicht empfehlenswert wegen der oftmals umstrittenen Abgrenzung der Betriebsausgaben von den Privatausgaben. Auch die Telefonkosten werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung erfasst, so dass die Zuordnung zu den Betriebsausgaben auch hier problemlos möglich ist. Zu den Telefonkosten gehören natürlich auch die Kosten für das unverzichtbar gewordene Handy >> Handyvertrag oder Kauf von Telefonkarten. Betriebsausgaben

74 Schuldzinsen : Genaue Abgrenzung zwischen Privatschulden und Betriebsschulden, ansonsten droht bei einer Betriebsprüfung sehr viel Ungemach für den Unternehmer. Zweckmäßig und unum- stritten ist das sog. „Zwei Konten Modell“, das von der Finanzverwaltung in der Regel anerkannt wird, eine Absprache mit Ihrem Berater ist auch hier auf jeden Fall angedacht. Das „ Zwei Konten Modell “ besteht, wie der Name schon sagt, aus zwei Girokonten bei einem Kreditinstitut. Das Konto Nummer 1 = Einnahmenkonto, das Konto Nummer 2 = Ausgabenkonto. Das heisst über das Konto 1 werden nur Gutschriften abgewickelt und über das Konto 2 werden nur Ausgaben getätigt. Dem ein oder anderen wird der Sinn und Zweck dieser Konstellation noch Rätsel aufgeben, aber eigentlich liegt das Geheimnis in der Anwendung des Zwei Konten Modells. Dieses Modell nutzt der Unternehmer beispielsweise beim Kauf von eigengenutztem Wohn- eigentum oder bei größeren privaten Anschaffungen z.B. Aussteuer der Tochter. Die Schuldzinsen des Ausgabenkontos sind Betriebsausgaben, die Tilgungsraten sind natürlich keine Betriebsausgaben, somit kann man Zinsen als Betriebsausgaben in der Bilanz ansetzen und den steuerlichen Gewinn mindern >> Berater fragen. Betriebsausgaben

75 Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen: Die Überführung von Wirtschaftsgütern bedeutet, dass man beispielsweise einen PKW, den man bereits vor dem Start seiner gewerblichen Tätigkeit besessen hat, in den Betrieb, also in das Betriebsvermögen einbringt >> »Aktivierung« von Anlagevermögen in Form einer Sacheinlage oder einer Kapitaleinlage. Die Bewertung und auch die Aktivierung des Wirtschaftsgutes erfolgt zum Zeitwert, also zum Marktwert des Gutes. Bei einem Golf Jahreswagen beträgt der Zeitwert ca. 18.000.- Euro, je nach Zustand des Pkws >> Wert wird dann in den Anlagespiegel des Unternehmens übernommen und kann abgeschrieben werden. Typische Beispiele für Sacheinlagen z.B. PKW, Computeranlagen, Drucker, Telefon, Maschinen etc; Folge der Aktivierung >> Abschreibung für dieses Wirtschaftsgut ent-sprechend den amtlichen Abschreibungstabellen. Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: abnutzbare Güter = Pkws, Maschinen, Computer, Gebäude etc. Nicht abnutzbare Güter = Grundstücke, sie werden zwar auch im Anlagevermögen aktiviert, aber sie dürfen nicht abgeschrieben werden. Beispiel: Kaufpreis = 250.000.- Euro. Das Gebäude hat einen Wert von 200.000.- Euro und der Grundstücksanteil beträgt 50.000.- Euro >> AfA Gebäude 50 Jahre = 4.000.- Euro (2%). Betriebsausgaben

76 Anlagenverkäufe : Genauso wie ein Unternehmer Betriebsmittel erwirbt, kann er auch (gebrauchte) Betriebsmittel an Dritte verkaufen. Grundsätzlich muss er beim Verkauf von einzelnen Betriebsmitteln die Umsatzsteuer ausweisen. Verkauf von Betriebsmitteln = Betriebseinnahme, die den Betriebsgewinn steigert. Der sog. „ Restbuchwert “, das ist der Wert, der im Anlagespiegel des Unternehmens steht, wird dann aus dem Anlagevermögen gebucht, so dass unter Umständen beim Buchungs- vorgang ein steuerlicher Veräußerungsverlust entstehen kann. Grundsätzlich entsteht beim Verkauf eines Betriebsmittels ein Veräußerungsgewinn bzw. ein Veräußerungsverlust. Beispiel: Ein PKW hat einen Restbuchwert von 10.000.- Euro, dieser PKW wird für 15.000.- Euro inklusive Umsatzsteuer verkauft, es entsteht somit ein Veräußerungsgewinn von 5.000.- Euro, der den Betriebsgewinn und die Steuerlast erhöhen wird. Sonstige Betriebsausgaben : Lohnkosten, SV Beiträge, Lohnsteuer, Beiträge zur Zusatzver- sorgungskasse, Vermögenswirksame Leistungen, Werbeverteilerkosten, Werbekosten, Marktforschungskosten, Druckkosten, Marketingkosten, Repräsentationskosten, Warenein- kauf, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fremdleistungen, Promotionspersonal, Onlinekosten, Arbeitskleidung, Porto, Telefonkosten, Buchführungskosten, Rechts-und Beratungskosten. Betriebsausgaben

77 Nachweis von Betriebsausgaben: Der Nachweis von Betriebsausgaben erfolgt immer in Form eines Belegs oder einer Rechnung (Quittung), alles andere können Sie getrost vergessen. Dabei unterscheidet man den Fremdbeleg, also die Rechnung eines anderen Unternehmers, oder den Eigenbeleg, den man selbst geschrieben hat, weil man das Betriebsmittel von einem Privatmann gekauft hat z.B. bei einer Ebay Versteigerung. Diese Rechnungen und Belege werden dann nach dem Datum sortiert, kontiert und im Rahmen der ordnungsgemäßen Buch- führung auf die entsprechenden Ausgabekonten gebucht. Fragen Sie Ihren Berater! Betriebsausgaben

78 Betriebseinnahmen : Entstehung des Anspruchs >> durch die Erbringung einer Leistung an einen Kunden oder Klienten. Zwei unterschiedliche Vorgehensweisen: Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4,3 EStG) >> » Zuflussprinzip «. Das bedeutet, dass der Unternehmer seine Einnahme erst dann in der Einnahmen-Überschussrechnung verbuchen und die Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abführen muss, wenn er das Geld auf seinem Konto erhalten hat. Bei der Bilanzierung ist nicht das Zuflussprinzip von Bedeutung, sondern nur das Datum der Rechnungsstellung. Das bedeutet, dass der Unternehmer mit dem Datum der Rechnungs- stellung den Rechnungsbetrag bereits als Betriebseinnahme verbuchen und die Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abführen muss. Im Grundsatz gilt, dass alle Einnahmen der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftssteuer in vollem Umfang zu unterwerfen sind. Vor- sicht bei Unternehmern, die vorgeben, dass sie keine Rechnung benötigen: das kann allerhand Probleme mit dem Finanzamt nach sich ziehen, nämlich Steuerverkürzung und Steuerstrafverfahren. Betriebseinnahmen

79 Sonstige Betriebseinnahmen : Einnahmen aus Anlageverkäufen Provisionseinnahmen Einnahmen aus Geldspielautomaten Rückvergütung aus Bierabnahmeverträgen Vermittlungsprovisionen Eigenverbrauch für bestimmte Berufsgruppen: Gastronomie, Handel, Bäckerei etc Private Telefonnutzung und der Privatanteil für die PKW-Nutzung Entnahmen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen. Entnahmen ins Privatvermögen : Entnahmen von Gegenständen oder Wirtschaftsgütern Entnahmen von betrieblichen Ansprüchen Beispiel: Ein PKW hat einen Restbuchwert von 3.400.- Euro und gleichzeitig einen Wert laut Schwackeliste von 5.000.- Euro und wird in das Privatvermögen des Unternehmers übertragen. Folge: es entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, der auch der Umsatzsteuer in Höhe von 800.- Euro zu unterwerfen ist. Dieser Umstand ist vielen Unternehmern oftmals nicht bekannt und führt häufig zu Nachzahlungen. Betriebseinnahmen

80 Grundsätze : Übernahme eines Unternehmens ist oftmals der leichtere Weg, sich selbständig zu machen: Kunden- und Lieferantenbeziehungen sind eingespielt und das Unternehmen ist am Markt etabliert. Aber das ist ein Trugschluss, denn oftmals ist ein Unternehmen so sehr durch den ehe- maligen Inhaber geprägt, dass der neue Unternehmer Schwierigkeiten hat, sich in dieser vorgefertigten Unternehmerrolle wiederzufinden. Der Nachfolger muss den alten Chef in allen Belangen ersetzen und seine Qualifikation permanent unter Beweis stellen. Auch im Verhältnis zu Kunden und Lieferanten muss der »Neue« seinen Mann stehen, um als Unternehmer auch ernst genommen zu werden. Die Übernahme eines Unternehmens kann aber auch viele Vorteile haben: Unternehmen ist am Markt gut aufgestellt und das Produkt ist bereits eingeführt. Kunden- und Lieferantenbeziehungen können weiter genutzt werden. Betriebliche Infrastruktur ist vorhanden, es sind nur noch Optimierungen vorzunehmen. Mitarbeiter sind eingearbeitet und produktiv, es entstehen keine Zeit- / Planungsverluste. Unternehmer kann von der Branchen- und Unternehmererfahrung des »Alten« profitieren. Professionelles Übergabekonzept schafft Klarheit und vermeidet unnötige Reibungs- verluste. Geschäftsübernahmen

81 Natürlich spielt auch der Kaufpreis eine entscheidende Rolle, ob der Unternehmensverkauf zustande kommt oder nicht. Im Zweifelsfalle sollte man sich auch einmal gegen eine Übernahme entscheiden, wenn der Kaufpreis utopisch hoch erscheint. Den einzigen oder richtigen Wert oder Preis eines Unternehmens gibt es nicht, denn jeder Beteiligte hat andere Bewertungsmassstäbe, die er zugrundelegen will. Der Existenzgründer will einen relativ niedrigen und der Unternehmer einen relativ hohen Kaufpreis. In der Regel wird der Kaufpreis erst nach längeren Verhandlungen festgelegt, und zwar nachdem der potentielle Erwerber eine solide Analyse des Unternehmenswerts, des Ertragspotenzials des Unternehmens sowie der Qualität der Mitarbeiter und der betrieblichen Infrastruktur durchgeführt hat. Geschäftsübernahmen

82 Ermittlung des Unternehmenswerts : Ertragswertverfahren : Umsatz- und Gewinn laut Bilanz im Vergleich zu den Branchenkennzahlen Umsatz- und Gewinnaussichten für die kommenden Jahre Struktur und Perspektiven der Kunden >> Insolvenzgefahr bei Kunden? Struktur des Marktes >> Markteintrittsbarrieren, Wachstumsmarkt etc Substanzwertverfahren : (Zeit-) Wert des Betriebsvermögens zum Stichtag Feststellung der Verbindlichkeiten und Kredite zum Stichtag Bewertung des Kundenstamms zum Stichtag Geschäftsübernahmen

83 Vielfach wird auch von Existenzgründern der zusätzliche Kapitalbedarf unterschätzt, denn viele Unternehmen haben eine veraltete Betriebsausstattung und überalterte Produkte >> zusätzlicher Kapitalbedarf, um das Unternehmen überhaupt wettbewerbsfähig zu machen. Neben dem Kauf eines Unternehmens besteht auch die Möglichkeit, sich unternehmerisch und finanziell an einem Unternehmen zu beteiligen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie vorab beschrieben, es ist genau zu prüfen, für was man sein erspartes Geld ausgibt, nur für eine unausgereifte Geschäftsidee oder für ein Unternehmen, das nachhaltige Gewinne erzielt und am Markt etabliert ist. Mit Franchising können Sie viele dieser Risiken und Gefahren, die eine herkömmliche Existenzgründung mit sich bringen, ausschließen. Denn hierbei kauft man sich als Lizenz- nehmer in ein bereits erprobtes marktfähiges Konzept ein. Beim Franchising, das z.B. Mc Donalds, Douglas oder Getifix anbieten, liefert ein etabliertes Unternehmen die Corporate Identity, die Produkte, das Marketing, einfach alles, was der Existenzgründer für den Erfolg benötigt. Der Franchisenehmer erhält auch Gebietsschutz und professionelle Beratung für die Unternehmensführung und die Werbung. Das ist in jeden Fall ein großer Vorteil dieses Systems, denn Franchiser gehen selten in die »Pleite«. Geschäftsübernahmen

84 Franchisenehmer erwerben eine Lizenz vom Franchisegeber und lassen sich dabei schulen und professionell beraten. Die unternehmerische Komponente ist dabei wesentlich einge- schränkter >> Risiko für den Gründer ist dafür geringer. Franchisegeber vermarkten ihr eigenes Franchisesystem mit einer bereits erprobten Geschäftsidee und einem dazuge- hörigen marktfähigem Konzept. Wer aber unternehmerische Freiheit und die Verwirklichung seiner Vision anstrebt, sollte besser auf ein eigenes Unter- nehmenskonzept und somit nicht auf Franchising setzen. Geschäftsübernahmen

85 Businessplan wird vom Berater in enger Absprache mit dem Jungunternehmer erstellt und beispielsweise bei der Bank oder anderen Kapitalgebern präsentiert. Der Businessplan liefert Ihnen die notwendigen Zielvorgaben in Form von Jahresumsätzen und Break Even Berech- nungen, so dass Sie mittels Soll - Ist Vergleichen immer in der Lage sind, den Plan auf seine Einhaltung zu überprüfen. Entscheidend ist >> Konzept aktiv umsetzen und ständig kontrollieren bzw. kontrollieren lassen. Denn ein guter Businessplan ist völlig ineffektiv, wenn er nur in der Schublade liegt und nicht praktiziert wird. Businessplan stellt faktisch das Gesamtkonzept des Unternehmens dar, alle Einzelpläne beispielsweise zum Personal, zum Marketing zu den Finanzen etc. bestimmen den Inhalt des Plans. Wichtig ist die gezielte Abstimmung aller betrieblichen Einzelbereiche auf die Unternehmenszielsetzung. Im Einzelnen bedeutet dies: Ist genügend Personal vorhanden, um die erwarteten Aufträge abzuarbeiten? Sind die Verkäufer entsprechend rhetorisch und fachlich geschult, um die Produkte erklären und verkaufen zu können? Businessplan

86 Der Businessplan ist das Gebetbuch für den Gründer, er kann der jeweiligen Situation flexibel angepasst werden, wenn beispielsweise neue Wettbewerber aggressiv auf den Markt dringen und die eigene Wettbewerbsposition bedrohen. Der Businessplan soll dem Gründer helfen, Schwachstellen im Unternehmen und in seiner Strategie aufzuspüren. Der Businessplan sollte auch so flexibel aufgebaut sein, dass er dem Gründer Alternativ- lösungen zur Verfügung stellen kann. Der Businessplan dient aber auch als Kommunikations- instrument im Außenverhältnis zu Geldgebern, Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit. Für den Gründer stellt er ein klassisches, betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument dar, das über einen langen Planungshorizont Bestand haben sollte. Der Businessplan sollte also auf jeden Fall vom Gründer mit »Leben« erfüllt werden, das ist die eigentliche Grundaussage. Ein professioneller Businessplan sollte folgende Inhalte berücksichtigen und enthalten: Businessplan

87 1. Geschäftsidee ____________________________________________________________________________ Beschreibung der Geschäftsidee. Nutzen des Angebots für potentielle Kunden. Bekanntheitsgrad des Angebots prüfen. Service des Produktanbieters. Einzigartigkeit des Angebots herausstellen. Businessplan

88 2. Persönliche und fachliche Erfolgsfaktoren _________________________________________________________________________ Ausbildung, Beruflicher Werdegang, Berufserfahrung. Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen. Kaufmännische Kenntnisse und Erfahrungen. Motivation, Disziplin und Einsatzwille. Mithilfe der Familie und Ehegatten. Derzeitiger finanzieller und gesundheitlicher Status. Businessplan

89 3. Marktsituation _____________________________________________________________________________ Kundensituation und bestehende Kundenkontakte. Bedürfnisse der Kunden. Wachstumsmarkt oder Verdrängungswettbewerb. Marketing und Werbemaßnahmen sowie das Werbebudget. Risikostreuung durch viele Kunden. Konkurrenzsituation und Standortanalyse. Preis- und Leistungsverhältnis des Angebots. Businessplan

90 4. Betriebsstruktur _____________________________________________________________________________ Struktur der Wertschöpfungskette. Betriebsmittel- und Rohstoffbedarf. Personalbedarf. Vertriebskanäle. Businessplan

91 5. Planung und Umsetzung ______________________________________________________________________________ Umsatz- und Gewinnziele. Unternehmenspolitik. Zukunftsaussichten der Branche. Markteintrittsbarrieren. Finanz- und Liquiditätsplanung. Businessplan

92 6. Sonstiges ________________________________________________________________________________ Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Konzessionierung Suche nach einem kompetenten Berater. Eintrag ins Handelsregister beim Amtsgericht. Kontaktaufnahme zum Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, KK, IHK Finanzierungsgespräche mit der Hausbank. Unterrichtung Familie, Freunde etc über den Beginn der Selbständigkeit. Suche Versicherungsmakler zwecks Ermittlung Bedarf an betriebl. Vers. Businessplan

93 1. Kapitalbedarfsplanung Die Kapitalbedarfsplanung stellt eine Liste aller Wirtschaftsgüter dar, die zur Realisierung der gewerblichen Tätigkeit unabdingbar sind. Hierbei wird zwischen langlebigen Wirtschaftsgütern = Investitionen und kurzlebigen Wirtschaftsgütern = Betriebsmitteln unterschieden. Die Investitionsgüter entsprechen bilanztechnisch dem Anlagevermögen, die Betriebs- mittel dem Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen lässt sich relativ einfach darstellen, in dem man eine Liste aller Investitionsgüter erstellt, mit Einkaufspreisen ohne Ansatz der Umsatzsteuer. Das Umlaufvermögen lässt sich ebenfalls darstellen, allerdings ist der Aufwand hierfür wesentlich größer. Der Gründer muss dabei genau definieren, was zum Umlaufvermögen gehört und was nicht. Für die analytische Betrachtung eines Geschäftsvorhabens ist vor allem der Kapitalbedarf für die Investitionen von entscheidender Bedeutung. Businessplan

94 2. Finanzierung und Fördermaßnahmen Zur Finanzierung des Kapitalbedarfs werden einige Konzepte unterbreitet, die als Entscheid- ungsgrundlage für das Gesamtvorhaben notwendig sind. Diese Vorschläge beinhalten jeweils eine Eigen- und eine Fremdkapitalvariante, wie sie auch beispielsweise von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) befürwortet werden. 3. Kapitaldienstberechnung Die Kosten für das benötigte Fremdkapital bezeichnet man als Kapitaldienst oder Kapital- kosten. Sie bestehen in der Regel aus Zins und Tilgungsleistungen des Unternehmers für das geliehene Kapital. Der Kapitaldienst wird auf die gesamte Laufzeit der Kredite berechnet, Sondertilgungen bleiben außer Betracht. Bei seiner Berechnung spielen die unterschiedlichen Kreditarten und die dazugehörigen Konditionen eine entscheidende Rolle. Der Kapitaldienst wird aus den betrieblichen Umsätz- en gezehrt. Dabei ist zu beachten, dass die Zinsen im Rahmen der neutralen Aufwendungen als Betriebsausgaben in die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens einfließen, die Tilgung hingegen außer Ansatz bleibt. Businessplan

95 Der Cash Flow stellt eine entscheidende Zielgröße für die marktwirtschaftlich arbeitenden Unternehmen dar. Der Cash Flow drückt das Zahlungspotenzial eines Unternehmens aus und wird zur Deckung von Steuern, Zins und Tilgungszahlungen sowie für die Neuanschaff-ung abgeschriebener Investitionsgüter verwendet. Im Rahmen einer soliden langfristigen Finanzplanung stellt er eine zentrale Zielgröße dar. 4. Sicherheitsstatus Da die Kredite in der Regel gut abgesichert sein sollten, stellt der Kreditgeber auch kraft Gesetz hohe Anforderungen an die Werthaltigkeit der beleihbaren Güter. Dies bedeutet, dass die Beleihungsobjekte in der Praxis nur mit Beleihungswert und nicht mit dem Verkehrswert bewertet werden. Dies kann im schlimmsten Falle dazu führen, dass ein Geschäftsvorhaben aufgrund mangelnder Sicherheiten bereits vor der Realisation »gestorben« sein könnte. Für solche Fälle bietet die Bürgschaftsbank interessante Angebote an, die aber nur für durchaus realitätsnahe und marktfähige Unternehmenskonzepte bereitgestellt werden. Der Sicherheits- status gibt dem Kreditgeber und dem Unternehmer Auskunft über die Höhe einer möglichen Sicherheitslücke in der Finanzierung. Businessplan

96 5. Rentabilitätsvorschau Die Rentabilitätsvorschau soll die voraussichtliche Ertragskraft eines Unternehmens jetzt und in der Zukunft deutlich aufzeigen. Sie stellt die Umsätze und die einzelnen Kostenarten in einem Raster gegenüber und dient somit ebenfalls als Entscheidungskriterium für die Reali- sation eines Vorhabens. Die tatsächlichen Zahlungsströme werden dann im Rahmen der Buchführung ermittelt und in die Bilanz eingespeist. Gerade für Unternehmen, die neu gegründet werden, ist es unabdingbar, einen Mindest- umsatz zu definieren, damit der Unternehmer realisieren kann, bei welchem Umsatz sein Unternehmen in die Gewinnzone eintritt, diesen Punkt nennt man in der Betriebswirtschafts- lehre » Break-Even-Point «. Hierbei kommen den fixen und variablen Kosten des Unterneh- mens eine entscheidende Bedeutung zu. Fixe Kosten : Miete, Gehälter, Abschreibungen Variable Kosten : Wareneinkauf, Stromkosten, Lohnkosten der Produktion Businessplan

97 6. Liquiditätsplanung Unter Liquidität versteht man ein Deckungsverhältnis, das zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen den dann verfügbaren Geldmitteln und den dann fälligen Auszahlungen bestehen wird. Ziel sollte die permanente Deckung aller Verbindlichkeiten durch die flüssigen Mittel des Unternehmens sein, sollte dies nicht der Fall sein, sollte das Unternehmen versuchen, bestimmte Vermögensteile in liquide Mittel umzuwandeln, um das angesprochene Deckungs- verhältnis wiederherzustellen. Die Liquidität wird dabei anhand von Kennzahlen für einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt, sie ist also grundsätzlich rein statischer Natur. Aber viele Unternehmen interpretieren die Liquidität heutzutage auch über einen längeren Planungs- zeitraum, um ein dauerhaftes finanzielles Gleichgewicht im Unternehmen realisieren zu können. Die kurzfristige Liquiditätsplanung zeigt dabei die monatlich wiederkehrenden Ein- und Auszahlungen für einen bestimmten Planungszeitraum auf. Der kumulierte Saldo weist entweder ein Guthaben oder einen Kreditbedarf aus. Mit diesem Planungsinstrument lässt sich der voraussichtliche Liquiditätsbedarf eines Unternehmens relativ genau planen. Gleichzeitig lässt sich zum Ende des Wirtschaftsjahres ein realistischer Cash Flow ermitteln, der sog. » Effektive Cash Flow « (ECF), der als Basis für die langfristige Finanzplanung dienen sollte. Businessplan

98 7. Finanzplanung Die langfristige Finanzplanung zeigt dem Unternehmer, ob der jährlich vorhandene Effektive Cash Flow (ECF) zum Jahresende ausreicht, um die neutralen Aufwendungen des Unternehmens zu decken: dies sind der Kapitaldienst, die Steuern oder auch die Investitionen. Ist der ECF größer als die neutralen Aufwendungen entsteht ein Guthaben, ist er kleiner, besteht ein zusätzlicher Kreditbedarf. Da Guthaben oder Kredit pro Periode jeweils einen sog. Ausgleichssaldo bilden, ist der Finanzierungssaldo gleich Null. Die langfristige Finanzplanung ist somit eine jährliche Finanzierungsbilanz. Des weiteren werden die Kontenstände aller Kredite und Guthaben zum Jahresende valutiert, um einen Bestandssaldo zu erhalten. Dabei kann der Unternehmer kontrollieren, wie sich das Investitionsvorhaben über Jahre hinweg entwickelt hat. Aus den Bestands- salden der einzelnen Jahre erhält der Unternehmer die für ihn entscheidenden betriebs- wirtschaftlichen Kennzahlen, an denen er erkennen kann, ob sein Unternehmen wirtschaftlich arbeitet oder nicht.

99 8. Chancen und Risiken: Jedes unternehmerische Denken und Handeln ist von Unsicherheit und vielen unkalkulierbaren Unwägbarkeiten geprägt. Eine hin- reichende Abwägung von Chancen und Risiken ist für jedes zu planende Geschäftsvorhaben unabdingbar, um zu prüfen, ob sich eine konkrete Geschäftsidee im Einzelfall vermarkten lässt. Der Markt, also die Nachfrage nach den angebotenen Waren und Dienstleistungen, ist vorab zu analysieren, und das gleiche gilt auch für die Kaufkraft der Bewohner einer Region. Ebenso muß das Verhältnis von Kosten und Nutzen in einem wirtschaftlich tragbaren Verhältnis zueinander stehen, um das Vorhaben vor- nehmlich unter wirtschaftlichen Aspekten bewerten zu können. Businessplan

100 Planspiel in Gruppen a´ 2 Teilnehmer: Erstellen Sie bitte stichwortartig Ihren Businessplan! Fragen zum Thema »Existenzgründung« Businessplan


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