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Übergänge 4/5 im Schuljahr 2016/2017

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Präsentation zum Thema: "Übergänge 4/5 im Schuljahr 2016/2017"—  Präsentation transkript:

1 Übergänge 4/5 im Schuljahr 2016/2017
AG Info-Veranstaltungen (SSA Frankfurt am Main) Übergänge 4/5 im Schuljahr 2016/2017

2 Hinweise zum Verfahren
Anmeldung nur über die Grundschule Rechtsanspruch: Bildungsgang, nicht aber eine bestimmte Schule Kein individuell durchsetzbares Recht auf die gewünschte Schulform Formular und Beiblatt: Teil der Verfügung Wahl des Bildungsgangs und der gewünschten Schulform Zweitwunsch! Verteilerkonferenz Zusagen und Absagen werden am 31. Mai verschickt

3 Stark vereinfachte Darstellung des dreigliedrigen Schulsystems
Qualifikations- Phase 3-4 GOS Gym Bil-dungs-gang: Qualifikations- Phase 1-2 GOS Einführungs-phase GOS Jahrgangsstufe10 10. HS-Jahr RS Bil-dungs-gang: Jahrgangsstufe9 HS Bil-dungs-gang: Jahrgangsstufe8 Jahrgangsstufe7 Jahrgangsstufe6 Jahrgangsstufe5

4 Stark vereinfachtes Modell einer Kooperativen Gesamtschule (KGS) GOS
10. HS-Jahr RS- Zweig Bil-dungs-gang RS Gym- Zweig Bil-dungs-gang Gym HS- Zweig Bil-dungs-gang HS

5 Die Integrierte Gesamtschule (IGS)
Alle Schulabschlüsse unter einem Dach. Jedes Kind wird nach seinen Möglichkeiten und Neigungen gefördert. Die Integrierte Gesamtschule (IGS) Gymnasiale Oberstufe, weiterführende Schulen oder Ausbildung Gymnasiale Oberstufe, weiterführende Schulen oder Ausbildung Jahrgangsstufe 10 Alle Abschlüsse (z.B.: BOA, HA, RA, VE…) Entscheidung über die Art des Abschlusses erfolgt erst in der Jahrgangsstufe 9 bzw.10 Abschlussprognosen ab Jahrgang 8 Zunehmende Leistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsniveaus ab Jahrg. 7 Zweite Fremdsprache (F, Spa) oder Wahlpflichtunterricht ab Jahrg. 7  Alle Kinder lernen gemeinsam in einer Klasse, aber es machen nicht alle immer das Gleiche! 9 8 7 6 5

6 Besonderheiten der Integrierten Gesamtschulen
Leitlinien: Eine Schule für alle Kinder: Längeres gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen Teamschule: Lehrkräfte in den Jahrgangsteams sind feste Lernentwicklungsbegleiter und Bezugspersonen von 5 bis 10 Eine Schule für alle Abschlüsse: Differenzierungs- und Förderkonzepte Angebot von offenen Lernformen und Anleitung zum selbstständigen Lernen Beratung zur Schullaufbahn Kein Sitzenbleiben. Keine Querversetzung. Kein Verlassen der gewohnten Lerngruppe bei Krisen Begleitung der individuellen Entwicklung zum bestmöglichen Abschluss

7 Der Bildungsgang Hauptschule in Frankfurt
In verbundenen GH- und HR-Schulen sowie kooperativen Gesamtschulen Ausgleich vorhandener Stärken Der Bildungsgang Hauptschule ist die Schule für Kinder, die noch eine enge Betreuung benötigen, denen Lernen und Üben eher in kleineren Lern gruppen gelingt, die ihre Leistungen in mehreren Fächern noch verbessern können (Noten meist im ausreichenden Bereich), deren Begabungen eher im praktischen Bereich liegen. Motivation für das Lernen wecken Stärkung des Selbstbewusstseins Der Bildungsgang Hauptschule Schwerpunkt Berufsorientierung Klassenlehrerprinzip/feste Bezugsperson Hauptschule arbeitet „anschlussorientiert“

8 Der Bildungsgang Hauptschule
Intensive Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen Abschlüsse im Bildungsgang Hauptschule Projektprüfung + Schriftliche Abschlussprüfungen in Deutsch Mathematik Englisch Notendurchschnitt 3,0 und besser Hauptschulabschluss Qualifizierender Hauptschulabschluss Mit dem Hauptschulabschluss kann eine gute Berufsausbildung begonnen werden! An einigen Schulen besteht die Möglichkeit, die 10. Hauptschulklasse zu besuchen und dort den Realschulabschluss abzulegen!

9 Die Realschule in Frankfurt
Klare Strukturen Erwartungen der Realschule: Gute bis befriedigende Leistungen in den Hauptfächern Mittleres Lerntempo Weitgehend eigenständiges und konzentriertes Arbeiten Bereitschaft zum Finden von Problemlösungen Die Fähigkeit gelernte Inhalte anzuwenden Überschaubarkeit (2 – 3-Zügigkeit) Vielseitigkeit der Bildungsangebote Die Stärken der Realschule sind vielfältige Kooperationen mit der Wirtschaft und außerschulischen Institutionen Stadtteilorientierung

10 Die Realschule in Frankfurt
GOS = Gymnasiale Oberstufe Schulische Berufsausbildung FOS = Fachoberschule Betriebliche Berufsausbildung HBFS = Höhere Berufsfachschule Möglichkeiten mit dem Realschulabschluss ab Klasse 7 – 2. Fremdsprache oder alternativer Schwerpunkt gemäß dem Schulprofil FOS / GOS – Eignungsfeststellung durch die Klassenkonferenz am Ende des 1. Schulhalbjahres der 10. Klasse

11 Abitur Gymnasiale Mittelstufe Jg. 5 – 9 (G8) / Jg. 5 – 10 (G9)
Der gymnasiale Bildungsgang am Gymnasium Abitur Gymnasiale Mittelstufe Jg. 5 – 9 (G8) / Jg. 5 – 10 (G9) Gymnasiale Oberstufe 3 Jahre: 1 Jahr – Einführungsphase 2 Jahre Qualifikationsphase Mathematik & 3 Naturwissenschaften 2 Fremdsprachen & Deutsch Gesellschaftswissenschaften, Musische Fächer, Sport, Dritte Fremdsprache (fakultativ) Hauptfächer: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und 2. Fremdsprache

12 Was sollte ein „Gymnasialkind“ können?
Alle Schulabschlüsse unter einem Dach. Jedes Kind wird nach seinen Möglichkeiten und Neigungen gefördert. Was sollte ein „Gymnasialkind“ können? selbständiges Arbeitsverhalten Bereitschaft Wissen zu erwerben hohe Merkfähigkeit psychische und physische Belastbarkeit Fähigkeit zuzuhören kann leserlich schreiben und richtig abschreiben gute sprachliche Kompetenz gute Problemlösekompetenz und Fähigkeit zur Abstraktion hohe Lernfähigkeit und Lernbereitschaft, Ausdauer bei der Auseinandersetzung mit Denk- und Gestaltungsaufgaben Selbstständigkeit in der Organisation der schulischen Aufgaben und des schulischen Alltags (Heftführung, Hausaufgaben, etc.) Erwartungen im Fach Deutsch Ihr Kind kann:  ungeübte Diktate (mit wenigen Fehlern) schreiben, mehrgliedrige Sätze erfassen, bekannte Texte flüssig lesen, Geschichten erfinden und verfassen, Satzarten unterscheiden. Erwartungen im Fach Mathematik Ihr Kind kennt das Einmaleins und kann mit den Grundrechenarten sicher umgehen, Textaufgaben verstehen und lösen, Maßeinheiten umrechnen, Zeichengeräte ohne nennenswerte Probleme handhaben.

13 Anschlussmöglichkeiten an die Sekundarstufe
Hochschule Zugang zu allen gestuften Studiengängen Zugang zu allen Studiengängen Meisterprüfung Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachschulen Höh. Berufs- fachschule mit Zusatz- unterricht 2- bis 3 ½-jährig Duale Ausbildung mit Zusatz- unterricht Fachober-schule Typ B 1-jährig Fachober-schule Typ A 2-jährig Gymnasiale Oberstufe / Berufliches Gymnasium 3-jährig Duale Ausbildung Mittlerer Abschluss Duale Ausbildung Berufsfachschule 2-jährig Zehntes Hauptschuljahr Hauptschulabschluss

14 Fristen: Vor den Weihnachtsferien Informationsabende für die Eltern Bis 25. Februar 2016 Einzelberatungen durch die Klassenlehrer/innen bis 05. März 2016 Abgabe der Antragsformulare durch die Eltern in den Grundschulen Bis 18. März 2016 Klassenkonferenzen über Empfehlungen Danach ggf. erneute Beratung zur Frage der Eignung für den gewählten Bildungsgang 23. Mai 2016 Verteilerkonferenz Aufnahmezusagen am 31. Mai 2016

15 Aufnahmeverfahren Stadt Frankfurt legt Zügigkeit fest, Land die Klassengrößen: Gymnasien / Realschulen: 30 pro Klasse abzüglich Wiederholer/innen Integr. Gesamtschulen: 27 pro Klasse Hauptschulen: 25 pro Klasse abzüglich Wiederholer/innen Alleinige Zuständigkeit für die Aufnahme: Schulleiter/in Schulleiter/in wählt nach Kriterien (§ 70 HSchG und untergeordnete Kriterien) aus den Erstwünschen aus, Versendung der ggf. überzähligen Anmeldeformulare an die Zweitwunschschule, Schulleiter/in der Zweitwunschschule wählt aus. Alle danach nicht ausgewählten Schüler/innen werden in der Verteilerkonferenz zugewiesen.

16 Verteilerkonferenz Verteilerkonferenz unter Leitung des SSA erst nach der Aufnahme der Erst- und Zweitwünsche: Durchsetzung des Anspruchs der Kinder (Bildungsgang), auch wenn diese keine Empfehlung für den gewünschten Bildungsgang haben, Steuerung der Kapazitätsverteilung im Bereich des SSA: Gleichmäßige Auslastung der vorhandenen Schulen In Frankfurt sind die Fahrzeiten zu allen Frankfurter Schulen in der Regel für alle Kinder zumutbar!

17 Gewählter Bildungsgang Gewünschte Schulform
H-Bildungsgang in Hauptschule oder IGS oder KGS oder Förderstufe R-Bildungsgang in Realschule oder IGS oder KGS oder Förderstufe Gym-Bildungsgang in Gymnasium oder IGS oder KGS Bitte unbedingt den gewählten Bildungsgang und die gewünschte Schulform ankreuzen (IGS = Integrierte Gesamtschule, KGS = Kooperative Gesamtschule. Eine Förderstufe gibt es nur an der Otto-Hahn-Schule). Es kann mehr als eine Schulform gewählt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die gewünschte Schulform besteht.

18 G8 – G9 im Schuljahr 2016/17 G8/G9 sind keine Bildungsgänge, sondern Organisationsformen, kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in G8 oder G9 G8 (5-jährig organisierte Mittelstufe + 3 Jahre GOS): Carl-Schurz-Schule Heinrich-von-Gagern-Gymnasium (humanistisch) Lessing-Gymnasium (humanistisch)

19 Querversetzung in einen anderen Bildungsgang
In Klasse 5 oder 6 möglich, wenn: erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten ist und die Wiederholung das Kind in der Entwicklung erheblich beeinträchtigen würde. Abgebende Schule entscheidet, welche Jahrgangsstufe besucht werden muss. Der Widerspruch und die Anfechtungsklage gegen eine Querversetzung haben keine aufschiebende Wirkung. Unabhängig von der Empfehlung der Grundschule Gilt nicht an IGSen

20 Nichtversetzung / Wiederholung
Wer nicht versetzt wird, kann die Klassenstufe einmal wiederholen. Bei zweimaliger Nichtversetzung in derselben Jahrgangsstufe oder in zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen muss der Schüler, die Schülerin den Bildungsgang verlassen.

21 Nehmen Sie die Empfehlung der Grundschule bitte ernst!

22 Was hat sich im Vergleich zum Vorjahr geändert?
Zwei Schulwünsche Angabe der Fremdsprache, mit der begonnen werden soll Bearbeitung der Zweitwünsche an den Schulen, nicht auf einer Sichtungskonferenz, daher keine Möglichkeit für die Eltern, erneut Schulwünsche zu äußern Zusagen / Absagen am 31. Mai

23 Rechtliche Regelungen:
Hessisches Schulgesetz Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Verordnung über die Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (…) und der Mittelstufe … Verordnung über die Festlegung der Anzahl und Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen… Fundstelle:


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